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'11 eitzeritzZeilung Tageszeitung unü Anzeiger siir Dippoldiswalöe, Schmieteber, u. ll. Aelteste Zeitung -es Bezirks Dieses Blakt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauplmannschast, des Sladkrals und des Finanzamts Dippoldiswalde - Anzeigenpreis: Die 48 Millimeter breite - Millimeterzelle 6 Rpfg.; lm Tertteil dl» 93 - Millimeter breite Milllmekerzelle 18 Rpfg. - Anzeigenschluß 10 Uhr vorm. D.-A. XII. 1335 Hauptschristleiler: Felir Zehne, Dippoldiswalde,- Stellvertreter: Werner Kuntzsch, Altenberg; verantwortlich für den gesamten Tertteil: Felix Zehne, Dippoldiswalde; verantwortlicher Anzeigenleiter: Felix Zehne, Dippoldiswalde; Druck ».Verlag: Carl Zehne, Dippoldiswalde Donnerstag, am 25. Januar 1934 Nr. 21 100. Jahrgang -ertliches ind SWsches Dippoldiswalde. Nach einer Notiz, die vor einiger Zeit zu lesen war, hat der Stadtrat nunmehr die Ausstellung der vor dem Niedertorplatz stehenden Betsäule, in deren Nische das Bild eines betenden Bergmanns kommen soll, am Npo- thekengartcn genehmigt. Die Arbeiten sollen im Frühjahr be ginnen. Unsere Schriftleitnng hat sich stets als Gegner dieses Planes gezeigt. Ganz offenbar ist ihr damals deshalb auch die Notiz nicht zugegangen. Wir vertreten auch heute noch den Standpunkt, doch man solche Kulturdenkmäler nicht ver setzen soll, wenn nicht zwingende Gründe vorlicgen. Solche sind aber hier nicht da, sondern, wie in gleichem Falle vor einigen Jahren in Ruppendorf, nur das Bestreben, die Bet säule „an einen verkehrsreichen Punkt" zu stellen. Auch die Ausfüllung der Nische mit der Figur eines betenden Berg manns halten wir für nicht richtig, denn solche Figur trifft nicht den Sinn dessen, aus dem heraus von unseren Vor fahren die Betsäule errichtet wurde. Jetzt ist ein sächsisches Gesetz zum Schutze von Kunst-, Kultur- und Naturdenkmälern mit dem Untertitel „Heimatschutzgesctz" erschienen. 2n diesem heißt es, daß „Die Veränderung und Veräußerung eines Denk mals künftig von behördlicher Genehmigung abhängig" ist. Nun hat zwar der Stadlrat seine Zustimmung erteilt, wir hoffen aber, daß er jetzt nach Erlaß des Gesetzes sich erst recht dessen bewußt wird, wie schwerwiegend doch eine solche Leränderung eines Denkmals ist, und seinen Beschluß revidiert. Man soll die Betsäule in einen würdigen Zustand versetzen, aber soll sie stehen lassen dort, wo sie unsere Altvordern hin- gestellt hatten; soll sic aber auch nicht auf einen Platz stellen, der ehemals die Säule gar nicht tragen konnte, weil dort Tor und Mauern standen. Gerade an ihren, jetzigen Stand orte sagt sie dem, der in der Stadtgeschichte forscht, vieles; gar nichts aber kann sie an dem ihr zugedachlen Platze er zählen. Einheitstracht auch für Frauen. Der Leiter des Orga nisationsamtes der Deutschen Arbeitsfront hat für die in der Deutschen Arbeitsfront organisierten Frauen eine ein heitliche Tracht vorgeschrieben, die ähnlich dem Feierabend anzug der Männer die innere Verbundenheit mit der Orga nisation des schaffenden Volkes auch äußerlich zum Ausdruck bringen soll. Es ist eine Art Kletterweste aus dunkelblauem Velveton vorgesehen, zu der ein dunkler Rock und eine Helle Sportblufe getragen werden kann. Eine Uniformierung ist absichtlich vermieden worden, weil sie nicht dem Charak ter der Frau entspricht. Veilragssenkung. Nach Abschluß langwieriger Vorbe reitungen ist nunmehr für die Angestellten in der Deutschen Arbeitsfront eine Regelung der Beitragsfrage getroffen wor den. Ab 1. Februar tritt eine wesentliche Herabsetzung der Beiträge ein, die vor allem durch eine großzügige Verein heitlich' - der Beitragsstaffelungen ermöglicht wurde. Künf tig a für alle Angestellten-Vervände einheitliche Beitra ge. Einschließlich der Lehrlinge und Arbeits losen sino im ganzen 9 verschiedene Beitragssätze vorgesehen. Für 70 Prozent sämtlicher Mitglieder der Angestelltenver bände bedeutet die Neuregelung eine erhebliche Beitrags senkung. Wenn ein Kaufmannsgehilfe beispielsweise 150 NM verdient, zahlt er in Zukunft statt 4.60 NM nur noch 2 RM Verbandsbeitrag. Für 20 Prozent der Mitglieder bleibt der Beitrag unverändert und für 10 Prozent, näm lich für die Mitglieder mit einem Einkommen über 400 RM. tritt eine geringe Erhöhung ein. Das Ruhegeld der älteren Angestellten. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen wird vom 1. Januar ab das Ruhegeld an Angestellte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind, für die weitere Dauer der Arbeitslosigkeit gewährt ohne Rück sicht darauf, ob der Angestellte einen Anspruch aus Arbeits losenunterstützung hat. Der Präsident der Reichsanstalt weist in einem Erlaß an die Landesarbeitsämter darauf hin, daß nach den Reichsgrundsätzen Hilfsbedürftige, ehe ihnen Unterstützung gewährt werden kann, alle Bezüge einzusstzen haben, die ihnen aus Rentenansprüchen zustchen. Dazu ge höre auch der Ruhegeldanspruch von Angestellten. Die Be stimmung der Neichsgrundsätze gilt auch für die Kriesenfür- lorge und die Arbeitslosenunterstützung, soweit ihre Gcmäh- ^"6 .^r Hilfsbedürftigkeit des Arbeitsloen abhängt. Wenn deshalb auch dahin zu wirken sein werde, daß alle ..^"^Empfänger, die Anspruch auf dieses Ruhegeld haben umgehend die Gewährung des Ruhegeldes bcanlra- doch eine Kürzung der Arbeitslosenunter stützung auf Grund der Hilfsbedürftigkeitsprüfung erst oor- zunehmen, wenn das Ruhegeld tatsächlich gemährt wird. V Aufruf des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda zum 50. Januar Am 30. Januar 1933 wurde der Führer durch den hoch herzigen Entschluß des Herrn Reichspräsidenten'zur Kanz lerschaft des Reiches berufen. Damit war der Ausbruch der nationalsozialistischen Revolution gesichert. Im Verlaus von zwölf Monaten Hal die Regierung unter der Führung Adolf Hillers auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens grundstürzcnde und umwälzende Re formen durchgeführt. Das vorläufige Ergebnis dieser Re formen liegt offen zutage: Die Wirtschaft befindet sich wieder im Aufstieg, zwei Millionen ehemals arbeitsloser Menschen sind in die Fabriken und Kontore zurückgekehrt, der Bauern stand ist in seinen Lebensgrundlagen gesichert, das kulturelle Leben wurde von den schlimmsten Verfallserscheinungen ge reinigt, das Reich ist gefestigt im Innern und steht eben im zähen Kampf um seine Ehre und Gleichberechtigung nach außen. Die Regierung weiß sehr wohl, daß es ihr in diesem Jahre noch nicht gelungen ist, alle Not zu beseitigen. Das märe auch über Menschenkraft gegangen. Der Führer ha, bei der Wahl am 5. März 1933 vier Jahre Zeit gefordert, um seine großen Reformen endgültig durchzuführen. Ein Jahr davon ist vergangen, und schon sehen wir allenthal ¬ ben, wie neue Hoffnung und starkes Selbst vertrauen in alle Kreise des deutschen Volkes zurück gekehrt sind. Der Jahrestag des Ausbruchs der nationalsozialistischen Revolution fällt mitten in den Winter, in einen Weltkrisen- monat allerersten Ranges. Der Führer und seine Mitar beiter in der Regierung sind der Ueberzeugung, daß man seiner, historisch gesehen, am ehesten gerecht wird, wen» man ihn ohne rauschende Feste in der Idee einer lebendig ge wordenen Volksgemeinschaft durch eine grandiose und in diesen Ausmaßen nur selten dagewefene Demonstration so zialer Hilfsbereitschaft begeht. Das Winterhilfswerk ist deshalb angewiesen worden, alle von ihm in diesem schweren Winter betreuten Volks genossen durch eine besonders fühlbare und sichtbare Spende am 30. Januar zu erfreuen und ihnen damit zu zeigen, daß der neue Staat sie nicht im Stich läßt und ihnen gerade am Geburtstag seines nationalpolitischen Bestandes helfend zur Seite tritt. Der nationale Spendenkag des 30. Januar soll nicht in Sammelaktionen, sondern in Hilfsaktionen bestehen. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit, wichtig für jeden an der Wirtschaft Beteiligten — Arbeitgeber und Arbeitnehmer —, ist nunmehr im Rcichsgesetzblatt ver kündet worden. Bestellungen auf diese Nummer des ReichsaeseHblattes nimmt das Reichsverlagsamt, Berlin NW. 40. Scharnhorststraße 4. schon jetzt entgegen Zuwendungen an die SA. sind erbschaftssteuersrei. Es ist bekanntgeworden, daß in Kreisen der Wirtschaft vielfach Neigung besteht, die SA. durch Zuwendungen zu uncer- stützen. Die Ausführung derartiger Absichten wird jedoch ourch die weit verbreitete Auffassung gehemmt, daß derar tige Zuwendungen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen. Wie das VDZ.