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Weitzeritz-Jeilung Tageszeitung un- Anzeiger sür Dippol-iswal-e, SchmieSeberg u. U. - Bezugspreis: Für einen Monat 2.— AM. - - mit Zukragen: einzelne Nr. 10 Npfg. - - :: Gemeinde-Derbands-Girokonto Nr. 3 :: - - Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. 403 - - Postscheckkonto Dresden 125 48 Aetteste Zeitung des Bezirks Dieses Blakt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauplmannschafl, des Stadlrals nnd des Finanzamts Dippoldiswalde - Anzeigenpreis: Die 46 Millimeter Vvrite - - Millimeterzeile 6 Npfg.: Im Tertteil dis SZ - - Millimeter breite Millimeterzelle 11 2tpfg - - Anzeigenschluß 10 Uhr vorm. D.-A. ii. 133s - Dippoldiswalde,' Stellvertreter: Werner Kuntzsch, Altenberg; verantwortlich für den gesamten Tertteil: Hauptschriftleiter: Felir Zehne, Felir Zehne, Dippoldiswalde; verantwortlicher Anzeigenleiter: Felir Zehne, Dippoldiswalde; Druck u. Verlag: Carl Zehne, Dippoldiswalde 100. Jahrgang Freitag, am 2. März 1934 Nr. 52 -ertliches nnd Sächsisches Dippoldiswalde. Mit dem Monat März treten — meist in seinen ersten Tagen — die Frühnebel wieder in Erscheinung. Und wir hatten heule früh davon gleich eine ausreichende Probe. Für den Landwirt ist die Art des Nebels oft ein Anzeichen für die nachträglich sich einstcllende Witterung. So heisst es im Baucrn- spruch: „Hat der Abend einen dicken Nebel gebracht, so kommt sehr leicht auch Regen zur Nacht." „Winterncbel bei Ostwind bringt Tau", „Minterucbcl bei Westwind macht rauh". — „Der Nebel, wenn er steigend sich erhält, bringt Regen — doch klar Wetter, wenn er fällt." — „Sinknebei in Bälde bringen Frost und Kälte." Einheitliche Feierkags-Schuhbestimmunaen. Der Schutz der Sonn- und Feiertage ist bisher in Deutschland in den Ländern verschieden geregelt. Die einheitliche Regelung der Feiertage macht auch auf diesem Gebiet eine Neuord nung notwendig. Durch das Gesetz über die Feiertage wird daher der Reichsinnenministcr ermächtigt, im Einverneh men mit dem Reichspropagandaminister Vorschriften über den Schutz der Sonn- und Feiertage, auch der rein kirch lichen Feiertage, zu erlassen. Wie das VDZ.-Bttro meldet, sind Besprechungen über eine einheitliche Regelung der Schutzbestimmungen bereits eingcleitet, so daß mit dem Er laß der neuen Vorschriften schon in Kürze zu rechnen ist. Die Bestimmungen über die Gestaltung der nationalen Feiertage erläßt der Reichspropagandaminister im Einver nehmen mit dem Reichsinnenministcr. Das Gesetz sieht drei solcher Feiertage vor, für deren Ausgestaltung der Ncichs- propagandaminister verantwortlich ist, den Nationalfeier tag am 1. Mai, den Heldengedenktag und den Erntedanktag. Enlschulüungsaition zu 75 Prozent abgeschlossen. Die Arbeiten an der landwirtschaftlichen Entschuldung im Ost hilfegebiet haben in den letzten Monaten erhebliche Fort schritte gemacht. Von den im gesamten Osthilfegesctz einschl. der bayerischen Ostmark anhängig gewordenen rd. 83 000 Entschuldungsanträgen befanden sich am 1. Februar nur noch rd. 21 000 Entschuldungsfälle im Arbeitsbereich der Landstellen. Von diesen Anträgen, die sich schon im Sta dium weitgehender Bearbeitung befinden, entfallen rund 18 000 Entschuldungsanlrüge auf Betriebe in Erbhofgröße. Glashütte. 3m Gasthof „zur Sonne" hielt am Donnerstag abend der Erzgcbiraszweigvcrcin seine Jahreshauptversammlung ab. In seinem Jayresbericht gedachte der verdienstvolle Vor- sihende Sommer zunächst des gewaltigen, jedes Vereinsleben neu gestaltenden Umbruches des inncrpolitischen Lebens, der auch dem Verein aufs neue die Gewähr gegeben habe, seine Bestrebungen auf Erschließung der heimatlichen Schönheit und Natur mutig fortzusetzen. Die lausenden Geschäfte des Vereins sind in 4 Mo nats-, 5 Wanderversammlungen und 11 Vorstandssitzungen erle digt worden. Nach 41 Zugängen und 34 Abgängen im Berichts jahre betrug