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Erwerbung der Greulrem» Bestimmungen des Gesamimlnisteriums (Lpr.) Das Sächsische Gesamtministerium hat zur Aus führung der Verordnungen des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrentreuzes vom 13. Juli 1934 und zur Durchführung dieser Verordnung für das Land Sachsen Bestimmungen getroffen, aus denen folgendes hervorzu heben ist: Der Antrag auf Verleihung des Ehrenkreuzes ist bis zum 31. März 1935 bei der Ortspolizeibehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt, vrtspolizei- behörde ist in Dresden, Leipzig und Chemnitz das Polizei- Präsidium, in Plauen und Zwickau die Polizeidirektion, In den anderen Gemeinden die Gemeindebehörde (Stodtrat, Gemeinderat), in den selbständigen Gutsbezirten der Guls- vorste^r. lei- und Stanöesünterschied« schwanden! Da kam auch schon die erste Nachricht von der deutschen Grendel A Festung Lüttich an der Maas wurde b-ranntl Als Schnittpunkt wichtiger Bahnstrecken war st« strategisch bedeutsam; als vor geschobener französischer Stützpun t in Belgien - denn nur so ist Lüttich zu werten, wie auch die Tatsache beweist, daß die Straßen nach Deutschland hin zerstört, nach Frankreich hin offen waren! — und'als Riegel an dem deutschen Ausfall tor mußte st« dem Feinde fortgenommen werden, wenn der schirmende deutsche Aufmarsch gelingen sollte. Zu diesem Zweck« hatte man eine besondere Armeegruppe — sechs durch Artillerie verstärkte Infanteriebrigaden — zusammgestellt mit dem Befehl, am 4. August gegen Lüttich vorzugehen. Die Leitung dieser Unternehmung war dem General Otto von Emmich anoertraut, und damit diesem tüchtigen preußi schen Offizier ein sinniges Geburtstagsgeschenk gemacht, näm lich den ersten Sieg des Weltkrieges erfechten zu dürfen. Herr von Emmich wurde an diesem Tage, der feinen Welt ruhm aus der Taufe hob, 66 Jahre alt. Schon den Krieg^oon 1870/71 hatte er als junger Leut- nant mit Auszeichnung mitgemacht und sich sicher seines damaligen Geburtstagsgeschenkes, des Sieges von Wei ßenburg am 4. August, nicht minder gefreut als dieses sei- nes Ehrentages, an dem er mit seinen trefflichen Truppen die deutsche Grenze hinter sich ließ, das erste siegreiche Klein gefecht lieferte und zum Sturm auf die starke Festung vor- ging! Der Fall der Stadt und der Forts erfolgte — selbstverständlich bei der modernen Burg aus Eisen und Be- ton! — erst eine Reihe von Tagen später. Einen sehr wichti gen Anteil an diesem glänzenden Siege hat einmal der da malige Oberquartiermeister der 2. Armee. Erich Ludendorff, der Emmich zugeteilt war und persönlich an der Spitze der 14. Infanteriebrigade, deren Führer General von Wussow gefallen war, die Festungslinie durchbrach, die Stadt und Zitadelle besetzte und vom inneren Festungsgürtel her ge meinsam mit den draußen stehenden Truppen daran arbei tete, die Außenforts fallreif zu machen! Eine Leistung, wie sie in der Geschichte wohl einzig dasteht! Emmichs anderer „Verbündeter" war die Firma Alfred Krupp! Diese hatte einen bis dahin geheim gehaltenen schwe ren Mörser konstruiert und die ersten Stücke dieses 42-Zenti- meter-Geschützes erprobten und bewiesen ihre „Feld dienstfähigkeit" hier bei Lüttich! Mit der Hilfe dieser im Volksmund sofort „Dicke Berta" genannten Riesengeschütze wurden die letzten Forts am 16. August zur Strecke gebracht. Nun war ganz Lüttich in deutscher Hand. Die Namen „Lüt tich" und „Emmich" gingen von Mund zu Mund und wur den in ihrem ähnlichen Klange symbolisch für deutsche Schlagkraft und deutschen Wehrwillen! General von Emmich war es nicht vergönnt, den gan zen Krieg zu erleben; und somit ist ihm auch das tragische Ende dieses Weltgeschehens, an