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der briti. hrem ge- sicherlich > dl« Re. die Rede , und er u äußern, ilegenheil He Mög. glücklich undliches illen sei, . Mai. machung gibt der Leitartikel rd, sie zu latt, nur ras über en Pro- rkt „Lie- die Auf- im Me- rnderung Lchsregie- ! Vorbe- s (I). läßt sich sie Sähe II, die es genug", zersplil- manchen verwirk- ie natio- genom- lwendig, Unglück ggerissen s istek. rbeschaf- en Jür sbericht ergaben >m rund er Per- tzt wer- !,8 Mil. ,6 Für- Anteil :ge nur »geho- ier und Unter- teil der Jnsae- >rge im re Sen» e. Mai. rd zur parla- ngenen ftnaus- nen er- le aus- fnabme rforoert ratifi- Zinanz- mzvoll- t, etwa >as die se dem einige Portio- Listen ie Rest- der die de» m der senver- s fort- h dies en. die hwester derlrüd m. e 1931. er Cel- n Köln e. D", während die MtlangeNagte D. leit 1020 für viele Genossenschaft unterschriftsberechtigt ist. Die Borgeschichte, die zu diesem Versahren führte, deckt sich im wesentlichen mit den Feststellungen aus dem Pro zeß, der in der vorigen Woche durchgeführt wurde. Es wur den zur Finanzierung eines Krankenhausbaues in Köln im Jahre 1929 bei der Inkassobank in Amsterdam zwei Anlei hen von je 1,2 Millionen Gulden, also etwa 4 Millionen Mark, mit 8 bezw. 7 v. H. ausgenommen. Zur Beschaffung des Anleihekapitals gab die Inkassobank Obligationen aus. Im Jahre 1932 erteilte der Leiter der Universumbank, Dr. Hoftus, der auch hier wieder eine Rolle spielt, den Rat, den nieorigen Kursstand der Anleiheobligationen zum Rückkauf auszunutzen. Obwohl ein solches Geschäft der Genossen schaft auf Grund des Anleihevertrages ausdrücklich ver boten und außerdem auch genehmigungspflichtig war, wurde der Rückkauf der Obligationen trotzdem durchge- sührt, und zwar illegal, da natürlich im Interesse der deut schen Volkswirtschaft mit einer Erteilung der Genehmigung nicht gerechnet werden konnte. Die mit diesem Rückkauf zu sammenhängenden Vorgänge bilden den Hauptteil der An klage. Es wurden insgesamt Obligationen im Nennwert von 210 000 und ein Posten Universumbank-Aktien im Nennwert von 5000 holländischen Gulden für etwa 200 000 Reichsmark erworben. Diese Summe wurde in Einzel beträgen von 5000 bis 10 000 RM von verschiedenen Schwe stern, die dabei unter dem Schutze ihrer Ordenskleidung auftraten, in Briefumschlägen heimlich über die belgische Grenze geschafft. Die Veranlassung zu diesen Schiebungen gab die Angeklagte Menke, während die Angeschuldigte Dohm Hilfe leistete. Die angetauften Wertpapiere wurden in dem belgischen Kloster St. Vith niedergelegt. Dieser Ef fektenbestand der Genossenschaft im Ausland hätte der Reichsbank angeboten werden müssen. Aus dem Haupt delikt, das jetzt zur Aburteilung steht, hat sich noch eine Reihe weiterer Straftaten ergeben. Zuchlhausurteil Die Angeklagte Menke wurde wegen fortgesetzten ve- visenverbrechens zu fünf Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und 121000 Mark Geldstrafe verurteilt. An Stelle der Geldstrafe foll im Nichtbeikreibungsfalle eine Zuchthaus strafe von weiteren 12 Monaten und 2 Tagen treten. Die Angeklagte Dohm wurde wegen Beihilfe zum sorlgesehlen Devisenverbrechen zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Bei dieser Angeklagten sind zwei Monate der Untersuchungs haft angerechnet worden. Ferner wurde die Einziehung von 190 000 Mark angeordnet. Für diesen Betrag hastet die „Genossenschaft der Lellitinnen nach der Regel des heiligen Augustinus in Köln e. V.". Die Angeklagte Dohm soll von der weiteren Haft verschont werden, wenn eine Kaution von 5000 Mark beigebracht wird. Bon gestern bis heute Mackensen hat Budapest verlassen. Generalfeldmarschall von Mackensen hat Budapest ver- ! lassen und hat nach seiner Besichtigung der staatlichen Gestüte in Kisber und Babolna die Heimreise angetreten. Vor der deutschen Gesandtschaft hatte eine Ehrenschwadron Aufstel lung genommen, deren Front der Gcneralfeldmarschall in ! Bereitung des Oberbefehlshabers der ungarischen Armee, General Shvoy, unter begeisterten Cljen-Rufen der in dich- !ten Scharen versammelten Bevölkerung abschritt. Am Bu- !dapester Ostbahnhof hatten sich die Leiter der Budapester i Ortsgruppe der NSDAP, zur Verabschiedung des General- i feldmarschalls von Mackensen eingefunden. ! Irlands Wirtschaftskrieg gegen England. De Balera brachte in einer Rede im Abgeordnetenhaus zum Ausdruck, daß die Freistaatregierung entschlossen sei, den Wirtschaftskrieg mit England fortzusetzen. Er erklärte u. a., Irland weigere sich, Vie jährlichen Landsteuern an ^England zu bezahlen. Ihre indirekte Einziehung durch England in Form von Einfuhrzöllen bedeute einen Dieb- ! stahl. Wenn der Freistaat stark genug wäre, so würde er England daran hindern. Die Engländer suchten, Irland in einer lebenswichtigen nationalen Frage zur Unterwerfung jzu zwingen. Einen solchen Schritt werde die jetzige Frei» i staatregierung aber keinesfalls tun. Allerlei Reuigketten Eine grauenhafte Bluttat wurde im Hause Lessing straße 31 im Berliner Stadtteil Lichtenberg-Rummelsburg ! entdeckt. Dort fand man die 28jährige geschiedene Frau ! Frida Kochmann in ihrer Wohnung mit schweres Schädel verletzungen. die vermutlich von Beilhieben herrühren. in einer großen Blutlache liegend bewußtlos auf. Die Schwer verletzte wurde in das Kaiserin-Augusta-Krankenhaus ge bracht. Die Mordkommission ist mit der Aufklärung der Bluttat beschäftigt. Aast aller Burgunder erfroren. Der Temperaturfall in den letzten Nächten hat, wie aus Bingen gemeldet wird, den Winzern am Rhein erheblichen Schaden zugefügt. Trotz der eifrigsten Frostbekämpfung mit Feuer, Rauch und Elektrizi tät konnten die Winzer nicht gegen den Nachtfrost ankommen und das Erfrieren der im ersten zarten Grün stehenden Re ben verhindern. Sehr gelitten haben besonders die Bur gunder- und Portugieserreben, so daß in fast allen Wein- bauaevieten am Rhein mit einem mehr oder weniger größe ren Ausfall zu rechnen ist. Bei Ingelheim, das die berühmten Rotweinlagen hat, schätzt man den Ausfall auf 70 Prozent. Fast ebenso schwer wurde das Binger Weinbaugebiet be troffen. Bei Bacharach ist an manchen Stellen rund die Hälfte aller Reben erfroren. Die berühmten Rotweinlagen bei Aßmannshausen haben weniger gelitten. . — " n- Gerichtssaal Lin Schädling an der Volksgemeinschaft Das Amtsgericht Burgstädt verurteilte den 63 Jahre alten