-Büro meldet, weist deshalb der Reichsfinanzminister in einem Runderlaß darauf hin, daß diese Annahme nicht zutrifft. Zuwendungen jeder Art an die SA. gelten als Zuwendungen, die ausschließlich Zwecken des Reiches dienen. Sie sind daher von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Voraussetzung ist dabei, daß der einzelnen Zuwendung keine besondere Zweckbestimmung bei gefügt ist oder nur solche Zweckbestimmungen beigefügt sind, die die ausschließliche Verwendung des zugewcndeten Ver mögens zu Zwecken der SA. sicherstellen. Wie werden erfrorene Kartoffeln, Rüben oder Aepfel wieder genußfähig? Erfrorene Kartoffeln, Rüben oder Aepfel werden genußfähig, wenn sie fünf Stunden in eine Schüssel mit kaltem Wasser gelegt werden. Das Wasser zieht den Frost vollkommen heraus, es entsteht eine richtige Eis schicht um die Früchte, die man entfernt. Kartoffeln können, nachdem sie getrocknet worden sind, an einem frostfreien Ort aufbewahrt werden, sie schmecken nach 14 Tagen wieder gut. Obst ißt man am besten gleich nach dem Entfrosten, da es sonst den feinen Geschmack verliert. Dresden Rechtsanwalt Martin Sickert aus Bautzen ist als juristischer Hilfsarbeiter ins ev.-luth. Landeskirchenamt nach Dresden berufen worden. Neustadt (Sa). Der vor einigen Tagen beim Vorturnen schwer verunglückte Unterfeldmeister Fischer vom hiesigen Arbeitsdienstlager ist seinen Rückgratverletzungen im Kranken haus erlegen. Am Dienstag wurde die Leiche feierlich in seine Dresdner Heimat übcrgesührt. 2n der Friedhofskirche fand in Gegenwart von Kameraden der SA. und SS., des Stahl helms und des Arbeitsdienstes eine Trauerfeier statt. An gehörige des Arbeitsdienstlagers trugen den mit Fahnen be deckten Sarg bis an die Stodtgrenze. (beksbötb O L. Hier machte sich ein kürzlich zugereister sick cchisther Staatsangehöriger durch hohe Geldausgaben ver dächtig. Die polizeilichen Ermittelungen ergaben, daß cs sich um einen tschechischen Eisenbahnbeamten handelte, dem nach Unterschlagung von 35000 Kronen in der Tschechoslowakei der Boden zu Heist geworden war. In seinem Besitz befanden sich noch lbOOO Kronen. Den Nest hatte der ungetreue Be amte bereits dmchgebracht. Großenhain. Ein hiesiger Einwohner mußte In Schutzhaft genommen werden, da er sich in abfälliger Weise über die Neichsrcgicrung geäußert hatte. ZweuHan- Aus der Straße von Gruna nach Espenhain geriet ein Chemnitzer Personenkraftwagen, als er anderen Fuhrwerken auswcichen mußte, ins Schleudern und traf eine ' Radfahrerin so unglücklich, daß sie stürzte und mit tödlichen , Verletzungen ins Zwenckauer Krankenhaus verbracht werden musste, wo sie auch alsbald nach der Einlieferung gestorben ist. heisnig In der Nacht zum Mittwoch ereignete sich aus der Straße in der Nähe der Aklienmühle durch das Auto eines Fischendorfer Tierarztes ein schwerer Unglücksfall, bei dem die von der Böttgerschen Tuchfabrik von der Arbeit heimkehrenden Tuchweber, der 26 jährige Herbert Jahn tödlich und der 33 jährige Karl Neidhardt schwer verletzt wurden. Die Echuldsrage ist noch nicht geklärt. Dimbach. Ein eigenartiger Zwischenfall ereignete sich am Sonntag abend auf der Bahnlinie zwischen Limbach und Hartmannsdorf dadurch, daß plötzlich die Notbremse gezogen wurde und ein junger Mann aus dem Zug sprang, um dann querfeldein durch die Nacht zu laufen. Wie sich heraus stellte, handelte es sich um einen in Chemnitz wohnhaften, schon mehrfach aus sportlicher Veranlassung in Limbach an wesend gewesenen Warenverkäufer, der, nachdem der Zug den Bahnhof Limbach verlassen hatte, plötzlich den Verlust eines größeren Geldbetrages feststellen mußte. In der Meinung, daß er bestohlen worden sei, zog er die Notbremse, um sogleich den Fall aufzuklären. Klärung erlangte er jedoch auf diesem Wege auch nicht, zumal es nicht ausgeschlossen ist, daß er das Geld verloren hat, da er beim hastigen Lauf nach dem Bahnhof hingestürzt ist. Ob allerdings die Eisenbahn diesen Grund als ausreichend für das bekanntlich nur bei Gefahr erlaubte Ziehen der Notbremse erachten wird, ist eine Frage, die sich ja in Bälde klären wird. RcUW « RKnm. Berlin. Das Hauptbüro des Reichstags teilt mit: Am Dienstag, 30. Januar, nachmittags 3 Uhr, Zusammtritt des Reichstags mit der Tagesordnung: i Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung. Wetter für morgen: Im Westen und Nordmesten unseres Bezirks vorübergehend ! stärker bewölkt und nur leichter Nachtfrost. Sonst noch ziemlich ! heiter und in der Höhe sehr mild bei vorübergehend südlichen Winden.