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MM MMMllWN 1. 2. 5. 2. 10. 2. vn. meä.V^oIf^an^Voi^t 31.Januar 1037 ^eb. Engelmann 1 Lrsuensiein, am 30. jnnunr 1037 LEisriü«,Nagen i 18 haben Gesellschaften Eine Einkommenserklärunc 1. Dippoldiswalde, im Januar 1937. Das Finanzamt. Äekeimnis WIN5CN^kcU k5 2. 3. 4. 5. deS Erfolges liegt lm schnel len Umsah;heuteeingekauft und morgen wieder zu Geld gemachtI Dieses Ziel Ist er reichbar! Bedienen Sie sich des einfachsten Werbemit tels, des Inserates! Vi/ir heften die Verlobung unserer Pochier mit dein ftnchrrrrt kür Lrauen Krankheiten, Herrn Or. mecl WoIf§an§Voi§t bekannt (^bemnit?, Lcückenstrstie 18/20 Lkemnitr, , Lrsnr-8e!cite-8tralie 51 k^ucjoli Itiiele unZ ^tau ^eb.k^e>6 M UM KN kleine Verlobung mit fträulein ^rika^kiele beebre icb Micli anrureiAen Silberne SegenttänSe Altfllber und Münzen laufend zu kaufen gesucht Dresdner Silberwarensabr., G.m.b.H., Dresden-A. 16, Hopf- gartenstr. 22/24 DaS offizielle Plakat zur Fachbuchwcrbung im Früh jahr 19Z?, die in den Monaten Februar, März und April die Schaffenden aller Verriss,gebiete mit ihrem Fachschrifttum vertraut machen wird- erti.5ie rum kinf-pneiL von ^^1.95 liompieu unl.llociinclbme ^e, K'Mqefollen lukückn Statt Itarten! für Ule ugs anläklicb unserer Vermählung in so reichem dialle äar^ebrachten Qlückwiinsche, rvertvollen Oescbenke unä ^brun^en «tanken vir, ru^Ieicb im dlamen unserer lieben Litern, ant Äa» derrttrtdate kuüolk irönihsck unü krau kerlruü . (Gemeinschaften), bei denen die Einkünfte der Beteiligten nach 8 215 Abs. 2 der Rcichsabqabenvrdnung einheitlich festzustellen find, abzugeben ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft (Gemeinschaft) oder der Beteiligten.' Pck. SMilMsW NWMsiliM Sonnabend, den 6. Februar 1937, 20,30 Uhr, im Stadt-Kaffee Jahves - Hauptversammlung Tagesordnung: Berichte — Kassenabrechnung — Wahl der Rech nungsprüfer — tzaushallplan — Anträge — Berschlrdenes I.A. Kothe, Gesellschaftsführer Bis zum 5. 2. 1937 die im Januar 1937 vom Lohn bezw. Ge halt einbehaltene Bürgersteuer. Dippoldiswalde, am 30. Januar 1937. Der Bürgermeister. Sie sparen Geld denn Sie können das Inserat ganz nach Ihrem Belieben — groß oder klein — gestalten,' es ge langt doch an alle Interessenten. Sie sparen Arbeit denn das einfachste Propagandamittel ist das Zeitungsinserat. Die besten geschäftlichen Er folge erzielen Sie in Ihrem Heimatblatt Eis- Mert Morgen Sonntag von '/-3—0-5 Uhr Sie sparen Zeit wenn Sie einem großen Kreis von Interessenten etwas anbieten wollen und sich des Zeitungs inserates bedienen. Fällige Steuern. 1937: Wasserzins, 4. Kal.-Bierteljahr 1936 — zahlbar innerhalb 8 Tagen n. Rechnungserhalt — 1937:Aufwcrtungsstcuer Februar 1937 — ob 6. 2. 1937 2 '/L Säumniszuschlag — 1937: Bürgersteuer 1937, 1. Termin lt. Bescheid — ab 11. 2. 1937 Säumniszuschlag w. o. — b) beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenver- eimgungen und Vermögensmassen, die weder ihre Ge- schäftÄeitung noch ihren Sitz im Inland haben. Eine Umsatzsteuererklärung hat jeder Unternehmer im Sinne des 8 2 des Umsatzsteuergesetzes abzugeben, sofern er nicht wegen der Kleinbelragsgrenz« hiervon entbunden ist. Lik« G e w e r b e st e u « r e r k l ä r u n g ist abzugeben 1. für di« stehenden Gewerbebetrieb«, soweit st« im Inlande betrieben werden, ' a) ohne Rücksicht auf die Höhe desGewcrbeertrages oder des Gewerbekapitals, wenn bei ihnen der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist oder ermittelt wird, sonst b) wenn der Gewerbeertrag im Wirtschaftsjahr den Be trag von 4000 RM. oder das Gewerbekapital vom 1. 1. 1935 (jedoch vom 1. 1. 