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echeritzZeitung Tageszeilung unö Anzeiger für Dippolüiswal-e, Schmieöeberg u. A Netteste Zeitung des Bezirks i L Mittwoch, am 3V. Januar 1935 101. Jahrgang Nr. 25 Neue Deutsche Gemeindeordnung Nr. 6 vom 30. Januar 1935 wird Jin Ren Gemeindeord Sie gewährt a) Zuschüsse zu Erholungskuren für kinderreiche -aus Has 46, V-r«insjahr wurden abgehalten 6 Versammlungen, Mütter und deren Kinder; b) Heilverfahren für kinderreiche Mül- ^» Beiratssitzungen, erstere wurden im Durchschnitt von 60 Kame- ter und deren Kinder auch bei nichttuberkulösen Leiden. Die ' raden besucht. Die Mitaliederzahl betrug am 1.1.34 118 Käme- Diesel Blatt enlhätt die amttichen Bekanntmachungen der Amtthauptmannschaft, del Sladtratl und del Flnanzamtl Dippoldiswalde Bürgerrecht nach den nung aberkannt wird. Wettev für morgen: (Meldung des Reichswetterdienstes: Ausgabcork Dresden)' Nachts noch ziemlich klar und allenthalben Frost. Tags über zunehmende Bewölkung und Temperaturanstieg, in tiefen Lagen über Null. Später Auftreten von Niederschlägen, je nach Höhenlage als Schnee oder Sprühregen. Auffrischende westliche Winde. Einklanges der Gemeindeverwaltung mit der Partei wirkt der Beauftragte der NSDAP, bei bestimmten Angelegenhei ten mit. Die Gemeinderäte stehen als verdiente und er fahrene Männer dem Bürgermeister mit ihrem Rat zur Seite. Die Gemeinden haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte gewissenhaft zu verwalten. Der Staat führt die Aufsicht über die Gemeinden. Er schützt sie in ihren Rechten unü- sichert die Erfüllung ihrer Pflichten. Das Eemeindegebiet Im 2. Teil, „Benennung und Hoheitszeichen der Ge-> meinden", wird bestimmt, daß Städte die Gemeinden zu nennen sind, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen. Der Reichsstatthalter kann Gemeinden das Rech- verleihen, Wappen und Flaggen zu führen, und kann auch bestehend« Wappen und Flaggen ändern. Der 3. Teil be handelt das „Gemeindegebiet. Danach wird das Gebiet (die Gemarkung) der Gemeinde durch die Grundstücke ge bildet, di« nach geltendem Recht zu ihr gehören. Gemeinde grenzen können aus Gründen -es öffentlichen Wohls geän dert werden. Der 4. T«il,.der die Ueberschrift „Einwohner und Bürger" trägt, enthält wichtige Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Einwohner und Bürger. Danach sind all« Einwohner der Gemeinden nach den bestehenden Vorschriften berechtigt, di« öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen und verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen. Die Gemeinde kann bei dringendem öffentlichen Bedürfnis durch Satzung mit Genehmigung der Aufsichts- dehörde für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluß an Wasserleitung, Kanalisation, Müllabfuhr, Straßenreinigung und ähnliche der Volksgesundheit dienende Einrichtungen und die Benutzung dieser Einrichtungen und der Schlachthöfe, oorschreiben. Bürger der Gemeinde sind die deutschen Staatsbürgern die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem! Jahr in der Gemeinde wohnen und die bürgerlichen Ehren», rechte besitzen. