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stungsärund- »frei feststeht, ' * r* rgon trat zu ihr: .Heute ist der. große Tag. Drück den Daumen, kleines Frauchen, daß alles klappt, In zwei Stunden hält Vater seinen großen Vortrag, um sechs Uhr führen wir im Laboratorium vor. Schade- daß du nicht dabei sein kannst. Kind, ich — jetzt weiß ich, waS das bedeutet, wenn du vom Lampenfieber sprachst. Heute habe ich Lampenfieber! Ganz richtiges Lampenfieber. Es hängt auch zu viel davon ab. Wenn man uns würdigt, wenn Vater und ick ein eigenes Staatsinstitut bekommen..." Sie sah ihn erschreckt an: »Du gehst doch nach Tokio?!" »Wenn wir Erfolg haben?! Denke gar nicht daran. Dann wird hiergeblieben! Gearbeitet! Feste! Kann sein, daß ich sogar auf ein paar Wochen in das neue Jnstitm, besten Räume Wir schon geprüft haben, übersiedeln werde. Ja, dann muß das kleine Frauchen vernünftig sein und nicht maulen, wenn ich zuerst einmal keine Zeit habe. Dann mußt du stolz daraus sein, daß du einen berühmten Mann hast. Kind, Biqnka! Drück den Daumen! Du weißt ja gar nicht, wie glücklich ich bin." Sie hatte etwas Lauerndes im Ton, das er gar nicht bemerkte: "" »Dann also gehen wir nicht nach Tokio?" „Ganz gewiß nicht!" „Und du arb-rtest immer mit deinem Vater zu sammen?" „Natürlich!". „Und ich?"/ ... „Du wirst ein liebes, gutes kleines Gelehrtenfrauchen, das etnsieht, daß die Wissenschaft immer zuerst und der Privatmensch viel später kommt. Warte ab; wenn cs soweit ist, lerne ich dich an — du wirst mal meine Assistentin und ..." Es wurde geklopft, Neanders Diener trat ein. „Der Herr Professor läßt den Herrn Doktor bitten." »Ich komme. Adieu, Biankamaus — drück fleißig die Daumen." - Er war schon aus der Tür, und Bianka stand mitten im Zimmer und sah ihm mit großen, weit aufgerisseneu Augen nach. , Sie wußte, daß Egon kein Phantast war wie der BatLr. Nenn an diesem Abend die Gelehrten ruftimmten, dann Die Professoren der Universität hatten mit einem un- gläubigen Lächeln dem Vortrag des „verrückten Grego rius" gelauscht und waren widerwillig gekommen. »Ich bemerke durchaus nichts!" „Es sind keinerlei Strahlenwirkungen zu bemerken." Atemlos arbeiteten Egon und der Alte, aber dann .am Neander Gregorius die Erkenntnis: „Eine Bubenhand hat hier gewirkt. In meiner Ab- Wesenheit muß jemand meine ganze Erfindung, meine Strahlenkondensatoren, zerstört haben." Mit leisem Lächeln gingen die Professoren. „Es war eben wieder eine Phantasie. Schade, daß auch der junge Egon Gregorius ein Phantast ist! Natürlich be standen die Strahlen nur in der Einbildung deS Alten." Vater und Sohn waren wieder allein. Egon hatte untersucht. „Nun ist die ganze Arbeit vergebens, das Vermögen oergeblich geopfert." Der Professor stöhnte laut auf. »Ich habe keine Erklärung! Ich weiß nur: Ein Bube hat alles zerstört, hat gewaltige Werte vernichtet, die ich gar nicht mehr zu ersetze« in her Lage bin. Ich müßte von vorn anfangen, ich...