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Borna. UmdieWeihnachtsfreudegebracht. Bei der Auszahlung von Spargeldern des Arbeiter- und Bausparvereins konnte ein größerer Teil der Mitglieder die im Verlaufe des Jahres eingezahlten kleinen Beträge von wöchentlich 15 Rpf. hjs 2 RM nicht erhalten, da der Unterkassierer W. Teilbeträge für sich verbraucht hatte; es wurde ein Fehlbetrag von 360 RM festgestellt. Den Geschä digten ist dadurch die Freude des Weihnachtsfestes verdorben worden. > Meerane. Die Diphtherie im Abflauen. Die Diphtherie, die in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere Todesopfer forderte, ist jetzt stark im Abflauen be griffen. Seit dem 16. Dezember war kein neuer Erkran kungsfall mehr zu verzeichnen. Die erkrankten Kinder befin den sich durchweg auf dem Wege zur Besserung. Penig. 130jährigesZinngießergeschlecht. Die Zinngießerei Richter konnte auf ein 130jähriges Be stehen zurückblicken; sie wurde gegründet von Christian Joh. Gottfried Richter. Seit der Gründung ist die Zinngießerei in der Familie Richter betrieben worden. Auch der jetzige Inhaber Paul Richter ist noch gelernter Zinngießer, hat aber, da die Zinngießerei sich nicht mehr lohnt, seinem Be trieb ein Glaswaren- und Porzellanfachgeschäft angeglie dert. Chemnitz. Unbegreiflicher Leichtsinn. Von einem im Hausflur eines Grundstücks der Inneren Klo sterstraße abgestellten Fahrrad wurde eine braune lederne Aktentasche gestohlen. Die Tasche enthielt ein Spar buch über 800 RM. Der Täter konnte noch nicht ermittelt 'werden Zwickau. Stahlhelmführer Burchardt f. Im Alter von 46 Jahren ist infolge Herzschlages der kgl. preuh. Hauptmann a. D. Werner Burchardt gestorben. Er führte von 1825 bis 1930 die Geschäfte der Ortsgruppe und auch des Kohlengaues des Stahlhelm. Von Februar bis Juli 1933 war er auch Ortsgruppenführer des Stahlhelm. Stollberg. Rodelschlitten überfahren. Der Fleischermeister Keller aus Stollberg überfuhr mit seinem Kraftwagen in Gablenz den Maurer Leonhardt, der mit seinem Rodelschlitten d«e Straße überqueren wollte. Der Schlittenfahrer kam unter den Kraftwagen zu liegen und wurde mitgeschleift; er trug so schwere Verletzungen davon, daß er dem Krankenhaus zugeführt werden mußte. Kamenz. 2000 Hochzeiten ausgerichtet. Am 5. Januar beging der Hochzeitsbitter Michael Winzer in Räckelwitz seinen 80. Geburtstag. Er ist als ältester Hoch zeitsbitter in der gesamten wendischen Lausitz gut bekannt. In fünfzig Jahren richtete er über 2000 Hochzeiten aus und gab den jungen Ehepaaren das Ehrengeleit. Mit alter bunter Tracht angetan mußte er nicht nur die Verwandten und Freude der Ehepaare einladen, sondern auch die Feste selbst als maßgebender Berater veranstalten helfen. Winzer ist von Beruf Zimmermann und betrieb auch nebenbei das Schlächterhandwerk; er diente beim Gardereiterregiment in Dresden. Seit vierzig Jahren ist er auch Trichinenbeschauer. Seine Ehefrau ist 77 Jahre alt, sie stand ihm bei den Hoch zeitsfestlichkeiten als Köchin zur Seite. Sebnitz. ZweiwackereIungen. Die Kreishaupt mannschaft Dresden-Bautzen sprach den Jungturnern Helmut Klein und Heinz Hohlfeldt, die am 26. Juli 1933 einen Mann vor dem Tode des Ertrinkens in der Elbe bei Prossen unter Einsatz des eigenen Lebens gerettet hatten, die öffentliche Anerkennung aus. Zwickau. Auto gegen Handwagen. In der Reichenbacher Straße stieß ein Personenkraftwagen mit einem holzbeladenen Handwagen zusammen der von fünf Männern geschoben wurde. Dabei erlitten zwei Personen Beinbrüche und Kopfverletzungen und mußten ins Kranken stift gebracht werden. 