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann, das Bürgerrecht auch anderen Einwohnern ohne Rücksicht! auf die Wohndauer verliehen werden. Das Bürgerrecht er-, lischt durch Wegzug aus der Gemeinde und durch den Ver lust des deutschen Staatsbürgerrechts. Es wird verwirkt durch ehrenrührigen Verlust des deutschen Staatsbürgerrechts oder der bürgerlichen Ehrenrechte. Ferner dann, wenn das Anzeigenpreis: Dle 46 Millimeter breite - Millimeterzeile 6 -B/; lm Textteil die 83 - Millimeter breite Mtlllmeterzelle 18 Anzeigenschluß: 10 Uhr vormittag-. Zur Zeit Ist Preisliste Nr. 3 gültig Durchführung -er Erholungskuren und -es Heilverfahrens für -le Kin-er und -er Erholungskuren für die Mütter (Heimver schickung) bleibt den bisherigen Entsen-estellen (NSV, Kranken kassen, Fürsorgeämtern, Vereinen usw.) überlassen. Die Reichs versicherungsanstalt beteiligt sich an den Kosten mit einem Zu schuß. Heilverfahren für kin-erreich« Mütter sind als freiwillige Mehrleistung versuchsweise neu eingerichtet wor-en. DI« bisher bei -er Heilverfahrungsgewährung an nichtversicherle Angehörige bestehende Beschränkung auf heilstättenbedürftige Tuberkulose fällt hierbei weg. Die Heilverfahren für -ie Mütter werden von Ler Reichsversicherungsanstalt selbst burchgeführt gegen gewisse Zuzahlung von dritter Seit«. Voraussetzung für die Erhölungs- fürsorae und für -aS Heilverfahren der Mütter und ihrer Kinder ist, daß eS sich um Mütter handelt, -ie mehr als zwei lebende un wirtschaftlich nicht selbständige Kinder besitzen und das 55. Le- benssahr noch nicht überschritten haben, daß -ie Familie zu den erblich gesunden, sozial wertvollen un- bedürftigen Familien zählt und daß der Ehemann oder -ie Mutter selbst bet der Aeichsver- sicherungsanstalt für Angestellte versichert ist. Sciscrsdorf. Der Kriegerverein Seifersdorf u. U. hielt am vergangenen Sonntag seine Hauptversammlung in Oppelts Gast haus ab. Vor Eintritt in die Tagesordnung erläuterte der Vereins- sührer Kam. Elh in herrlichen Worten daS Wort „Kamerad". Ab geleitet auS dem Lateinischen Camer (Schlafraum) Ist «s ein Wort tiefster Bedeutung. DaS Verhältnis von Kamerad zu Kamerad soll immer ein freundliches sein, doch wir müssen tiefer schöpfen. Unser ganzes Denken, Tun un- Treiben muh auf ein bestimmtes Ziel gerichtet sein, dem ein großes Ganzes Vorbehalten ist: Deutschland! Zn den Zähren des Weltkrieges haben wir es besonders erfahren, was eS heißt, Kameradschaft zu üben. Der Vereinführer sprach weiter über den 30. Zanuar 1933, da die Regierungsgcioalt In die Hände unseres geliebten Führers gelegt wurde. Diese 2 Zahle haben klar das Ziel und die Aufgabe gezeigt. Kam. Eltz gedachte ferner des Ablebens unseres Reichspräsidenten von Hindenburg. Wir werden über den Tod hinaus seiner in Achtung und Liebe gedenken, immer ein Ziel vor Augen: Deutschland. Wlr müssen unserm Vaterland wieder das geben, was es braucht: nach außen Freiheit, Achtung, Ehre und Gleichberechtigung, nach innen: Ein heit und Einigkeit, den Plan sicher und klar: Zmmer wieder Deutschland. Auch wir dürfen nicht abseits stehen, wir wollen Mit arbeiten, und unser Abzeichen mit Stolz tragen als ein Teil des neuen Deutschlands. Nach dem Jahresbericht des Kam. Pietzsch di« von d«r Reichsregierung beschlossen« neue Deutsche Ge meindeordnung veröffentlicht. Das Gesetz, das vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und vom Reichsminister des Innern Dr. Frick unterzeichnet worden ist, tritt am 1. April 1935 in Kraft. Es bringt eine