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Eeliinsnisurteil im Ruodsmik-Prozeb Hach 10tägiger Verhandlung wurde der sogenannte erste Rundfunk-Korruptlons Prozeß in Berlin beendet. Der Angeklagte Bauunternehmer Bauer wurde wegen aktiver und passiver Bestechung sowie wegen Steuerhinterziehung zu insgesamt zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2S SOO RM verurteilt. Der Angeklagte früherer Abteilungsdirektor Dr. Mül ler wurde wegen des gleichen Vergehens zu einem Jahre Gefängnis und 5000 RM Geldstrafe verurteilt. 7200 RM, die er als Bestechung erhalten hat, wurden dem Staate für verfallen erklärt. Der Angeklagte Kyser wurde zu sechs Monaten Gefängnis und 5000 RM Geldstrafe ver- urteilt; die übrigen Angeklagten erhielten Geldstrafen von 500 bis 8000 RM. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende u. a. aus, daß es sich bei diesem Prozeß lediglich um einen klei nen Ausschnitt aus dem großen Rundsunk-Korruptions- Skandal der Systemzeit handele. In diesem Prozeß seien noch nicht einmal die in das große Verfahren verwickelten Personen als Zeugen aufgetreten. Der zweite große Rundfunk-Korruptions-Prozeß wird übrigens Anfang des nächsten Monats beginnen. Unter den Angeklagten dieses Prozesses befinden sich u. a. der frühere Direktor der Reichsrundfunk-Gesellschaft, Magnus, und der frühere Staatssekretär Im Reichspostministerium, Dr. Bredow. Mechtbarleit arMMWer Mischehen Der Vierte Zivilsenat des Reichsgerichts hat seine grundsätzliche Entscheidung über die Frage der Anfecht barkeit arisch-nichtarischer Mischehen auf Grund des 8 1333 BGB. wi» folgt bekanntgegeben: Eine solche Ehe ist nur' anfechtbar, wenn bei Abschluß der Ehe dem einen Teil die Zugehörigkeit des anderen Teiles zur jüdischen Rasse nicht bekannt war. Im vorliegenden Falle aber (Im Falle Nies gegen Nies, Entscheidung des Oberlandesgerichtes Karls- ruhe) kann die Ehe nicht angefochten Werden. Der anfech tende Teil hat die Zugehörigkeit des anderen Teiles zur jüdischen Rasse gekacknt. Dem Reichsgericht ist auch die Möglichkeit genommen, das bestehende Recht zu erweitern. Solange der 8 ä38S in seiner derzeitigen Fassung bestehen- bleibt, ist die Anfechtbarkeit einer He nur aus den im L IW festgelegten Gründen möglich. Die Entscheidung Bon gestern bis heute Keine Reise Starhemberg, nach Rom? Wie nunmehr auch in österreichischen politischen Kreisen verlautet, hat Bundeskanzler Dr. Dollfuß die Absicht, im Anschluß an seinen für Ende Juli vorgesehenen Besuch bei Mussolini der französischen Negierung einen Besuch abzu- tatten. Di« endgültige Entscheidung über diesen Plan sei «doch noch nicht gefallen; sie sei von dem Ausgang der Be- prechungen in Riccione abhängig. Die Reise des Vize- anzlers Starhemberg nach Rom wird von den amtlichen Stellen in Abrede gestellt. w^.-rum Sprengstoffanschläge in Oesterrem-. In Oesterreich sind wiederum zahlreiche Sprengstosi- anschläge verübt worden. In Salzburg ist der Kraftwage» eines Elektro-Jnslallateurs gesprengt morden. Der Wage» wurde vollkommen vernichtet. Durch die Explosion eines Sprengkörpers im Bärenwirtshaus wurde bedeutender Sachschaden angerichtet. Zwei Personen wurden schwer und zwei leicht verletzt. Sieben Personen wurden festgenom- men. In Bürs bei Bludenz wurde vor der Wohnung eines Geistlichen ein Sprengkörper zur Explosion gebracht. Zahl reiche Fensterscheiben wurden zertrümmert. Das verbot der NLDR. in Rumänien. Im rumänischen Amtsblatt ist der Text des Minister- xatsbeschlusse? über die gegen die NEDR. (Nationale 'Erneuerungsbewegung der Deutschen Rumäniens) getroffe nen Maßnahmen erschienen. Mit dem Erscheinen im Amts blatt ist auch die Inkraftsetzung der Beschlüsse yerhsinde^,. Nicht nur die Organisationen der NEDR. sondern auch die Partei selbst erscheint demnach aufgelöst. Die Auflösung er folgt wegen angeblicher Unvereinbarkeit des Bestehens der NEDR. mit der Gesetzgebung Rumäniens Allerlei Neuigkeiten Lin Gewinn von 100 000 Mark fiel in der Ziehung der Preußischen Klassenlotterie auf die Nummer 69 804. Das Los wird in der ersten Abteilung im Rheinland, in der zweiten in Hannover