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Tageblatt für Schneeberg und Umgegend * 8 «MOE knlls äer iS Pomper. Meldewesen Schneeberg betr dos Rrgmeittv^ die Am-rmb Kst. vr. von Woydt. ! Leschuer, Schuldirektor. Schule zu Zelle - z Der Krieg in Ostasie«. Die Annahme, daß der Winter den Operationen der 1 igt, Aue. W 30 Marl Kosten an »r an den «iS Seidel, uar »8 vorzulegen. Schwarzenberg, am 9. Januar 1895. 2 Telegramm Adresse, vellepeund Schneekry. - >— »stein ar Nachstehend bringen wir hiermit!W» M< Meldung in hiesiger Stadt betr., in Einnenmg. Schneeberg, am 18. Januar 1895. !kSII. hnerhund, rend, mit Vrustspitze am Halse, er Augen " Die m Absatz 1 gevarnt, lauf vyn 24 Stunden über, die Bürgerschule Schwarzenberg. Die Anmeldung der zu Ostern d. I. schulpflichtig werdenden Kinder — d. i. der jenigen, welch« bis dahin das 6 Lebensjahr erfüllen — erbittet sich der Unterzeichnete für Mittwoch, den 30 Januar von 2 Uhr nachmittags ab. Auf Wunsch der Eltern oder Erzieher dürfen auch diejenigen Kinder aufgenomm« werden, welche bis zum 30. Juni a. c. das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung, nicht erst bei der Aufnahme, ist für alle Kinder der Impfschein, für die außerhalb der Kirchfahrt geborenen auch Geburt«- und Taufschein IHM. tK«. ar: osrt gillerthal. die kömgt. und städtischeWehörden in Hue, grünhain, Hartenstein, Johann- georgenstadt, Lössnitz, NmMdte^ 8chneederg, Schwarzenkerg und Vildenstßs. Die GasthofSbesitzer sind verpflichtet, entweder die schriftlichen Anzeigen in ein Buch zu sammeln oder ein Fremdenbuch zu halten. Diese Bücher sind den Polizeiorganen bei Re visionen vormlegen. 8 6. Meldungen von Schülern, Lchrlmam, Almosenpercipienteu oder nach , Ermessen der Polizeiverwaltung anderen unbemittelten Personen sind gebührenfrei zulassm, Veittretünjg bei der Meldung ist zulässig. 8 7 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werden mit Geld strafe bis 100 M. oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet. 8 8. Die Anmeldung gilt zugleich als solche zuic Krankenversicherung und Jnvali-MS- und Altersversicherung; weitere besondere Vorschriften ioeM dieser beiden letzteren, solche anderer Gesetze, Statuten und Regulative über das Meldewesen werden von diesem Regu- lative nicht berührt.' kräft« in ihren Bewegungen fort. In den letzten Tagen ist «S in der Umgebung von Riu - tschuan zu heftigen Kämpfen der zweiten japanischen Armee mit den Chinesen gekommen, 8 1. Jede in Schneeberg feste Wohnung nehmend« Person mit Ausnahme der aktiven Militärpersonen und JnternatSseminaristen ist verpflichtet, binnen 1 Woche vom erfolgten Anzuge an ihre Wohnung an Rathsmeldestelle anzuzeigen und sich hierbei durch, die ent sprechenden Legitimationspapiere über ihre Staats- und Ortsangehörigkeit, Familien«, Mili- tär- und sonstigen persönlichen Verhältnisse, sowie auf Erfordern darüber auszuweisen, daß bei ihr die Abweisungsgründe der 88 2—5 des Freizügigkettsgesetzes nicht vorliegen. Familienglieder unterliegen, wenn sie 18 Jahre alt sind und sich selbstständig ernähren, der gleichen selbstständigen Anmeldepflicht, sofern sie selbstständig ohne ihre Familie Wohn ung oder Wohnsitz ändern. Jede Wohnungsveränderung ist binnen Wochenfrist und jeder Wegzug von Schneeberg vor dem Wegzuge von dm nach Absatz 1 und 2 Meldepflichtigen an Rathsmeldestelle an- zuzeigrn. Ueber die erste Anmeldung wird ein Anmeldeschein (Logiskarte) gegen 25 Pfg. Gebühr «rtheilt, welcher bei späteren Meldungen zu produciren ist. damit auf ihm gegen gleiche Ge bühr die Veränderungen nachgetragen werden können. Beim Wegzuge wird derselbe zurück behalten. 