grundlegend« Neugestaltung der deutschen Gemeindeverfassung. Das Gesetz, das sich in acht Teile und 123 Paragraphen gliedert, beginnt mit fol gender Einleitung: Die Deutsche Gemeindeordnung will die Gemeinden in enger Zusammenarbeit mit Partei und Staat zu höchsten Lei stungen hefähigen und sie damit instand setzen, im wahren Geiste des Schöpfers gemeindlicher Selbstverwaltung, des Reichsfreiherrn vom Stein, mitzuwirken an der Erreichung des Staatszieles: In einem einheitlichen, von nationalem Willen durchdrungenen Volke die Gemeinschaft wieder vor das Einzelschicksal zu stellen, Gemeinnutz vor Eigennutz zu setzen und unter Führung der Besten des Volkes die nmhre Volksgemeinschaft zu schaffen, in der auch der letzte willige Volksgenoss« das Gefühl der Zusammengehörigkeit empfindet. Die Deutsche Gemeindeordnung ist ein Grundgesetz des na tionalsozialistischen Staates. Auf dem von ihr bereiteten Bo den wird sich der Neubau des Reiches vollenden. Ermdlagen der EememdellerWimg Der 1. Teil des Gesetzes behandelt die „Grundlagen der Gemeindeverfassung". Danach sind Gemeinden öffentliche Gebietskörperschaften, die sich selbst unter eigener Verant wortung verwalten. Ihr Wirken muß im Einklang mit den Gesetzen und den Zielen der Staatsführung stehen. Die Ge meinden haben in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben unter eigener Verantwortung zu verwalten. Durch Gesetz können ihnen auch staatlich« Aufgaben zur Erfüllung nach Anweisung übertragen werden. Eingriffe in die Rechte der Gemeinden sind nur im Wege des Gesetzes zulässig. Jed- Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen, die der Geneh migung der Aufsichtsbehörde bedarf. Das Gebiet jeder Ge meinde soll so bemessen sein, daß die örtliche Verbundenheit der Einwohner gewahrt und die Leistungsfähigkeit der Ge meinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Einwoh ner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt. Bürger ist dagegen nur der, der das Bürgerrecht besitzt. Er ist ver pflichtet, seine Kräfte jederzeit ehrenamtlich dem Wohl der Gemeinde zu widmen. Leiter der Gemeinde ist -er Bürger meister, der von den Beigeordneten vertreten wird. Bürger meister und Beigeordnete werden durch das Vertrauen von Partei und Staat in ihr Amt berufen. Zur Sicherung des , . Mitaliederzahl betrug am 1.1.34 118 Kame raden, 2'wur-«n ausgeschlossen, 1 ist ausgetreten, 6 sind gestorben, so daß -«r Verein heute 114 Kameraden durch 5 Reueintritt« zählt. Zn Ehren -er Heimgegangenen Kameraden sowie -es Reichs präsidenten von Hindenburg erhob man sich von -en Plätzen. Er wähnt wurde dann die Beteiligung d«S Vereins an den einzelnen Veranstaltungen. Ausgezeichnet für 40 jährige Zugehörigkeit zum Verein wurden Kam. G. Hamann—Pauls-orf un- für 25 jährige Zugehörigkeit Kam. K. Hauptvogel. Den Kassenbericht erstattete der Vereinsfahrer. Als Rechnungsprüfer für 1935 wurden bestimmt die Kameraden E. Mende und E. Schütze. Die Mitglieder -eS Beirates wur-ey bekanntaeaeben, dem scheidenden Vereinsboten Karl Börner, -er im 82. Lebensjahre steht, -er herzlichste Dank des Vereins ausgesprochen. Zn Zukunft werden 10 Älocks ge schaffen, die Blockwalter wurden bestimmt. Sie werden die Bei träge mit einheben. Kenntnis genommen wurde von einer Ein ladung -es SA-- Trupps Seifersdorf zu