Volltext Seite (XML)
'"'l" rrgeb.Dalksfrmnd Tageblatt Mr Schneeberg und Umgegend. Jns-rat-n-Annahme für dir am Nachmittag -rsch-tn-nb« Nummer bi« vor mittag 1t Uhr. «ine VUrgschas« für die nüqfttügig« Aufnahme der Anzeigen bez. an den vora-schri-brnen Lagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Aurwarttge Auftrage nur gegen Borautbejahlung. Für Rückgabe eingesandter Manuskripte macht sich bi« Redaetion nicht verantwortlich. Lahrs«,. Post-Zeitungaliste Nr. 21-0. den den den den 14. dm 15. den 18. ^okstrasss lsiolrssusr, den 15. ä. LI. 21. März den 1895 einziges. m. rm Leidm zu sich. Lesche,. 4D- den dm 1895 1895 sanft nach alter, unsere »list sankt soflvsrsn in6 Vatsr, frlegramm-Adrrsse: volkrfreund Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg S f. Aue rs. chwarzenberg s). dm Eltern >t «nd Fra«. nterbliebmen. en 15. d.M. M, eilnehmenden «o« gut« »ffertre r > beim HeimgMge thmrm Ander- o., im MusteruugSorte Schneeberg, im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg, von Vormittags 9 Uhr an: für die Militärpflichtigen aus Aue, für die Militärpflichtigen aus den Orten: Auerhammer, Albern«, -6 Mk. ffen. irderobe. «eS jede» chützt. Der Civilvorsttzende der Ersatz-Commisston in den Aushebungs' bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. von Wirsing. gst, rok tisk- II. Loosungstermine. dm 16. März 1895 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1875/95 aus dem Aushebungsbezirke Schwarzenberg im Bade Ottenstein in Schwarzenberg, 2-, den 27. März 1895 von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgange» 1875/95 aus dem AuShebungSbezirke Schneeberg im Gasthofe zur Sonn« in Schneeberg. Äknilc« 1 für die Königs, und städtischen Behörden in Sue, grünhain, Hartenstein, Johann- /AlliivMlill georgenstodt, Lössnitz, Neustädleh 8chnee8erg, 8chwarjmSerg und Vildensels. 22. März 23. März , . Linderau, Nederschlema, Neudörfel, Oberschlema, Schindler'- Werk und Zelle, den 25. März 1895 für di« Militärpflichtigen aus den Orten: BurkhardtSgrün, Griesbach, Neustädtel und Zschorlau, den 26. März 1895 für die Militärpflichtigen auS Schneeberg; l. Mustermigstermine. 1 ., im AuShebungSbezirke Schwarzenberg: »., tm MustemngSort« Johanngeorgenstadt, im Rathhause zu Joharmgeorgmstadt, von Vormittags ^/,10 Uhr au: s. März 1895 für die Militärpflichtigen aus dm irrten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinheibel, WittigSthal und Johanngeorgenstadt; 20. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Carlsfeld mit WeiterSgla»- Hütte, Blaumthal, Hundshübel, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Oberstützengrün, Sosa, Unterstützmgrün, Wildmthal und WolfSgrün, für die Militärpflichtigen aus Eibenstock; d., im Musterungsorte Schwarzenberg im Bade Ottenstein in Schwarzenberg, von Vormittags 8 Uhr an: 11. März 1895 für die Militärpflichtigen aus dm Orten: BermSgrün, Beierfeld, Berns bach und Bockau, 12. März 1895 für die Militärpflichtigen an» den Orten: Trandorf, Erla, Grünhatu, Grünstädtel, Langenberg mit Fürstel, Markersbach mit Unterscheibe, Mittweida mtt Obermittweida, Neuwelt mit Untersachsensrld und Obersachsenfeld, März 1895 für die Milttärpfl chtigen auS dm Orten: Lauter, Rasch«, Waschleiche und Wildenau, März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Pöhla, RitterSgrün, Telle». Häuser und Schwarzenberg; das diesjährige Musterungsgeschäft in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis auf dm nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der ^rigl. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschästsplan werden j a., die Militärpflichtigen de» Jahrganges 1875 und ' d., diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestel lung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, '«ranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten MustemngSterminm vor der Ersatz-Commission »ünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorsührung und der in 8 26 der Wehr Ordnung att- «drohten Strafen und Nachtheile za erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den ioosungSterminen den Militärpflichtigen freigestrllt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1 ., Die von der Ersatz Commission ausgesprochene, im Loosungsscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der König!. Ober-Äsatz-Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2 ., Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichm. welches, sof«rn der ausst«ll«nde Arzt nicht amtlich angestrllt ist, durch die Ottsbehörde zu be glaubigen ist. (8 62. der Wehr-Ordnung). 3 ., Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermin« freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mtt Bestimmtheit darauf rechnen, beim AukhebungSgeschäft demjenigen Truppen theil überwiesen zu werden, zu welchem st« vorgemust«rt sind, st«- können da gegen bestimmt darauf rechmn, am allgemeinen Einstellungsteimine eingestellt, also nicht dem Nachersotz zugttheilt zu werden, oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche gern eing«st«llt sein wollen, den Verzicht auf ihre LooSnummer bereits im Musterungstermin« zu «rklär«n. 4°., Militärpflichtige, welche sich fr«iwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavalieri« verpfl chten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nach- gekommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre. (8 12„ der Wehr-Ordnung.) Reflectirende haben, dafern sie daS 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, sowie «ine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat, bei dem unterzeichnet«»: Civilvorsitztnden längstens bis zur Been digung des Musterungsgeschästs einzureichen. 