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Veimge Mr ^Weitzentz Leitung" Nr. 108 101. Jahrgang Dienstag, am 7. Mai 1S3H Staatsvecht des Dritten Reiches Konak: auch indirekt der Unfallverhütung und der allgemeinen Ge- Nachtstunden, , Aber auch in der Mrbrzabl derientaen Betriebe, die iicb INI Sonn- die gleiche Brests zur veberg in onnte der n unserer Ingen, die inbringen benbs "/,8 eitag, 10. iübunxen -iprigl : tretender wörtlicher »5: 1203 aus: die atk. Durchführung der landwirtschaftlichen Marktregelung ins besondere in organisatorischer Hinsicht vorzubereiten un!> einzelne Befugnisse des Reichsnährstandes so lange wahr zunehmen, bis der Ausbau des Reichsnährstandes diesen selbst zur Uebernahme seiner Befugnisse instand setzte. Die^ Organisation der landwirtschaftlichen Marktregelung ist auf den Gebieten, auf denen der Reichskommissar tätig wurde^ im wesentlichen abgeschlossen. Der Ausbau des Reichsnähr standes ist so weit durchgeführt, daß die Marktverbände ihm eingegliedert werden konnten. Für die Aufrechterhaltung des Reichskommissariats bestand daher keine Notwendig keit mehr. Die Befugnisse des Reichskommissars sind durch die neue Verordnung insoweit auf den Reichsnährstand übergegangen, als sie ihrem Wesen nach Angelegenheiten der ständischen Selbstverwaltung betreffen. . wenigstens in den Iständiges Hupverbot erzwungen hat. diese Erfahrungen an den zuständigen Stellen verdaut werden, wird auch auf diesem Gebiet Durchgreifendes schiedensten Stellen mit einer solchen Idee durchdringen will, m?n 1" ^Älswelse selbst in die neu und ungewohnt ist, die infolgedessen von SO v. H. ! der Welt, wenigstens in - " / " ' " " -- - § Nachtstunden, vollständiges Hupverbot erzwungen hat. t Koch der Bevöl- r NSDAP rbeltsbienst- Friedhof in m des Ar- hrer Krich- n, die Fah- leraden des en Leichen- sprach Gcui- der Name hen werde,, chen Dienst len Namen erde. Fortschreitende Mrktregelung Reichskommissariat für die Vieh-, Milch- und Weltwirtschaft aufgehoben. ist aufge- thastlichen «riat« al» Der Reichskommissar war bestellt worden, um auf den Gebieten der Lieh-. Milch- und Fettwirtschaft die Warum braucht man dazu eine „Woche"? Das könnte man doch auch in systematischer und zielbewußter Kleinarbeit erreichen. Dieser bei solchen Aktionen immer wieder vorae- brachte Einwand ist für jeden Kenner der Verhältnisse hin fällig. Wenn ich heute hier und morgen da und in vier Wochen wieder woanders und so im Laufe von Monaten weiter in allen möglichen einzelnen Betrieben, an den ver- direktor im Reichs- und preußischen Ministerium des In nern, Dr. Surön, das Thema „Die organisatorischen Grund lagen der deutschen Gemeinden". Relchsbaptpröfident Dr. Schacht hielt eine Rede, in der er darauf hinwies, es sei zu erwarten, daß die Teilnehmer an diesem Kursus neue Impulse des Wissens und des Wollens an die Allgemeinheit weitergeben werden und auf diese Weise das Gesamtniveau der Reichs bankgefolgschaft gehoben werde. Wir brauchen, so sagte Dr. Schacht weiter, dieses erhöhte Leistungsniveau, um den ge waltigen Aufgaben gewachsen zu sein, die Volk und Staat an uns stellen. Mit Recht bemüht man sich heute, den Satz eines nur auf die Vernunft pochenden Zeitalters „Wissen ist Macht" dahin einzuschränken, daß ein Wissen ersprießlich und wahrhaft "nützlich für die Volksgemeinschaft nur sein kann, wenn es auf einer untadeligen Gesinnung und