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«-W schaden. Der Kardinalftaatssetretär des Vatikans, Pacelli, begab ^ur, oung für Hauptamt auslchüße außer säw weiter her deutscher! und die B i^igung, die bei den Hauptkämpfen in den betreffenden Gauen verzeichnet werden konnte. An der Spitze der zahlenmäßig am stärksten in Saar brücken vertretenen Gaue steht bei den männlichen Teitneh mern Sachsen, das allein 30 Gausieger ins Saargeblet ent sendet. Auf Sachsen folgt mit 27 männlichen Teiln hmern Württemberg, als dritter Gau folgt Groß-Berlin mit 2t Teilnehmern, in weitem Abstand folgen die Badener mil 18, die Westfalen und die Kurmärker mit je 15, die Schlesier mit 14, die Schleswig-Holsteiner mit 13 und die Halle-Merse burger und Oberbayern mit 12 Teilnehmern. Am schwäch sten sind Mecklenburg mit zwei und Kurhessen mi" 3 Teil nehmern vertreten. Bel den Mädels stehen die Groß-Berliner mit 12 Teil nehmerinnen an der Spitze. Ihnen folgen die Württemberger und Kurmürker mit je 9, die Sachsen mit 8 und die Westfalen und Schlesier sowie Thüringen und die Bayerische Ostmark mit je sieben weib lichen Gausiegerinnen. Die zahlenmäßig in Saarbrücker schwächer vertretenen Gaue werden ihre Gewinnaussichter durch eine erhöhte Leistung den zahlenmäßig stärkerer Gauen gegenüber ausgleichen müssen. Die Stimmung der Teilnehmer, die am heutigen Frei tag an die Lösung der praktischen Arbeiten heranzugehen ist ausgezeichnet. In fieberhafter Spannung erhoffen sie daß das Schicksal, das sie auf Grund ihrer Leistung an di« Spitze ihrer Gaue gestellt hat, sie auch unter die 25 Reichs sieger, die am 1. Mai vom Führer in der Reichskanzlei emp fangen werden, stellt. N« Der Zug der hältnisse nitz und l die Führ, des Schli mann, M tung den Löbau b« unter der ter Kirchl meister Z werkskani meister A Walter B Die i ten haben neugebildl 13. April, dent Otto Richard li den. Aus i rrastwagei Staatsstro Der vor 1 jahrer Sch zmden M Bei ls von einem geschleuder Krankenho fahrer wu achtjährige und schwer das Kennz Im ? einen Wt war, in eii und fuhr I rere Gart« war, in 6 wurde wel genommen Ein st Staatsstras rin Kraftr Leide stürz letzten wm Fenster i einen T Mit Eise ausgestoß Wirbels Reid Marschle! meister t Bericht e hundert phenwag nach Nie Eintresfei Einsturz« nahmen Schv ursachten men sch die Häuf Feiletal j den muß schwemm bestellt n Ein Gegend r Wasser, große Zi Durch Hc worden. Leutsch-eegMer LWerrmstaM Berlin, 26. April. In Durchführung eines zwischen der engli scheu und der deutschen Armee verabredeten Of- siziersaustausches werden drei englische Offiziere in den nächsten Tagen ein Kommando bei deutschen Truppen teilen antreten. Es handelt sich um je einen Offizier -er In santerie, der Kavallerie und der Artillerie, die bei den ent sprechenden deutschen Waffengattungen für die Zeit von elwo vier Wochen Dienst tun werden. Die im Austausch kom mandlerten deutschen Offiziere haben ihr Kommando in Eng land bereit» angelreten. Ein wichtiger »Melk Im Anschluß an die drei Anordnungen veröffentlicht der Präsident der Reichspressekammer Bemerkungen, in denen 4s über die Anordnung zur Wahrung der Unabhän- afrika". An der Seite ihres Mannes hat sie sich kn den Kampfjahren in Deutsch-Ostafrika persönlich in hervorragen der Weise betätigt , und wurde für ihre Verdienste mit der Kolonialgedenkmünze mit drei Gefechtsspangen ausge zeichnet. Sardiualstaatssekretär pacelli besucht Lourdes. Dmmlinlerenz am 3.8mi? Rom, 26. April. Die in Stresa beschlossene