1020 Erbhöfe in -er Amtsyauptmannschaf» weroa. In der früheren Amtshauptmannschaft Werdau wurden 1020 Erbhöfe mit einer Gesamtfläche von 14 622 Hektar festgestellt. Die Winterhilfe des Landhandelsbundes Die Hauptabteilung 4 (Landhandel) in der Landes- vauernschaft Sachsen brachte bisher für die Winterhilfe auf an Geldspenden 21 000 RM, ferner 1656 Zentner Mehl, 1374 Zentner Kartoffeln, 2468 Zentner Kohlen und 7144 Brote zu je 4 Pfund; außerdem wurden weitere Genuß mittel im Gegenwert von 7130 RM gespendet. Die Mitglie der des Landhandelsbundes, die ein Postscheckkonto besitzen, haben sich zu laufenden Abhebungen des Winterhilfswerks von den Eingängen aus das Postscheckkonto einverstanden erklärt. Es.kommen dadurch erhebliche Beträge zusammen, die sich bisher noch nicht restlos ermitteln ließen und sich täglich erhöhen, so daß nur ein kleiner Teil davon in dem obengenannien Betrag enthalten ist. Die Sammlung wird fortgesetzt. Beratung für bäuerliche Siedlung Wie die Presseabteilung der Landesbauernschaft Sach- , sen mitteilt, erfolgt die Beratung und Auswahl von Sied- ! lungsbewerbern für die bäuerliche Siedlung (Neubildung deutschen Bauerntums) für alle im Gebiet des Freistaates Sachsen wohnenden Bewerber nur noch durch die Reichsstelle für die Auswahl deutscher Bauernsiedler, Landesstelle Frei staat Sachsen, Dresden-A. 1, Waisenhausstraße 34. Alle An- fragen und Bewerbungen bei anderen Stellen sind zwecklos. Landwirte. Rückstrahler anbringen lassen! Nach einer neuen Verordnung besteht ab 1. Januar aus Mm öffentlichen Wegen für alle bespannten und nichtbe- ssvannten Fahrzeuge die Pflicht zur Führung von Rückstrah lern aus roter Farbe während der Dunkelheit und bei star kem Nebel. Der Rückstrahler muß auf seiner Rückseite das Mehlich vorgesehene Prüfzeichen tragen, das neben der Abkürzung der Prüfstelle — für Sachsen SA — eine lau finde Nummer aufweist. Ernennung Der Reichsjuaendführer hat den Gebietsführer Sachsen, Franz Schnasdter, zum Obergebietsführer Mitte er nannt 120000 Mitglieder der DAF im Kreis Chemnitz Die Werbeaktion der Deutschen Arbeitsfront im Kreis Chemnitz unter Führung des Kreisobmanns Roßberg endete mit einem großen Erfolg: 40 000 Menschen der verschieden sten Berufe haben sich als Einzelmitglieder angeschlossen; etwa 80 0W Berufstätige sind durch ihre Berbandszugehö- rigkeit Mitglieder der DAF geworden, so daß die DAF im Kreis Chemnitz mehr als 120 000 Mitglieder zählt Zahlung von Dienstbezügen Die nach der Verordnung vom 6. Mai und 28. August L.933 gm 10. und 29. jedes Monats zu zahlenden Dienstbe ¬ züge sind nach einer 'Verordnung des Sächsischen Ministe riums des Innern im Monat Januar am 8. und 27. zu zahlen; im Februar verbleibt es bei den bisherigen Anord- ! nungen. Am Sonatas MtopsMicht! (Lpr.) Weihnachten, das Fest der Liebe, liegt hinter i uns. Tausenden von deutschen Volksgenossen hat aber Löst durch das großartige WHW unseres Führers dieses Fest in' > seinem herrlichen Glanz wieder zu einem inneren Erlebnis werden können, nicht nur allein durch die Tat, durch das ' Bannen der größten Not sondern vor allem durch das Be- , wußtsein, daß die große wahre Liebe Gottes erneut Wider hall findet in den Herzen der Menschen und sie zu freiwil- , liger namenloser Mithilfe anregt. Är diesem Geist ist das Empfinden des Almosens geschwunden und hat die soziale Tat zu einem freudigen Erlebnis werden lassen. Dieses ae- j meinfame Helfen, dieses freiwillige Eintreten aller für alle. ist wahrer Nationalsozialismus -er Tak. Zn diesem Geist wird das gewaltige Werk weiter dem Ziel zustreben: Kein i Deutscher soll hungern und frieren. , Wir wollen stets dessen eingedenk sein, daß das Licht des Weihnachtsfestes uns während des ganzen Jahres leuch- , ten soll, und daß es unsere Pflicht ist, allen denen, die noch j nicht in