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Verlage zar ^Werßeritz-Leitaag" Mittwoch, am 27. März 1935 Rr.73 101. Jahrgang » Am MM - rtretente: wörtlich«» »SS: M eni> angaikiit! Ir,«oWi lDeutsches Nachrichtenbüro). Selbfiprüfung auf Herz und Lunge. Lungenprüs-Apparat auf der großen Berliner Aus« stellung „Das Wunder des Lebens". MW Das Ei- nsammm- verlassm, mit ihrem d, seien im mnoen in n Gründe henswerl, den unter r Besuch, nicht der r vor der liner Be- Aiist>W -er Ackitsfmt EM des Mm: EinM der WerWen MMM n eutsch-eng. beginn «i die daraes rtertreibe, hgleich di, st in eng. , die Lag, e, versuch! rn erklär ir auf d« n, um sich „Zntran- stunde sü eindeuiig Berlin ge- ihm schon en weri«. Frankreich, Istung ans verkennen, eant" ia- , daß der acht habe, g erklärt, llufrichtiz- enministei r Mächi! ölkerbun! «eilig den rtralisiere, ichere den en werde, dem süd- iilsch und Montaz erden am >r „Pran aeilt habe Benesch :scu wolle dort niit M M - Kälbe-"' erst pre^ «sie n Trani' Leipzig, 27. März. Aus der ersten Reichstagung der Deutschen Arbeitsfront in Leipzig wurde der Eintritt der Organisation der gewerb lichen Wirtschaft in die Deutsche Arbeitsfront mit folgendem Erlaß des Führers bekanntgegeben: „Der Nationalsozialismus bat den Klassenkampf besei tigt. Die Kampsorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbande sind verschwunden. An die Stelle des Klasscnkampfes ist die Volksgemeinschaft getreten. In der Deutschen Arbeitsfront findet diese Volksgemeinschaft ihren sichtbaren Ausdruck durch den Zusammenschluß aller schaffen- den Menschen. Organisationen innerhalb der deutschen Volks wirtschaft sind notwendig, aber sie sollen nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten. Ich begrüße und billige daher die Absicht des Reichs- wirtschaftsministers, die von ihm durch Gesetz vom 27. Fe bruar und Ausführungsverordnung vom 27. November 1934 geschaffene Organisation der gewerblichen Wirtschaft als kor poratives Mitglied in die Deutsche Arbeitsfront elnzuglie- dern. Die von ihm gemeinsam mit dem Reichsarbeitsminister und dem Leiter der Deutschen Arbeitssronl am heutigen Tage gelrofsene Vereinbarung über eine einheitliche Zusammen arbeit auf wirtschafts- und sozialpolitischem Gebiet wird hierdurch von mir bestätigt. Die Grundlagen der neuen sozialen Selbstverwaltung aller schassenden Deutschen erhalten nach der Errichtung der Deutschen Arbeitsfront, nach dem Erlaß des Gesetzes zur Ord nung der nationalen Arbeit und nach der Organisation der gewerblichen Wirtschaft nunmehr mit der neuen Vereinba rung ihren Abschluß. Die Vereinbarung bringt kein Geschenk, sondern ver- pflichtet zu höchster Leistung. Sie stellt den Willen zur Ge meinschaftsarbeit an ihre Spitze. Dieser Wille muß sich bis in die untersten Organe unseres gesamten Arbeits- und Wirt- schastskörpers durchsetzen. Ich weiß, daß jeder deutsche Volks genosse das Vertrauen, das ich mit diesem neuen Werke in shn setze, erfüllen wird." Die Bekanntgabe dieses Erlasses erfolgte durch den Reichsbankpräsidenten und Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht. In seinen weiteren Ausführungen wies Dr. Schacht noch darauf hin, daß bleibende Wirkungen immer nur die Revolutionen gehabt haben, die nicht in der Ver neinung steckengeblieben sind, sondern in positivem Auf bau ihrem sittlichen Ziele praktische Gestaltung und Aus wirkung