gespielt, iy allen Fällen Achtellose. Französisches U-Boot aufgelaufen. Eins der größten französischen Unterseeboote, „Perseus", das mit einer U- Boot-Flottille einige portugiesische Häfen besucht hatte, ist bei der Rückfahrt in der Nähe von St. Iuliao da Barra auf ein Felsenriff gelaufen. Mit Hilfe von Schleppern ge lang es, das Schiff wieder flott zu bekommen. Morsche Schwellen . . . Auf der Strecke Krakau—Za kopane entgleisten die Lokomotive und zwei Wagen eines Tcknellzuges. Sechs Personen wurden verletzt. Die Ur achs der Entgleisung sollen nach Angabe des Lokomotio- ührers morsche Schwellen gewesen sein, die unter der Last >es Zuges zerbarsten. Mord in der Hypnose. Beim Obersten Gericht in War- ichau ist eine aufsehenerregende Berufungsklage eingelau fen. Ein Ukrainer namens Flet war seinerzeit wegen Er mordung eines Polizeibeamten zu lebenslänglicher Gefäng nisstrafe verurteilt worden. In der Berufungsklage wird jetzt von der Verteidigung erklärt, Flet habe den Mord in der Hypnose begangen. Er besitze eine mediumartig ver anlagte Natur und sei von irgendeiner Seite als Mord werkzeug ausgenutzt worden. Pest in der Mandschurei. Die in der Mandschurei perio disch auftretenden Ausbrüche der Pestkrankheit, die in die sem Jahre früher als sonst sich bemerkbar machen, haben in den verschiedenen Teilen der Mandschurei insgesamt be reits 17 Todesopfer gefordert. Die Behörden haben Maß nahmen ergriffet», um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern Sven Hedins ungewisses Schicksal Sven Hedin erklärt, oatz er vamu von »einer keit Abschied nehmen wolle. Nach einer weiteren Meldung des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurde auf die Revision der Beklagten hin aufgehoben, und das die Anfechtungs klage abweisende Urteil des Landgerichts Heidelberg wurde wiederhergestellt. Seloogeo oder io Freiheit? . Peiping, 12 Juli, hier elngetrosfene Nachrichten be sagen, daß die Motorkarawane Sven Hedins von moham medanischen Aufständischen de» General» Malschungyina nördlich von Urumtschi am 4. Juli überfallen worden sei. Die Lxpeditlonsleilnehmer, neben Sven Hedin fünf Mongo len und drei Chinesen, darunter ein bekannter Geologe, seien gefangengenommen worden. Ueber da» Schicksal der Gefangenen ist nicht» bekannt. Eine amtliche Bestätigung dieser Meldung von chinesi scher Seite liegt nicht vor. Der Vertreter der Expedition Sven Hedins in Peiping, Norin, äußerte sich dahin, daß die Nachricht von der Gefangennahme mit größter Wahrschein lichkeit richtig sei. Vor dem Antritt der Expedition hatte Eine in chinesischen politischen Kreisen umlaufende, bis her unbestätigte Nachricht besagt, der Führer der Aufstän-, dischen, Matschungying, habe sich von dem rein kulturellen Aufgabenkreis der Expedition überzeugt und die Freilassung der von seinen Scharen festgenommenen Forschergruppe, verfüat. .Gerichtssaal Urteile des Sondergericht» Das Sonderaericht für das Land Sachsen verhandelte unter Ausschluß der Oesfentlichkeit gegen Herbert Kreische aus Dresden und Erna Köhser aüs Sebnitz wegen gemein- schriftlicher Einführung von Druckschriften und Versuches zum Zusammenhast einer verbotenen Partei (SPD). Durch Vermittlung der Köhler, die durch ihre Ehe mit einem tschechischen Staatsanaehönaen Berbinduna mit der-Tsche- Verschönert die Arbeitsvlöbe! Von der Pressestelle der DAF, Bezirk Sachsens erhalten wir folgende Mitteilung des Amtes für Schönheit der Die gewerbepolizeilichen Vorschriften enthalten ein Mindestmaß von gesundheitlichen Forderungen, die in den Betrieben zu beachten sind. Ganz abgesehen davon, daß in vielen Fällen diese Vorschriften nicht beachtet werden, sind es eben Mindestforderungen. Es ist eine bekannte Erschei nung, daß in Betrieben gewiß das Verwaltungsgebäude und seine Räume in Ordnung sind, daß auch die Räume, in denen kostbare Maschinen stehen, sauber und tadellos sind, daß aber die Aufenthalts-, Umkleide- und Waschräume der Arbeiter in vielen Fällen sehr unzulänglich sind. Die Ma schinen kosteten Geld, darum sorgte man selbstverständlich für beste Unterbringung. Weit weniger Sorgfalt und Ver ständnis wurden