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Weißeritz-Zeitung : 05.03.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-193503050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19350305
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19350305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Weißeritz-Zeitung
-
Jahr
1935
-
Monat
1935-03
- Tag 1935-03-05
-
Monat
1935-03
-
Jahr
1935
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 05.03.1935
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WWMM M WM- Ü WMtMU des der Kinder, für Kinderermäßigung gewährt wird. Eine Senkung >en. zum Haushall für bestimmte die der und zwar auch dann, wenn sie nicht Steuerpflichtigen gehören. Die Abzüge Sonderausgaben bemessen sich nach der Höhe der Zahl ^Steuerlast gegenüber bisher ergibt sich: bei allen Verheira teten mit Kindern innerhalb bestimmter Einkommensgren zen; bei allen denjenigen Steuerpflichtigen, die nach dem Verbrauch besteuert werden; denn die Einkommensteuer nach dem Verbrauch beträgt nur die Hälfte der Steuer, die sich aus der Einkommensteuertabelle ergibt; bei allen denjenigen Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe, die i Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen, und bei allen buchführenden Land- und Forstwirten, wenn sie den 8 6 Ziffer 1 Satz 4, betreffend Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtscl-astsgüter des Anlagevermögens, in Anspruch nehmen; bei allen denjenigen Gewerbetreibenden, die Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches führen, und bei allen buchsührenden Land» und Forstwir ten, die Teile ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft im Betrieb belassen. Für diese Teile wird die Steuer auf Antrag nur in Höhe von 20 vom Hundert erhoben. Entnahmen aus dieser steuerbegünstig ten Rücklage werden nur mit 5 vom Hundert nachversteuert gegenüber 10 bis 20 vom Hundert bisher. Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, Einzelkaufleute und buchführende Land- und Forstwirte kön nen demnach den Einkommensteuersatz auf insgesamt 25 vom Hundert beschränken. Dieser Hundertsatz gilt auch für Ledige. Bisher konnte der Einkommensteuersatz bis zu 40 vom Hun dert erreichen. Da hinzu kam die Ehestandshilfe mit bis zu 5 vom Hundert. wie jeder Steuerpflichtige der Volksgemeinschaft und schließlich sich selbst gegenüber verpflichtet ist. leine lleuer- Die § Hitler-Jug daß diese der Welt! des un, man diese lichen" Jr in den Bi kampf son dein gesp ichauung. bis es im auch in i staubteste schlossen s unter den aus, tagei 21 tote, ji eine Idee. Dazu Unter dies würdige! deutsche l lernen. Ü Weltansch jungen M tigen Nat Marr Beruf küi griffenen berufliche Widerlege die deuts. Mit einet den Leistr irgendwel schöpfen > zu einem Jugend, der Sieg wettkamp Kraft setzt i und der l 1934/35 1 zusätzlich Heut wettkamp ten Mal Aufbauw wappnet Reichsber I sation de I lichenr berufs Kam I Euch g< i den? Ne I Wir alle I messen, u 1. Mai > I sind Den I um De den sich ; Güter zu , iväre zu < Sächsischen in Verbint Der Hoh Es if oer blühe, Weiden m Haselnutzki Zeit hinau ling dar; Brut ausz unentbehrl Nutzpslanz dient dam pflücken, 2 und strafb Gemo kammer v daß alle i l rechtes, du freiem Hi mindesten! unter An, melden m , öffentliche, aufführun 1935. spät rung, mit Wahrung zeitig an Eingang l I einzureickt Ler Mlelm-VtsM Erneute Vertagung de» Verfahrens? Wien, 5. März. Im Prozeß Rintelen wurde die Vernehmung des An geklagten fortgesetzt. Der Angeklagte macht einen ziemlich geschwächten und nervösen Eindruck. Man rechnet bereits mit der Möglichkeit einer längeren Vertagung. Bei der Vernehmung ging es zunächst um die Frage, warum der An geklagte es stillschweigend hingenommen hat, daß man einen Posten vor sein Zimmer im Landesoeneidigungsministe- rium gestellt hat. Der Angeklagte äußerte sich ziemlich er regt. Er habe sich gewundert, daß nicht einer der Minister den Mut gehabt habe, ihm persönlich zu sagen, was man ihm vorwerfe. Er