8 2. Jede in Schneeberg in einem Arbeits- oder Dienstv-rhältniß stehende Person (Gewerbegehilfen, Arbeiter, Lehrlinge, Commis u. s. w.) hat ihr Dienstverhältniß, jede Ver änderung desselben in der Person eines Arbeitsgebers oder Dienstherrschaft oder Auflösung binnen 3 Tagen an Rathsweldestelle anzuzeigen. Bei der Anmeldung ist anzuzeigen, ob und welcher Krankenkasse der sich Anmeldend« angehört, welchen Gehalt oder Lohn beziehentlich Naturalbezüge derselbe aus seinem Arbeits- oder Dirnstoerhälmiß bezieht. Jede spätere Veränderung des Gehaltes oder Arbeitslohnes, sei es Herabsetzung oder Aufbesserung, ist gleichfalls anzuzeigen. Der sich Anmeldende hat sich darüber auszuweisen, oh er «ine Quittungskarte der Jn- validitKts- und Altersversicherung besitzt und ob für die laufende Woche der Versicherungs beitrag durch Aufklehung der entwertheten Beitragsmarke bezahlt ist. Ueber die erste Anmeldung wird ein Arbeitsanmeldeschein gegen 25 Pfg. Gebühr be sonder- (außer der etwaigen Logiskarte des 8 1) ertheilt, außer das Arbeitsverhältniß bringt zugleich Wohnung im Hause des Arbeitsgebers mit sich, welchenfalls die Anmeldung auf de, Logiskarte mit bemerkt werden kann. Veränderungen sind auf diesem Schein bei dessen Pro- duttion gegen gleiche Gebühr naLzutrag«. 8 3, Besuchsfremd« in Privatfamilten haben sich binnen Wochenfrist anzumelden, wenn ihr Aufenthalt länger als 14 Tage dauert. Ueber die Anmeldung wird ein Anmelde schein (AufmthaltSkarte) gegm 25 Pfg. Gebühr ausgefertigt. Um Uebrigen findet 8 1 ana loge Anwmdung. 8 4. Hauswirth« und Quartittgeb« sind zu 88 1. 3, Arbeitgrber und Denstherr- schäft« zu § 2 dafür verantwortlich, daß die An- und Abmeldungen der in 88 1, 3, b«z. 2 genannten.Personal fristgemäß «rfo'gen. für au-wSrtS ge het» vorzulearn. ' »ter» oder Pfleger Die meldepflichttgen Personen de, 88 1—3 sind verp taten Anmeldeschein binnen 24 Stunden nach Empfang den * übergeben, welch« das Recht der Aufbewahrung des AnmeldeschE haben. Die m Absatz 1 gevünntm Personen genügen ihrer Verpflichtung, wenn sie nach Ab lauf vyn 24 Stunden über die in 88 1—3 geordneten Wsdestistry, während welcher fl» den Anmeldeschein nicht empfangen, dies an Rath-meldestelle anzeig«; sie sind zu dieser Anzeige bei Vermeidung der in § 7 angedrohten Strafen zu § 1 binn« Wochepsrist, zu U 2, 3 binnen 3 Tagen verpflichtet. 8 5. GasthaüSstemd« Men ihr« Personalien nach Vor- und Zunamen, Stand oder Gewerbe, Wohnort, Tag hier Zu- und Abreise binnen 12 Stunden nach ihrer Ankunft dem GasthofSbesitzer schriftlich anzuzeigen oder in das zu haltende Fremdenbuch Anzutta, Die Gasthofsbesitzer sind verpflichtet, entw^ - -- - Hm gesellen Vehr««»» in! t. Der Geburt-tag Sr. Majestät des Deutsche» ' Kaisers soll- auch in diesem Jahre durch einen am 27. dieses Monats von Abends 8 Uhr an im hiesigen RathhauSsaale stattfindenden allgemeinen- KesteSmmerS begangen werden. Indem man solches hiermit zur öffentlichen Kenntlich bringt, spricht man zugleich da» Ersuchen aus, sich bieran zahlreich zu betheiligen: im Uebrigen verficht man sich zu der hiesigen Einwohnerschaft, daß dieselbe, soweit irgend möglich, ämh in diesem Iahte durch Schmückung der Gebäude mit Fahrer» «ud Flagge« de« Tag zu einem besonder« fest lichen zu gestalten thunlichtt bestrebt sein wird. SchWWMerg, M,S1-,JaMH 7. Der Math der Glicht. Gareis, Brgrmsst. giM, amer. linge » Niste S0 chen 85 Pf. Gib dere' Fisch- Lürgorseffulo 20 86Üü6tzd6rb. Die A»me^d»»g der Oster« d. I. schulpflichtig werdende» Kinder soll für die I Bürgerschule Montag, den 4. Februar, Vonn. 10—12 Ühr, - - II. - Montag, - 4 Februar, nachm. 2—5 - - III. - Dienstag, - 5. Februar, nachm. 2—5 - , im Zimmer Nr. 5 d«S Bürgerschulgebäudes I fianfindm. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis Ostem das 6. Lebensjahr erreichen; auf Wunsch der Ettern können jedoch auch Kinder ausgenommen werden, die bis züm 30. Juni das 6. Lebensjähr erfüllen. Bei der Anmeldung ist für alle Kinder der Impfschein boreue auch di« standesamtliche Geburtsurkunde und der Tani Nach 8 10 der Lokalschulordnung ist die Anmeldung durch di« — nicht durch Schulkinder — zu bewirken. Schneeberg, d. 22. Januar 1895. Die Schuldireetio« Bang. Damsu, snob. s sinxslsäsL. ar verzapfe ich dävr Im hiesigen Handelsregister ist heute auf Fol. 328 die Firma Bruno Haustein in Raschau und als deren Inhaber Herr Fabrikant Bruno Richard Haustein in Raschau eingetragen worden. Schwarzenberg, dm 19. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Hattaß. O«s«r. wozu «inladet Gttzmau». ihler Abeud, ersda ag von Nach«. -"KL-?* MtotheS» ffellung S-s-llfchast liie. mit Burkert, Leonhardt. tmer. aus Tschtfu: „35 Transportschiffe und 15 Kriegsschiff« der Japaner trafen am 19. Januar qbtndS in der Bucht vor Juna-tsching «in. Am Morgm darauf griffen dr«t japanisch« Japan« rinm Stillstand b«r«ittt hab«, erweist sich nach dm Schiff« di« chinesischen Strandbatterim an und bracht« sie neuesten Depeschen vom Kriegsschauplatze als nicht zutreffend, zum Schweigen. Die Chinesen gaben dm Widerstaydauf. Sowohl zu Lande wie zur See fahren die japanischen Streit- Hierauf wurden 25000 Japaner in Jung-tsching, 35 englische kräft« in ihrm Bewegungen fort. Zw den letzten Tagen ist Meilen von Wei - Hai - w«i entfernt, gelandet. Währmd der <S in der Umgebung von Mu - tschuan zu heftigen Kämpfen Kämpf« fiel reichlich Schnee. d« zweiten japanischen Armee mit dm Chinesen gekommen, Dies« geglückten Landung von bedeutenden AAitträftm wobei allerdings die Chinesen der angreifende Thejl warm, ging am 18. Jamrar «w BombaAment d« tätlich von von den Japannn ab« mit bedeutenden Verlusten zu- Tschifu gelegm« Hafenstadt T«ng,tschou.su vorap, die mrmuth- rückgeworsm wurden. Ueb« di« Thättgkett d« japanischen ltch darapf berechnet war, di« Aufmerksamkeit der Chmesm Flott« meldet dagegen «ki« Depesche des Reuter'schen Bureau von dem durch die Japan« m Aussicht gmommmm Orte Die Anmeldung der zu Oster» L80S schulpflichtig werdmden Kind« soll Montag, den 18. Fevruar d. I., von Nachmittag 3 Uhr an siattfinden. Für alleKmder ist d« Impfschein und für die sicht in Zelle ob« Klüsterlem geborenen auch da- Taufzeugniß und d« standesamtliche GeburtSnachweiS bei- zubringen. Pie im neum Schuljahre aufzunehmmden FortbildnngSfchüler sind Mittwoch, de« S4. April, Nachmittag 1 Uhr anzumeldm. Zelle, dm 21. Januar 1895. Müller, dir. Lehr«. d« Landung ihre- Corps adzulmken. Wahrscheinlich handelt es sich hier um die dritte Arm« der Japan«, von der i» den früheren Nachrichtm wiederholt die Red« gewesm ist. Sie war in Hiroschima eingeschifft worden, ihr Bestimmungs ort war unbekannt. Allem Anscheine nach dürft«,sie einen Angriff zu Lande auf dm zweiten Krieg-Hafen, ChkiaS Wei- hai-wei unternehmen, »ährend die japanisch« Flott« dies» Vorgehm d« gelandeten Armee durch Angriff vqn d« Siw sette unterstützt. Sollte da« stark ^befestigte Wet-hai-wei ebenso in die Hände d« Japan« wie Port Arthur fallen, so wür den sie den Golf von Petschili gänzlich Ishpsrschm und d« spät«« Vormarsch gegm Peking könnte unter noch günstiger« Verhältnissen unternommm w«rdm als bisher. Die weiter« Da bei Thauwetter durch das Heryhrutschm von Schneemaffen von den Dächern leicht Gefährdung« des öffentttchm VerfehrS auf den Straßen herbeigeführt werden, so er- hatten die Besitzer d« an fiskalische Straßen grenzend« Häuser Anweisung, 1., bei drohendm Schn«abrutschungm vom Dache ihre Häuser durch schräg an gelegte Stangen zu kkpnzeichpm und 2., dm aus hie Straße herabgefallenen Schnee alsbald zu beseitigen oder nach Anleitung d« Straßenbaubeamten einzuebnen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 oder Hast bestraft. Schwarzeubeig, am 19. Januar 1895. Königliche Amtshauvtmannschaft Frhr. v. Wirsing. St^ Im hiesig« Handelsregister ist auf Fol. 326, die Finna Nestler L Breitfeld, Gesellschaft mit beschränkt« Haftung in Trla betr., die Errichtung «in« Zweigniederlassung in Wittiasthal verlautbart worden. Schwarzenberg, den 19. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Hattaß. Oes«. ErMb.D a lkslrmnd