dessen planmäßiger Ein leitung und prachtvollem Beginn er Hauptanteil hat, er spart geblieben. In der Schlacht bei Lemberg vom 17. bis 22. August 1915 hatte er Hauptanteil an einem glänzenden Russensieg« und an der Wiedergewinnung der wichtigen Stadt. Im gleichen Jahre noch erkrankte der bewährte Ge neral amö schloß in Hannover die Augen. Unvergessen wird er allen denen sein, die jene großen Siege erkämpfen sahen, unter denen die erste große Festungseroberung Otto von Emmich zu danken ist. Der deutschen Jugend wird dieser Name stets mit besonderer Ehrfurcht zu nennen sein. Erleichterungen für Ferienreisende bei der Volksabstim mung am 19. August (lpr.) Die Sächsische Staatskanzlei erläßt im Ver waltungsblatt vom 4. August 1934 folgende Verordnung: Jedem deutschen Volksgenossen soll die Teilnahme an der bevorstehenden Abstimmung erleichtert werden. Das gilt besonders für Stimmberechtigte, die sich am Abstim mungstag auf Reisen befinden. Die Gemeindebehörden werden daher angewiesen, Anträge dieser Personen auf Ausstellung von Stimmscheinen sofort zu erledigen. Dabei ist von der Forderung eines Nachweises, daß der Antragsteller aus begründetem Anlaß (aus zwingenden Gründen — 8 12, Nr. 1, Ziffer 1, Volksentscheidgesetz, § 9, Nr. 1, Ziffer 1, der Reichsstimmordnung) reisen muß, mit Rücksicht darauf, daß der Abstimmungstag noch in die Hauptreise, und Ferienzeit fällt, abzusehen Evangelisches Sängersest in Glauchau Der Landesverband Sachsen im Evangelischen Sänger- >und beabsichtigt, am Sonntag, 19. August, .in Glauchau sein üesjähriges Landessängersest abzuhalten. Im Mittelpunkt »es Sängerfestes steht ein Gesangskonzert in der St. Geor genkirche, bei dem etwa 700 Sänger mitwirken. Zur Auflösung des „Christlichen Mission»- und Hilfs dienstes" Das Sächsische Ministerium des Innern hat auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1934 die Bereinigung „Christ licher Mission? -und Hilfsdienst" mit sofortiger Wirkung aufgelöst, die Mitgliedschaft bei dieser Vereinigung verboten und ihr Vermögen beschlagnahmt. Um Mißverständnissen vorzubeugen, teilt die Landes kirchliche Nachrichten- und Pressestelle mit, daß mit dem „Christlichen Misfions- und Hilfsdienst" nicht die Arbeit der Inneren und Aeutzeren Mission gemeint ist. Das Werk des „Landesvereins für Innere Mission der Ev.-luth. Kirche in Sachsen" ist ein ftaatlicherseits anerkannter Ärbeitszweig der Landeskirche im Gefüge der Deutschen Evangelischen Kirche. Drei sächsische Bergsteiger bezwingen al» Erste die Eiger-Ostwand Dem Bergsteiger Willi Beck aus Pirna und seinen Kameraden Kurt und Georg Löwinger aus Dresden gelang am 28. Juli dieses Jahres die Erstbesteigung der Eiger- Ostwand bei Grindeiwald in der Schweiz. Ueber die Be zwingung veröffentlicht der „Pirnaer Anzeiger" folgende Einzelheiten: Nach zwei vergeblichen Versuchen — Nebel und Schneesturm veranlaßten sie zur Umkehr — wurde am 27. Juli ein dritter Versuch unternommen. Früh 3 Uhr stiegen sie in die Wand ein, und nach schweren Kämpfen langten sie bei Dunkelheit 400 Meter unter dem 3975 Meter hohen Gipfel an. In die senkrechte Wand wurden Haken eingeschlagen, und hier verbrachte man die kalte Nacht, um beim Sonnenaufgang den Weg sortzusetzen. Nach mancherlei Schwierigkeiten und unter abwechselnder Führung langten die drei Wagemutigen nach insgesamt 23stündiger schwerer Arbeit auf dem Gipfel an. Willi Beck vollbrachte außerdem noch eine Sonderleistung, indem er als „Alleingänaer" die Eiger-Nordostflanke bezwang. Eine Steinlawine üoerstand er, indem er sich an eine schützende Felswand stellte. Im vergangenen Jahr war Beck eine Erstbesteigung an der Viererspitze im Karwendel bei Mittenwald