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»n Lel«-ram»-Adr«ss«« Schwarzenberg ckt Vvr- P»ft-Z«>lu,gtlist, Nr. »U ivlvr- i; v! utcrlafsene« Nesüer. 2 ag 1 Uhr, M - 2 G Schwarzenberg, am 7. Januar 1895. Der Rath der Stadt. 2 . "Mi. der O-g. ettig greti». i > F M Z H ! W ein. a Harteustei«. ind. 3 Mi ls» uoä vorsus- Vatsr, sl, t,i tt' 'NII«,II. W hm, r Verwandten und Königliches Amtsgericht, Hattaß. Oeser. HeVammenwefen in Schneeberg betr. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß ab 1. Januar 1895 die hiesige Armenhebammenstelle wiederum der Hebamme Frau Friederike Wilhelmine Ott hier, Cat.-Nr. 50, Drachenkopf, übertragen worden ist. Nachstehend veröffentlichen wir ferner die gesetzlich giltige Hebammentaxe zur Nach achtung. « ' "" Schneeberg, den 27. Dezember 1894. " § nach kurzem aber herzensguter Gatte,i und Schwager,'der" Die über die Abschätzung der Anlazenpflichtigen hiesiger Gemeinde auf das Jahr 1895 aufgestellte Liste liegt vom LV bi- mit LS. dis. Mts. an GemeindramtSstelle zur Einsichtnahme der Betheiligten aus, was hierdurch mit dem Bedeuten zur öffentlichen Kenntniß gebracht wirb, daß etwaige Einwendungen gegen die erfolgte Abschätzung bei der« Verlust binnen 14 Tagen vom Tage der Ausliegung an gerechnet, schriftlich unter Beibring ung von Beweisen bei dem unterzeichneten Gememdevorstand anzubringen sind. Niederschlema, am 7. Januar 1895. ' - - DerWemeindevorftand. Horn. s« sr- r. Ausgaben die direkten Steuern das Deckungsmittel sind. Rei- chen diese Mittel nicht an-, so müssen naturgemäß die Steuern erhöht werden, seien sie indirekte oder direkte Steuern. Sind andernfalls Reichs-Ueberschüsse vorhanden, so kommen diese den Einzelstaaten als Ueberweisungen vom Reiche zu gute, Der «eue ReichShauShaltplan zeigt nun leider ein recht un günstiges Bild. Die Ueberweisungen de» Reichs an die Einzel- staaten stehen diesmal um nicht weniger 33*/, Millionen Mark hinter den Betträgen de, Einzelstaaten (den sogenannten Matrikula,beiträgen) zurück; und doch ist gegenwärtig die wtrth- schastliche Lage für da» Reich ein« verhältnißmäßig günstige, denn die niedrigen Getreidepretst und die fortdauernde starke Einfuhr lassen allein eine MtnderauSgabe, also Ersparniß von 24 Millionen fü, Naturalien in Ansatz bringen, auch lassen die Zölle eine Mehreinnahme erwarten. Diese Lage ist aber eine ungewöhnlich günstige; sie kann sehr bald in das Segen- längstens zum 14. Januar 1895 i anher abzuführen. . Schwarzenberg, am 7. Januar 1895. Einkommensteuer-Zuschlag in Sachse». Das Künigl. Finanzministerium erläßt nachstehende Ver ordnung: " " „Auf Grund von 8 3 Absatz 2 des FinanzgesetzeS auf die Jahre 1894 und 1895 vom 15. März 1894 (Gesetz- und Verordn.-Bl., Seite 94 flg.) wird hiermit Folgendes verord- net: Zur Bestreitung der den Voranschlag im StaatshauS- haltSetat für die Finanzperiode 1894/1895 überschreitenden Herauszahlungen an daS Reich wird im Jahre 1895 ein allgemeine» Zuschlag zur Einkommensteuer nach Höhe von zehn Prozent des ganzen Jahresbetrag«» und zwar je zu, Hälfte in den geordneten beiden Steuerterminen erhoben." Bekanntlich besteht im Deutschen Reiche di« Ein richtung, daß zur Deckung allgemeiner Ausgaben die indirek ten Steuern, m den einzelnen Bundesstaaten dagegtn für ihre Januar 1895. iuterlasseueu i 9. Januar, Nach- statt. kV« innten hiermit di»! n 10 Uhr unserem ndler, mft entschlafen ist, Nachmittag 2 U^ l - Ausstellung rrloosuug findet , de« IS. und Schützeuhause ieim Vvistand des theil umschlagen. Man nimmt an, daß schon im