die Mitgliederzahl am Ende 1033^238 Mitglieder. Der verstorbenen Mitglieder Paul König und Friedrich Kadner wurde ehrend gedacht. Der Vorsitzende berichtete dann weiter, unter Angabe der Wandcrzicle, über die slattgefundcncn 8 Halb tags-, 7 Tages- und einer AndcrthalbtagSwanderung unter An gabe der Teilnehmerzahl von insgesamt 389: ebenso über die 2 Hinderwanderungen während der Ferien und über die Verteilung der Bücherprämien an Kinder. Auch hat der Verein im Berichts jahr das erstemal eine verbilligte Kraflwagcnfahrt nach dem Schwartenberg und Augustusburg unternommen. Der Vorsitzende erinnerte an die Vorlragsveranstaltungen, den Hutz'nabend und berichtete abschließend noch über den vom Verein betreuten Nok- stcg am Wittlgschloß, über den von ihm betriebenen Vogelschutz und über das wichtige Gebiet der Verkehrserschlicßung. Bürger meister Gotthardt als stellv. Vorsitzender dankte dem bewährten Steuermann des Vereins. Bckanntgegebcn wurde ferner, daß dem Geblrgsvercin für die Sächsische Schweiz zur Instandsetzung des Schuhgeländers auf der Burgruine Wehlen, welchem dem Un wetter im vorigen Jahr zum Opfer gefallen war, 15 M. überwie sen worden sino, desgleichen 5 M. an den GcbirgSvcrcin Schön heide zum Bau eines Schutzhauscs auf dem Kuhberg. Der Kas senbericht gab zu erkennen, daß den Gesamteinnahmen in Höhe von 2301,01 M. Ausgaben in Höhe von 2000,57 M. gcgcnüber- ilehen. Nach Erläuterungen über die Rückerstattung eines Dar- lehns konnte als Kassenbestand die Summe von 350,44 M. ge nannt werden. Prüfungsbericht, Entlastung des Kassierers folg ten. Aus dem Bericht des Wegewartcs war ersichtlich, daß eine Bank neu erstellt, zwei Vorgerichte!, Wegweiser erneuert, 27 Me ter neues Holzgcländer beschafft und schadhafte Stellen an Fuß wegen anSgebessert worden sind. Da nach den Mitteilungen <Nr. 69> des Hauptvcreins neue Satzungen zu erwarten sind, verpflich tete der Vorsitzende alle Vorstandsmitglieder, in ihren Aemtern zu bleiben und bestimmte als 3. Schriftführer Wilh. MatschinSki neu. Unter Verschiedenes wurde noch die Ausstellung der heimi schen Jndustriccrzeugnisse in dec Ahrmacherschule ausführlich be sprochen, Vorschläge für künftige AukobuSfahrtcn vom Mitglied Nitzsche und eine Erklärung von Bürgermeister Gotthardt bekr. Badbau enlgegengenommen. Mit einer Bergstöckeverteilung an bewährte Wanderer und einem „Glück, auf" auf Reichspräsident und Reichskanzler wurde die Versammlung geschlossen Regelung der Getreidewirtschaft Mmn gegen MMndWe FlMeemMe! Amtlich wird mitgeteilt: Mit der Einführung der Festpreise für Brotgetreide ist im Oktober des vorigen Jahres nicht nur für den Bauer und ' Landwirt sondern überhaupt für den gesamten Getreide- markt eine völlig neue wirtschaftliche Grundlage geschaffen worden. Die dem F e st p r e i s s y st c m in erster Linie ge stellte Aufgabe, der Landwirtschaft eine Verwertung ihrer Ernte an Roggen und Weizen, soweit zur Ernäh rung der Bevölkerung erforderlich ist, zu festen und gerech ten Preisen zu sichern, ist durchaus gelöst worden. Darüber hinaus hat der Roggenmarkt in seiner Gesamtheit einen so geordneten und organischen Verlauf genommen, daß er auch für den Nest des Wirtschaftsjahres als in sich gesund und gefestigt betrachtet werden kann. Am Weizen markt sind infolge des besonders großen Er trages der letzten Ernte gewisse Stockungen des An gebots in den frachtungünstig gelegenen Gebieten — den sogenannten toten Winkeln — ausgetreten, die zeitweilig die Aufnahme von Weizen durch die Oeffentliche Hand er forderlich machte. Im Hinblick auf die große Weizencrnte war schon zu Beginn des Wirtschaftsjahres in Aussicht genommen wor den, durch Umtausch gegen ausländische Futtergerste. Mais und Dari für den überschüssigen Weizen Abfluß auf den Weltmarkt zu verschaffen, sobald es die Lage auf dem inlän dischen Futtergclreidemarkt zulassen würde. Nachdem