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WeitzeritzZeilung Tageszeitung un- Anzeiger sür Dippolöiswalöe, Schmie-eberg u. A. Netteste Zeitung des Bezirks Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amkshanptmannschafl, des SladlralS und des Finanzamts Dippoldiswalde Anzeigenpreis: Die 46 Millimeter breit« - Mmlmelerzeti« S Npfa.r im Tertteil di» V3 - Millimeter breit« Millimeterzell« 18 T " Anzrlgenschluß 10 Uhr vorm. - - BeiuaSprei«-. Für einen Monat 2.—RM. - mit Zutragen: einzelne Nr. 1ü Rpfg. - :: Semelnde-Derbands-Glrokonko Nr. 3 :: - Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. 403 I Postscheckkonto Dresden 123 48 Dienstag, am 17. Juli 1994 100. Jahrgang Neuordnung der Getreidewirtschaft Aegelung der Berlorgung und des Absatzes Im Neichsgesetzblatt wird eine Verordnung zur Ord nung der Getreidewirtschaft veröffentlicht. Der erste Ab schnitt behandelt den Zusammenschluß der deutschen Getreide wirtschaft und bestimmt, daß zur Regelung der Versorgung sowie des Absatzes und der Verwertung von Getreide, von Erzeugnissen hieraus und von Brot sowie der Preise und Preisspannen für Erzeugnisse aus Getreide und sür Brot joigende Betriebe zu Getreidewirtschaftsverbänden zusam- mengcschlossen werden: 1. die Betriebe, die inländisches Getreide erzeugen; 2. die Getreide bearbeiten oder Erzeugnisse hieraus Herstellen; 3. die Getreide oder Erzeugnisse hieraus verteilen; 4. die brotherstellendcn Betriebe. Die 19 Gelreidewirlschastsverbände, deren Gebiete mit denen der gleichnamigen Landesbauernschaften übereinstim men, werden untereinander zur Hauptvereinigung der deut schen Getreidewirtschaft zusammengeschlossen. Die wirtschaft liche Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen wird der Hauptvereinigung angeschlossen. Die aus Grund der Verord- nung erfolgten Zusammenschlüsse stehen unter der Aussicht des Reichsernährungsministers. Der zweite Abschnitt hat die Uebergangsregelung der Ablieferung und der Verwendung von inländischem Roggen und inländischem Weizen zum Gegenstand. Bis zur Regelung des Absatzes durch die Zusammen schlüsse werden besondere Bestimmungen erlassen, wonach jeder Erzeuger, dessen landwirtschaftlich genutzte Fläche im Getreidejahr 1934/35 5 Hektar übersteigt, verpflichtet ist, für Zwecke der menschlichen Ernährung oder für technische Zwecke inländischen Roggen vom 16. Juli bis 31. Oktober 1934 in einer Menge abzuliefern, die 30 v. H. der Menge entspricht, die der Erzeuger aus der Roggenernte 1933 bis zum 15. Juli 1934 abgeliefert hat, ferner Inländischen Weizen vom 1ö. August bis 31. Oktober 1934 in einer Menge abL>- liefern, die 25 v. H. der Menge entspricht, die der Erzeuger aus der weizenernte 1933 bis zum 15. August 1934 abge liefert hat. Wenn ein Erzeuger im Rahmen der für ibn festgesetzten Liefermenge oder ein Erwerber von inländischem Rogaen oder inländischem Weizen für solches Getreide keinen Absatz findet, so hat er dies dem für ihn zuständigen Getreidewirt schaftsverband zu melden, der die Aufgabe chat, für die Ware eine Absatzmöglichkeit nachzuweisen. Die Regelung der Ab- lieferung von inländischem Roggen und inländischem Weizen für die Zeit nach dem 31. Oktober 1934 erfolgt durch die Zusammenschlüsse. Der Reichsernährungsminister verteilt die von ihm festgestellte Gesamtmenge auf die Getreidewirt- ichaftsverbände. Für den verkauf von inländischem Roggen, Weizen, Futtergerste und Hafer durch den Erzeuger werden feste Preise festgesetzt. Der Erzeuger hat