zu geben wußten, und fuhr dann fort: ! Der Nationalsozialismus ist eine solche wahre Revo lution. Der Marxismus übertrumpfte den Egoismus des einzelnen durch den Egoismus der Klasse, er zerriß das Band der Volksgemeinschaft und rührte damit an die inner- jsten Lebenskräfte der Nation. An diesem Frevel ist der Marxismus zugrunde gegangen. Ganz ander» baut der Nationalsozialismus auf sitl- lichen Grundlagen aus. Schon nach zwei Iahren seiner Herrschaft kann der Nationalsozialismus aus praktische Re sultate zurückblicken, die überall in der Well Erstaunen her vorgerufen haben. Das gilt nicht zuletzt, ja es gilt in erster Linie von der Organisation und den Trägern der deutschen Ar- Veit. Kriege er- um einen die Ver- se Mühlen «Küttig sei, Lustmachl >cht messen ichuna -ec , traf aber igen Aus. Ue Kriegs. Kurze Notizen Der Führer und Reichskanzler hat dem König Fuad oon Aegypten zu dessen Geburtstage herzliche Glückwünsche und zugleich aufrichtige Wünsche für baldige Genesung übermittelt. Als Nachfolger für Oberst oon Falkenhorst ist Oberst Tschunke mit Wirkung vom 1. 4. 35 zum Militärattache bei der deutschen Gesandtschaft in Prag ernannt worden. Oberst Tschunke war zuletzt Kommandeur eines Infanterie- Regiments. Der Reichswehrminister, Generaloberst von Blomberg, begibt sich auf eine dreitägige Besichtigungsreise nach Schle sien und Oberschlesien, wo er u. a. die Standorte Görlitz, Hirschberg, Glogau, Breslau, Ohlau, Brieg, Oppeln und die Städte Beuchen und Gleiwitz besuchen wird. Dabei ist die Besichtigung schlesischer Truppenteile sowie verschiedener Jn- dustnewerke in Aussicht genommen In der Nähe vvn Kalusz in Galizien erschoß ein Mitglied der ukrainischen Terrororganisation einen polnischen Dorfschulzen, der ihn wegen der Verbreitung illegaler Flugschriften der ukraini schen Organisationen hatte verhaften lassen. Der Verhaftete konnte aus dbm Gefängnis flüchten und so das Verbrechen begehen. ! Der bisherige ständige Vertreter Bulgariens beim Völker bund, Gesandter Antonoss, ist durch königlichen Erlaß seines Am tes enthoben worden und aus dem diplomatischen Dienst ausge schieden. Antonoss hatte am 7. März dem Generalsekretär des Völkerbundes eine Denkschrift im Zusammenhang mit den tür kischen Truppenansammlungen an der bulgarischen Grenze über reicht, die er jedoch wieder zurückzog. Das Sofioter Militärgericht fällte das Urteil gegen dreizehn Soldaten des zweiten Feldpoltzei-Regiments In Sofia, die sich wegen kommunistischer Umtriebe und Zellenbildung innerhalb ihrer Truppe zu verantworten hatten., Zwei Soldaten wurden zum Tode durch den Strang, die übrigen zu langjährigen Zuchthaus strafen verurteilt. lveutiches Nachrichtenbüro.) Ein neue» holländisches Verkehrsflugzeug. Die Deutsche Luft Hansa führte gemeinsam mit der König- lich Holländischen Luftverkehrsgesellschaft (K. L. M.) das neue viermotorige Fokker-Verkehrsflugzeug der K. L. M. auf dem Flughafen Tempelhof vor. Vor zwei Jahren noch war unser Volk zerrissen in zahl reiche Verbände von Arbeitnehmern und Arbeitsgebern, die glaubten, ihre Interessen durch das Mittel parlamentarischer Machtkämpfe gegeneinander wahrnehmen zu müssen. Es war eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Neuaufbau, daß diese Klassenkampf-Organisationen — die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände — verschwin den mußten. An ihre Stelle ist