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ViS zum 31. Januar 1895 Brendler. Bd. midt vr von Woydt. itzold 8 Uhr an Bekanntmachung, estaud alle nur (zwei- Lerg ,« Uh» rstand Forberg, Bürgermeister. Forberg, Bürgermeister. südlichst h»g mut rler. 1g Bunde »stet«. s ll«»g findet . und haus- md de- Königliches Amtsgericht. Roitzsch. Der Rath der Stadt. Garet», Bürgermstr. BrgS. onutag r t Bekanntmachung. Auf Grund de» Gesetzes vom 18. Aug. 1868 und § 1 de» hier bestehenden Hunde- steuerregulativs werden hiermit alle Diejenigen, welche Hunde besitzen, aufgefordert, dieselben Lei Vermeidung von Geldstrafe di» z« 78 Mark —- »der 8 Tage« Herst bis zum 10. Januar 1895 an hiesiger Rath«rxpedition anzumelden. Sodann ist spätestens am 26. Januar 1895 für jeden Hund, der mcht ausschließlich al» Kelten., Fleischer, oder Zughund, also als Nutz- D« Ik»«btr,Nche 0oII«fr,»»d" «sAim, täglich mir «u.nadm« d« lag« »ich »i» W»»«< lud -t-Iag'N. u»,nn«m«m »!<«<ljährlich l M.lk »a M. »r» ÜLlspoll«»« 3«iU mll l» Vf. iw -mUichrn rv»! di« I >«Ü» »Ü K Df., ««Nam«» di« »««w-I»»« 3«>I« mit »6 Mg ttidch»««! m»«ll«rtschtt, au«r,»w»h»»ch«r Sa, »ach «rbodl'M Larif L 48 M IüKrMH Sonntag, den 6. Jan. 1895 »,««>»« Nr. »« Die bei dem unterzeichneten Königlichen Amt-gerichte in Pflicht stehenden Bormüa- der werden hierdurch aufgesordert, die alljährlich auf Srund vorheriger eigener gewissenhafter Erkundigung anzufertigenden Berichte über Erziehung und Aufführung ihrer Pflegbefohlenen Der Stadtrath Brendler. Lei Bermeidung von Strafauflagen anher einzureichen. Formulare zu den Erziehungsberichten können a« hiesiger Amtsstelle und bei de« Herre« OrtSrichter« in Empfang genommen werden. Lößnitz, am 3. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Lechla. S. Konkursverfahren. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den in Nr. 300 des „Erzgebirgischen VolkSfreundeS" vom Jahre 1894 enthaltenen Erlaß, die Anmeldung zur Rekrutirungs. Stammrolle betreffend, werden in Gemäßheit der Bestimmungen der 8 25 und 57» der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 hierdurch alle diejenigen, welche 1., entweder im Jahre 1895 das 20. Lebensjahr vollenden, oder 2 ., zwar älter aber noch militärpflichti; und nicht aktive Militärs sind und die 3 ., in Neustädtel entweder »., ihren da«er«de« Aufenthalt oder in Ermangelung eines solchen, b., ihren Wohnsitz oder wenn sie weder «inen Ort des dauernden Auf enthaltes noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, o., ihren Geburtsort haben, Ledeutet, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1895 und zwar, soweit sie im Jahre 1875, aber nicht hier geboren sind, unter Vorlegung des Gebnrtszeugnisses, insoweit sie früheren Altersklassen angehören, unter Vorlegung des Loo. snngsscheines bei uns anzumelden, oder, daferu sie von hier zeitig abwesend sind, durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr», Brod> oder Fabrikherrn onmel'o« zu lassen. Di« Unterlassung der Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft Lis zu 3 Tagen blstraft. Der Stadtrath zu Neustädtel. Speck, Bürgerm. Jnstraien-Ännabm« tu« di« am Nachmittag «,sch«t»«»,« N»»m«r AI mittag II Ub« Sin« LürgsAail für die nichstliata« 1>uf»»h«n« d«k A»P Äj. ,» »«n »oratschri«,«»»» lag«» tawi« I» bestimmt,« Stell« »Kd