auf einem lauteren Charakter gegründet ist. Aber glauben Sie mir, meine Kameraden, letzten Endes entscheidet in dieser Welt der Tatsachen doch immer nur der Erfolg, und Erfolg hat auf die Dauer nur der, der etwas kann. Mit den unbedingt selbstverständlichen Gesinnungs- und Charaktereigenschaften allein wird Deutschland nicht sein Recht aus dieser Erde und seine Gleichberechtigung unter den anderen Völkern erringen können, es muß hinzutreten jene souveräne Beherrschung der Realitäten des Lebens, die nur ein gediegenes, ehrlich erarbeitetes und von Verantworlungs- bewußtsein getragenes Wissen und können zu geben vermö gen. Unser Wollen und Gestalten muß demnach unter mauert sein von dem wissen um die Grundbedingungen und -Voraussetzungen unseres Lebens und unseres besonderen Arbeitsgebietes, damit wir aus einem Ringen um und mit den Problemen, die die Zeit uns stellt, durchstoßen können zur befreienden, entscheidenden Tat. So ist dieser Lehrgang in der Erkenntnis aufgezogen worden, daß neben der weltanschaulichen Schulung, die der Beamte im neuen Staat durch die nationalsozialistische Be wegung erhält, unbedingt die Vertiefung und Erweiterung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse treten muß. Von jeher war nur der den Aufgaben seines Amtes gewachsen, konnte nur der seinen Plaß voll ausfüllen, der unermüdlich an sei ner Fortentwicklung weiterarbeitete. durchaus nicht zu den Arbeitsstätten mit übermäßig starkem Lärmbetrieb rechnen, ist zweifellos ein ganz erheblicher Teil der Lärmursachen zu vermeiden und zu verhindern. Gerade weil der Lärm in allen diesen Betrieben längst nicht mehr bewußt ausgenommen wird, weil er „nicht mehr stört!", ge rade deshalb ist er so gefährlich. Denn die Einwirkungen des Lärms auf das Nervensystem, auf die ganze Aufnahme fähigkeit, auf die Anpassungsfähigkeit, damit also auf die Leistung und Arbeitsqualität, alles das wirkt sich aus, auch wenn es nicht bewußt empfunden wird. Damit erhöhen sich automatisch auch die Unfallgefahren. Denn ein übermüde ter, angegriffener, zermürbter Organismus ist natürlich nicht so einwandfrei funktionierend wie ein normaler. Abstump fung und Gewöhnung sind aber die größte Gefahrenquelle, die häufigste Unfallursache. Mithin dient Lärmbekämpfung Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Verordnung vom 17. April 1935 da» R«ich»tom- mijsa^a» für di« Vieh-, Milch- ÄNd AeltwirHha^ - hoben, da bet dem jetzigen Stand« der landwtrtst MarNreg«lung die Ausgaben de» Relch-kotnmtfia beende» aazusehen sind. die neu und ungewohnt ist, die infolgedessen aller Beteiligten als überflüssig, störend, ja sogar als lächer lich abgelehnt wird, dann wird so gut wie nichts erreicht. Wenn aber einmal acht Tage lang getrommelt wird, wenn eine ganze Woche lang Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunl und Kino das Thema erörtern, wenn Betriebsführer, Werk meister, Angestellte, Arbeiter alle gleichzeitig in ihren Orga nen etwas von diesem neuen Gedanken erfahren, dann wird einen erheblich größeren Teil das Pflichtgefühl und das Ver- antwortungsbewußtsein packen, daß sie hier nicht zurück stehen dürfen, wo alle mittun. So dient eine derartige Ak tion wie die.Mrmbekämpfungswocke" einer erstmaligen Aufrüttelung des Verständnisses und Interesses. Wenn dann die Kleinarbeit ist monate-, ja vielleicht jahrelanger Cinzel- orbeit einsetzt, so ist,Lärmbekämpfung" ein