gelungen. Vermittlungen in kurzfristige Beschäftigung, etwa 10 000 Einweisungen in Notstandsarbeiten und Freiwilligen Ar beitsdienst erfolgt. An Landhelfern wurden durch das Arbeitsamt etwa 2000 Volksgenossen untergebracht und durch berufliche Schulungsmaßnahmen etwa 10000 Volks genossen angelernt und fortgebildet. Zur Durchführung der Arbeitsfchlacht ist der Bezirk des Arbeitsamts Chemnitz in neunzehn Unterbezirke geteilt worden, um jeden Arbeitgeber im Sinne der Arbeitsschlacht erfassen zu können. Die Unter bringung der alten Kämpfer ist bis auf etwa neunzig ge lungen. Limbach. Mord und Selbstmord. Im Raben- steiner Wald bei Grüna fanden Pilzsucher einen jungen Spuler aus Limbach und eine Arbeiterin aus Oberfrohna erschossen auf. Man nimmt an, daß der junge Mann aus verschmähter Lieb» — das Mädchen wollte das zwischen beiden bestehende Liebesverhältnis lösen — zunächst das Mädchen und dann sich erschoß. Burgstädt. Der 70. Einbruch. Der 22jährige Re kordeinbrecher Pospisil gab jetzt seinen siebzigsten Einbruch zu, den er in Rochlitz begangen hatte. Dörfel i. E. Ein Mitkämpfer Hindenburgs. Der einzige hier noch lebende Kämpfer von 1870/71, Karl Taut, wurde 88 Jahre alt. Er ist zugleich der älteste Ein wohner des Ortes. Rochlitz. Poincare im Fremdenbuch. Im Fremdenbuch auf dem Rochlitzer Berg kann man lesen: „Poincare, president". Die Inschrift des Deutschenhassers ist echt und wenige Tage vor Beginn des Weltkrieges ein getragen worden. Poincare hatte vor seiner Petersburger Reise in Deutschland eine Verwandte seiner Frau besucht. Auf dem Rochlitzer Berg war er von einer Reifegesellsck-oft gebeten worden, auch seinen Namen in das Fremdenbuch einzutragen. Hainichen. WarnunganBadende. In der Ber thelsdorfer Badeanstalt ertrank der 18jährige Heinz Hege- waldt aus Frankenberg vor den Augen der Kameraden. Der Tod war durch Herzlchlag eingetreten. Der junge Mann, der von Frankenberg mit dem Fahrrad zur Badeanstalt gefah ren war, war wahrscheinlich erhitzt ins Wasser aeaanaen. Sächsische Nachrichten Dresden- Hilfsbereitschaft als Schwindel. Ende Juli hatte sich ein angeblicher Hans Scherbert erboten, einem Mann in der Steinstraße mit einem kleinen Darlehen auszuhelsen. Als Sicherheit forderte er dessen neues Fahr rad. Als der Schuldner sein Darlehen zurückzahlen wollte, mußte er feststellen, daß er einem Schwindler in die Hände gefallen war. Scherbert ist mit dem Fahrrad spurlos ver schwunden. Kamenz. Sterbendes Gewerbe. In der Haupt versammlung der Fischgenossenschaft Hauswalde wurde ein stimmig beschlossen, die Genossenschaft aufzulösen, weil durch die zunehmende Verunreinigung des Hauswalder Baches die Filchc sterben. Zittau. Von einem Bullen getötet. Auf dem Rittergut Oberullersdorf hatte der 22 Jahre alte Melker Rudolf Uhlmann einen Bullen aus dem Stall auf eine Wiese geführt und das Tier anpflocken wollen. Dabei wurde Ullmann von dem Bullen mit den Hörnern derart in den Rücken gestoßen, daß die Lunge durchbohrt wurde. Bald dara"' trat der Tod ein. Pirna. G e sto rben. Bei Arbeiten an seinem Kraft wagen hatte sich der Kohlenhändler Stephan schwere Brand wunden zugezogen. Der Verunglückte ist jetzt im Kranken haus gestorben. Pirna. MitdemHänd wagen durchdieElbe. In der Nähe der Pehnamündung durchquerte ein hiesiger Einwohner im Badeanzug mit einem Handwagen die Elbe. Das Wasser reichte ihm an der tiefsten Stelle nur bis an die Hüften. Leipzig. 