habe immer darauf gewartet, daß doch ein Minister zu diesem Zweck« sich bei ihm einfinden werde. Na türlich habe er nicht daran gedacht, sich an den Posten oder den wachhabenden Offizier um Auskunft zu wenden. Er habe ja doch geglaubt, eine Erklärung von einem Minister verlangen zu können. Dann kam die Frage des Selbstmordversuches zur Er örterung. Der Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht. Er führte den Schuß, den er sich beigebracht hat, auf hochgradige Erregung zurück. In einem solchen Zustand wisse man nicht, was man tue. Er sei auch nach dem Schuß nicht umgefal len oder etwa bewußtlos geworden. Wenn er die feste Tö tungsabsicht gehabt hätte, hätte er durchaus Zeit und Mög lichkeit gehabt, durch einen zweiten Schuß seine Absicht aus zuführen. Der Berhandlungsleiter hielt ihm dagegen den Abschiedsbrief vor. Der Angeklagte erklärte diesen damit, daß eben seine Stimmung bei der großen Erregung gewech selt habe. Sehr laug« wurde erörtert, ob tatsächlich, als Rintelen noch im Hotel war, jemand zu ihm gekommen ist und ihn um BrnlmÄWg zwischen den sich in Waffen ge"enüberstehendcn ParÄ«»! gärten hat. Rintelen gab an, daß er sich an diese Soche uLcht mehr erinnern könne. Er wies darauf hin, SM. wenn damals tatsächlich ihn jemand um Vermittlung LMttDv haL» — woran er sich eben nicht mehr erinnern kwMe — und er diese Tatsache freiwillig sowohl in seinem WWwdsLiÄef wie auch in dem ersten polizeilich» Protokoll e^LW habr, bMmmt nichts Unrechtes daran gewesen sei, deM ßvvK hätte er auch eine Vermittlung nicht zugesagt, sondern geantwortet, «r müsse sich erst unterrichten. In den vom Reichsfinanzministerium herausgegebenen Beranlagungsrichtlinien zur Einkommen- und Körperschaft- steuer 1934 werden in der Einführung folgende allgemein interessierenden Punkt« behandelt: Um einen ersten Schritt lauf dem Weg zur Anpassung des Einkommensteuerrechts a» die weltanschaulichen Grundsätze des Nationalsozialismus handelt es sich im wesentlichen bei der stärkeren Berücksich tigung des Familienstandes. Die Steuer für Verheiratet« l Mit Kindern ist innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen niedriger als bisher. Da hinzu kommen insbesondere die fol genden Vorschriften: Kinderermäßigung wird auf Antrag auch für volljährige Kinder gewährt, die auf Kosten des Steuerpflichtigen für einen Beruf ausgebildet werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Uusnuhung landwirtschaftlicher Flächen Die Landesbauernschast Sachsen hat die Landesdiensi- stelle Sachsen des Deutschen Gemeindetages gebeten, die Gemeinden auszusordern, die Bestrebungen zur Neubildung deutschen Bauerntums im Sinne der Gesetzgebung der Reichsregierung weitestgehend zu fördern. Nach einer Mit teilung des „Sächsischen Gemeindetages" empfiehlt es sich für die Gemeinden, die im Besitz von landwirtschaftlich ge- nutzen Flächen und Gütern sind, sich über die weitere Aus wertung mit der Sächsischen Bauernsiedlung G. m. b. H- in Dresden in Verbindung zu setzen. Das werde vor allen Dinaen für solche Fälle zu empfehlen sein, in denen Gemein- T, Die k Gaumeiste zelnen Gr: Brandend mern, W, Südwest, Bayern, ' Vor- und irejsen da Endspiel i Neue Dronlhein bandtner Nayke m bewerbe s 'n «: 35,7 Min m! einn WSHrrsL einer kurzen Mittagspause beriet der Gerichtshof über Liese BeweisaatrSg« und beschloß, sie zuzulassen mit Aus nahme eines 'Antrages der Verteidigung, einen medizinischen Sachverständigen darüber zu vernehmen, ob mit Rücksicht auf die langjährig« Arteriosklerose des Angeklagten diesem impulsive Handlungen, wie -er plötzliche Selbstmordversuch, zuzutrauen seien, lieber diesen Antrag soll später entschieden werden. Die Verteidigung hat weiter Zeugen dafür benannt, daß Rin telen hervorragenden Anteil an den Abwehrkämpsen gegen stü- slavische Truppen knapp nach dem Zusammenbruch hatte, daß er es war, der die österreichischen Freiheitskämpfer mit Waffen ver sorgte, und daß es ihm zu danken ist, wenn das Gebiet von Leib nitz und südwärts