dieser Zeitpunkt nunmehr gekommen ist, hat die Reichsregierung die notwendige gesetzliche Grundlage durch das Gesetz über Aussuhrscheine vom 26. Februar 1934 geschaffen. Durch eine Ausführungsverordnung hierfür wird nunmehr mit Wirkung vom 8. März 1934 die Ausfuhr von Weizen bis zum 15. Juli 1934 mit der Maßgabe zugelassen, daß mit Hilfe der erteilten Aussuhrscheine bis zum 31. Juli 1934 die gleiche Menge Fultergerste, Mais und Dari einze- führt werden kann. Die Wiedereinfuhr von Weizen ist auf diese Ausfuhrscheine nicht zulässig. Da zur Schonung des Jnlandsmarktes keinesfalls grö ßere Mengen an Getreide Angeführt werden sollen, als Ge treide ausgeführt worden ist, andererseits aber das mit Hilfe der Ausfuhrscheine im Verhältnis van 1:1 eingeführte Fut tergetreide zu teuer sein würde, wird die Reichsstclle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Er zeugnisse dadurch einen Ausgleich schassen, daß die dem Jn- baber des Ausfuhrscheines auf Antrag einen sogenannten Anrechnungsschein über 25 RM nebst Zinsen kür je eine Tonne ausgeführten Weizen ausstellt, und zwar bis zum 31. Juli 1934. Die Berechtigung aus den Anrechnungsschei nen ist übertragbar. Die Reichssielle löst die Anrechnungs scheine in der Weise ein, daß sie sie bei der Veräußerung von ausländischen Oelkuchen zum Nennwerte zuzüglich Zinsen in Zahlung nimmt. Die Anrechnungsscheine müssen zur Einlösung bis zum 31. August 1934 vorgelegt werden. Weiterhin werden der Ausfuhr von Weizen und Mül lereierzeugnissen aus Weizen, die in der letzten Zeit so gut wie völlig gestockt hat, dadurch neue Möglichkeiten eröffnen, daß der bisher im Rahmen des Austauschverfahrens gel tende Zoll von 75 Rpf. je Doppelzentner bei der Wiederein fuhr von Weizen fortfällt. Damit sich die wieder ermöglichte Ausfuhr von Weizen und Müllereierzeugnissen aus Weizen in geordneten Bahnen vollzieht und gegenseitige Unterbie tungen auf dem Weltmarkt unmöglich gemacht werden, ist ferner die Ausfuhrscheinordnung dahin geändert worden, daß künftig bei der Ausfuhr von Weizen und Müllerci- erzeugnisscn aus Weizen dasselbe Verfahren Platz greift, wie es im Zusammenhang mit dem deutsch-polnischen Roggenabkommen im Dezember I933 bereits für den Rog gen eingeführt morden ist: das bedeutet, daß künftig Aus fuhrscheine für Weizen und Müllereier,Zeugnisse aus Weizen nur erteilt werden, wenn diese Ware von der Reichsstelle für Getreide. Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse oder durch ihre Vermittlung verkauft sind. Wenn der Berkaus vor dem Inkrafttreten der Verordnung, das heißt, also vor dem 8 März abgeschlossen worden ist, müs sen die Waren bei der Reichsstelle gebucht worden lein. Die nach der bisherige« Regelung mit dem 30. Juni 1934 ablaufenden F e st p r e j s e sind bis zu dem Zeitpunkt, an dem die neue Ernte erahne» werden kann, verlän gert worbe«, und zwar bei Roggen bis zum 15. Juli, bei Weizen bis zum 15. August 1934- Die preishöhe ist die gleiche, wie sie sür den Juni festgelegt worden ist. Aus diese Weise wird erreicht, daß mindestens 520 000 Tonnen Wei zen und etwa 200 000 Tonne« Roggen mehr als es bei der bisherigen Eesede-loac dec Fall war, zu den Festpreisen ab- gesekt werden können. Ferner ist Vorsorge dafür getroffen worden, daß die Nachprüfungen über die Innehaltung der Einlage rungspflicht der Mühlen auf Grund der Verord nung über den Zusammenschluß der Roggen- und Weizest- mühlen vom 5. November 1933 noch wesentlich verstärkt und mit besonderer Genauigkeit durchgeführt werden. Durch wie derholte Kontrolle der einzelnen Mühlen wird sichergestellt werden, daß am Auslauf des Wirtschaftsjahres die Mühlen die vorgeschriebenen Pflichtmengen an Weizen auf Lager haben. Schließlich ist, da der Weizenmarkt gerade an der Wende Februar-Mürz allgemein als besonders angespannt gelten mußte, die Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse entsprechend den An regungen einer Reihe von Landesbauernführern vor kurzem ermächtigt worden, noch einmal mit Weizenkäufen in den „toten Winkeln" einzugreifen, was eine starke Entlastung und große Beruhigung des Marktes herbeigesührt hat. Wei tere Maßnahmen von allgemeiner Bedeutung, die einen geregelten Ablauf des Getreidemirtschaftsjahres sicherstellen sollen, stehen bevor Dresden. In seiner Wohnung auf der Riesaer Straße hantierte am Mittwoch abend ein 20 Jahre alter Student mit einem Revolver. Es entlud sich ein Schuß und die Kugel drang dem jungen Mann in die linke Brustseite. In schwer verletztem Zustand wurde er ins Krankenhaus gebracht. Dresden. Am Donnerstag vormittag stürzte auf der Mark- grafenstraße ein Zimmermann aus der Höhe des zweiten Stockwerks eines Hauses von einem dort angebrachten Gerüst auf die Straße hinab. Der Verunglückte zog sich schwere Ver letzungen zu. Dresden. Die Berichte der Polizeibehörden über die in der letzten Zeit vorgenommenen Vcrkehrs-Lrzichungslagc lassen er kennen, daß die Verordnung vom 21. Dezember 1933 über die Anbringung von Hinteren Leuchtzeichen an Fuhrwerken nßv. noch nicht genügend bekannt ist. Das Ministerium des -Innern hatte sich wegen mehrfacher schwerer Anglücksfälle veranlaßt gesehen, die Verordnung zu erlassen. Sie schreibt vor, daß während der ' Dunkelheit oder hei starkem Nebel alle bespannten und nicht be spannten Fuhrwerke und Kleinwagen sowie Kinderlcttcrwagen und Rollstühle, soweit sic die Fahrbahn benutzen, am Hinteren Ende mit einem Leuchtzeichen non roter Farbe (Rückstrahler) zu versehen sind, das mit dem Fuhrwerk sest verbunden sein muß und nicht verdeckt werden darf. Weiter haben in der Dunkelheit i oder bei starkem Nebel alle auf öffentlichen Wegen sich bewegen- j den, marschierenden oder reitenden Abteilungen, Marschkolonnen oder ähnliche Formationen im ersten Glied und an der der Straßcnmitlc zugekehrlcn Seile und im letzten Glied ebenfalls Leuchtzeichen (Rückstrahler) von roter und weißer Farbe zu füh ren. Aehnlichc und wcitergchende Bestimmungen haben bereits die Reichswehr und der oberste Führer der SAs für marschierende Kolonnen erlassen. Die Verordnung ist am 1. Januar 1934 in Kraft getreten und die Polizeibehörden haben bisher beim Fehlen der Leuchtzeichen lediglich auf die Verordnung hingcwicien und verwarnt. Nachdem nunmehr aber geraume Zeil seit dem In krafttreten vergangen ist, muß erwartet werden, daß alle beteilig ten Wegcbcnuycr den Bestimmungen nachkommen. Es ist zu er hoffen, daß nach Durchführung der Verordnung sich die Anzahl der Anfälle, die infolge Fehlens der Rückstrahler sich ereignet ha ben, vermindern wird. Grimma. Domherr Oberkirchenrat Weidauer wurde vom Landcsbischof vom 28. Februar an vorläufig, und zwar bis zum Ausgang eines gegen ihn eingelcitetcn förmlichen Dienstrafvcr- fahrcns mit dem Ziel der Entfernung aus dem Amt seines Am tes enthoben. Als Grund des Verfahrens gilt die am 14. Januar von der Kanzel verlesene Erklärung der Mitglieder desPfarrer- nolbundes gegen die Notverordnung des Rcichsbischoss vom 4. Januar. Leipzig. Vor dem Landgericht Leipzig halten sich der Vor sitzende der Ortsgruppe der früheren kommunistischen Liga für Mutterschutz, der Arbeiter Max Erfurt aus Dresden, und 3 Ge nossen aus Leipzig und anderen Orten wegen Beihilfe zur Ab treibung zu verantworten. Die Liga ist schon seit langer Zeit ver boten: trotzdem hatten die Kommunisten weiter für den Beitritt zu dieser Vereinigung geworben. Das Gericht verurteilte den Führer Max Erfurt zu acht Monaten Gefängnis, die anderen 3 Angeklagten zu 7 Monaten Gefängnis. Zwei der Verurteilten wurden wegen Fluchtverdachts alsvald nach der Urteilsverkün dung scstgcnommen. Wetter für morgen: Zunächst stark nebelig-trübe mit höchstens geringen örtlichen Niederschlägen, später bei südlichen Winden Aufheiterung und Temperaturanstieg.