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Alte Urkunde über die Entstehung des Schulbetriebs in Großölsa ^73^. (Fortsetzung.) vuoad 3.) ist er, der Schulmeister erböthig, von drei Einwoh nern zu Oelsa vor eine Trauung, worunter sowohl die Trauungs als calcanten Gebühren, auch Fleischbrühe und Fleisch verstanden werden soll, überhaupt 10 gr. zu nehmen und also nachdem bisher üblichen 1 gr. fallen zu laßen, zu welcher auch die erschienenen aus der Gemeinde ver bindlich gemacht, jedoch protestirt der Schulmeister, daß diese seine Er- klährung ihm bei denen übrigen nach Selffersdorf «ingepfarrten Ge meinden zu keiner Consequenz gedeyhen möchte, sondern ervielmehr von besagten übrigen Eingepfarrlen seine accidenkui wie bishero einzuheben sich vorbehalten haben will, was 4.) den Heil. Abend und grünen Don nerstag anbetrifft, hat sich der Schulmeister dahin' anerklähret, wie er das Geld an 1 gr. wegen dieses accidentis nicht schlechterdings protendi, sondern die victualien, als einen guten Willen, wie es bisher geschehen, annehmen wolle» dahingegen die Gemeinde ihm dieses accidens ferner zu geben sich verbindlich gemacht, wie denn auch der Schulmeister zu diesen Termins Ankosten überhaupt 1 Gld. zugeben, die übrigen aber die Gemeinde zu tragen verbunden seyn will, maßen, beyderseits Inker- reßenten hierüber allenthalben den Handschlag abgestattet. Gleichwie nun auf erstatteten Bericht E. Hochlöbl. Oberconsistorium des catecheten bey vor mehrbenandlen Hochgültigen Ober Conslstorial Verordnung er folget, wir sollen hierüber einen förmlichen Receß anrichten und selbi gen von allerseits Znlereßenken gebührend vollzogen zu des Hochlöbl. Ober Consistoril Ersehen und nach Befinden confirmalion einsenden unkerm 17 dei^ May c. a. unter anderen an uns gnädig und hochgeneigt verordnet. Also haben das verabhandelte, bey welchen allerseits inte- reßenlen nach der von denen Berichten zu Oelsa Fol. 131 eingereichten Specification enheute viritlm worunter auch George Hahmann und Con sorten außer George Gulzuhr, welcher, sowohl ratione, seines Guths, als Hauhes das verglichene nicht satihabisen, sondern bey dem Herdrin gen verbeliben wollen begriffen, beharret und Andreas Bär, Andreas Grundmann, Christian Richler und George Hahmann zur Zeit zwar nicht einheimisch, iedoch derer Gerichten vorgeben, nach gleichfalls beym vergleich halten und den Aeceß nach erfolgender Mundation mit unter schreiben wollen, hierüber auch fol 133 verglichen worden, daßderiedes- mahlige cätechete in Oelsa schuldig seyn soll, alle Wochen oder längstens alle vierzehn Tage entweder des Sonnabends oder Sonntags nachmit tags nach Selffersdorf auf die Schule zu kommen und daselbst dem Schulmeister und deßßen Nachfolgern an Dienst« vermittelst probuclrung des Schulreglsters von allen und leben Schulgelde den gebührenden drit ten Theil baar und ohne Anweißung einiger Reste ohne Wiederrede ab- zustatken und damit alle Anordnung zwischen den Schulmeister und ca techeten vermiethen werden möge. Aortlehuug folgt.)