Begriff gewor den, den man als bekannt oorausjetzen kann. Darum also die „Lärmbekämpfungswoche". Darum geht jeden einzelnen diese Aktion etwas an. Denn der Lärm ist eine Gefahrenquelle. Wir wollen gar nicht von solchen Betrieben reden, in denen ein solcher Höllenlärm herrscht, daß der Laie schon nach «iner Viertel stunde mit dröhnendem Schädel wie benommen und befan gen wieder herauswankt. Nur wenn man selbst einmal den unsinnigen Lärm vieler Werkstätten, Maschmensäle und Lärmbetriebe mit eigenen Ohren gehört hat, kann man sich «inen Begriff davon machen, was es für einen arbeitenden Volksgenossen bedeutet, acht Stunden lang, Tag um Tag, Woche um Woche. Monat für Monat, Lahr für Juhr diss Hauptzeit seines Lebens hier zu verbringest. Dl« typischen Lärmoetriebe gehören al» besonder? pfleglich zu behandelnde- Objekt« in da» Gebiet der Gewerbehygiene. auch indirekt der Unfallverhütung und der allgemeinen Ge sunderhaltung der Betriebsangehörigen. Das gleiche gilt natürlich für den Straßenlärm. Wenn die Bekämpfung des Straßenlärms diesmal noch nicht mit der „Lärmbekämpfungswoche" verknüpft wird, jo hat das seine besonderen Gründe. Sinngemäß ist aber dasselbe für den Straßenlärm anwendbar wie für den Betriebslärm. Es sind auch schon außerordentlich günstige Erfahrungen an verschiedenen Stellen im Reich gesammelt worden, die zu nächst mit einer Drosselung des überflüssigen Hupenlärms erstaunliche und erfreuliche Erfolge erzielt haben. Wenn diese Erfahrungen an den zuständigen Stellen verdaut sein VerwlMllgswisleMastli-e Woche sür Kommunalbeamt» Berlin, 7. Mai. Reichsminister Dr. Frick eröffnete im Großen Saale der Berliner Singakademie die Verwaltungswissenschaftliche Woche für Kommunalbeamte, die vom 6. bis 11. Mai von der Verwaltungsakademie Berlin in Verbindung mit dem Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Berlin und mit Unterstützung des Deutschen Gemeindetages für einige hundert Kommunalbeamte aus dem g.nzen Reich durchgeführt wird. In seiner Ansprache betonte Minister Dr. Frick, die gesamte Ausbildung dieser Schulungswoche gehe aus von dem Gemeindeverfassungsgesetz vom 30. Ja nuar 1935. Durch dieses Gesetz seien den Kommunalbeam ten wefentliche Aufgaben gestellt worden, denn der Natio nalsozialismus erfasse sämtliche Ausstrahlungen des Lebens, und da die Kommunalbeamten tagtäglich das Recht des neuen Staates in die Tat umzusetzen hätten, müßten sie es besonders genau kennen. Die Gemeinde sei nunmehr die Zelle des Staates, und eine Opposition zum Staat sei nicht mehr möglich. Die Reihe der Fachvorlesungen eröffnete daraus der Leiter der Verfassungsabteilung im Reichs- und preußischen Ministerium des Innern, Ministerialdirektor Dr. Stuckart, mit einem Vortrag über „Die staatsrechtlichen Grundlagen des Reiches". Hinsichtlich der kommenden Einführung des Reichsbürgerrechts nach nationalsozialistischen Gesichtspunk ten betonte Ministerialdirektor Dr. Stuckart, daß das neue Staatsbürgerrecht einen scharfen Maßstab an jeden legen werde, der deutscher Staatsbürger sei. Die deutsche Staatsbürgerschaft werde in Zukunft nich! mehr allein durch Geburt, durch einen gewöhnlichen Ver waltungsakt oder gar durch Zahlung einer Geldsumme er worben werden können wie früher, wo man die Staatsbür gerschaft wie die Mitgliedschaft eines Vereins erhallen konnte. Die deutsche Staatsbürgerschaft werde vielmehr nach dem