der Mur bei Oesterreich verblieben ist. Da nunmehr diese Zeugen alle zugelassen wurden, wird im Prozeß Rintelen ein großes Stück Geschichte des Nachkriegs-Oesterreich erörtert werden. Sodann wurde mit der Zeugenvernehmung begonnen. Der Direktor der Siemens L Halske, AG., Är. Krauß, gab an, daß er zweimal mit Bundeskanzler Dr. Dollfuß und mit Dr. Rintelen über die Frage der Beziehungen der beiden Politiker zu einander gesprochen habe. Er hat den Eindruck gehabt, daß die beiden gut miteinander gestanden hätten. Auf eine Frage des Verhandlungsleiters erklärte der Zeug«, daß dies vor der lleber- nahme des Gesandtenpostens in Rom durch Dr. Rintelen gewesen sei. Der nächste Zeuge, Ingenieur Spritzer, der mit Dr. Rintelen am Montag, den 23., beim Mittagessen zusämmen war, bestätigt, daß Dr. Rintelen keine Aeußeruna gemacht habe, die auf die be vorstehenden Ereignisse des 25. Juli schließen ließen. Er habe ihm vielmehr gesagt, er möchte am liebsten sofort auf Urlaub gehen. Der Polizeirayoninspektor Jellinek hatte am 25. Juli um 1 Uhr mittags Dienst im Bundeskanzleramt. Er schildert heute als Zeuge dl« Besetzung des Hauses durch die Putschisten. Vor der Vertagung, aus Dienstag wurde dann als letzter Zeug« der Student Viktor von der Lippe vernommen, ein frühe rer Angehöriger des Heimatschutzes, der in Rom viel im Hause Dr. Rintelens verkehrt hatte, und er erklärte, daß der schon mehrfach genannte Student Spitzn In Rom seinerzeit auch bei dem österreichischen Gesandten beim Vatikan, Kohlruß, ziemlich häu fig verkehrt habe. Studierende der' Philologie, die beabsichtigen, zum Studium für das Lehramt an oer Volksschule Überzuges haben ihre Zulassungsgesuche gleichfalls bis spätestens Zum 16. März 1935 bei der Direktion des Pädagogischen Insti tuts in Dresden einzureichen; sie haben ihren Gesuchen außer den vorstehend aufgeführten Unterlagen Belege über ihren bisherigen Studiengang (Kollegbücher, Prüfungs zeugnisse, etwa vorhandene Nachweise über erfolgreiche Teil nahme an Uebungen usw.) und über ihre Führung durch rin Zeugnis der betreffenden Hochschulen beizufügen. Den Studenten der Philologie können von ihrem bisherigen Studium zwei, in besonders begründeten Ausnahmefällen höchstens drei Semester anaerechnet werden, jedoch müssen sie insgesamt mindestens vier Semester das Studium für Vas Lehramt an der Volksschule betreiben. Die Bewerber(innen) habÄi sich einem Auslese- verfahren am Pädagogischen Institut Dresden zu unter ziehen; das nähere wird ihnen von der Direktion des Päda gogischen Instituts mitgeteilt werden. Im Hinblick darauf, saß das Ausleseverfahren nicht bis zum 1. April durchge- führt werden kann, werden die Vorlesungen und Uebungen stir die Studierenden für das Lehramt an der Volksschule am Pädagogischen Institut zu Dresden erst am 24. April beginnen. Am Pädagogischen Institut zu Leipzig finden in diesem Jahre keine Neuaufnahmen statt. NleMWgrwMel i« Amar« Gömbös zurückgetrelen und wieder betraut. Budapest, 5. März. Die Mitglieder der Regierung Gömbös versammelten sich unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu einem Mi- nisterral. Das Kabinett beschloß aus Antrag des Minister präsidenten Iuliu» von Gömbös den Rücktritt der Regie rung. Den Beschluß de» Ministerrat» brachte Ministerprä sident Gömbös unverzüglich dem Reichsverweser zur Kennt nis, der den Rücktritt annahm und gleichzeitig mit der Bil dung des neuen Sabil.etts den bisherigen Minislerpräsiden ten Gömbös betraute. Der designierte Ministerpräsident nahm sofort die Beratungen zur Bildung der neuen Regie rung auf. Die Regierung wurde zum Rücktritt von der Absicht be wogen, der im Verlauf der jüngsten Monate künstlich an gefacht«» politischen Unruhe und der infolgedessen entstan denen politischen Unsicherheit, die sich sowohl in den außeu- wie in den innerpolitischen Interessen des Landes nachteilig geltend machte, ein Ende zu setzen. Gleichzeitig sollte Gele genheit geboten werden, daß die zu bildende neue Regie rung, im Besitze