den Preis zu beanspruchen, der auf den Monat festgesetzt ist, in dessen Verlauf die Lieferung zu er folgen hat. Vom Erzeuger dürfen ohne besondere Erlaubnis nur Mühlen kaufen, die eine Gesamtleistungsfähigkeit von 10 Tonnen Roggen und Weizen und darunter haben oder für die von der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen für Roggen und Weizen zusammen ein Grundkontingent von nicht mehr als 1500 Tonnen festgefetzt ist. Mühlen mit mehr als 10 Tonnen Gesamtleistungsfähig keit und einem Grundkontingent von 1500 bis einschließlich 3000 Tonnen dürfen vom Erzeuger nur kaufen, wenn es ihnen vom zuständigen Landesbauernführer erlaubt worden ist; ist das Grundkontingent aus mehr als 3000 Tonnen fest gesetzt, so kann der Üanderbäurrnführer mit Zustimmung des Reichsbauernführeks erlauben, vom Erzeuger zu kaufen, wenn dies» Mühlen «Schweifen, daß sie bisher Roggen und Weizen überwiegend vom Erzeuger gekauft haben und die Erteilung der Erlaubnis den Belangen der Erzeuger dient. Jede Mühle ist verpflichtet, ein ihr von der Reichsstelle zu gehendes Anaebot über den Verkauf von inländischem Rog gen oder Weizen an die Mühle anzunehmen, wenn die Reichsstelle es verlangt. Für inländische Futtergerste und inländischen Hafer wer» den die Preisspannen geregelt. Verteilungshändler und Ver teilungsgenossenschasten, die inländische Futtergerste und Ha fer von einem anderen als einem Erzeuger kaufen, müssen den Festpreis zuzüglich eines Ausgleichsbetrages zahlen. Jede lm deutschen Zollgebiet liegende Mühle darf von der Weizenmenge, die sie vermahlt, vom 1b. August bi» 30. September 1934, in den einzelnen Monaten von Oktober 1934 bis Juli 1935 und vom 1. bis 15. August 1935 höch stens 20 v. H. Auslandsweizen vermahlen. Aus Roggen darf nur solches durchgemahlene» Mehl hergestellt werden, das eine Asche von mindestens 0,967 v. h. hat. Die Verordnung tritt am 16. Juli in Kraft, mit Aus nahme der Bestimmungen über den Zusammenschluß der deutschen Getreidewirtschaft, dessen Zeitpunkt des Inkrafttre tens der Reichsernährungsminister bestimmt. Keine BrotpreiserlMung Zur Ordnung der G ire!dewirtsch".st machte Ministe rialdirektor Moritz vom Reichscrnährungsministerium vor Pressevertretern nähere Ausführungen. Wenn die Getreide- wirtschaftsverbändr und die Hauptvereinigung zum 31. Ok tober gebildet sein werden, dann werden sich alle Fragen auf dem Getreidemarkt von diesem Zeitpunkt an von selbst regeln. Die Organisation wird verhindern, daß beim Absatz von Getreide für den Erzeuger ungünstige Stockungen auf treten und sie wird sicherstellen, daß der Getreide- und Brot bedarf immer gedeckt werden kann. Ueberschüssiger Roggen und Weizen geht in die Hand des Reiches über und wird für das Ende des Vierteljahres aufbewahrt. Die Neuregelung sieht vor, daß es keine ungeregelte Getreidebewegung zu den Genossenschaften und zu den Großmärkten geben kann. Würde der 22- bis 23prozentige Minderertrag der dies jährigen Ernte durch eine entsprechende Erhöhung der Fest preise ausgeglichen werden, dann würde die daraus sich ergebende Brotpreiserhöhung nicht gering sein. Es muß deshalb den sozialen Bedürfnissen im laufenden neuen Ge treidewirtschaftsjahr zu Lasten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden. Es wird allerdings zweierlei getan werden: Einmal wird der Ausmahlungsgrad für Roggen, dem wichtigsten Brotgetreide, apf 75 o. H. (jetzt ungefähr 68 v.H.) erhöht; dadurch wird eine Mehrausbeute von 450 000 Ton nen erzielt. Infolgedessen