Paul Emil Ulbricht aus Taura wegen Vergehens gegen das Lebensmittel- und Fleischbeschaugesetz zu vier Monaten Gefängnis. Ulbricht wurde sofort in Haft genom men. Zur Anklage standen unglaubliche Unsauberkeiten, die in dem von Ulbricht betriebenen Fleischereigeschäft vorge kommen sind. So hat Ulbricht Fleischteile, die vom Fleisch beschauer oder Tierarzt ausdrücklich für untauglich bezeich net worden waren, in seinem Laden feilgehalten und ver- , kauft. Als diese Verfehlungen im Februar ds. Is. aufgedeckt wurden, wurde Ulbricht sofort in Schutzhast genommen und I sein Laden geschlossen. In der Urteilsbegründung wurde ausgesührt, daß sich der Angeklagte aus Eigennutz gegen die Allgemeinheit, die Volksgemeinschaft und die staatliche Ordnung schwer vergangen habe. Turnen und Sport Bndavelt Wüst «erlin 7:1 hoher Sieg der ungarischen Fußballer. Vor etwa 10 000 Zuschauern wurde im Berliner Poststadion der 100. Fußball-Städtekamps der Reichshauptstadt ausgetragen. Als Gegner Berlins war die Städteels von Budapest gewonnen worden, die vor wenigen Tagen in Paris wider Erwarten mit 2:0 geschlagen worden war. Oie Ungarn waren gar nicht wiederzuerkennen. Von Anfang an wurden die Berliner von den ungarischen Gästen glatt ilber- tpielt. Den Ungarn gelang alles, während die Berliner Stödte- elf ein überaus mäßiges Spiel zeigte und durchweg auf di« Ver teidigung beschränkt blieb. BI» zur Pause halten die Ungarn be reits einen Vorsprung von vier Toren. In der zweiten Hälfte spielten sie etwa» verhallen, doch konnten sie das Leder immerhin noch dreimal in das Berliner Tor senden, während die Berliner mit Blühe und Rot das Ehrentor erzielten. Damit hatte die Els der Reichshauptstadt Ihr 10. Treffen ge gen Budapest und Ihr Jubiloumsipiel nicht gerade rühmlich be endet. Sächsische Nachrichten Großenhain. 3n dem D-Zug Berlin—Dresden, der nachts 0,40 Uhr durch Großenhain fährt, wurde von einem Schranken wärter in Frauenhain Feuer Im unbesetzten Packwagen beobach tet. ES waren Filmstreifen in Brand geraten. Auf Grund der sofortigen Meldung des Wärters nach Großenhain konnte das Feuer alsbald gelöscht werden, so daß größerer Schaden verhin dert wurde. Marienberg. 3m benachbarten Schönbrunn entgleiste beim Rangieren bin« Rangiermaschin«. Der Führer der Maschine, Loos, nahm sich den Unfall so zu Herzen, daß er kurz darauf den Tod in der Zschopau juchte. Erst am Nachmittag konnte die Leiche nach längerem Suchen unter Mithilfe der Feuerwehr auf gefunden werden. Schlettau. Die Stadt hak ein neues OrtSaesetz über den KlSranlagebaustock erlassen. Danach ist für jede neuerstellte Wohnung, die Abwässer in die Gemeindefchleuse leitet, eine ein malig« Abgabe von 50 Mark zu entrichten. Für neuerstellte Wohnungen mlt Epülabortanlage beträgt die Abrwbe 1OÜ Mark. Ferner wird für jede neuerrichtele gewerbliche Anlage «ine ein malige Abgabe von 100 Mark für je ein Kubikmeter schmutziges oder sonstiges schädliches Betriebswässer, das täglich den Schleu sen zustieht, erhoben. Bei gewerblichen Anlagen ohne eigentliche Betriebswässer beträgt Lid einmalige Abgabe 3 Mark für jede beschäftigt« Persok. Der Führer und Reichs kanzler bei seiner Iriedensrede. Der