Willen des Führers das höchste Recht, und der Staats bürgerbrlef werde die wertvollste Urkunde sein, die ein Deutscher in seinem Leben erwerben könne. Deutsche Volks- genossen mit allen Rechten und Pflichten der Reichsbiü c- jchaft würden nach diesem neuen Recht dann nur noch deutschblütige Menschen sein können. Im nächsten Fachvortrag behandelte der Mnisterial- m? scheu Ver vesteht au- Ibsicht, die Vorbesore- einzulaoen. roch keine Was M's denn »iS aa? Zur Lärmbekämpsungswoche. Lie rührige Abteilung Schadenverhütung beim Haup» -.mt sür Volkswohlfahrt veranstaltet gemeinsam mit dem Amt „Schönheit der Arbeit" bei der Deutschen Arbeitsfront gegenwärtig die Lärmbekämpfungswoche. Auch das Haupt amt für Volksgesundheit ist an den Vorarbeiten und der Durchführung beteiligt. In allen Betrieben, in denen der Arbeitslärm zur selbstverständlich gewohnten Alltäglichkeit gehört, wird man im Laufe dieser Woche einmal bewußt auj die vermeidbaren und unvermeidbaren Quellen des Lär mes achten, wird Lärmerzeuaung, die man bisher als zwangsläufig ohne Widerspruch hinnahm, daraufhin unter suchen, ob es nicht auch ohne sie geht, ob sie nicht gemildert oder ganz abgestellt werden kann. Man wird, mit anderen Worten, den Lärm einmal als eine Gefahrenquelle, als einen Schaden an Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitsfreu digkeit bewerten und danach zu handeln versuchen. Aendernng des Brotgesetzes Genaue Festlegung de» Gewichtes. , Lie Reicksregierung hat ein Gesetz zur Aenderung des Brotgesetzes beschlossen, das im Reichsgesetzblatt verkündet wurde. Danach wird bestimmt, daß Brot gewerbsmäßig nur in bestimmten Gewichten hergestellt werden darf. Bisher galt diese Vorschrift lediglich für solches Brot, für das ausschließlich oder überwiegend Mahlerzeugnisse des Roggens verwendet werden. Die Zunahme des Ver brauches von inländischem Weizen als Brotfrucht machte die Ausdehnung dieser Bestimmung auch auf die anderen Brot arten, wie Mischbrot und Weizenbrot, erforder lich. Der Verbraucher wird dadurch nunmehr bei allen Brotarten vor Ueberoorteilung durch Verabreichung eines zu niedrigen Brotgewichtes geschützt. Weiterhin wird das bisherige Mindestgewicht Mr Brot von 500 Grammso weit das Brot au»: 20 And mehr Hütwe^kKnMoggem oder Roggenschrot hergestelltist (Schwätz-', Rvggesi^und Mischbrot). Der Brotmarkt wird hierdurch von allzu vie len Brotgrößen bereinigt. Die Mmdestgewichtsgrenze für die übrigen Brotsorten (insbesondere Weizenbrot und Spi- zialbrote) wird aüs 500 Gramm festgesetzt, weil diese Brote bisher durchweg kleiner als Roggen- und Mischbrot her gestellt wurden. Durch diese Mindestgewichtsvorschriften wird im übrigen verhindert, daß in unwirtschaftlicher Art zu kleine Brote hergestellt werden. Die bisher gültige Bestimmung, wonach Kleingebäck, d. h. Brot bis 250 Gramm nicht unter die Gewichtsangabe- Vorschriften fällt, wird aufrechterhalten. ' Weiterhin wird für Brot, das in Packungen oder Be hältnissen in Scheiben geschnitten verkauft wird, ebenfalls ein Mindestgewicht und eine Gewichtsskala sowie ein Zwang zur Kenntlichmachung des Gewichtes eingeführt. Dadurch werden Umgehungen der Gewichtsvorschriften durch Ver kauf des Brotes in Scheiben verhindert. Nr. 2 des Gesetzes bringt eine Anpassung der Zustän digkeiten auf Grund des Brotgesetzes in der bisherigen . Fassung an die Vorschriften der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft. Den