« — (Sorllefpwg folM Und so allein würde sie nun ihr ganzes Leben sein. Immer! Immer! Wenn dieser Abend gelang, wenn ihr Egon entrissen wurde. Egon! Wie sie sich in diesem Augenblick sehnte nach seiner Liebe und gleichzeitig voller Furcht war, denn nun mußte Egon ja auch von jenem unseligen Konzert erfahren. Und wie würde er es aufnehmen? Sie hatte. nicht einmal Licht gemacht. Im dunklen Zimmer hockte sie, und sprunghaft arbeitete ihr Hirn. Die Uhr schlug die fünfte Stunde. In sechzig kurzen Minuten waren -ie Professoren va! In sechzig Minuten war ihr Schicksal besiegelt! Sie stand ganz langsam auf, schlich wie eine Schlaf wandlerin die Treppen hinunter, stand im Laboratorium vor dem großen elektrischen Apparat mit den Schalthebeln. Sie war todblaß, ihre Zähne schlugen wie im Fieber auf einander,, ihre Knie bebten. Halb sechs! Sie riß sich empor, warf den Kopf zurück, griff nach den Hebeln, drehte sie auf und nieder. Flammen zuckten auf, schossen umher, dicht an ihrem Körper vorbei. Sie war in einem Taumel, war von Sinnen; gleich wäre es ihr gewesen, wenn sie tot niedergesunken — dann taumelte sie rückwärts. Tot, stumm, dunkel war es, wie vorher. Btgnka sckl-ivte sich mühsam wieder die Treppen emvor. KWM von W l1l, SEtzm« ) ! — dann—? Es war ja unmöglich! Sie konnte doch nicht in Berlin bleiben! Nicht nach Tokio? Er sprach sogar von Wochen der Trennung? ! Sie verlor ihn! Verlor ihn unwiederbringlich! Verlor ihn jetzt, in wenigen Stunden. i Sie Wax keine Gelehrtenfrau! Wollte es gar nicht sein. War nichts als ein kleines, liebebedürstiges Weibchen. Ein Recht hatte sie auf ihr Glück! Jawohl! Warum hatte sie nicht gleich zugesagt, als Franken sprach. Nur durch die große Auslegung war ihre Stimme verkiekst. Und jetzt? Sie wurde immer erregter, immer un- ruhiger. Unten hört« sie tzie Stimmen Egons und seines , Vaters. Bianka schluchzte auf, beruhigte sich wieder gewaltsam, war im Begriff, Egon zu rufen, rannte haltlps auf und ab, und immer wieder war der eine Gedanke in ihrer Seele: Heute abend! Heute abend! Es hämmerte in ihrem Hirn; es war ihr, als breche ihr ganzeS Heben zusammen, als seien überall drohende Gespenster.um sie herum mit grinsenden Gesichtern, als bliebe ihr nach diesem Abend nichts anderes mehr übrig, als ihrem Leben ein Ende zu machen. - Wut und Zorn waren in ihr gegen das Schicksal. Sie hatte sich unmöglich gemacht, in Berlin tödlich blanziert. tonnte sich nirgends mehr sehen lassen. Und dieser Mann, Vieser vertrocknete, kleinliche, phantastische Professor, dieser Stubenhocker, dieser weltfremde Sonderling, der auf sie herabsah, als sei sie ein minderwertiges Geschöpf, der sie nie gemocht, sondern nur geduldet hatte — er sollte nun triumphieren? Sollte ihr Egon nehmen? Sic hatte ja seine Liebe bereits verloren! Was machte er sich jetzt noch aus ihr, seit er von des Vaters Gedanken in Bann geschlagen? Er, der sonst so verliebt getan, den sie geglaubt hatte um die Finger wickeln zu können? Ihn, dcni sie doch, die schöne Frau, ihre Kunst geopfert hatte? Sie hatte es vergessen, daß sic ihre Stimme ver loren. i . Ratlos rannte sie auf und nieder. Fort? Gleich fort? Es nicht, mehr erleben? Sie riß ihre Kleider aus dem Schrank, begann die Koffer zu packen und hielt wieder inne. Warum sie? Warum nicht? Dann trat sie ans Fenster. Das Geräusch eines an fahrenden Autos hatte sie erschreckt. Der Professor und Egon stiegen ein; der Diener setzte sich zu dem. Chauffeur vorn