Führer spricht im Reichstag zu seinem Volk und zur Welt. Links vom Führer Staatssekretär Lam mers, rechts Staats sekretär Funk und Ober gruppenführer Brückner Heinrich Hassmann (M). Kruea»mig und Besörderuug von Beamten vorzugsweise an Gedenk- und Feiertagen de» Volke, Der Reichsstatthalter in Sachsen hat als Führer der Sächsischen Landesregierung eine Verordnung erlassen, wo nach Ernennungen zu Beamten, Beförderungen sowie gege benenfalls Verleihung von Titeln und Charakteren, ferner Höhereinstufungen nach den Tarifen der Angestellten, Lohn empfänger und dergl. nach Möglichkeit mehr als bisher zu den Gedenk- und Feiertagen der Nation ausgesprochen wer den sollen. Insbesondere gilt dies siir Ernennungen usw., die vorzugsweise sür Verdienste um die nationalsozialistische Erhebung erfolgen. Als Feiertage der Nation gelten hier nach der SO. Januar, 20. April, 1. Mai, 30. September und der 9. November. Unter diesen Feiertagen ist bevorzugt der Geburtstag des Führers zu berücksichtigen, während der 1. Mai in erster Linke in Frage kommt für Höherstufungen usw. von Arbeitern und Angestellten und der 30. Septem ber für Ernennungen usw. von Beamten, .Angestellten und Arbeitern im Dienst der Landwirtschaft. Dem Reichsstatt halter sind Vorschläge für Ernennungen, Beförderungen usw. vier Wochen vor dem in Aussicht genommenen Feiertag einzureicken. Starrere Nachfrage nach AngefteMeu Arbeitslosenzahl seit Januar 1933 fast halbiert Das Landesarbeitsamt Sachsen teilt mit: Die Zahl der arbeitsuchenden Angestellten in den Berufsgruppen der kauf männischen Büro-, technischen und sonstigen Angestellten ist in den Monaten Februar, März und April 1935 in Sachsen feit Ende Januar 1935 um 2395 zurückgegangen; die Arbeit suchendenzahl fiel bei den männlichen Arbeitsuchenden um 1767 und bei den weiblichen Angestellten um 628. Die günstige Entwicklung der Arbeitslose in den Anae- stelltenberufen zeigt die Gegenüberstellung der arbeitslosen Angestellten jeweilig Ende Januar: 1933 72815, 1934 60 750, 1935 44009; Ende April 1935 ist die Zahl der arbeitslosen Angestellten auf 41 614 gesunken; die Abnahme gegenüber dem Stand am 31. Januar 1933 beträgt 42,7 vom Hundert. Der gegenwärtige Rückgang der Zahl der arbeitsuchenden Angestellten ist überwiegend auf die Auf nahmefähigkeit des Baugewerbes für technische Angestellte zurückzuführen; weiter ist daran beteiligt die Metallindustrie, und zwar vor allem der Werkzeugmaschinen- und Krastfahr- zeugbau. Die Festigung der Arbeitslage in den Angestell tenberufen nimmt weiter zu. Im Interesse der Erhaltung und weiteren Ausbildung der Berusskenntnisse der Angestellten werden von den Ar beitsämtern, insbesondere für kaufmännische Angestellte, fortlaufend Schulungslehrgänge unter leb hafter Beteiligung der arbeitsuchenden Angestellten durchge führt; Ende April ds. Is. liefen insgesamt 64 Schulungs- lehraänae. Mlaudsregelung für Handwerlslehrllnge Im ersten Lehrjahr zwölf Werktage Der Treuhänder der Arbeit sür das Wirtschaftsgebiet Sachsen hat Richtlinien für den Urlaub der Lehrlinge im sächsischen Handwerk aufgestellt; sie haben die Ürlaubsge- währung an Lehrlinge in solchen Handwerksbetrieben zum Gegenstand, für