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ert Zieger. Brgrm. 2 ) Pfg- nitz kaud rd preis- Obg —-»x ' bitte bei billigster eberg. rsamm Uhr. taud. i- 48. I»Lrg»Wt )ßnitz. mit S. r» mit >M8§rüo S-n. ^rau, hier, inne- chfrei. mich lue, ^früher I), l. ert vom n 30 Pf., te Publi- machen, künstle. -llt sind, en einem wartend reins. M Donnerstag, Len 10. Januar 1895 vorgenommen. Zu dem Zwecke haben alle Bischer von Hunden dieselben am genannt« Tage a« Stadtcafseustelle anzumeldeu und dabei Bier Mark als Hälfte der Acht Mark betragenden Zahrrssteuer abzu führen. Die d«egen verabfolgte Marke (Gebühr 15 Pf.) gilt als Zeichen des erlegt« SMerbMMAÄck ist ^dem HuÄe aMHnlsbande zu befestigen. Werden Hunde ohne giltige Steuermarke am Halsbande außerhalb der Häuser oder Gehöfte betroffen, so sind deren Besitzer, wenn kein« Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 ^L, Hinterziehung der Hundesteuer selbst ist mit dem dreifachen Betrage der regulativmäßig« Steuer zu bestrafen. Revisionen werden öfters und noch im Monate Januar erfolgen. Lößnitz, am 29. Dezember 1894. anziehen von Gästen und zur Unterhaltung derselben getroffen sind. Zwickau, am 24. Dezember 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft vr. Schnorr von Carolsfeld. LümA 86miuar 2U SodutzodsrA ^Qwvläungsn rur uüodstein Ostorautnadiuo «rbittst «od ävr Untorroiodnsta dis Nun t5. Vobrnar. vom sodrlttllvdell Vesaedv um Zulassung rur stuLurdwo- prtlkunz smä dmrutüAsn: laut- oä«r klvdurtssedvio, SoLalreaxols, 6ssnnckd«1t»- ivaxnis, Iwptsvdeln nnä «in von äsm Lsvsrdsr soldstgoksrtigtor l-sdonslaak. vor log ävr ^.uknodmsprüfuog virä drioüiod mitgotollt vesräon. 8odns«dorg, äon 2. llonuor 189k. 8eduIrAt Uvuua, Lvmmaräirsltt. Bekanutmachunci Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir heute die als unbesoldete RathSmitglieder auf di« nächsten 6 Jahre wieder bez. neugewählten Herren: Fabrikant F. W. Gauteuberg und Schneidemühlenbesitzer Emil Tauber für ihr Amt in Pflicht genommen haben. Aue, am 2. Januar 1895. 2ns«rm«n>Annakme mr d« am Nachmili-a ,klch«tne»d« Num»«« mnia, I I Ubr. »In, ^ü^Ichas! für d<< nL-dstliaia« *uf»»hmk d« A»t< b«i an »«n oarg,schri«l>tn<n ra««n sowie an tieimmwr Sl«0« wir» g,««b«n. AaSwäniq, Aafträ,» nur g,g«n »orautdewhian-. rü« Ute «in«eian»»r Manuilrioi« mach! -» di« Ridallion nichl »rr«Ntw«iti< Freitag, den 4. Jan. 1895 r°ii>Z«iwa?Er Nr. Der Rath der «tadt. vr. Kretzschmar. Khn. Oeffentliche Sitzung des Bezirksansschnffes z« Schwarzenberg de» 12. Januar 1895, vo« Nachmittags halb s Uhr an h» Berhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur de- amtShaupt- mamlschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 2. Januar 1895. Königliche Auttshauptmarmfchaft. Frhr. v. Wirsing. Anmeldung und Bersteuer U«K der Hunde betr. In Gemäßheit de» Hundesteuerregulativs wird die Consignation aller Hund« hiesiger Stadt Dr« ^orzardirgtsch« Boliofrruod" «rschrin, lagli» mtt Huonadm« l»a« »ach »»» So»«- i«i» -«-«»«««. «doonemiai »ttnttjähwch l MarlBk Zosrran werd«» vr» «arsoalirn« Zeilr.mil 10 Vs . im amilichro ldril di« r-espall«»« z«in M so vl., ReNamr» dir »arivalien« Zrilr Mi, »» Pig terechiNi radrllariicher. auhrmrwtdnlichrr La» nach «rlmdlrm tarif. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß im Laufe der Jahre 1883 und 1894 folaende Herren: Tagesgefchichte, DestfchLaud. — Der deutsch« Kaiser und der König von Württemberg. — Au» Stuttgart wird der „Köln. Ztg." aus angeblich bester Quelle geschrieben: König Wilhelm hat vor einigen Tagen bei dem Empfang eine» hohen Staatsbeamten di« in der Press« umgehenden Gerücht.