g««be«. »»«wariig« »ufiräg« »ar »«-«» vaiaimAmhl«»«- «ü« Nüst <i»g«sandl«r Manuktrtpl« mach! «ch di« ««dattian »ich, »«raNIwtrtlü Das Konkursverfahren über da» Bermögen der Friederike Rosalie verehel. Stork geb. Müller, Inhaberin des unter der im Handelsregister nicht eingrtragen« Firma O. R. Stark bestehenden Schuhmachergeschäfts in Schneeberg, wird nach erfolgter Abhaltung Le» Schlußtermin» hierdurch aufgehoben. Schneeberg, den 4. Januar 1895. Infolge Ablaufs der Wahlperiode der Herren Stadtver- Kaufmanrt und Lotterirkollectmr Oskar Arnold, 7 7 Lr ^^^WiMchaMbMer Wd M LMWehweger, aus der Klaffe d« Ansässig«, und Schneiderobermeister Karl Brem«, aus der Klasse der Unansässigen, sind die erforderlichen Neuwahlen vorzunehmen und zwar sind zu wählen: L ansässige und L ««ansässiger Stadtverordneter, sowie I ansässiger uud 1 ««ansässiger Ersatzmann. Die AnSscheidende» sind Mieder mählbar. Als Ersatzmänner gelten laut 8 4 des OrtSstatuts Diejenigen, welche nach den al» Stadtverordnete Gewählten di« meisten Stimmen erhalten haben. Di« Wahl findet Montag den 14. Januar 1895, von Mittags IS bis Nachmittags 4 Uhr i« hiesige« Rathhause, Obergeschoß, Bereinszimmer, statt. Die stimmberechtigten Bürger haben innerhalb der festgesetzten Zeit und an der be zeichneten Stelle ihre Stimmzettel persönlich vor dem Wahlausschüsse abzugeben. Stimmzettelformnlare werden von hier aus nicht verabMgt. Grünhain, am 4. Januar 1895. die Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle betr. Die hiesig«« Militärpflichtigen, das sind alle in hiesiger Stadt aufhältlichen, sowie zeitig vou hier abwesenden männlichen Personen, welch« im Laufe diese» Jahres das 20. Lebensjahr erreichen, und diejenigen, die zwar älter sind, über deren Militärdienst- Pflicht aber noch nicht entgültig entschieden ist, werden hiermit noch .besonders aufgesordert, sich in der Zeit Vom 15. laufenden bis 1. nächsten Monats an Rathsstell« allhier zur Militärstammroll« anzumelden. Auswärts Geborene haben einen Geburtsschein, Militärpflichtige aus früheren Jahr gängen den Loosungsschein vorzulegen. Zeitig abwesende Militärpflichtige sind durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anzumelden. Die Unterlassung der vorgeschrieben« Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 4. Januar 1895. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf de» Erlaß de» Herrn Civil-Boisitzenden der Ersatz-Commission in den AuShebungSbezirken Schwarzenberg und Schueeberg vom 18. Dezember 1894 — vergleiche Nr. 300 des Erzgebirgischen VolkSfreundeS vom 28. Dezember 1894 — werd« di« hier dauernd aufhältlichen oder wesentlich wohnhaft« Militärpflichtigen aufgefordert, .sich gemäß 8 25 der deutsch« Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1895 zur Rekrutirungsstammrolle bei unterzeichneter Behörde anzumeld« Die nicht im hiesigen Orte selbst geboren« Militärpflichtig« hab« «ach obmge- dachter Bekanntmachung Geburtszeugnisse, diejenigen au» früheren Jahrgängen aber dar im Militärpflichtjahr« erhaltenen Loosnogsschei« vorzulegen. Sind Militärpflichtige von dem Or e, an welchem sie sich zur Stammrolle anzrv melden haben, zeitig abwesend, so hat die Anmeldung durch die betreffend« Gliem, Vor münder, Lehr- und Brod- oder Fabrikherren