den Arbeitsprozeß eingereiht werden konnten, oder ! sonst in Not sind, die Lage zu erleichtern, in die sie durch ! unfähige Führer gekommen sind- So wollen wir uns am kommenden Sonntag alle am Eintopfgericht beteiligen. Unsere Spenden sollen so reichlich fließen, boh cs allen zum Bewußtsein kommt, hier tut jeder seine Pflicht nnb hilft mit, das Wort unseres Führers wahr zumachen, das er bei der Uebernahme der Macht allen deut schen Volksgenossen ins Herz rief: In vier Jahren wird es in unserem deutschen Vaterland keine Arbeitslosen mehr geben. Ehrt Miere Fahnen! Das Sächsische Gesamlministerium hat folgende Ver ordnung erlassen: Fahnen sind Symbole einer Idee, für die man mit dem Einsatz des Lebens kämpft. Unter der schwarz-weiß-roten Fahne hat das deutsche Volk um seine Erhaltung gekämpft, unter der Hakenkreuzfahne hat es seine Erneuerung voll zogen. Unter beiden Fahnen sind die schwersten Opfer an Blut und Gut für Deutschlands Ehre und Größe dargebracht worden. wer die Fahne ehrt, ehrt die Opser und Leistungen, die unter ihr vollbracht worden sind. Ls wird deshalb angeord net, das; alle Volksgenossen vor der schwarz-weiß-roten j Fahne und der Hakenkreuzfahne Ehrenbezeigungen mit dem ! deutschen Gruß zu erweisen haben, wenn diese Fahnen ge schlossenen Abteilungen der NSDAP, der Reichswehr, oft Polizei und der vaterländischen Verbände (Sriegervereine ' und -ergl.) vorangekragen werden. Um die Verbundenheit aller Volksgenossen im Lebm und Tod auch äußerlich sinnfällig zu bekräftigen, sind äuch alle Leichenbegängnisse im öffentlichen Verkeht beim Nahen des Sarges mit dem deutschen Gruß zu ehren. Mrevdolch für Minser Ministerpräsident von Killinaer, Obergruppenführer 1^, ist der Ehrendolch der SA verliehen worden- Die Klingx trägt auf der einen Seite die Inschrift „Alles für Deutsch land" und auf der anderen Seite die Widmung „In herz licher Kameradschaft! Ernst Röhm" Eintoslgericht in EMittte» (Lpr.) Am kommenden Sonntag, 7. Januar, ist wieder Eintopftag. Hierfür sollen die Plakate über das Eintopfe gcricht wieder an gut sichtbarer Stelle zum Aushang gebracht werden. Die Ausgabezeit des Eintopfgerichtes erstreckt sich in den Gaststätten wieder auf die Zeit von 11 bis 17 Uhr. Auch dib Einteilung der Gaststättenbetriebe in drei Klassen bleibt, wie zuletzt geübt, bestehen. In den kleinen einfachen Gaststätten der Klasse 1 be trägt der Preis der Eintopfgerichte 0,60 RM, hiervon werden 10 Rpf. an das Winterhilfswerk abgeführt. In den Be trieben der Klasse 2 bürgerliche Gastwirtschaften und Hotel betriebe, Pensionen und Heime sowie in den Speisewagen der Reichsbahn beträgt der Preis 1 RM, wovon 50 Rpf. an das WHW abgeführt werden. In den Gaststätten erster Klasse (Klasse 3) beträgt der Preis des Eintopfgerichtes so viel, wie der Preis des sonst normalen Gedeckes, der 50 Rpf. überschreitende Betrag wird an das WHW abge führt. Kaffeehäuser, Konditoreien, Likör- und Weinstuben ohne Küche zahlen zum Ausgleich für ihren buchmäßig fest zustellenden Umsatz zwischen 11 und 17 Uhr zehn Prozent vom Umsatz, die sie von den Gästen einziehen. Die Einziehung der Sparbeträge erfolgt, wie beim letzten Mal, mittels Quittungsblocks, die von den Ortsgrup penführungen des WHW zu beziehen sind. Es soll streng darauf geachtet werden, daß nur wirt liche Eintoofgerichre ausgegeben werden. Ein ziehung und Ablieferung erfolgt wieder durch die Unterglie derungen der Organisationen des Hotel- und Gastwlrtsge- werbes. Gastställenbesitzer, helft mit, den Einkopfsonnkag zu einem vollen Erfolg zu führen! Sammlung der Arbeilsämler Von den sächsischen Arbeitsämtern einschließlich de» Landesarbeitsamtes Sachsen wurden für das Winterhilfs- werk und die Spende