« erwähnt, daß er mit dem Deutschen Kaiser während der ostpreußischen Manöver Meinungsverschiedenheiten gehabt habe, und diese Gerüchte als vom ersten bis zum letzten Wort erfunden bezeichnet. Er, der König, sei thatsächlich einen Tag lang krank gewesen, habe sich aber, so bald er sich Wohler gefühlt, an den militärischen Borgängen wieder betheiligt und der Parade ang-wohnt uno sei dann erst nach Haus« gereist. Der König sprach den Wunsch aus, daß dieser wahre Sach- Verhalt in" den weitesten Kreis«" bekannt werde. Wir haben tenntniß- r Markt, ohne. hmacher. rare: zu dem Ich Dir die innigsten, herzlichsten Glückwünsche sie»«, ist es Mir Bedürfniß, Dir nochmal» den wärorsku Dank auszusprechen für di« unvergeßlich schönen Tage, welche Ich im abgelaufenen Jahr bei den Manövern in Ost> und West- Preußen durch Dnne Güte verleben durfte. Möge da» <m- drechrnoe J,hr D r und dem grsammten Vaterland« gute und segensreiche Tag« bescheiden und die Freude einer erneut« persönlichen Begegnung bringen, Wilhelm." Hierauf traf folgend« Antwort Sr. Majestät des Kaisers ein: „Empfange den aufrichtigsten Dank für Dein freundliches Telegramm, dessen Inhalt Mich mit wahrhafter Freude erfüllt; von gan zem Herzen erwidere Ich Deine guten Wünsche für da» kom mende Iahe. Unvergeßlich sind auch Mir die, Tage, die UnS vergönnt waren, in treuer Kameradschaft zusammen zu ver leben: und mit Dir hoffe Ich auf «in Wiedersehen im neuen Iahe, das mit Gottes Hülfe Dir und Deinein schöben Lande einen reichet» Segen dringen möchte. Wilhelm." Steiger, Gustav Anton Mothe-. Maschinensticker Franz Richard Geifert, Stickmaschinenbesitzer Julius Oswald Dittrich, Handelsmann Friedrich OScar Loos, Wassermeister Johann Ernst Oppe, Schlossermeister Rickard Emil Meyer, Oeconom Johann Reinhard Friedrich, Stickmaschinmbesitzer Karl Heinrich Bretschneider, Schneider Friedrich Eduard Ziegler, Schlachtsteuer-Einnehmrr Karl Heinrich Bieber, Weichensteller Karl A igust Markert, GaSmeister Karl Gotthelf Ambro««, Fwermann Adam August W««derlich, Werkführer Ernst Richard Stark, Fabrikarbeiter Karl August Schmidt, Pochwerkssteiger Ernst Loui» Hahn, Expedient Karl Anton Georgi, Kaufmann Gustav Friedrich Freytag, Schriftsetzer Ernst Clemens Schreiber, Obergängbäuer Friedrich Hermann Georgi als Bürger hiesiger Stadt in Pflicht genommen worden sind. Der StadLrath zu Neustädtel. Speck. Bürgerin. den Wort« eme» Monarchen, der längst wie wenig andere das Bettrauen aller deutschen Patrioten besitzt, nichts als den Ausdruck der Freiste darüber tzinzuzusügen, daß dir Berech. nungen der Partikularisteu rvttzer und schwarzer Farben- sckattirung wieder einmal gründlich fehlaeschlagen sind. Die »Württembergische Volkszeitung," da» Organ der Deutschen Pattei, erinnert daran, daß heute, wie vor 1870, süddeutsche Preßstimmen in den Franzosen die Ansicht nähr«, al» ob der Süden im Begriff sei, sich einmüthig gegen Preußen zu erheben. Das Blatt fügt die beherzigenSwettyen Worte hin zu: „Wie es so weit wieder hat kommen können? DaS ist ein unerfreuliches Kapitel, das eingehend zu deiprechm wir heut« nicht unternehmen wollen; ober mchi nach einer Seite hin sollte «S Anlaß zu ernsten Erwägungen geben." — Wie der „StaatS-Anzeiger ittr u-rq" meldet, richtete der König anläßlich deS J.chreSn^i-^ olgrn.deS Te. legramm an Se. Majestät den Kaiser: .Beim Jahreswechsel, Bekanntmachung, die Abhaltung von sogenannten Bockbierfesten betr. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat nach Gehör des ihr beige- ordneten Bezirksausschusses und im Einverständniß mtt demselben im Anschluß an ihre Be kanntmachung vom 3. Februar 1888 bezüglich der Abhaltung von sogenannten Bockbierfesten noch nachstehende Bestimmungen zu treffen beschlossen: 1., Di« für die tanzberechtigten Gastwirthe bereits bezüglich der Veranstaltung von Bockbierfeste« bestehende Beschränkung wird dahin erweitert, daß vom 1 Januar 18S3 ab DaS über tue Abschätzung der Anlagenpflichtlgen hiesiger Stadt auf das lausende Jahr ausgestellte Kataster liegt vom r» biS mit LS. bs. MtS. an Stadtkassen-Expe- ditions-Steüe zur Einsichtnahme der Beiheiligten aus, was hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kentniß gebracht wird, daß etwaige Reclamationen gegen die Höhe d«S zur Be steuerung gezogenen Einkommens bei deren Verlust innerhalb 3 Wochen, vom Beginn der Auslegung des Katasters ab gerechnet, schriftlich anher rinzureichen sind. Die Austragung der Steuerzettel beginnt am 3. ds. Mts. > Hartenstein, am 2 Januar 1895. Der Stadtgemeinderat h. Forberg, Bürgermeister. da» Abhalten von Bockbiersesten nicht blos an den Tagen, an welchen sie öffentliche Tanzmusik halt«, sondern auch an den Tagen vor und unmittel bar «ach dem Tage, an welchem öffentliche Tanzmusik stattfindet, ver boten ist; 2., für die an Sonnabende» in öffentlichen Lokalen stattfindenden Bockbier feste hiermit eine Polizeistunde in der Weise eingeführt wird, daß an diesen Tagen die betreffenden Wirthe von 12 Uhr Nachts ab Niemanden den Ein- tritt in ihr« Lokalitäten verstatten dürfen und di« l«tzt«n Gäste vor */,1 Uhr die Lokalitäten verlassen haben müssen. AWstechsMung« «itttt^Nr. 1 and mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Tanzberechtigte Wirthe haben außerdem bei vorkommeudm Contraventionen di« Entziehung aller üblichen Vergünstigungen zu gewärtigen. Di« Königliche Amtshauptmannschaft bringt Obiges mit dem Hinzufügen zur öffent lichen K-nntniß, daß als Bockbierfest auch jeder öffentlich bekannt gemachte Ausschank von Bockbier zu betrachten ist, falls dieses Ausschanks wegen besondere Veranstaltungen zum Her- rMb.Anlkslmm Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. . M Hie KömA mW wwlsschm Nidrben in Wir, Hi ünhnin, Hürlenstetn, llohann- » ^NlltnOluil MniengM, LSßnitz, NiMMi-l, Schneeberg, Schnmrzenkerg und Wildenfels. S o n n a b e n d, re» 5. Januar 1895 werden bei der unterzeichneten Behörde wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringliche Sachen erledigt. Königliches Amtsgericht Hartenstein, den 2. Januar 1895 Mertig. Klöditz. Die Vormünder der bei dem unterzeichneten Gerichte bevormundeten Personen wer den hierdurch veranlaßt, bei Vermeidung von Strafanflagen die alljährlich anzufertigenden Berichte über Erziehung, Aufführung und Beschäftigung ihrer Pflegebefohlenen bis spätesten» den 31. Januar 18^)5 hier einzureichen. Außerdem ist in denjenigen Vormundschaften, in denen die gesammten Früchte des Vermögens eines Bevormundeten Jemandem in Bausch und Bogen zum Unterhalte des Be- vormundeten überwiesen worden sind, alljährlich, und zwar bis zum obe«erwähnte« Tage anher Anzeige darüber zu erstatten, ob und inwiefern in dem VermögenSbestaude eine Veränderung eingetreten ist. Formulare zu den Grziehungsberichten sowie zu den Vermögeresarrzeigeo können hier und bei den Ortsgerichten in Empfang genommen werden. Johanngeorgenstadt, am 27. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Assi^rm