Donaukonferenz soll, wie ver lautet, wahrscheinlich auf Montag, den 3. Juni, nach Rom eiuberuseu werden. Für die Sitzungen ist der Palazzo Do ria mit seinen geräumigen Sälen in Aussicht genommen. In einigen politischen Kreisen wird von der Möglich keit gesprochen, daß in Abänderung der ursprünglichen Teil nehmerliste weder Polen noch Rumänien zu der Konferenz eingeladen werden sollen. Neuregelung im Zeitungsgewerbe Anordnungen der^ Reichspressekammer Japan besteht auf Einberufung der Flottenkonferenz. Aus dem Auswärtigen Amt in Tokio verlautet nach einer Agenturmeldung, daß Japan nach wie vor auf Ein berufung der Flottenkonserenz bestehe. Es gebe. keinen Grund, der eine Verschiebung rechtfertige, auch nicht die an geblich gewünschte Beteiligung Deutschlands oder Sowjetruß- lands, wie sie von London angeregt werde. Japan sei der Ansicht, daß nur die Unterzeichnermächte an der Konferenz teilnehmen sollten. In der dritten Anordnung wird sestgelegt, daß Verlage von der Betätigung als Zeitungsverleger ausgeschlossen sind, deren Zeitungen ihr Gepräge und ihren Absatz da durch erhalten, daß sie in einer Form berichten, die geeignet erregen oder der Würde der Presse zu Lai Der Diplomlar mittags 3 lchast sein des Reich Landesba Uet Im < Ueberleitu Die o 1925 rech Größe un ständigen Reichsjagi fcheidunge Bildung i noch nicht Behörden, diese in ü Kreisiägei Iagdbezir! gesetzes st verfahren den hierdi Oerllich Die nationalsozialistische Bewegung selbst ist in der Be seitigung von Zeitungen, die von besonderen Gemeinschaften herausgegeben wurden, mit gutem Beispiel vorangegangen, obwohl die Berlage dieser Zeitungen lange nationalsoziali stisch und ihre Schriftleiter alte Nationalsozialisten waren und ihre Arbeit im Blick auf die Gesamtheit leisteten (Em sigkeit des Zeitungsverlagswesens u. a. heißt: Eie dient bei praktischen Durchsetzung der wesentlichsten nationalsoziali. stischen Grundsätze und Forderungen auf dem Gebiete des Pressewesens. Der Nationalsozialismus bejaht den kulturellen Cha- rakter der pressemäßigen Betätigung, die deshalb auch in der Reichskulturkammer zusammengefaßt ist, im Gegensatz zu einer Auffassung, die die Presse als Gewerbe ansieht: infolgedessen unterbindet er in der Presse alle jenen Gesell- schaftsformen und Konzernierungen, die nach Aufbau, Zweck und Vergangenheit unter Mißachtung der hohen politisch, kulturellen Aufgabe der Presse die Zeitung lediglich als Mit- tel zu Erwerbszwecken herabzuwürdigen geeignet sind. In dem er dieses Uebel beseitigt, bewahrt er das deutsche Zei- tungswesen vor weiteren schweren inneren Auseinander- fetzungen, bejaht erneut die zukünftige Aufgabe der deutschen Presse in allen ihren Teilen und damit ihr Fortbestehen. Nach nationalsozialistischer Weltanschauung ist der Staat Repräsentant und Garant der Volksgemeinschaft nach innen und außen. Seine Regierung vertritt unmittelbar die Gesamtheit des Volkes. Sie duldet nicht, daß der Gemein- schäft abträgliche Sonderinteressen sich Geltung verschaffen und vertreten werden können; da sie selbst mitten im Volk steht, lehnt sie Jnteressenmittler zwischen sich und den Volks genossen oder einzelnen Berufen, Ständen, Konfessionen usw. ab. Damit unterbindet sie auch eine unter Gefähr dung des Eesamtwohls Sonderinteressen dienende Presse, die im früheren System eines der verderblichsten Kamps- Mittel zur Zerfleischung und Schwächung der Volksgemein- 'schäft war. Hiervon werden selbstverständlich jene Zeit schriften, die den besonderen