der nationalen Arbeit im Oktober 3523,20 RM und im November 5541,91 NM abgeführt. Msser«eMlleMM liir Mitteilachfen Lin Gesetz zum Schuh der Wirtschaft, der Gemeinden und der Volkswohlfahrt Die Verschmutzung der Wasserläufe durch Einleitung häuslicher und gewerblicher Abwässer hat in dem dichtbe siedelten und industriell stark entwickelten Land Sachsen einen hohen Grad erreicht. An einzelnen Flußstrecken sind Mißstände eingetreten, die nicht nur vom Standpunkt der öffentlichen Gesundheitspflege als unerträglich zu bezeichnen sind, sondern die auch die Wirtschaftlichkeit und Existenz- fähiakeit vieler Betriebe, die auf die Verwendung von Fluß- wasser als sogenanntes Fabrikationswasser angewiesen sind, aufs höchste gefährden. Dieser Zustand führte bereits dazu, daß sich zahlreiche Betriebe zur Abwanderung nach Ge genden mit günstigeren Wasserverhältnissen gezwungen mhen, was selbstverständlich zur Steigerung der sächsischen Arbeitslosennot beitrug. Wie die Erfahrungen gezeigt haben, ist eine Gesundung der sächsischen Wasserverhältnisse durch Polizeimüßnahmen allein nicht zu erreichen, ganz abgesehen davon, daß die scharfe und strenge Durchführung der Be stimmungen des Wassergesetzes den einzelnen Gemeinden und industriellen Werken mitunter Lasten aufbürden würde, die von ihnen schwer oder zum Teil überhaupt nicht getragen werden könnten. In der Erkenntnis, daß der erforderliche Erfolg ohne unerträgliche Lasten für den einzelnen nur durch Zrssammen- ! schluß aller Beteiligten zu erzielen ist, hat das Sächsische Finanzministerium, dem in erster Linie die Betreuung der Wasserwirtschaft des Landes obliegt, dem Gesamtministerium ein Gesetz über eine Muld e-W assergenossenschaft vorgeschlagen, das nunmehr von der Sächsischen Regierung mit Zustimmung des Reichsstatthalters erlassen worden ist. (Sächsisches Gesetzblatt Nr. 1.) Das Muldegeblel umfaßt mehr als ein Drittel des ge- samten Landes. Die durch das Gesetz gebildete Genossen schaft soll für die Reinhaltung der Wasserläufe im Rieder- schlagsgebiek der Zwickaue r, FreibergerundVer- einigten Mulde sorgen und, soweit erforderlich, die Abwasserreinigung, die Reinigung des verschmutzten Fiutz- wassers und die Zuführung von Zuschußwasser zur Erhö hung der Selbstreinigungslrafl der Wasserläufe übernehmen. Die Erfolge solcher Genossenschaften im Rheinland und in Westfalen haben erwiesen, daß durch die Zusammenfas sung der Abwasserleitungen in möglichst großen, meist durch die örtlichen Verhältnisse bedingten gemeinsamen Kläran lagen und durch planmäßige Ausnutzung und Erhöhung der Selbstreinigungskraft der Flüsse mit Hilfe von Stauseen die Flußverunreinigungen unter erheblich geringeren Aufwen dungen bekämpft werden können, als wenn die Reinigung der Abwässer den einzelnen Einleitern selbst überlassen bleibt. Durch das Gesetz wird die Bahn für ein gedeihliches Zusammenwirken von Gemeinden und Wirtschaft mit dem Ziel freigemacht, diese Mißstände an einzelnen Wasserläufen des Landes zu beseitigen und das Fluhwasser wieder für den Gemeingebrauch zum Segen aller Anlieger am Flußlauf nutzbar zu machen. Besonders wichtig ist auch, daß die Genossenschaft durch die Erstellung von Bauten zahlreichen Erwerbslo sen des Erzgebirges und des Chemnitzer Jndustriebezirkes Arbeit verschaffen wird, so daß auch im Interesse der Arbeitsbeschaffung die Gründung dieser Genossenschaft nur zu begrüßen ist. Aendenrug des MMen »augeletzes Mit dem neuen, jetzt veröffentlichten Gesetz zur Aende- cung des Baugesetzes werden einige Verbesserungen einge führt, die sich bei Handhabung des im Jahre 1932 nerabschie- oeten Baugesetzes als notwendig erwiesen haben. Es handelt sich im wesentlichen um folgendes: Insbe sondere zur Verhinderung unwirtschaftlicher Zergliederungen eines Siedlungsgebietes konnte bisher durch Ortsgesetz eine Genehmigungspflicht zur Teilung v 0 n Grundstücken eingeführt werden. Die Erfahrung hat gelehrt, daß diese Ortsgesetze nicht immer schnell genug erlassen werden, um Unheil zu verhüten, deshalb wird auch den Kreishauptmann schaften das Recht eingeräumt, durch Verordnung eine solche Teilungsbeschränkung einzuführen. Damit sind in Verbin dung mit den bereits geltenden Vorschriften alle Voraus setzungen für eine geordnete Wohnsiedlungstätigkeit geschaf fen, so daß für Sachsen die Anwendung oes Reichsgesetzes über die Ausschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933 bis auf weiteres nicht erforderlich er scheint. Durch eine weitere Aenderung wird den Grundstücks eigentümern und Erbbauberechtigten die Verpflichtung auf erlegt, an Gebäuden und dergl. die Anbringung von Haken und Rosetten für die Leitungsdräbte der Straßenbahnen zu dulden. Die Bestimmurm entspricht einem wirtschaftlich be- gründeten Bedürfnis. Wie bereits jetzt für ähnliche Fälle bestimmt, ist auch hier den Beteiligten bei der Anbringung oder künftig entstehender Schaden zu ersetzen. Für Siedlungsgebiete sind folgende Aenderun- gen von Bedeutung. Während bisher bei offener Bauweise wahlweise Einzel- oder Doppelhäuser errichtet werden durf ten, darf künftig durch Ortsgesetz für bestimmte Straßen oder Ortsteile Einzelhausbau vorgeschrieben werden. Auch für Villenviertel ist diese Bestimmung wertvoll; statt der bisher in jedem Falle zuaelassenen zwei Vollgeschosse kann durch Ortsgesetz für einzelne Ortsteile mit ländlichem Cha rakter die bauliche Ausnützung auf Erd- und ausgebautes Dachgeschoß beschränkt werden. Im Interesse einer weiträu- migen Siedlung darf in Neubaugebieten die zulässige Be bauung in offener Bauweise durch Ortsgesetz auf zwei Zehntel (bisher drei Zehntel) der Grundfläche des Bauarundstückes beschränkt werden. Dachstuhl uud Luftschutz Zur Aufklärung über verschiedene Zweifelsfragen in der Oeffentlichkeit über die Räumung der Dachkammern wird nackfolgendes Schreiben des Reichsministers der Luftfahrt an den Zentralverband Deutscher Haus- und Grundbesitzer e- V. Berlin veröffentlicht: „Bei der Vorbereitung der Maßnahmen des zivilen Luftschutzes ist der Bekämpfung der Brandgefahr durch Brandbomben eine besondere Beachtung zu schenken. Wäh rend das Holzwerk der Dachstühle einer Entzündung ver hältnismäßig starken Widerstand bietet, ist die Zündgefahr der Brandsätze beim Auftreffen auf leicht brennbare Gegen stände, wie sie gewöhnlich als Hausrat auf den Dachböden ausgesammelt werden, außerordentlich groß. Eine der wich tigsten Luftschutzmaßnahmen ist daher die Freihaltung der Dachgeschosse von leichtentzündlichen Gegenständen. Die Er reichung dieses Zieles bedingt eine durchgreifende Umgestal tung der häuslichen Gewohnheiten. In den Bodenräumen dürfen leichtentzündliche Gegen stände wie Kartonnagen, lose Holzkisten, Packmaterial, Pa pier und Zeitungspatete, Matratzen, Strohsäcke, Lumpen, alte Kleider, alte Polltermöbel, Kleintierstallungen (mit Aus nahme von Taubenschlägen) und Futteroorräte nicht vor handen fein. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reise koffer, die nicht anderswo aufbewahrt werden können, müs sen so aufgestellt werden, daß die Böden, insbesondere alle Ecken und Winkel, übersichtlich und zugänglich sind. Kleinere Gegenstände, Kleider und Wäsche usw. dürfen nur in ge schlossenen Kästen und Truhen aufbewahrt werden." Der Reichsluftschutzbund Landesgruppe Sachsen teilt dazu noch mit: Bei der jetzt allenthalben einsetzenden Ent- rümvelunader Dachgeschosse sind die mit der Durchfllh-