15jähriges Mädchen vermißt. Seit 2. August wird die am 19. März 1919 geborene, in der Friedrich-Liszt-Straße 30, Hinterhaus 1, wohnhaft gewesene Liselotte Kaiser vermißt. Leipzig. Für mehrere tausend RM- Beute. Nach den Feststellungen der Kriminalpolizei zum Villen- einbruch in der Ludolf-Colditz-Strahe muß der überraschte Einbrecher, der sich der Festnahme durch Erhängen entzogen hatte, schon einige Tag- vorher mit Helfern die Villa geplün dert haben. Den Dieben ist fast die gesamte Ausstattung im Wert von mehreren tausend Reichsmark in die Hände ge fallen. Chemnitz. Auf der Strecke verunglückt. In der Nähe des Vorortsbahnhoss Borna wurde der Bauarbei ter Rudolf Fey bei Bauarbeiten von einem Zug ersaßt und tödlich verletzt. Ch«mnih. Arbeitslosigkeit halbiert. Ueber die bisherigen Erfolge zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit im Kreis Chemnitz teilte Kreisleiter Mutz in einer Bespre chung mit, daß sich die Zahl der Arbeitslosen in der Stadt Chemnitz von etwa 80 000 vor zwei Jahren jetzt auf 34 000 und im Kreis Chemnitz von 95-000 auf 37 000 habe herab- - drücken lassen. In dem einen Jahr der Arbeitsschlachi seien 14 000 Vermittlungen in Dauerbeschäftigunaen. etwa 12 000 1 Für Anträge von Angehörigen der neuen Wehrmacht gelten besondere Vorschriften des Reichswehrministers. Zur Antragstellung sind Vordrucke zu verwenden, die der Antragsteller bei der Ortspolizeibehörde entnimmt, in deren Bezirk er wohnt. Die Ortspolizeibehörden machen öffentlich bekannt, von welchem Zeitpunkt ab die Antraäs- vordrucke zur Entnahme zur Verfügung stehen. Diese Be kanntmachung haben die Antragsteller abzuwarten; vorher gestellte Anträge sind zwecklos und bleiben unerledigt. Der Antragsteller hat dem Antrag die Beweisstücke beizufügen, die er besitzt. Befinden sich Beweisstücke bei Behörden, Verbänden, Betrieben, Arbeitsstellen, Vereini gungen und anderen Stellen, so hat der Antragsteller sie von dort zurückzufordern; solchen Ansuchen ist unverzüglich zu entsprechen. Der Antragsteller darf jedoch das Zentralnach weisamt für Kriegsoerluste und Kriegergräber und das Reichsarchiv sowie deren Zweigstellen zur Beschaffung von Unterlagen für den Antrag nicht in Anspruch nehmen. Be sitzt der Antragsteller keine Beweisstücke, so stellt er den An trag, ohne Beweisstücke beizufügen. Die Ortspolizeibehörden sind zu weitestgehender Unterstützung der Antragsteller ange wiesen. Verleihungsbehörden sind: in Dresden, Leipzig und Chemnitz der Polizeipräsident, in Plauen und Zwickau der Polizeidirektor, in anderen bezirksfreien Städten der Oberbürgermeister oder Bürgermeister, für alle anderen Städte und Gemeinden der Amtshauptmann. Ler Ausbau der DAS Fragebogen für alle Einzelmitglieder der Deutschen Arbeitsfront Das Presse- und Propagandamt der DAF, Bezirk Sach- ,en, teilt mit: Der weitere Ausbau der Deutschen Arbeitsfront zu einer kraftvoll geschlossenen und einheitlichen Organisation des gesamten schaffenden deutschen Volkes schreitet rüstig vorwärts. Nach dem Willen des Führers der DAF, Pg. Dr. Ley, soll dieser Aufbau biszum1.Oktober1934voli- endet sein. Mit Hochdruck und Eifer arbeiten alle Dienst stellen und alle Mitarbeiter und Amtswalter der Deutschen Arbeitsfront, um dieses Ziel zu erreichen. Darüber hinaus aber fordern die Aufgaben, die bis zum 1. Oktober zu lösen sind, die Mitarbeit aller Mitglieder der DAF, gleich .ob Einzelmitalieder oder Mitglieder der Reichs berufsgemeinschaften der früheren Verbände. Um die neue Verwaltung gewissenhaft und zuverlässig aufbauen zu kön nen, erhalten in den nächsten Tagen zunächst die Einzel mitglieder durch ihren Betriebsobmann oder ihre Orts gruppe einen Fragebogen, der als Grundlage der Organi sation der Verwaltung dienen soll. Es ist dringend notwen dig ,daß jedes Mitglied diesen Fragebogen sofort und vor allen Dingen vollständig äusfüllt. Die Fragebogen geben zunächst nur an Einzelmitglieder der DAF. Der ausgefüllte Fragebogen