hinein. Sie war ganz allein in der Villa. Das Küchenpersonal war unten im Souterrain, die Zofe hatte sie fortgeschickt. Ganz-allein,! . Ihr graus?,in dieser Stuyhe vor der entsetzlichen Stille. Unheimlich, fast wie ein gigqyttscheS Kanonenrohr, hob sich der mächtige Refraktor vom dunklen Himmel ab. Alleiy l Ganz allein! kellüng durch da» Winterhllfswerk bestimmt waren, sich zu teilten, obwohl sie nach den geltenden Bestimmungen keinen Anspruch auf «ine Unterstützung erheben tonnten. In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, daß Verfeh lungen, wie sie im vorliegenden Fall in Betracht kamen, selbstverständlich einzig dastehen, daß aber, weil das Volt mit großer Opserwllllgkeit das Winterhilsswert unterstütze und ihm vertraue, mit strengsten Strafen gegen die vorge gangen werden muß, die sich Verfehlungen irgendwelcher Art zuschulden kommen lassen. Der Musiker ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen muss- tauschen Betätigung diesen Ausweis bei sich zu führen und auf Verlangen jedem Polizeibeamten oder den vom Präsi denten der Reichsmusiktammer zur Prüfung bestellten Per« sonen vorzuzeigen. Personen, die Musik gegen Entgelt nur neben- beruflich ausüben, oder Dilettanten, sind verpflichtet, sich bei ihrer zuständiaen Ortsmusikerschaft zwecks Eintragung In ein« Liste für nebenberuflich musikausübende Personen -zu meiden. Nebenberufliche Musikausübung ist jedoch nur ge stattet, wenn die betreffende Person einen TagesspielaW- weis besitzt- her gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 Hck' bei der zuständigen Ortsmusikerschaft zu lösen ist. Ein recht- Ucher Anspruch auf Ausstellung des Tagesspielausweises besteht nicht. Grundsätzlich dürfen Tagesspielausweise erst dann — und zwar unter Wahrung des Leistungsgrund- satzes — ausgegeben werden, wenn einwandfrei feststeht, daß BerufsmusIker im zuständigen Arbeitsamtsbezirk dadurch nIcht geschädigt werden. Auch Mus' kl e hrtinge oder Musikstudierende müs sen einen Ausweis besitzen. Lehrlinge im ersten Lehrjahr dürfen überhaupt nicht öffentlich musizieren, vom zweiten Jahr ab erst dann, wenn die Betreffenden die von der Reichsmusikkammer vorgeschriebenen Prüfungsbedingungen erfüllen. Urlaub zellig seftlegeu Line Ville an die Betrlebssührer An einem vom Gauwart der NSG „Kraft durch Freude" Korb, und dem Bezirkswalter der DAF, Peitsch, er lassenen Aufruf wird ausgeführt, daß fast 250 000 Mitglie der der DAF sich bisher allein im Gau Sachsen eine Reise sparkarte haben ausstellen lassen und regelmäßig Sparmar ken erwerben, um an einer Urlaubsreise teilnehmen zu kön nen. Wenn sie keine Enttäuschung erleben und restlos die Möglichkeit zur Teilnahme an einer solchen Urlaubsreise erhalten sollen, is. es notwendig, mit alten Mitteln für eine Verteilung dieser Reisen auf einen längeren Zeitraum zu sorgen .. - Es wird sich bei dem zu erwartenden riesengroßen An drang notwendig machen, die bisher vorgesehenen Urlauber züge teilweise doppelt oder dreifach verkehren zu lassen. Dies ist jedoch keineswegs in den Hauptmonaten Juni, Juli und August sondern nur in der sogenannten Vor- und Nach saison, also im Frühjahr und Herbst, möglich. Di« Urlaub, führten in deryauptreisezelt