kann der Müller 6 RM für die Tonne mehr zahlen. Zum zweiten kann dem Bauer durch folgendes weitergeholfen werden: an dem Grundsatz des allmählichen Ansteigens der Preise vom Anfang bis zum Ende des Getreidewlrtsckaftsjahres wird festaehalten. Wir haben aber in diesem Jahre kein Ueberangebot und da nach jahrzehntelangen Erfahrungen bi» Neujahr 60 bis 65 v. H. der Getreideernte abgeliefert sein werden, werden, gleich im ersten Halbjahr gegenüber dem Borjabr erhöhte Ausgangs preise festgesetzt. Bei Roggen macht die Erhöhung im Jah resdurchschnitt 6 RM mehr aus und für Weizen 10 RM für dieTonne. FürWeizen macht das beim Verbraucher nicht» au» Bei dieser Preisfestsetzung wird den landwirtschaftlichen Betrieben bewußt etwa, zuaemutet, denn es muh auf die Kaufkraft der Bevölkerung Rückficht genommen werden. Des halb ist an eine allgemeine Brotprek«rh-hung nicht zu den ken. Da» schließt nicht au», daß hier und dort eine örtliche Korrektur de, Srotpreif« vckrgenomme, werden muh. Ehe da» aber zugelassen wird, dann wird dem Getreidrhändler, dem Müller, dem MehlhSndler and dem Bäcker vorerst ge nau so viel wie dem Bauer zugemutet werden: da, heißt, herunter mit der Preisspanne. Veranlassung zu Besorgnissen gibt e» nicht, denn eine ausreichende Versorgungist gesichert. ' Soweit der Bauer in den neuen Getreidefestpreisen, nicht den vollen Ersatz seines Minderertrages von der Flä cheneinheit findet, wird durch weitere allgemeine Maßnah men den wirtschaftlichen Notwendig'.iten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden. In den Gebieten, in denen die Dürrefolgen sich als katastrophale Schäden heraus stellen, wird überdiens unmittelbar besondere Hilfe der Oeffentlichen Hand eingesetzt werden. Nr. 164 Seitliches und Sächsisches Dippoldiswalde. Morgen vormittag sollen, wie uns mit- geteilt wird, die Turmkugel samt der Wetterfahne wieder auf ihren Standplatz gebracht werden, nachdem beide frisch ver goldet worden sind. — In einem hiesigen Easthause wurde einer Angestellten während der Nacht von einer mit ihr im gleichen Zimmer schlafenden anderen weiblichen Person eine Geldbörse mit reichlich 6 M. Inhalt gestohlen. Das Gestohlene konnte rasch wieder herbeigeschafft werden. — Am Spätnachmittag des 7. Juli ist ein vor dem Gast haus Hickmann iir der Schuhgasie stehendes Damenfahrrad verdachtlos gestohlen worden. Es wird besä rieben: Marke Seidel L- Naumann, Nummer unbekannt, Fahrgestell schwarz, nach oben gebogene Lenkstange, graue Bereifung, Kleiderschutz fehlt, Glocke mit Aufschrift „Otto Schmidt, Dippoldiswalde". — Am Sonnabend gegen mittag sind in Paulsdorf im Lämmergrund drei Enten erschlagen, einer vierten der Schnabel auseinandergebrochen worden. — In beiden Fällen sachdien liche Mitteilungen an den Gendarmerieposten erbeten. - Dippoldiswalde. Sangesbruder Hermann Voigt vom Männergesangverein „Eintracht" wurde eine besondere Ehrung zuteil. Für treue Mitarbeit für Verein und Bund wurde ihm die letzte noch zu verleihende silberne Medaille für erfüllte 25 Sängerjahre des ehemaligen „Elbgausängerbundes^ nebst Urkunde am Sonnabend überreicht. Eine ganz besondere Ehre und Freude für Träger und Verein, am 1. Kreissängerfest in Sebnitz im Besitz der letzten verliehenen Auszeichnung zu sein. fielckftädk. Ein hier bediensteter junger Mann wurde zur Anzeige gebracht, da er von Anfang Juni an bei drei mit ihm beschäftigten Personen nach und nach die Sparbüchsen ausgeräumt hatte. Es sind ihm dabei etwa 20 Mark in die Hände