des Vertrauens des Staatsoberhauptes, die zum Besten des Landes so notwendige einheitliche und ziel- bewußte Linienführung in den außenpolitischen wie den inneren Problemen sichere. Die neue Gömbös-Regierung wird wie folgt zusammen gesetzt sein: Ministerpräsident und Kriegsminisler: Gömbös; Minister des Aeuheren: von kanya; Zinanzminister: Fa- binyi; Ackerbauminister: Varanyi; Justizminister: Lazar; Inneres: Nikolaus von Kozma (neu — an Stelle von 6c- resztes-Fischer); Kultus- und Unterrichtsminister: tzoman; Handekminister: Geza Bornemißza (neu). KoMule« ittr Lehrerdild««» Ler sächsischen Minister für Volksbildung erläßt im Verordnungsblatt seine Ministeriums eine Verordnung, die von den Abiturienten höherer Lehranstalten, die Volks schullehrer werden möchten, freudigst und dankbar begrüßt werden wird. Besteht doch nach dieser Verordnung die Möglichkeit, zu Ostern 1935 wieder eine Anzahl Studierender für das Lehramt an der Volksschule, und zwar am Päda gogischen Institut in Dresden, aufzunehmen. Da außerdem die Absicht besteht, die Pädagogischen Institute in Dresden und Leipzig im Herbst ds. Is. in Hochschulen für Lehrer bildung umzuwandeln, können die zu Ostern zugelassenen Studenten damit rechnen, daß die bisher in Sachsen einge- fiihrte dreijährige Ausbildungszeit entsprechend den Bestim mungen in Preußen, das nur eine zweijährige Aus bildung kennt, verkürzt wird. Die Zahl der neuaufzunehmenden Studierenden ist auf zweihundert festgesetzt worden; darunter können sich auch Studierende für das Lehramt an den höheren Schulen befinden, die zum Studium für das Lehramt an der Volks schule übergehen wollen. Bewerberinnen können nur in beschränkter Zahl berücksichtigt werden. Für die Neuauf nahme kommen Abiturienten des Jahrganges 1934 in Frage, die die Hochschulreife erlangt und ihrer studentischen Arbeits- dicnstpflicht genügt haben, sowie Abiturienten des Jahr ganges 1935; diese werden den Arbeitsdienst voraussichtlich fpöter ableisten müssen. Die Aufnahme von Abiturienten und Abiturientinnen früherer Jahrgänge kann nicht erfol gen. Aufnahmegesuche der Abiturienten(innen), die mit dym Studium zu Ostern beginnen wollen, sind sofort, spätestens aber bis zum 16. März 1935, bei der Direktion des Päda gogischen Instituts Dresden (Dresden-A. 20. Teplitzer Straße 16) einzureichen. Den Gesuchen der Bewerber sind beizusügen: ein ausführlicher, eigenhändig geschriebener Lebenslauf mit Angabe des Religionsbekenntnisses (an den Kopf des Lebenslaufes ist ein Lichtbild deö- Päwerbers an zubringen); dos Reifezeugnis der höheren Schüle in Urschrift oder beglaubigter Abschrift und. soweit es sich um Abitu rienten des Jahrganges 1934 handelt, das Zeugnis über die Hochschulreife. Wenn das Reifezeugnis über zeichnerische und musikalische Fertigkeiten des Bewerbers keine Angaben enthält, sind hierüber besondere Nachweise der Schulleitun gen beizubringen. Andere Nachweise können nur in beson deren Ausnahmefällen als genügend angesehen werden. Bewerber, die im letzten Schuljahr vom Turnen befreit waren, haben den Grund dafür anzugeben. Weiter ist bei- zusügen: ein amtlicher Ausweis über die deutsche Reichs- angehörigkeit, ein Nachweis über die arische Abstammung durch Vorlegung der Geburtsurkunde des Bewerbers und der Heiratsurkunde der Eltern, Nachweise über die Betätigung in politischen Kampfverbänden (SS, SA, HI, BDM) und in, Freiwilligen Arbeitsdienst, polizeiliche Führungszeugnisse für die Zeit seit dem Abgang von der Schule; für die Zeit, während der sich die Bewerber im Arbeitsdienst befunden haben, tritt an die Stelle des polizeilichen Führungszeug nisses ein Zeugnis des Arbeitsdienstes. Die Bewerber haben der Direktion der höheren Schule, an der sie die Reifeprü fung abgelegt haben, von der Einreichung ihres Gesuches Kenntnis zu geben und sie zu bitten, eine Beurteilung ihrer Person unmittelbar an die Direktion des Pädagogischen Dresdens AufwartseMwiMunk 17,5 Millionen marxistische Schulden abgedeckt Im Rundfunk hielt