müssen in erster Linie denjenigen Urlaubern Vorbehalten bleiben, die Fa milie besitzen und entweder 4hre Kinder mitnehmen oder sie während der Reise in den Schulferien zu Verwand ten und Bekannten geben, um einmal allein verreisen zu können. Wir richten deshalb an die Betriebsführer aller säch sischen Betriebe die dringende Bitte, ihre Gefolgschaftsmit glieder darauf hinzuweisen, daß sie ihren Urlaub nach Mög lichkeit -vor oder nach der Hauptreisezeit nehmen sollen. Außerdem werden alle Betriebsführer darauf aufmerksam gemacht, daß die Urlaubsreisen der NSG „Kraft durch Freude in diesem Jahr nickt mehr von Sonntag zu Sonn tag führen, sondern meist schon am Donnerstag oder am Freitag beginnen: Die Betriebsführer werden deshalb auf gefordert, von dem bisherigen Brauch, den Urlaub nach der Kalenderwoche zu gewähren, abzugehen und die Urlaubs zeiten den Zeiten der KdF-Reisen anzupassen. „Kraft durch Freude" im Reichssender Leipzig Folgende gemeinsame Sendungen der Deutschen Ar beitsfront und NS-Gemeinsckaft „Kraft durch Freude", Gau Sachsen, mit dem Reichssender Leipzig finden statt: Mitt woch, 17. April, von 12 bis 13 Uhr: „Musik füt die Arbeits- pause", Uebertragung aus dem Werk des Reichsverbandes deutscher Verbrauchergenossenschaften in Riesa; Mittwoch, 24. April, von 12 bis 13 Uhr: „Musik für die Arbeitspause , Uebertragung aus dem Betrieb der Firma Zander in Erfurt; Sonntag, 28. April, 20,15 Uhr: Große. Konzert „Der unbe kannte Weber". Carl Maria von Weber zum Gedächtnis, uevenxagung aus oem Bereinshaus in Dresden; Diens tag, 30. April, von 12 bis 13 Uhr: „Musik für die Arbeits pause", Uebertragung aus dem Reichsbadnausbesierungs- werk in Zwickau. LesMims im MMbt» Wer ist zur Musikausübung berechtigt? Der Präsident der Reichsmusiktammer hat von seinem ihm nach dem Reichekulturkommergesetz zustehenden Recht Gebrauch gemacht und gemäß 88 0 und 25 der ersten Durch führungsverordnung vom 1. November 1033 eine am 1. März 1935 in Kruft getretene dritte Anordnung zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutschen Musikleben erlassen. Die!« Anordnung stellt sich, soweit sie rein sachliche Rechtssätze enthält, als b i n d e n d e s R e i ch s- recht dar; sie enthält eine genaue Begriffsbestimmung des Berufsmusikerstandes. Als Berussinusiker gilt also nur der, der a) die sachliche Eignung (durch Ablegen einer Prü fung bei der zuständigen Ländesleituna der Neichsmusik- kammer oder durch den Nachweis einer einwandfreien musi kalischen Ausbildung); b) die berufliche Zuverläs sigkeit (dazu gehört nicht nur die politische und mora lische Zuverlässigkeit sondern auw die Feststellung, daß sich der betreifende Nolksgenosse als Mitglied seiner Standes- aemeinschaft wurdi erweist); c) die ständige Aus- ubung des Beruses als Musiker nachweist. Voraussetzung für das Recht der Berufsausübung ist die Erwerbung der Mitgiildschaf bei her „Reichsmusikerschaft" in der Relchs- musikkammer. Der Nachweis der Mitgliedschaft wird durch den vom Landesleiter der Reichsmusikkammer ausgestellten Mit gliedsausweis (Buch oder vorläufig Aüsweiskarte) erbracht, der die Angabe enthält, zu welcher musikalischen Wer, ohne selbst den Beruf des Musikers