innerhalb des bemerkten Zeiträume» zu erfolg«, i Militärpfl chtige, welch« die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlass«, werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Johanngeorgenstadt, den 3 Januar 1895. Stadtrathswahl in Schneebcrg betreffend. Hierdurch bringe« wir zur öffentlichen Kenntniß, daß dt« Herren Commerzienrath vr. Curt Geitner, Privatier Karl Hermann Hage«a««, Kaufmann Bernhard Härtel, nachdem dieselben wiedergewählt worden sind, Herr Commerzienrath vr. Geitner zugleich als Stellvertreter für den unterzeichneten Bürgermeister, als unbesoldete Stadträche auf 6 Jahr« heute in Pflicht genommen worden sind. Schneeberg, den 4. Januar 1895. Die Sparkasse zu HartenSei« ist auch im Monat Januar 1895 wie gewöhnlich (jede Woche von Dienstag-bis Sonnabend») geöffnet. Hartenstein, am 2. Januar 1895. Januar thersest- maliger l ist recht miß. stand. -lema. ErzgebDolkssreund zmusik, )»er. erg. »rgebenst 'gtel. erg. th-l a. stand. erein Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. sü! kW' kimilst. und städtischen Hchördt'tt in Llue, AlttifMw Hartenstein, Johann- ,» qeorqenstaät, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und MldensetS Hund geholt« wird, die Steuer von 10 Mark, für jeden Nutzhund von 5 Mark gegm Aus händigung der SteUermarke an die hiesige Stadtcasse zu entrichten. Hinterziehung« dieser Steuer werd« mit dem dreifach« Betrag« geah«d«t. Johanngeorgenstadt, am 31. Dezember 1894. ü rd ge- noch ur zu 2 eeberg. Nestle«, Bürgermeister. Die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen und zwar a) diejenigen, welche im Laufe diejes Kalenderjahres das 20. Lebens» jahr vollenden, und L) die älteren Jahrgängen angehörigen Mannschaft«, über welche ein« endgültige Entscheidung bezüglich ihres MilitärverhältnifseS durch di« Erfatzbthötd« noch nicht «rfolzt ist, werden in Gemäßheit von 8 56- der Wehr-(Ersatz-)Ordnung hiermit aufgefordert, sich i« der Zeit vom 18. Jarmar bis 1. Februar diese» Jahre- an unterzeichneter Stelle zur Rekrutiruugsstammrolle a«zumelden Auswärts Geborene hab« Geburtsschein, die älter« Mannschaften dageg« ihre Loosungsscheine bei der Anmeldung abzugeben. Auch haben gleichzeitig die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge seit ihrer ftüher« Anmeldung etwa eingetretene, Veränderungen in Betreff ihres Wohnsitzes, Gewerbes oder Standes anzuzetgen. Bon dem hiesigen Orte zeitig abwesende Militärpflichtige (auf der Reis« begriffene Handlung»di«er, auf See befindliche Seeleute, in Straf- oder sonstigen Anstalt« Unterge» brachte u. s. w.) sind von deren Elte«, Vormündern, Lehr- oder Arbeitsherrn i««erhalb der gesetzte« Aumelduugsfrist z«r Stammrolle auznmelde«. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung der Stammrolle im Laufe eines ihrer Mi- litärpflichtjahre ihren dauernden Auf«1yalt oder Wohnsitz «ach ei«em mrdere« Au»> hebuugsbezirk «der Mufterx«gsbezirk verlege«, hab« dieser bei« Abgänge der Behörde, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort der die Stammrolle führend« Behörde daselbst späteste«- timerhalb dreier Tage zu melden. Di« Ntchtbefolgung d«r in Borst«h«dem «nthalten« Vorschrift« wird mit Geld strafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Hartenstein, am 4. Januar 1895.