Oberbürgermeister Zörner einen Vortrag über die von der nationalsozialistischen Stadtver waltung Dresden bisher geleistete Arbeit. Darnach ist seit dem Sommer 1933 der aus der Systemzeit übernommene Fehlbetrag in Höhe von 40 Millionen bis auf 2,5 Mil, lionen abgedeckt worden. Der Haushaltsplan 1933, der einen Fehlbetrag von 9 Millionen vorsah, schloß mit einem Ueberschußvon2Millionen Das Haushaltsjahr 1934 wird ebenfalls ohne Fehlbetrag ab- schließen. Das Reinvermögen der Stadt hat sich im Haushaltsjahr 1933/34 um 7,5 Millionen er höht. Die Zahl der Stadtämter ist aus Ersparnisgründen von fünfzehn aus neun verringert worden. Im letzten Jahr gab die Stadt rund 13 Millionen für Arbeitsbeschaf fung aus. Die geplante große Wasserleitung zur Verbesse rung der Trinkwasserversorgung Dresdens mit einem Ko stenaufwand von 14 Millionen wird von der Stadt Dresden ohne fremde Anleihe hergestellt. Im letzten Jahr sind durch Privatunternehmer 1500 Wohnungen neu erstan den und 2300 durch Wohnungsieilungen, Siedlungen und Neubauten der Stadt. Für den kommenden Sommer ist die Errichtung von 1000 Neubauwohnungen — - Stadt vorgesehen. pfuaingen Llnrumre remos aazugeven und seine Steuer, erklärung gewissenhaft auszusüllen, so ist jeder Steuerbeamle der Volksgemeinschaft gegenüber verpflichtet, die durch den ! Steuerpflichtigen abgegebene Steuererklärung so sorglältig und gewissenhaft wie möglich zu prüfen und darauf bedach! zu sein, daß die steuerpflichtigen Einkünfte restlos erfaß! werden. Bei der Ermittlung des Einkommens und bei der Durch führung der etwa erforderlichen Maßnahmen darf selbst, verständlich nicht übertrieben kleinlich verfahren werden. Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit sind nicht gleichbedeu- 'tend mit Bürokratismus und Kleinlichkeit. Bei der Veranlagung werden auf Antrag besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die steuerliche Leistungsfähig keit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßgung der Einkommensteuer berücksichtigt, wenn das Einkommen 20 000 RM (bei Steuerpflichtigen, denen Kin derermäßigung für mehr als zwei Kinder zusteht, 30 000 RM) nicht übersteigt. „Besondere wirtschaftliche Verhält nisse" sind gegeben bei „außergewöhnlichen Belastungen". Es muß sich um Belastungen handeln, die nicht in allgemei nen Verhältnissen, sondern in den besonderen Verhältnissen des einzelnen Steuerpflichtigen oder einer kleinen Minder heit von Steuerpflichtigen begründet sind. Das SöMmab der Ermiitzigung Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des 8 33 EStG. 1934 gegeben, so ermäßigt das Finanzamt die tarifliche Einkommensteuer um einen nach Ermessen zu j bestimmenden Betrag. Bei der Festsetzung der Ermäßi- ! gung ist das Finanzamt weder an die Einkommenstufen noch an die Steuerbeträge der Einkommensteuertabelle gebun den. In welcher Höhe eine Ermäßigung des Steuerbetrages zugebilligt werden kann, richtet sich nach den Verhältnissen des einzelnen Falls, insbesondere nach den Einkommens und Vermögensverhältnisten des Steuerpflichtigen. Das Höchstmaß der Steuerermäßigung ist der Betrag, um den die Einkommensteuer geringer sein würde, wenn der Steu erpflichtige ein um die besonderen Aufwendungen geringe res Einkommen bezogen haben würde. Es wird in der Regel zweckmäßig sein, dieses Höchstmaß Steuerermäßigung zur Anwendung zu bringen. Das bedeutet im Ergebnis, daß die als außergewöhnliche Belastung anerkannten Auf wendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgesetzt wer- !den. Zweck des betreffenden Paragraphen des Einkommen steuergesetzes 1934 ist, der sozialen Gerechtigkeit und der isteuerlichen Gleichmäßigkeit zu dienen und Härten zu mil dern und zu beseitigen, die sich wegen Aufwendungen hin sichtlich der Höhe der Steuerlast im Einzelfall ergeben. Bei Ler Anwendung des 8 33, insbesondere auch bei der Anfor derung von Unterlagen und Nachweisungen, darf in keinem Fall kleinlich verfahren werden.
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