das große Organisations gebäude der Deutschen Arbeitsfront und die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft getreten. Sie sind nicht Kampf organisationen gegeneinander, sondern Erziehungsorganisa tionen füreinander. An die Stelle des Kampfes gegeneinander ist die auf bauende Gemeinschaftsarbeit mit dem Ziele sozialer Gerech tigkeit getreten. Die Erziehung des arbeitenden und wirt schaftenden Menschen zum Geiste des Rationalsozialismus ist die Grundlage dieser Gemeinschaftsarbeit. Nur auf dieser geistigen und sittlichen Grundlage kön nen auch die praktischen Ausgaben gelöst werden, die sich beide Organisationen stellen. Es wäre lächerlich, das Vor handensein von Schwierigkeiten zu leugnen, die sich für uns alle auch bei noch so gutem gegenseitigen Willen aus der praktischen Tagesarbeit ergeben. Aber in welchem Geiste wir diese Schwierigkeiten und in welchen Formen wir sie zu lösen versuchen, das ist das Entscheidende. Eine neue so ziale Selbstverwaltung unter Hervorkehrung der Verant wortlichkeit eines jeden einzelnen ist das Ziel, das uns der Führer steckt, und er gibt uns damit einen unerhörten Be weis feines Vertrauens, den zu rechtfertigen, wir uns alle auf das ehrlichste bemühen wollen. Der Staat soll nur in Fra gen grundsätzlicher Art entscheiden. Hierfür ist die Insti tution der Treuhänder der Arbeit geschaffen. Ihre recht liche Verankerung ruht in dem Gesetz zur Ordnung der na tionalen Arbeit. Ueber den Treuhändern stehen schließlich als höchste Organisation die Ministerien, deren Leiter dem Führer persönlich und durch ihn dem gesamten Volke ver- antwortlich sind. Die Einzelarbeit aber soll, soweit als irgend möglich, von den Organisationen der Arbeit und der Wirtschaft ge meinschaftlich selbst gelöst werden Es ist nur natürlich, daß bei der Deutschen Arbeitsfront der Schwerpunkt aus dem Gebiete der Sozialpolitik, bei der Organisation der gewerb lichen Wirtschaft der Schwerpunkt aus dem Gebiete der Wirt schaftspolitik liegt. Würden diese beiden Organisationen le diglich nebeneinander bestehenbleiben, so könnte sich aus der einseitigen Behandlung dieser Frage nur zu leicht ein neuer Gegensatz gestalten. Aus diesem Grunde habe ich mit Billigung des Füh rers dem Leiter der Deutschen Arbeitsfront den Vorschlag gemacht, ein enges Zusammenarbeiten zwischen der Deut schen Arbeitsfront und der Organisation der gewerblichen Wirtschaft dadurch herbeizuführen, daß die Organisation der gewerblichen Wirtschaft in ihrer Gesamtheit in die Deutsche Arbeitsfront eintritt. Der Reichsarbeitsminister und der Leiter der Reichswirtschaftskammer haben sich diesem Vor schläge angeschlossen. Der Leiter der Deutschen Arbeitsfront hat diese Anregung aus vollem Herzen aufgegriffen, und wir sind in eingehenden Beratungen zu einer Vereinba rung gelangt. RelchsarbeitS' unv RMswirWalLsrat In dieser Vereinbarung heißt es u. a.: Der Beirat der Reich»wirtschast»kammer, in dem die Leiter der Reichsgrup pen, hauplgruppen und der Wirtschaftskammern vertreten find, tritt durch Einberufung durch den Präsidenten der Reichs- wirtschaflskammer und den Leiter der DAA. mit dem Reichs- orbeitsral, der au» den Leitern der Reichsbelriebsgemein- schaften und der Vezirkswalter (nach der Reichsreform: den Reichsgauwaltern.der DAA^ gebildet wird, zu dem Reichs- arbeits- und Reichswirtschaftsrat zusammen. Zu den Sitzungen sind der