die keine Reichs-, Bezirks-, Fach- oder örtliche Tarifordnung mit Urlaubsregelung besteht. Der Urlaub soll in den von diesen Richtlinien erfaßten Betrieben des sächsischen Handwerks betragen: bei vierjäh riger Lehrzeit im ersten Jahr zwölf Werktage, im zweiten Jahr zehn, im dritten Jahr acht upo im vierten Jahr sechs Werktage; bei dreijähriger Lehrzeit im ersten Jahr zwölf, im zweiten neun und tin dritten Lehrjahr sechs Werktage. Die Lehrlinge Vergütung wird während des Ur laubs in der tariflich oder durch Lehrvertrag geregelten höhe fortgewährt und soll bei Antritt des Urlaubs im voraus für die gesamte Urlaubsdauer entrichtet werden. Die Urlaubsregelung hat zwischen dem Meister und den Lehrlingen unmittelbar zu ersolgen. Diese Richtlinien gel ten ob 1. Mai 1935 Kl» auf weiteres. Schuhhastkosten müfsen gezahlt werden Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte sich mit einem Kläger auseinanderzusetzen, der zunächst vom 1. April 1933 bis 13. November 1933 und dann nochmals vom 10. bis 27. Januar 1934 in Schutzhast genommen worden war. Die Anordnung dazu war vom Polizeipräsiden tcu in Dres den auf Grund der Berordnüng de» Reichspräsidenten zunr Schutz von Nolt und Staat, vom 28. Fekpu-ar 1933 ausge sprochen worden. Nach keiner Entlassung erhielt dec Klager von demselben Polizeipräsidium eine Zah1nna»aufsord«runq für Schutzhaft in Hohe von 486 Ä..«. Er versuchte, im Ver- waltüngsstreitversahren um diese Kosteuersätzsvrderusu; her» umzukoMmen, >md zwar mit der Begründung, daß cs für den Kostenanspruch an einer geieglichen Gcündlcge fehle. Das Obrroerwaltungsgerichi stellte zunächst scsr, daß es sich um den Ersatz derjenigen Kosten handelt, die der Staot für die Verpflegung und Bewachung des Klägern mährend der Schutzhast ausgewendet hat. Diese Kosten seien nach einem Togespoulchsatz von 2 berechnet worden. Noch Mei nung des Gerichts stellt die Kostenauforderung einen Teil der Schutzhaftordnung dar. Die ganze Schutzhaftordnung aber sei nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der vlnsechtunasklage entzogen. Ausstellung von Aischkarlen Der sächsische Wirtschaftsminister hat eine Verordnung betreffend Ausstellung von Fischkarten nach 8 7 des Filcherei- aesetzes erlassen, die in der Nummer 40 des Sächsischen Berwaltungsblatres vom 21. Mai 1935 veröffentlicht ist. IS ÜOO Jugendliche aus der Jlgenkampsbah». Im Rahmen des Sachsentresfens der NSDAP findet um Sonnabend, 25. Moi, 13 Uhr, auf der Jlgenkampfdahn eine Kundgebung des Nationalsozialistischen Lehrerbundes des Gaues Sachten statt, bei der die gesamte Schuljugend mit ihrer Lehrerschaft und die Hitler-Jugend mit ihren sämtlichen Gliederungen geschlossen ausmorlchieren werden. Reichserziehungsminister Ruft wird zu den 45000 «ungen deutschen Menschen mit ihren Lehrern und Eltern über „Hitler-Jugend, Schule und Elternhaus" sprechen. Die Ver anstaltung wird gleichzeitig zu einer Gedächmisstunde für den fanatischsten Künder nationattoziattstischer Erzlehungs- grundsätze, Hans Schemm, werden. , Zum Gautresfen-wird auch der Vizepräsident der Reichs filmkammer, Pa. Raether, noch Dresden kommen und bei der Uraufführung des „Sachsen-Films" sprechen.