gefallen. KrÄscha. Ein schwerer Unfall ereignete sich Sonntag nach- mittag zwischen Hirschbach und Lungkwitz. Ein 10jähriger Knabe aus Lungkwitz hatte sich mit mehreren anderen Kindern an einen Erntewagen angehangen. Der Geschirrsührer vertrieb sie von dem Wagen, wobei der Knabe in einen von Herms dorf kommenden Mietwagen hineinlief. Er wurde vom Kühler des Kraftwagens erfaßt und kam unter den Wagen. Der Knabe wurde zum Arzt gebracht, der einen Knöchelbruch und Kopfverletzungen seststellte. Den Knaben trifft selbst die Schuld, da er sich trotz Warnungen än das Geschirr angehängt hatte. — Aus Anlaß eines am kommenden Sonntag in Kips dorf stattfindenden Kinderfestes wird auf der Bahnlinie Hainsberg—Kipsdorf noch ein Sonderzug in jeder Richtung nach folgendem Fahrplan verkehren: ' 12>2 ah Hainsberg an l>o 1233 ab Dippoldiswalde ab 02S I32S an Kipsdorf ab 2ZS2 Die Züge halten auf allen Zwischenstationen und haben An schluß nach und von Dresden. Dresden. Zur Meldung der Reichsbahndirektion Nürn berg vom 15. d. M. teilt die Gebietsführung 16 Sachsen der Hitlerjugend mit, daß es sich bei dem Sonderzuge, in dem zwischen Schweinfurt und Bergreinfeld zwei Hitlerjungen verunglückten, nicht um sächsische HI. handelt. — Zur Verhütung der artiger Unfälle sind vom Fahrtenamt des Gebietes 16 be sondere Maßnahmen getroffen worden. Jeder Sonderzug wird von einem erfahrenen älteren HJ-Führer geführt. Diesem stehen noch sechs weitere Führer zur Seite, die da» Tin- und Ansteigen der HI. auf den Haltepunkten regeln. Außerdem befindet sich in jedem Wagen des Sonderzug« »in Führer, der die Kontrolle während der Fahrt durchführt. Diesem Führer ist es ohne Weiteres möglich, alle Jungen innerhalb eines Wagen» während der Fahrt zu beobachten. Diesen unterstehen wiederum die in den Wagen befindlichen Einheitsführer. So ist es möglich, leicht sämtliche Jungen des Sonderzuges während der Fahrt zu überblicken. Unfälle, wie sich im obengenannten Sonderzuge ereigneten, sind nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen. Aiesa. Im benachbarten Seerhausen stieß ein in Richtung Rie'a fahrender Lastkraftwagen mit einem Omnibus zusammen. Die beiden Insassen des Lieferwagens wurden aus die Straße geschleudert und erlitten schwere Kopfverletzungen, die drei Insassen des Omnibusses trugen stark blutende Fleischwunden davon. All« fünf Verletzte wurden dem Krankenhaus Oschatz bezw. Riesa zugeführt. Die Schuld an dem Zusammenstoß soll den Führer des Lieferwagens treffen. (olölk». Bei einem Hägelunweiter, das am Sonnabend in der 6. Abendstunde in der Gegend von Colditz in einem Umkreis von etwa 10 Km niedergegangen ist und das unge fähr 20 Minuten andauerte, wurde auf den Feldern und in den Gärten erheblicher Schaden angerichtet. Der Hafer wurde förmlich ausgedroschen, so daß die Ernte zu 100 o/o verloren ist. Kartoffeln und Rüben wurden stark beschädigt. In den Gärten wurden die Salate, Tomaten, Gurken und Grün- pflanzen vollständig zerfetzt und das Obst an den Bäumen vollständig zerschlagen. Der Schaden dürft« im Durchschnitt 50—80 0/0 der Ernte betragen. Ein großer Teil der Bauern ist nicht gegen Hagel versichert. Chemnitz. Bei dem schweren Gewitter am Sonntag nach mittag schlug der Blitz in zwei Bauerngüter in Marbach und in Borstendorf. In beiden Fällen sind Nebengebäude der Güter niedergebrannt. Dutch Hagelschlag wurde großer Schaden angerichtet. Wetter für morgen Schwache Winde aus wechselnden Richtungen, heiter und trocken, sehr warm.