Reichswirtschaftsminister und der Reichsarbeitsminister einzuladen. Hauptaufgabe des Reichsarbeits- und Wirtschaftsrates ist vor allem die Aus sprache über gemeinsame wirtschaftliche und sozialpolitische Fragen, die Herstellung einer vertrauensvollen Zusammen arbeit aller Gliederungen der DAF. und die Entgegennahme von Kundgebungen der Regierung wie auch der Leitung der DAF. Die Geschäftsstelle der Reichswirtschaftskammer wird zu gleich das Wirtschaftsamt für die DAF., das dem Reichswirt» schaftsminister untersteht. In den Bezirken tritt entsprechend dem Vorbild in der Reichsspitze der DAF. der Beirat der Wirtschastskammer mit dem Bezirksarbeitsrat der DAF. za dem Bezirksarbeits- und Wirtschaftsrat zusammen. In allen Organen und Gliederungen der Deutschen Ar beitsfront sowohl fachlicher wie gebietlicher Art find Betriebs führer und Gefolgschaftsmitglieder in möglichst gleicher Zahl an der Führung und Beratung zu beteiligen. Für ihre Beru- funa ist die Mitgliedschaft zur Deutschen Arbeitsfront Vor aussetzung. In den einzelnen fachlichen und gebietlichen Gliederun gen der DAF. berufen die Leiter dieser Gliederungen in ge eigneten Zeitabschnitten Versammlungen der zu ihnen ge- hörigen Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder bzw. der Betriebsführer und ihrer Vertrauensmänner ein. In diesen Versammlungen sind Vorträge zu halten, die bei den Be- sriebsführern das Verständnis für die berechtigten Ansprüche ihrer Gefolgschaft, bei den Gefolgschaften das Verständnis für die Lage und die Möglichkeiten ihres Betriebes und damit die Voraussetzungen für die Bildung einer wirklichen Volks» und Leistungsgemeinschaft zu schaffen, Den Gefolgschastsmit- gliedern und Betriebsführern ist Gelegenheit zu einer Aus sprache über den vorgetragenen Gegenstand zu geben. Die Reichsbetriebsgemeinschaften, und insbesondere deren örtliche Untergliederungen, errichten Arbeitsausschüsse, die durch Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder des der Reichsbetriebsgemeinschaft entsprechenden Wirtschaftszweiges in gleicher Zahl zu bilden sind. Die Zahl der Mitglieder die ser Ausschüsse soll die Zahl 12 nicht übersteigen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß den Mitgliedern des Sach- verständigenausschusseg beim Treuhänder der Arbeit entnom men werden, der für den betreffenden Wirtschaftszweig gebil det ist. In diesen Arbeitsausschüssen sind zwecks Herbeifüh rung eines gerechten sozialen Ausgleiches die fachlichen Son derfragen, insbesondere sozialpolitischer Art, zu erörtern, die Betriebsführern und Gefolgschaftsmitgliedern des betreffen den Wirtschaftszweiges gemeinsam sind. Sofern eine Entschei dung über den zur Erörterung stehenden Gegenstand notwen dig ist, erfolgt sie allem durch den Treuhänder der Arbeit nach Maßgabe der Bestimmungen des AOG. Zur Behand lung von Einzelstreitigkeiten, die zur Zuständigkeit der Ar beitsgerichte gehören, sind lediglich die Rechtsberatungsstellen der DAF. berufen. Diese Vereinbarung wendet sich gleichermaßen an Unter nehmer wie an Arbeiter. Sie mahnt die Unternehmer erneut an die Pflichten, die sie als Führer der Betriebe ihrer Ge folgschaft gegenüber haben. Der Erfolg der Unternehmertätig keit sieb» und füllt mit der Treue, dem Fleiß und der Tüch tigkeit der Gefolgschaft. Gegenseitiges Verständnis, gegensei tige» Vertrauen und gegenjeitige Rücksichtnahme sollen