auszuüben, Personen zum Zweck der Musikausübung verpflichtet und diese einem Dritten zur Ausübung einer musikalischen Tätig keit züwöist, ohne daß der Dritte Arbeitgeber des Zrrgewie- senen wird, muß Mitglied der Reichsmusikkammer sein. Im Intoresse einer nachhaltigen Säuberung des Musi kerstandes ist eine einheitliche Regelung der V e r m i t t l er töt igkeit erforderlich. Da dies für die übrigen Berufe gleichfalls zutrisst, hat das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. Juli 1927 die gewerbs mäßige Stellenvermittlung verboten. Dieses Verbot ist durch das Gebären als Unternehmer umgangen worden. Der Unternehmer vermittelt nicht im echten Sinn, sondern er nimmt die Musiker selbst an, weist sie aber den Gastwir ten zur Ausübung einer musikalischen Tätigkeit zu. Dabei handelt es sich im allgemeinen nicht um langfristige Ver träge, die zwischen dem Musiker und dem Unternehmer abgeschlossen werden, sondern meistens um die Verpflich tung zu einer einmaligen Veranstaltung bei dem Gastwirt. In der Welt der äußeren Erscheinungen geschieht mei- stens nur folgendes, daß der Gastwirt den Lohn nicht an ! den Musiker sondern an den Unternehmer zahlt. Aber auch dieses Merkmal kann noch dadurch verwischt werden, daß dem Musiker „das Geld für den Unternehmer mitgegeben wird". Durch die Erfassung dieser Personen in die Reichs- musikkammer ist es möglich, besondere Ueberprüfung hin sichtlich der Zuverlässigkeit und Eignung vorzunehmen. Insbesondere werden Richtlinien die zukünftige Arbeit die ser Personen regeln. 8 18 hat zur Voraussetzung, daß die Verpflichtung mit einer gewissen Regelmäßigkeit vorge nommen wird. Eine einmalige Tätigkeit im Sinne des 8 18 begründet keine Eingliederungspflicht. Gastwirte, die in ihren Räumen Musikdarbietun gen veranstalten und hierfür wiederholt Nebenberufler ver pflichten, die den Voraussetzungen dieser Anordnung nicht genügen, können gemäß ß 20 nicht nur mit einer Ordnungs strafe bis zu 1000 für jeden Fall belegt sondern auch ausgeschlossen werden; damit verliert der Gastwirt für Immer das Recht zur Veranstaltung musikalischer Darbie tungen. Es ist zu hoffen, daß die Gastwirte nunmehr ein besonderes Augenmerk auf die Verpflichtung lediglich solcher Musiker richten, die den Vorschriften genügt Haven. Es ist nicht anzunehmen, daß ein Gastwirt derartige Folgen wünschen wird, lediglich um eine Gesetzesübertretung zu veranlassen.. Wer entgegen diesen Bestimmungen hei der Ausübung einer musikalischen Tätigkeit ohne Auswels angetroffen wird, wird aus der Liste für nebenberuflich musttausübende Per sonen gestrichen. Er kann außerdem duick Sicherstellung der Instrumente bezw. Mitnahme zur Polizeiwache an der wei-! ieren Musikausübung verhindert werde«. Jede Ausübung einer gemeinnützigen musikalischen Tätigkeit bedarf der Ge-! nehmlgung des Ländesleiters der Nelchsmusikkammer;! Anträge aus die Genehmigung sind mindestens zehn Tage vorher zu stellen. Personen — gleich, ob Veranstalter oder Musikausübende — die den Bestimmungen der Anordnun gen der Reicksmusikkammer zuwiderhandeln, können gemäß 8 28 der ersten Durchführungsverordnung zum Reichskul- turkammergesetz mit einer Ordnungsstrafe bis zu. 1000 belegt werden.