sachlichen Aufgaben der irr Volke bestehenden Gemeinschaften aller Art dienen, nicht be troffen, sofern sie sich auf die Erörterung des Arbeitsgebiete« ihrer Gemeinschaften beschränken und eine Vermischung mü den Aufgaben der Tagespresse peinlich vermeiden. Die Durchsetzung aller dieser Grundsätze soll selbstver ständlich unter weitgehender Vermeidung wirtschaftlicher ! Schäden erfolgen und besonderen Verhältnissen im Einzel- falle Rechnung tragen. Die durch diese Anordnung verwirklichten Grundsätze gewährleisten im höchsten Maße die freie Gestaltung der "Presse. Ein Zeitungsverlagswesen, das der Bolksgemein- j schäft abträglichen Interessen verschlossen ist und sich der «Volksgesamtyeit verschrieben hat, wird sich von einem .Staate, der nichts anderes als der Repräsentant eben dieser 'Volksgesamtheit ist, in seiner freien Betätigungsmöglichkeit nicht gehindert fühlen. Die Anordnung zur Wahrung der ,Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens ist ein wichtiger ^Baustein für eine starke» vielgestaltige Presse, die durch die iAusschaltung der Ursachen innerer Gegensätze mit ganzer Kraft und Schaffensfreude ihrer Aufgabe dienen kann. Der Präsident der Reichspressekammer, Amann, hat drei'Anordnungen erlassen, in denen die Einzelheiten des Zeitungsverlagswesens geregelt werden. Die erste Anord nung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsver lagswesens bestimmt im einzelnen, daß dem Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger die genauen Rechts- und Be sitzverhältnisse und personellen Verlagsverhältnisse, Nach weis der arischen Abstammung der Berechtigten am Verlage bis 1800, Höhe des Gesellschaftskapitals, ein etwaiger Wech sel der Berechtigten am Verlage und ähnliches mitzuteilen sind. Es ist Einblick zu gewähren in alle Unterlagen für die gesetzlichen, standes- und satzungsmäßigen Verpflichtungen und bekanntzugeben, ob Mittel zur Verfügung gestellt sind, um Dritten die Zeitung zu liefern. Genehmigungspflichtig ist auch die Lieferung der Zeitung in größerer Stückzahl an einen Empfänger, der nicht Zeitungshändler ist. Die Anordnung bestimmt dann weiter In genauen Ein zelangaben, wer nicht Zeitungsverleger sein kann, z. B. öffentlich-rechtliche Körperschaften, Gesellschaften, Genossen schaften, Stiftungen, juristische Personen und Personenge samtheiten, die unter Beachtung beruflicher, ständischer oder konfessioneller Gesichtspunkte gebildet sind, oder die die Rechte am Verlage für Dritte wahrnehmen, natürliche Per sonen, die für sich oder ihre Ehegatten nicht den Nachweis der arischen Abstammung bis zum Jahre 1S00 zurück er bringen, Unternehmen, die der gemeinschaftlichen Heraus gabe von Zeitungen dienen, oder für verschiedene Orte Zei tungen herausgeben, außer der Herausgabe von llnteraus- gaben einer Zeitung. Ausgenommen sind bei diesen Be stimmungen das Reich und die NSDAP. Die Anordnung schreibt auch vor, daß Zeitungen nicht auf einen konfessio nellen, beruflich oder interessenmäßig bestimmten personen- krei» abgestellt sein dürfen und beauftragt den Reichsver band der deutschen Zeitungsverleger mit der Durchführung der Anordnung. Für die genau vorgeschriebenen Einzelbestimmungen werden Uebergangsfristen von drei, sechs und zwölf Mona ten gewährt und die Bedingungen für diese Uebergangs fristen festgelegt. — Zu dieser Anordnung hat der Präsi dent der Reichspressekammer ausführliche Erläuterungen er lassen, in denen die einzelnen Artikel und Abschnitte des näheren kommentiert werden. Die