ist dem Betriebs obmann zu übergeben. Bei Mitgliedern, die von keinem Betriebsobmann betreut werden, weil sie entweder erwerbs los sind, in einem freien Beruf stehen oder Handwerker und Kleingewerbetreibende sind, übernimmt die zuständige Orts gruppe die Verteilung und Einziehung der Fragebogen. Am unteren Ende der Fragebogen befindet sich ein ÄbscHütt, auf dem der Betriebsobmann oder die Ortsgruppe die Rückgabe des ausgefüllten Fragebogens zu bestätigen hat. Jedes Mit glied handelt in seinem eigenen Interesse, wenn es den Fragebogen vorschriftsmäßig ausfüllt und allerschnellstenr wieder abliefert. Vergesse aber niemand, sich eine Emp- fangsbescheinimmg darüber geben zu lassen. Von den Betriebsführern, die ja zum größten Teil Ein zelmitglieder der DAF sind, wird erwartet, daß sie ihre Vertrauensmänner und Betriebsobleute bei der Verteilung und Einziehung dieser Fragebogen unterstützen. Die Bezirks- leituna der Deutschen Arbeitsfront, Bezirk Sachsen, erwartet, daß alle Mitglieder der DAF gern und freudig mithelfen werden, um den neuen Aufbau so schnell wie möglich zu vollenden. Das kann jedes Einzelmitglied zunächst tun, indem es den ihm in den nächsten Tagen zustehenden Frage bogen ordnungsgemäß ausfüllt und schnellstens zurückgibt. Wer keinen Fragebogen erhält oder bei der Ausfüllung Schwierigkeiten hat, wende sich unverzüglich an seinen Block wart oder an die zuständige Ortsgruppe; diese ist gern bereit, ihn in jeder Hinsicht zu unterstützen. LandwirtschaWcher Eutlümldungsoerlahreu Nach dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaftliche, Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933 sind die Namen der jenigen Bauern und Landwirte öffentlich bekanntzumachen die das Entschuldungsverfahren beantragt haben. Dieft Maßnahme erklärt sich daraus, daß nicht alle Gläubiger ins Grundbuch eingetragen sind, und die nichteingetra- gcnen oft dem Entschuldungsgericht nicht bekannt sind, von diesem also nicht benachrichtigt werden können. Hierzu teilt die Landesbauernschaft Sachsen mit, daß, wie aus Zuschriften an den Landesbauernführer hervorgcht, es vielfach als eine Härte empfunden wird, ehrbare Bauern, die unverschuldet in Not gerieten, namentlich zu veröffcnt, lichen. Eine derartige Bekanntgabe kann jedoch keines wegs dazu führen, daß die Ehrbarkeit des betreffenden Bauers in Zweifel gezvogen werden könnte, weil Henie das ganze Boll weiß, daß nicht der Bauer oder Land wirt selbst an der wiederholten Aufnahme neuer Lasten schuld ist. Der Bauer ist vielmehr ein Opfer volksfeind licher Elemente, die durch planmäßige Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlage des Bauers den Lebensquell des deutschen Volkes vernichten wollten. Die Bauern und Landwirte sollten sich deshalb un verzüglich zum Entschuldungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Am 30. September 1934 läuft die Frist ab. Mit einer Fristverlängerung ist nicht zu rechnen. Der Ablehnung eines früheren Entschul dungsantrages steht die Stellung eines neuen nicht ent gegen. Das gleiche gilt in den Fällen, in denen das Schul- venregeiungsverfayren ohne Bestätigung des Entschul dungsplanes oder Vergleichsvorschlages rechtskräftig auf gehoben oder eingestellt ist. Absahregelung für Kartoffeln Die Landesbauernschaft Sachsen teilt mit, daß mit dem 6. August 1934 sämtliche AmtShauptmannschaften des Freistaates Sachsen nichtaeschloffeneS Anbaugebiet für Kartoffeln sind. Der Absatz der Kartoffeln erfolgt zunächst bis zum 15. August 1934 nach den Bestimmungen für nichtgeschloffenes Anbaugebiet mit der Abänderung, daß Selbstmarkten nur für ausgesprochen kleinbäuerliche Be triebe bis drei Zentner je Markttag erlaubt ist