einem Kameradschasts- abend. Ein-BMÄtz vom Landesverband wird zur Ermäßigung von BundesstelretU. für-bedürftige Kameraden verwendet werden. Ein Stiftungsfest zu feiern, wurde einstimmig beschlossen. Auch in diesem Zahr soll wieder ein Fahrt nach dem Kyffhäuser oder eo. nach Potsdam stattfinden. ' Borla».. Zn der Nacht zum 29. Januar sind hier eln 1 Ztr. schwere- Schwein und'5 Hühner gestohlen worden. Dle Tier« wurden an Ort und Stelle abgeschlachtet. Zn Betracht kommen drei Radfahrer, die früh um 3 Uhr in der Richtung Spechtritz oder Seifersdorf durch den Ort gefahren sind. Personen, die hierzu sachdienliche Mitteilungen machen können, werden gebeten, sich an die Genvarmeriestatlon Höckendorf oder an die nächste Polizei- station zu wenden. Vertrauliche Behandlung wird zugesichert. Seitliches und Süchfisches Dippoldiswalde. Am zweiten Jahrestage der Machter greifung wird auch hier feiten der NSV eine Sonderhilfe verteilt. Der Kreis hat 40000 Mark zur Verteilung erhalten, die in Kohlengutscheinen und Lebenmittelgutscheinen an die Bedürftigen gelangen. In der Stadt wurden gestern 1576 Gutscheine an die Blockwarte der NSV ausgegeben, die heute weitergeleitet werden. Jede hilfsbedürftige Familie wird durch schnittlich für jedes Familienglied einen Gutschein bekommen. Die Verteilungsweise kommt besonders Kinderreichen zugute. Außerdem werden noch Lebensmittel aus der Pfundspende verteilt. Dippoldiswalde. Zu der am 28. Zanuar im Bahnhokel skattge- fundenen Hauptversammlung -er 1. Be gr ä bn i sge s e l l s ch a f k hatten sich 24 Mitglieder eingefun-en. Kurz nach 20 Uhr begrüßte der Vorsitzen-« Oberinspektor Schubert-Ie Anwesen-en und er stattete einen umfangreichen Zahresbericht, In dem er zunächst -ie politischen Ereignisse -es Zahres 1934 mit beson-erer Würdigung -er klugen Politik des Führers und -er nationalsozialistischen Re gierung streifte. Sodann ergab -er Zahresbericht, daß seit 1785, dem Gründungsiahre der Begräbnisgesellschaft, in 1629 Sterbe fällen 164 770 RM. BMräbnisgelder ausgezahlt worden sind. Zm Zahr« 1934 starben 19 Mitglieder, bei deren Namensverlesung sich die Anwesenden in ehrender Erinnerung von den Plätzen erhoben. Die Zahl -er Freigesteuerten beträgt z. Z. 191. Das langjährige Vorstandsmitglied Emil Götting begrüßte der Vorsitzende zur Vollendung seines 70. Lebensjahres und überreichte ihm eine leib liche Stärkung. Nachdem der Vorsitzende noch der Gesellschaft für das ehrende Gedenken anläßlich seines 40 jährigen Amtsjubiläums gedankt hatte, gab er das Wort dem Rechnungsführer Alfred Kothe, der von 1934 über eine Gesamteinnahme von 3276,79 ÄM. und eine Ausgabe von 2500,10 RM. berichten konnte. An Be gräbnisgeld wurden im Rechnungsjahre 2280 RM. ausgezahlt. Das Vermögen beträgt 2483,52 RM. Die ZahreSrechnung, geprüft von Ferü. Florian und Max Heine, wurde als richtig anerkannt, dem Kassierer Entlastung erteilt un- ihm für sorgfältige Kassen- fkhrung herzlichst gedankt. Die darauffolgenden Wahlen fielen fast einstimmig wieder auf Oberlehrer Äuckel als stellv. Vorsitzen den, Schriftsetzer Heine als Rechnungsprüfer und Verwaltungs- Obersekr. Heine als Schriftführer. Die Hauptversammlung teilt die Meinung des Gesamtvorstandes, -aS 150 jährige Bestehen der Ge sellschaft in schlichter W«ise im Monat September d. 2. in -er