zweite Anordnung des Präsidenten der Reichs pressekammer bestimmt, daß in einem Orte, in dem eine Mehrzahl von Verlagen vorhanden ist, die auf den Absatz einer höheren Auflage angewiesen find, als nach den ört lichen Verhältnissen und gesunden verlegerifchen Grund- sähen insgesamt vertrieben werden kann, einzelne Verlage geschlossen werden können. KommmMche Mhlarbeit Maifeiern unter Moskaus paroler Moskau, 26. April. Wie die Komintern (.Kommunistische Internationale" bekanntgibt, haben die politischen Agenten Moskaus in alle« Stille in den letzten Monaten mit dem Ziel gearbeitet, an 1. Mai Kundgebungen der roten Einheitsfront, also dei Kommunisten und Sozialdemokraten, zustande zu bringen die unter der Parole „Kampf dem Faschismus und den imperialistischen Krieg und für die Sowjetunion" organisier! werden sollen. Rach Mitteilung der Moskauer Propagandazentral« hatte die Arbeit der roten Organisatoren in der Schweiz, l» Schweden, der Tschechoslowakei, Frankreich, Amerika uni anderen Ländern Erfolg. Es sollen dort Abkommen übe« die gemeinsame Durchführung der Mai kundgebungen ab geschlossen worden sein. In Frankreich würde in Marseille und in zwölf großer Industriebezirken unter den gleichen Fahnen marschiert wer den. In Basel und in Göteborg sei ebenfalls eine Einigun, erzielt worden, und man hoffe, daß diese Einigung ihrer Einfluß auch auf die noch schwebenden Verhandlungen ir anderen Städten augüben werde. Bo« gestern bis heute Führertagung der ehemaligen Berufssoldaten. Der im Oktober 1933 im Einvernehmen mit dem Reichs wehrminister geschaffene, von Gauleiter, Oberpräsident unk Staatsrat Schwede-Coburg in Stettin geführte Reichstreue bund hält seine diesjährige Führertagung verbunden mit einer großen öffentlichen Kundgebung am 4. und 5. Mai in Saarbrücken ab. Nach einem Erlaß des Reichswehrmini- sters kann den Soldaten, Beamten, Angestellten und Arbei- tern der Wehrmacht, die Mitglieder des Reichstreuebundes sind, für die Teilnahme an der Tagung Dienstbefreiung ge währt werden. Haltlose Verdächtigungen. Im Juni 1934 wurde auf einen Eisenbaynviadukt der Südbahn im Semmeringgebiet ein schwerer Sprengstoffan- schlag verübt. Auf Grund einer Anzeige des Friseurgehilfen Hirsch wurden zwei Nationalsozialisten unter dem Verdacht der Täterschaft in Hast genommen. Nach langwierigen Un tersuchungen konnten diese ihre völlige Unschuld nachweisen. Hirsch wurde nun wegen Verleumdung zu fünf Moüaten schweren Kerkers verurteilt. Ab 1. Juul Deutsche Arbeitsfront auch an der Saar. Wie von der Deutschen Arbeitsfront mitgeteilt wird, macht der Aufbau der Deutschen Arbeitsfront im Saarge biet erfreuliche Fortschritte. Gestützt auf die zweijährigen Erfahrungen im Reiche wird an der Saar gleich in großarti ger Form aufgebaut. Dort werden in der Deutschen Ar- beitsfront nicht nur die bisherigen gewerkschaftlichen Ver- bände mit etwa 120 000 Mitgliedern aufgehen, sondern auch die Kampfgemeinschaft aller abstimmungsberechtigten Deut schen, die „Deutsche Front". Der Rahmen der Deutschen Arbeitsfront an der Saar steht bereits. Die Kreis- und Orts gruppen sind gebildet, Betriebswalter, Block- und Zellen- walter ernannt. Die Liquidation der alten Gewerkschaften ist im Gange; sie sollen Ende Mai ihre Tätigkeit einstellen, und die DAF. wird am 1. Juni ihre volle Tätigkeit aus nehmen. Eine deulsche Kämpferin gestorben. In Wien starb die Witwe des im Weltkriege bei Tanga nach heldenmütigem Kampfe gefallenen Hauptmannes der Schutztrupve für* Ostafrika