1936, wenn für diesen FeststellungSzeitpunkk ein« Einheitsbewertung erfolgte) den Betrag von 40000 RM. überstiegen hat; 2. schlechthin für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften usw. wie, oben), für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- lchaften und für Versicherungsvereine a. G., und weiter für sonstige juristische Personen des privaten Rechtes und für nicht rechtsfähige Vereine, wenn und soweit letztere Unternehmen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (aus genommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten. Ueber die vorstehenden Verpflichtungen hinaus ist zur Abgabe einer Steuererklärung jeder verpflichtet, der hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert wird. Mädchen als Aufwartung gesucht E- Zetzsche, Freiberger Platz 1 Ehrliches, sauberes, stottes, schul freies Mädchen in Bäckerei-Haushalt für 15.2.37 gesucht. (Radfahren erwünschi) Max Hauser, tzalnsberg, Dresdner Straße Nr. 16 Ordentliches, arbeitsames Mädchen als Küchenhilfe für Kantine ge sucht. Alter 18 25 Jahr. Ange bote an Wilhelm Lux, Dresden, Feljenkeller, Brauerei-Kantine MMeMsWeriW MMM m Sleun- MrmW siir die 8emlWW der WsW«m- Wn, MMNMmr, WMmk Im M und kmMeun siir M. Die Steuererklärungen' für die Einkommensteuer, Körper schaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 1937 unter Benutzung der vorgeschriebcnen Vordrucke an Las Finanzamt abzugebcn. Steuerpflichtige, die. zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, haben vom Finanz amt einen Vordruck zugesandt erhalten. Die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeoen, auch wenn ein Vordruck nicht über- fandt worden ist, bleibt unberührt. Die Steuerpflichtigen, den«n bis 3. Februar 1937 keine Erklärungsvordruckc zugesandt worden sind, haben solche vom Finanzamt onzufordern. Zur Abgabe einer E i n k o m m e n st e u e r e r k I ä r u n g sind verpflichtet: a) Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, 1. wenn ihr Einkommen den Betrog von 8000 RM. überstiegen hat oder 2. wenn ihr Einkommen weniger als 8000 RM., aber mehr als 4000 RM. betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 RM. enthalten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder , 3. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn es ganz oder teilweise aus Gewinn aus Land- und ! Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selb ¬ ständiger Arbeit bestanden hat und Ler Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln war oder er mittelt worden ist. b) Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, 1. wenn ihre gesamten inländischen Einkünfte nach Ab zug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapital ertragsteuer unterlegen haben, 4000 RM. überstiegen haben, oder 2. ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländischen Ein künfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden haben und dec Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist. MstvrWtütstono HLLS SOO 6FW//V/VF 600 »20SSS0M Zur Abgabe einer K ö r p e r s ch ä f t s st e u e r e r k l ä r u n g sind verpflichtet: s) unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Perfonenver- einigunge» und Bermögensmassen, und zwar ' Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommandit gesellschaften, auf Aktien, Gesellschaften mit beschränk ter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Ge werkschaften), ErwerbS- und Wirtfchaftsgenossenschafken, Verstcherrmgsnereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfäyige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen und 6. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen RechtS; — — Hsu»«!* llpuvlksavkvn liefert schnellstens uncl in jeUer ^e- v,mischten ^usführun^ V.Zvknv yer.qesch. tzcnoM