Reichskrone zu begehen. Die Begräbnisgesellschaft Ist aufgebaut auf 250 zahlende Mitglieder. Hat sich «in Mitglied freigesteuert, so kann in seine Nummer ein neues Mitglied eintreten. Damit die obengenannte Zahl immer voll bleibt, gilt es, zu werben. So rührte auch Rechnungsführer Kothe die Werbetrommel in Gestalt von Zetteln, denen wir folgend« Angaben entnehmen: Aufnahmen vom 21. biS zum 50. Lebensjahr«. Eintrittsgeld für Ehepaare unter 40 Zähren 2 RM., über 40 Zahre 5 RM., Einzelpersonen di« Hälfte. Bei Todesfall 120 RM. Begräbnisgeld schon nach Ent richtung -es Eintrittsgeldes. Freisteuerung nach Begleichung von 400 Begräbnisbeiträgen (50 Pf.) bei Ehepaaren und bei Einzel personen 200. Zm Zahr« 1934 waren nach un- nach 19 Sterbe zettel mit j« 50 Rpf. zu begleichen. DaS GesellschastSvermögen ist mündelsicher angelegt. 22 Uhr schloß der Vorsitzende die Haupt versammlung, nachdem das Mitglied Hermann Voigt dem Ge samtvorstand Anerkennung und Dank ausgesprochen und -er stell vertretend« Vorsitzende die Verdienste des bewährten Vorsitzenden und seines sparsamen Rechnungsfahrers gewürdigt hatte. Dippoldiswalde. In einer gestern abgehastenen Innungs- Versammlung der Schneiderinneninnung Dippoldiswalde wurde die bisherige Obermeisterin Frl. Lotze für ihre langjährige Leitung aufs herzlichste bedankt und durch Ueberreichen einer Blumenspende noch besonders geehrt. — Zn Dresden fand gestern abend «Ine Verdunkelungsübung statt, die auch auf Telle unserer AmtShauptmannschast ausgedehnt wurde. Sie kann als gelungen bezeichnet werden. Nach Dresdner Berichten ist dort vielleicht hier und da noch einiges zu verbessern. Soweit es die Orte des Bezirks betraf, klappte die Hebung sehr gut. Anfang« batten die Streifen an verschiedenen Stellen noch auf die Vorschriften aufmerksam zu machen, man hatte die Uebung ^ganz vergessen". Dann aber log alle» in tiefster Finsternis. Der Verkehr war während dieser Zelt sehr schwach. — Auf Antrag des Landwirt« Ernst Richard Göhler in Hirschbach Nr. 33a ist am 2H. Januar das Entschuldungsver fahren erösfnet worden. Als Entschuldungsstelle wird die Landständische Bank des ehem. Markgraftums Oberlausitz in Bautzen ernannt. Anmeldung zum Freiwilligen Arbeitsdienst. Am 1. April 1935 werden in den Arbeitsdienst Freiwillige ein gestellt. die am 1. Januar 1935 das 20. Lebensjahr voll endet und das fünfundzwanzigste noch nicht überschritten haben. Diese Einstellungen erfolgen letztmalig mit einer Verpflichtung aus sechs Monate. Wer durch freiwillige Lei stung des Ehrendienstes an Volk und Vaterland den Ar- beitsdienstpaß erwerben will, möge sich baldigst bei dem ihm nächstliegenden Meldeamt für den Freiwilligen Ar beitsdienst persönlich melden und vormerken lassen, damit seine Bewerbung noch berücksichtigt werden kann. Das Ar beitsplatzaustausch-Verfahren wird hierdurch nicht berührt. Ebenso werden davon nicht berührt die Bestimmungen über den Eintritt von Abiturienten in den Arbeitsdienst. — Die Rrichsrerflcherungsanstalt für Angestellte hat beschlos- ss«n, sich an dem Hilfswerk für Mutter un- Kind zu beteiligen. - « f Bezuasprels: Für einen Monat 2.— NA ß - mit Zutragen; einzelne Nummer 10 - - :: Gemeinde-Verbands-Girokonto Nr. 3 - - Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. 403 - Postscheckkonto Dresden 125 48