5 ., Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haken auf eigene Kosten drei glaubhaf.e Zeugen h ecsür zu stellen und abhö-en zu lassen, oder ein Zeugn ß eines beamtete« Arztes beizubringen. (8 65,6 der Mehr- Ordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind späteste«» im Musterung»- termine vorzultgen. B ., Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im MusterungStermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Au». Hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vor legung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (8 8 32 und 63,7 der Wehr-Ordnung.) Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Ge stellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient e ner kere'-ts in der Armee so kann auf Grund des eingere chten Zurück- stellungsontrags der eine zurückgestellt »nd spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes e ngestellt weiden. (8 32,3 der Wehr Ordnung.) Stützt sich e n Zurücksiell- ungsantrag auf die Arbeits- bezw. Aufsichtsunfähigkeit ter Eltern pp. des Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung tm MufterungS- termine bestätigt werden, und haben sich die Betheiligten persönlich mtt einzu finden. (8 8 33,5 und 63,7 der Wehr-Ordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue K«nntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf «ingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet befindet, werden der König!. Ober-Ersatz Comm:ffton zur Entscheidung vorge- legt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commisston müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Erjatz-Commission für publtcirt anzusthen war, lei der Königl. Amtshaupt- Mannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Be- sche ntgungen erhoben werden. ' ' Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; das zur Musterung tepuntte Mitglied des StadtratheS, Stadtgeme nderatheS oder Gemeinderathes hat die Rekruten zu begleit«» und di« RekrutirungSstammrollen nebst GrburtSliflen und den sonstigen Belegstücken milzubringen. (8 § 61,3 und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 13. Februar 1895. 2., im Aushebungsbezirke Schneeberg: »., tm Musterungsott« Lößnitz, im Rathhause zu Lößnitz, von Vormittags 9 Uhr an: März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Otten: Alberoda, Dittersdorf, Grü«, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffaltet, Oberpfamwustitt, Streitwald und Lößnitz, d., im Musterungsorte Eibenstock, in der Ebtrwtin'schen Restauration in Eibenstock, von Vormittags 9 Uhr au: Seite 299 — sind die Kinder aus ! VaterS zu erziehen, «S ist jedoch den i bachtuna der nachstehend sud (D abgedruckten, in 87 des gedachten Gesetzes vorgeschrieb«- nen Erfordernisse unter sich etwas anderes festzusetz Da eS häufig vorgekommen ist, daß die betreffenden Eltern auf die Nothwmdkg. k«it der Abschließung eines Vertrags wegen der Erziehung der Kinder erst bei deren Auf nahme in der Schule und wenn eS zum Abschlusse eines solchen Vertrages bereits zu spät ist, aufmerksam wurden, so unterläßt die Königliche BezirkSschulinspection nicht, auf die Be- stimmungen in 88 6 und 7 des eingangsgedachten Gesetzes vom 1. November 1836 und di« Nothwendiaktit eines rechtzeitigen Vertragsabschlusses über ein« etwa beabsichtigte abweichend« konfessionell« Erziehung von Kindern au» gemischten Eh«n aufmerksam zu machen. Schwarzenberg, am 10. Februar 1895. Königliche BezirkSschulinspection. Frhr. v. Wirsing. vr. Hanns. Hr. 8 7., Eine solch« Ueb«reinkunst der Brautleute oder Ehegatten über di« Confessio» der Kinder ist an «ine Einwilligung der Eltern, Vormünder oder SeschlechtSkuratoren nicht ge bunden, «S sind jedoch hierbti theils di« allg«mein«n Bedingungen eine» rechtsbeständig« Vertrag», theil» auch folgende Formen zu brobachten. .^7^ »., di« Erklärung muß vor dem ordentlich« Richter d«S Bräutigams v^c Ehe mann«» und insofern derselbe «in Ausländer ist und im Inland« «in be stimmt«- Wohnsitzrecht noch nicht erlangt hat, vor dem competenten Richter der Braut, d., an Gericht-steile, o., von beiden Theil«, welche deshalb persönlich erschein« müssen «nd ä, ohne Zulassung eine» Geistlichen oder anderer Person« abgegeben und üb« dieselbe et« legale» Protokoll in gesetzlich« Form ausgenommen werden. Kreitaa. den 15. Kebr 1895 *** Lg-spalt-n-Z-ilc mitg« Pfg.,R-llamen die »g-spaltcne »-ii-mtt2»Mg. berechnet; tabellarischer, auh-rgewöhaitcher Sa- nach erhöhtem Laris. eise der Liebe und n gehmd« Wotte freiwillig« Trag« s«in. 1895. terbliebeueu. nmatzsch. z« Leut« i. Alt. v. lr die v«schied«en rhn u. s. w) u. f. dlich vor. Erfolg« d« Stadtra.h «. 3 Nach 8 6 des Gesetzes, die Ehen unter Personen evangelischen und katholisch« Glaubensbekenntnisses und die religiöse Erziehung der Kinder von Eltern verschiedener Eon fesstonen betr., vom 1. November 1836 — Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 183« gemischten Ehen in der Regel in d« Confesston de» Eltern gestattet, durch freie Uebereinkunft unter Beo-