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- - 7" k»be, Expedition, Druck und Verlag von T. M. Gärtner in Schneeberg. «ytSQ , svx»4. Jahm^ ,. erre« 1. »t. ferner sowie sävr 2vtt» 5. Hubert » u; qun chleif-. Motz- und Brmühölz Liettation. 3 und 1 m, sehr 3 Aue. 2. 3. lvH 6L. Nr. 85 S n weiterer 'zenberg. Preise. «Ssch«»," ssj ämr «ispalttg« Zeile amtlicher 2d Pfennige. Lehrinstitut chneiden ten Damen Lue nieder« Uhr. einge- 5 Liter aen, die Vormittags 9 Uhr, als Aumeldetermin, der 8. November 18 4, Vormittags 9 Uhr, als Bersteigeruugstermiu, der 17 November 1894, Dienstag, den 11. September l- I. Vormittags 10 Uhr findet nn „Rathhanse" zu Platte« die öffentliche Versteigerung von 22254 Stück 3„ m langer Schleifhölzer von 7—15 ow OberstSrke, 7235 « 3„ und 4„ m . Klötze « 16—22 2007 « « « - - 23—30 214 « - - - - 31—40 15 « « - - « 41—50 51—60 61—70 id aus rßbaum Patent- ind bil- peditipn Nachdem das unterzeichnete Amtsgericht auf Antrag der Erben und Rechtsnach folger des Gutsbesitzers David Friedrich K««z in Ortmannsdorf für das Recht zum Abbau der etwa vorhandenen Steinkohlen an den Parzellen 87», 88, 89, 327, 328, 328», 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344 und an einem Theile der Parzelle 87b des Flurbuchs (Fol. 71) für Ort mannsdorf ein Folium zur Einschreibung in das dasig« Grund- und Hypotheken - Buch vorbereitet hat, so wird solches und daß der Entwurf d eses Grundbuchsfoliums für Alle, welche daran ein Jnterrsse haben, an hiesiger Gerichtsstelle zur Einsicht bereit liegt, zur öffentlichen Kennt iß gebracht. Hierbei werden Diejenigen, welche gegen den Inhalt dieses Grundbuchssoliums wegen ihrer etwaigen an dem gedachten Kohlenabbaurechte ihnen zustehenden dinglichen Recht« etwas einzuwenden haben sollten, aufgefordrrt, diese Einwendungen dmnen sechs Monaten und spätestens den 1S. März 18SS allh er anzuze'gcn unter der Verwarnung, daß sie außerdem dieser Einwendungen der gestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realbe- rechtigte, welch« als solche in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Wildenfels, den 4. September 1894. Königliches Amtsgericht. Römisch. Eichfeld. Tagesgeschichte. — Das „Dresdner Journal" widmet dem 4. Sep- tember, an welchem vor 63 Jahren dem Königreich Sachsen seine Verfassung verliehen wurde, als einem „gesegneten Tag für unser sächsisches Heimathland" eine ernste Be- trachtung, in der «S u. A. heißt: „Es gab eine Zeit, zu der daS VerfassungSgesetz des 4. September im ganzen Lande begeistert und freudig gefeiert wurde. An öffent lichen Orten spielte di« Musik; in den Schulen wurde die BÜreutung des TageS der Jugend an das Herz gelegt; glänzende Aufzüge und Volksbelustigungen wurden abg«- halten, um in dem Volk« das Brrständniß für den Werth der Landesverfassung zu wecken und lebendig zu erhalten. Heute ist alles still geworden; keine Flaggen an den Häusern der Bürger und an den öffentlichen Gebäuden; Kin« Volksfeste; kein« sonstig« Kundgebung d«r allgemeinen Theilnahme; auch die Tagesblätter schweigen. Hat denn der 4. September bei unserem Sachsenvolk« alle Theil- nahme und ave Freude an der Verfassung verschlungen, Bekanntmachung, die Neuftädtler Hochdruckwasserleitunq betreffend Der Umstand, daß Wasseruhren bei einer minimalen Entnahme von Wasser daS entnommene Quantum nicht mehr richtig anzeigen, Hot zu dem Mißbrauche geführt, daß Besitzer von Hausleitungen das Wasser dauernd ganz schwach laufen lassen und in großen Gefäßen auffangen, dadurch aber erzielen, daß die Uhr die Entnahme des Wassers nicht anzeigt. — Zu Beseitigung einer solchen absichtlichen oder unabsichtlichen Benachthriligung der Stadtgemeinde wird hierdurch Folgendes angeordnet: " Das Laufenlassrn des Wassers in ein Gefäß in geringerer Menge als die Mündung des Hahns gestattet und ohne dauernde Gegenwart einer über wachenden Person ist verboten. Das theilweise Abschlüßen der Leitung durch den Haupthahn ist verboten. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 100 M. — - oder im Falle der Uneinbringbarkeit mit Haft bis zu 4 Wochen belegt. Die Besitzer der Leitung sind für Einhalten dieser Vorschriften durch die Hausbewohner verantwortlich und unterliegen, wenn die Leitung zu schwach laufend und ohne beaufsichligende Person oder dir Haupthahn theilweise geschlossen betroffen wird, ebenfalls der unter 3 geordneten Strafe. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften unter 1 und 2 behält sich der Stadtrath vor, den Haupthahn festzulegen und dessen Oeff- nung und Schließung dem Wassermeister zu übertragen. Der Stadtrath za Neustädtel. Speck, Brgrm. Montag, den 10. September 1894, Vormittags '/,10 Uhr, sollen in Wilde««« » Sätze Kollerga«gstei«e, 7 Trausmissiouslager- und G Pappe«mafchi«e«thetle meistbietend gegen sofortige Baarzahlung zur Versteiger ung gelangen. Sammelplatz in der Müller'scheu Restauration in Wilde»««. Schwarzenberg, am 3. September 1894. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Sekr. Roth. unter der wir länger als sechzig Jahre hindurch glücklich gelebt haben? Hat unser« Verfassung als Grundlage der Rechtsordnung unseres Staates ihren Werth verloren? Oder wird die Stimme der Ordnungsfreunde übertäubt durch das wüste Geschrei aufgeregter und aufgehetztrr VolkSmassen, denen reifes Urtheil und sittlicher Halt mangelt und die nur in der Befriedigung ungezügelter Gelüste das Glück des Lebens finden? Ist in der ebenso unklaren als gefährlichen Schwärmerei für Freiheit und Gleichheit und in dem zu einer Art von Sport gewordenen Parieitreiben der Sinn für Ordnung und Recht und für die Landesverfassung als deren sicherste Gewähr abhanden gekommen? DaS sei ferne von uns. Gerade unsere Tag« sind dazu angrthan, unS den Werth unseres Berfassungs- und GesetzzustandeS recht zu Herzen zu führen. Gerade jetzt gilt es, unsere Kleinode zu wahren und zu schützen; gerade jetzt sollten wir daS Wort der Schrift zur Lehre nehmen: „Halte, was Du hast, daß Dir Niemand Deine Krone nehme!" Heute, am Gedenktag« uns«r«r Verfassung, sei unserem sächsischen Volke daS köstlich« Wort seines un- 155'/, Rm. Brennholz verschiedener Sorte unter den hiefür bestehenden Beding ungen, welche bei der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht aufliegen, statt. Hierzu werden Kauflustig« höflichst eingeladen. K. k. Forst- rnd Domänen-Verwaltung Platten, am 29 AuMt 1894. Der k. k. Forst- und Domänen Verwalter: Vormittags 9 Uhr, als Termin z« Verkündung deS Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastende» Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im An meldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang- verhältnifses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Schwarzenberg, am 5. September 1894. Königliches Amtsgericht. v. Weber. ErMbUolksfreund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Amtsblatt für die königlichen imd städtisch« lve-Srd« in «ne, «rünhniu, Partenstein, Johauagtorgenströ«, Lößnitz, Neustädtel, Gchueeberg, Gchwarzeuberg und Wildenfels. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuch« auf dm Namen deS GasthofSbesitzers Carl LouiS Leibiger in Mittweida eingetragene Grundstück, Gasthof zum goldnen Hahn, Folium 13 deS - Grundbuchs, Nr. 12 im Brandkataster, Nr. 102, 403 404, 405 deS Flurbuchs für Mittweida, mit 260,85 Steuereinheiten belegt und auf 35,182 M. geschätzt, soll im hre- sigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 25. Oktober 1894 Preis vierteljährlich 1 Mark Bekanntmachung, die Neuftädtler Hochdruckwafferkeitung betreffend. Nachdem nunmehr die Leitung des Wassers aus der Hochdruckwasserlettung in die einzelnen Häuser soweit vorgeschritten ist, daß an den meiste« St«Ürn die öffentliche» Druckständer entbehrlich geworden sind, auch sich gezeigt hat, daß, solange die Druck ständer offen bleiben, eine Verzinsung der Kosten der Hochdruckleitung ausgeschlossen bleibt, ist beschlossen worden, am 20. Oktober dieses Jahres die vorhandenen Druck ständer, jedoch vorläufig noch mit Ausnahme der bei den Häusern Nr. 60, 478, 428, 227, 115, 224, 211, 1638 der Abtheilung 27 Abtheilung 8 und 35 Abtheilunq 0 stehenden abzuschlußen, be flehentlich zu beseitigen. Alle dabei interessirte Hausbesitzer werden daher hierdurch aufgefordert, bis zum angegebenen Zeitpunkte ihre Hausleitungen Herstellen, beziehentlich in Ordnung bringen zu lassen, auch, wo dies noch nicht der Fall ist, ihren Abmieth-rn, nach Befinden unter einer Vereinbarung über einen zu leistenden Beitrag zu den durch den Wasserverbrauch verursachten Kosten, die Entnahm« von Wasser zu gestatten oder auch das Wasser in die Miethräume zuzuleiten. — Der Stadtrath zu Neustädtel. ——Splck, Brgrm. . Wilhelm Q"flß. vergeßlichen und unvergessenen Königs Friedrich August an das Hen gelegt: „Eintracht zwischen Fürst und Volk, Muth und Vertrauen, das ist eS, worauf Deutschlands Freiheit und Selbstständigkeit beruht, daS ist es, wodurch wir allein jeder Gefahr mit Erfolg entgegentreten können. Sachsen, bewahrt eure alte Treue!" Deutschland — Zur Samoa - Frage schreibt der „Hannov. Cou rier" : „Für Deutschland würde der jetzige Augenblick auch deswegen günstig zur Anbahnung des Protektorates über Samoa sem, weil wir in der Lage find, dasselbe in naher Zukunft ohne große Aufwendungen an Ort und Stelle durchführen zu können. Der chinesisch japanische Krieg ver sammelt in den nächsten Monaten sieben deutsch« Krugs- schiffe in den chinesischen Gewässern, die nach Beendigung der ostastatischen Wirren fast sämmtlich auf kürzere Zeit für eine Expedition nach Samoa verfügbar sein und im Bertin mit den beiden Kreuzern der australischen Station