Zusammenschlüssen der Ge treidewirtschaft wird die Befugnis gegeben, Ausnahmen von den Gewichtsvorschriften für geschnittenes Brot zuzu lassen, um zur Vermeidung von Härten Uebergangsvor- schriften zu ermöglichen. Aus dem gleichen Grunde tritt das neue Gesetz auch nicht sosort in Kraft, sondern erst zu einem Zeitpunkt, den der Reichsminister für Ernäh rung und Landwirtschaft bestimmt. Den beteiligten Wirt- schaftsgtuppen kaNn.M itt?h«Wd»r«ÄMM'vy ymstellung . auf Vie neuen GewiMöorschrtW . , Verdtaüäppdn noch vorhandenen abweichenden nv Hne anaemes- ' jene UebergangSfrist gettiäyrt wi Kurze Notizen Eine tschechoslowakische Lustsahrtabordnung unter Führung des Direktors des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, Raubik, traf in Moskau ein, um hier über di« Einrichtung einer Luftverkehrslinie Moskau—Prag zu ver handeln. Die türkische Regierung hat einey Gesetzentwurf zur Regelung der gesetzlichen Feiertage ausgearbeitet. Wie ver lautet, ist aus wirtschaftlichen Gründen die Einführung des Sonntags an Stelle des Freitags als Wochenfeiertag vor- gesehen. Die deutsche Abordnung zum Abschluß des Zahlungsabkom mens mit Rumänien ist unter Führung von Ministerialdirektor Wohltat in Bukarest eingetrosfen. Die deutsche Abordnung soll gleichzeitig Verhandlungen zur Belebung der rumänischen Erdöl ausfuhr nach Deutschland aufnehmen. Der Genfer Gemeinderat, der bisher 26 Sozialisten und 36 Bürgerliche umfaßte, ist am Sonntag neu gewählt worden. Der neue Rat zählt wegen Zunahme der Bevölkerung 64 Mitglieder. Gewählt wurden 27 Sozialisten und 37 Bürgerliche, während die kommunistische Liste leer ausging. Bei der in Zürich stattgesundenen Kantonalabstimmung wurde das Ordnungsaesetz, das erweiterte Strafbestimmungen zum Schutze der verfassungsmäßigen Ordnung, der Vereins- und Ver sammlungsfreiheit sowie die Entziehung des Wahlrechts Vorsicht, mit 76 790 Stimmen gegen 48 908 verworfen, ebenso das dazw gehörende Ausführungsgesetz. Ein Kredit zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise in Höhe von 10 Millionen Franken wurde mit 97 120 Ja gegen 33150 Nein angenommen. Das japanische Auswärtige Amt beabsichtigt die Errichtung von Botschaften in Polen, Spaniep, Argentinien, China und Siam. Während die Errichtung der Botschaft sür China vielleicht schon in diesem Jahr vollzogen wird, soll die Errichtung der anderen ge nannten Botschaften im Etat für das nächste Jahr vorgesehen werden. Lm übrigen kann man sich darauf verlassen, daß eine Lärmbekämpfung, die in den Betrieben Hunderttausende, ja Millionen von Volksgenosten erfaßt, auch auf die Lärm betätigung jede» einzelnen im Halste und im Straßenver kehr günstig sich auswirken wird. Es muß nur einmal der Sinn dafür geweckt werden, daß der Lärm, den der einzelne verursacht, nicht seine Privatangelegenheit ist, sondern sich auch aus seine Mitmenschen, aus seine Arbeitskameraden, auf seine Umwelt auswirkt. Damit wird auch die Lärmbekämp fung eingereiht in die systematische Erziehungsarbeit der Schadenverhütung, die auf allen Gebieten, die sie beackert, immer wieder die eine gleichlautende große und gewichtige Forderung stellt: Du bist, deutscher Volksgenosse, keine in luftleeren Raum schwebende Einzelperson, sondern du bist eingegliedert in die Gemeinschaft-des Volkes, du bist mit all deinem Tun und Lassen verantwortlich vor der G-lomtheit