Tom von Prince, Frau Magda lena von Prince. Sie wär die Verfasserin des in Deutsch land viel gelesenen Buckes „Eine deutsche Frau in Ost- Dle rwwetteMSden in Mhüringeo Ostthüringen wurde, wie gemeldet, von einem schweren Wirbelsturm heimgesucht, der besonders in den Gemeinden Birkigt, Forstwoltersdorf und Niederpöllnitz im Landkreis Gera großen Schaden anrichtete. Ueber die Folgen des Unwetters werden folgende Einzelheiten bekannt: Der Ort Birkigt bietet!ein Bild wüster Zerstörung. Zwei der stattlichen Höfe haben derartigen Schaden erlitten, daß sie in ihren Oberbauten völlig erneuert werden müßen. Dei eknem Bauer war man gerade mit dem Kartoffelver lesen in einer der Scheunen beschäftigt, als das Unwetter heranbrauste. Die Leute hatten kaum den Raum verlassen, als der größt« Teil der 12 Meter hohen und etwa 60 Zenti meter starken Giebelwand eingedrückt wurde und den eben verlaßenen Arbeitsplatz unter ihre Gesteinsmasfen und das Gebälk des zusammensnirzendeN Daches begrub. Der Bauer befand sich mit seiner Frau und seinem Kind in der Stube; er hatte, als er den Wirbelsturm als eine dunkle Wolke heraNjagen sah, Frau und Kind vom Fenster weagezogen, als auch schon von einem Nochbargehöft «in Dachziegel das stellung z. B. der Tageszeitungen „Der Deutsche", „Deutsche Zeitung , „Ostvreußische Zeitung"). Die Anordnung zur ^Währung der Unabhängigkeit des Zeitungswesens beseitigt : nunmehr allgemein den der Gemeinschaft abträglichen Dienst deiner Zeitung für Sonderinteressen. Feftuaome eines unsozialen LelriebrWrers Breslau, 26. April. Die DAF. Bezirk Schlesien teilt mit: Am Ostersonnabend wurde durch die Ortspolizeibe hörde Jauer im Einverständnis mit der Geheimen Staats polizei der Verleger und Buchdruckereibesitzer Niefcher fest genommen, da er in dem in seinem Verlag erscheinenden „Jauerschen Tageblatt" behauptet hatte, daß ein Teil sei ner Belegschaft auf Veranlassung der DAF. Jauer in den Streit getreten ist. Niefcher schuldet seiner Belegschaft seit Wochen den fälligen Lohn, so daß diese Lohnrückstände bis zu je 100 RM hat. In Anbetracht des Osterfestes baten die dort beschäftigten Kameraden um eine Teilzah lung und wiesen gleichzeitig Herrn Niescher darauf hin, falls er der Zahlung nicht Nachkomme, daß sie sich am Ostersonnabend beim Arbeitsamt als arbeitslos melden würden, da ihnen nicht länger zugemutet werden kann, wei terhin für 5 RM die Woche zu arbeiten und so die Existenz ihrer Familien aufs Spiel zu setzen. Das Verlassen der Arbeitsstätte gründet sich auf 8 124 der Gewerbeordnung, wonach Gesellen und Gehilsen die Arbeit verlaßen können, wenn der Arbeitgeber den Arbei tern den schuldigen Lohn nicht in der bedungenen Weise l auszahlt. Die Behauptung eines Streiks war daher irre- s führend. Niescher gab zu, daß er schon am Weihnachtsfest seinen Leuten keinen Lohn zahlen konnte und sie so Sver s die Weihnachtsfetertage ohne jeden Pfennig Geld waren, s Niescher wurde auf Grund des Gesetzes vom 20. Dezember 1934 wegen schwerer Schädigung des Ansehens der NSDAP, und ihrer Gliederungen festgrnommen. ich als päpstlicher Legat zu den kirchlichen Feiern am Wall- ayrtsorte Lourdes. Er traf im Sonderzug mit einem Ge- olge von Prälaten und päpstlichen Kammerherren auf dem ranzösisch-ualienischen Grenzbahnhof Ventimiglia «in, wo er von dem französischen Staatsminister Marin begrüßt wurde. Es ist dies das erste Mal seit der Unterzeichnung des Konkordats im Jahre 1801, daß ein päpstlicher Staats sekretär nach Frankreich kommt.