nächste« Jahre ein Fehlbettag von 50 bis 60 Millionen im Reichhau»- haltplan erscheinen Ünnte, wenn nicht schleunigst Fürsorge ge troffen wird. Sparsamkeit allein kann nicht helfen. Es bleibt nur als einziger Weg di« Erhöhung der eigenen Einnahme« des Reichsmittels der indirekten Steuem möglich, wen« dicht die Ernzelstaaten durch Erhöhung der Matrikularbeittäg« mebi belastet werden sollen. In Preußen will man, wenn kerne neuen Reichseinnahmen geschaffen werden sollen — uttdma« kennt ja die Abneigung im Reichstag Vox Erweitemug d« Quellen für indirekt« Steuern — durch Anleihe einem Fehl bettage von 35 Millionen begegnen. In Sachsen will man, wie aus vorstehender Verordnung ersichtlich, «inen Zuschlag von einem Zehntel der bisherige« Einkommensteuer erheben, um die MehrzahlungeN an da» Reich leisten zu können. In anderen Bundesstaaten ist m« Hrbammeu-Taxe. « 1. Für die Hülfe bei einer natürlichen Geburt 6-10 M. / 2. Desgleichen bei einer Zwillingsgeburt 7—12 M^ 3. Desgleichen bei einer natürlichen aber sich verzögernde» Geburt, bei w«lcher die Hebamme länger als 24 Stunden zugebracht hat, 6—15 M. 4. Desgleichen bei einer Geburt, welch« durch «inen Geburtshelfer beendet worden ist, 7-12 M. . 5. Für die Untersuchung einer schwangeren öder nicht schwangeren Person 1-2 M. 6. Für die Beibringung eines Klystiers oder einer Einspülung oder da» Abnehme« des Urins mittelst des Katheters bei Wöchnerinnen — M. 50 Pf. bis 1 M. 7. Desgleichen bei Kindern — M. 50 Pf bis 1 M. .j 8. Desgleichen bei anderen Personen, welche nicht Wöchnerinnen oder Gebärende sind, - 1—2 M. Diese Verrichtungen bei Gebärenden werden nicht besonder» bezahlt. 9. Für jeden im Lrhrbuche vorgeschriebenen und für jeden außerdem verlangte« Be such bei einer Wöchnerin und sür da» Wickel», Baden oder Waschen de» Kinde» a) bei Tage — M. 60 Pf. bi» 1 M. 50 Pf., d) bei Nacht (zwischen 10 Uhr Abend» und 6 Uhr früh) 1 M 20 Pf. bi» 2 M. 50 Pf. ' - - - 10. Für ein« Nacht- oder Tagwache bei einer Wöchnerin oder Kranken 2—5 M. 11. Für eine Nacht- und Tagwache 5—10 M. Gesetzlicher Vorschrift gemäß sind alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche Hunde besitzen, verpflichtet, selbige am 10. dieses Monats schriftlich hier zur Versteuerung auzumelde» Di« Unterlassung dieser Meldung zieht die geordnete Strafe nach sich. Grünhain, am 7. Januar 1895. D« VE«»»»-»IchU« lialich Mil "»«nähme Mi'woch, dm s. Jan. 1895 M «>m, «essamen di, 3«.s»m,en« Zeile l - -u«r,,w»HMicher L-» noch e,h»b««>n lans Unter Hinweis auf den am 28. vor. Mts. in diesem Blatte ver- üffentlichten Erlaß des Herrn Civilvorsitzenden der K. Ersatz-Kom mission in den Aushebungsbrzirken Schwarzenberg und Schneeberg werden alle hier aufhält lichen Militärpflichtigen veranlaßt, gemäß 8 25 der Wehrordnung vom 22. Novbr. 1888 i« der Zett , vom 15. Januar bis 1. Februar 1895, z«r^ Rekr«tiru»gSst«mmroLe bot mto stA «rzmvotdp» Auswärts geborene Militärpflichtige baben Geburtsschein mid von den au» frühe ren Jahrgängen stammenden ist Loosuugsschei« mitzubringen. ' Für die Meldung vorübergehend abwesender Militärpflichtiger sind deren Elter», Vormünder oder Arbeitsgeber verantwortlich. Die Unterlassung der vorgtschriebenen Meldung ist «mit Geld bis zu 30 M- oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafe». , i.r , Grünhain, am 7. Januar 1895. aseld. d, Sonntag und n -8t .ade. >ard Lötzsch. »nsbach. d Montag, als n diesjährige» :rd. Hohmuth. !staura»1 mnabend, Sonn- t. Januar, mein Auf Fol. 58 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Richard Schreiber L C». in Raschau betr., ist heute eingetragen worden, daß der Kaufmann Herr William Philipp Schreiber in Raschau Prokurist der Firma ist. Schwarzenberg, den 7. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. - Hattaß. Oeser. Auf Folium 1 im hiesigen Genossinschafls-Regifter, die Firma Credit- und Spar- verein zu Schwarzenberg, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht betr., ist heule eingetragen worden, daß der Kaufmann Friedrich Jacob in Schwarzenberg als Mitglied des Vorstands auSgeschieden und an dessen Stelle der Kaufmann Max Richard Gras ebenda getreten ist. ' , Tageblatt für Schneeberg ««d ÜmgegerU M dis Köllig, und stWilchm Lchöi in Llue, Hründnin, Hartenstein, Johann- s)eoroellstadl, Gößnitz, Neustüdlet, 8chnee6erg, Schmarzenkerg und Mtdensets I ' .... . ' _ : Mitglieder : etngeladen. ndsvorsitzender. ellung ich ie.n einen Sohn «ns Nachs, Aue-Erzqeb. gifcher ^^a^i^nnäbm^tü^die^in^achmitta^erMNntnd^ummt^tv^ , minaz 11 Ubr. Vin, BürMaft ftr »i, ntchstlLM« Auf»»hme der «»»et«« I» b«> aq »,n »o,a«schi!eb,n,n r«,«» sowie »n dMmmkr Glell« wird «Itt -es«»««, «utwaiiigi «uftrig« nur -,ze» Boraupeiohlu»». Vie Nt««»»« <i»g«sa«dttr Manulkivl« muchi fick »I« RidunwN nicht v«i«»n—r«Nch. die Anmeldung zur Relrutirungs-Stammrolle betr. Die Militärpflichtige« in den AuShebunwSbezirkm Schwarzenberg und Schneeberg werden aufgefordert, sich gemäß 8 25 der Wehroronung vom 22. November 1888 inner halb der Zeit i i vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1895 zur Aufnahme in die RekrutirungS-StammMe anzumelden. Die Anmeldung hat bei der OrtSbehürde desjenigen Ortes zu erfolgen, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: ' L., sür alle militärpflichtigen Dienstboten, HauS- und Wirthschaftsbeamie, HandlungSdiener, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter, Lehrlinge und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehr«, im Dienste oder in Arbeit stehen, d., für militärpflichtige Studirende, Schüler und Zöglinge sonstiger L hran- stalten der Ort, an Welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehvren, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitze». Bei der Anmeldung ist von den im Jahre 1875 geborenen Militärpflichtigen, wmn deren Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtszeuguist, von allen Militärpflichtigen der früheren Altersklassen der 8»»s««gsschei» vorzulegen. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem st« sich zur Stammrolle an zumelden haben, zeitig abwesend, so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn innerhalb des bemerkten Zeiträume» zu erfolgen. Militärpflichtige, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Rekrutirungs-Stamm- rolle unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 18. December 1894. Der CivUvorsitzende der Ersatz-Commission in den Aus hebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg. 2 Frhr. v. Wirsing. - St. Die Gemeinde Grüna hat beschlossen, den von der Lößnitz-Hartensteiner Straße abzweigenden, an der Flurgrenze von Niederaffalter entlang führenden, auf Nr. 91 des Flurbuch» für Grüna eingetragenen Weg als einen öffentlichen Weg einzuziehen. Einwendungen hiergegen sind binnen 3wüchiger Frist vom Erscheinen dieser Bekannt machung an gerechnet, hier anzubringen. Schwarzenberg, am 5. Januar 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsiug. W. Nestler, Bürgermeister. . , ..... > . ...... " — Die noch restirenden Anlagen auf da» Jahr 1894 sind zu Vermeidung sofortiger Zwa«gsdeitreib»«g bi»