aufgebracht dem Menschen gegenüber. I« mehr als einer Besichtigung konnte dieser beschä mende Tatbestand festgestellt werden. E» ist dem Rational sozialismus selbstverständlich, daß der Mensch das kostbarste Gut der Nation ist. Wenn wir immer wieder Achtung für den Arbeiter fordern, so meinen wir damit nicht eine Ach tung, die sich in leeren Redensarten erschöpft; sie muß sich praktisch betätigen. Der Mensch, der durch seine Arbeit alle werte erst schafft, hat tausendfach Anspruch darauf, daß dieser Tatsache Rechnung getragen werde. Es ist eine der bedeutungsvollsten Nifgaben der NS- Gemeinschaft „Kraft durch Freude" diese echt nationalsozia listische Forderung zu verwirklichen. Sie hat nicht nur den Feierabend des deutschen schaffenden Menschen würdig zu gestalten, sondern ihr Amt „Schönheit der Arbeit" hat die Au gäbe, dafür zu sorgen, daß die Arbeits-, Wasch-, Um kleide- und Aufenthaltsräume würdig, anständig und ge- sundheitlich einwandfrei sind. Das läßt sich oft erreichen mit ger ngem Aufwand, wenn nur Geschick und guter Wille am Werk sind. Das Amt „Schönheit der Arbeit" wird in der nächsten Zeit Betriebe besichtigen, in denen noch Mißstände vorhanden sind. Es wird durch praktische Beratung und gütliche Vereinbarung zu erreichen haben, daß diese Miß stände beseitigt werden; das ist nicht nur eine soziale Not wendigkeit sondern auch von unmittelbarer praktischer Be deutung. Es ist klar, daß ein Arbeiter, der in würdigen Aufent haltsräumen unteraebracht ist, an seiner Arbeit und seiner Arbeitsstätte mehr Freude haben wird, wenn er sich mit ihr innerlich verbunden fühlen kann. Das wird und muß sich umsetzen in größere Arbeitsfreudigkeit und Arbeitsleistung. Die Verbundenheit mit dem Betrieb und die Gemeinschaft zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft kann durch rein Mittel so gefördert werden wie eben durch anständige Ar beitsplätze. Das Amt „Schönheit der Arbeit" wird nichts Unmög liches verlangen und Verständnis und Rücksicht nehmen auf die Lage des Betriebes. Es weiß aber auch, daß vieles nicht geschehen ist, was hätte geschehen können. Schon gibt es eine Reihe von Betrieben und Betriebsführern, die die hohe Bedeutung einer würdigen Gestaltung der Arbeitsplätze begriffen haben. Solche Betriebe werden als Musterbeispiele der Oesfentlichkeit bekanntgemacht werden. Besonders gün stige Verhältnisse werden ebenso wie besonders ungünstige Verhältnisse der Oesfentlichkeit bekanntgemacht. Die Gesundheit des deutschen Volke» ist eine der wich- tigsten Voraussetzungen nicht nur für Deutschland» Zukunft an sich sondern auch für die Wiedererstarkung der deutschen Wirtschaft. Sie und jeder einzelne Belriebssühxer in ihr handeln nur im eigensten Interesse, wenn sie mit aller Kraft dazu beilragen, Arbeitsplätze zu schaffen, die Freude und Ge- sundheit des arbeitenden Menschen sicherstellen. 5500 ostbayerische Bauernhöfe entschuldet. Die im Rahmen der Osthilse für die bayerisä-e Ostmark getroffenen Maßnahmen sind im wefentlichen abgeschlossen^ Im Entschuldungsverfahren konnten innerhalb von sechs Monaten nicht weniger als 5500 Bauern und Landwirte entschuldet werden. Zur Vergrößerung bisher lebensunfähi ger Kleinbetriebe und zur Bildung neuen Bauerntums im Bayerischen Wald werden nun etwa 3000 Morgen landwirt schaftlich nutzbarer Fläche verwendet. Für die Glasindu- strie des Bayerischen Waldes wird Arbeit geschaffen, ebenso für die Wäldbesitzer Absatzmöglichkeit durch ein« Holzver wertungsanlage in Buchenau, die 300 Menschen beschäftigen und auch sonst noch der Bevölkerung Arbeit geben wird. ! chöslöwäkei hatte, war die Hetzschrift „Sozialistische Aktion , ' zu dem Angeklagten Kreische gelangt Ein größerer Posten Zeitschriften wurde in der Wohnung der Köhler gefunden. Beide Angeklagte waren langjährige Mitglieder der SPD. Kreische erhielt ein Jahr Gefängnis die Köhler ein Jahr sechs Monate Zuchthaus. - Wegen Aufstellung unwahrer Behauptungen, die er gegenüber ein -m Zellenmitbewohner im Dresdner Amtsgerichtsgefängnis gemacht hatte, mußte sich Paul Graf ebenfalls In nichtöffentlicher Verhandlung verantworten. Dieser SPDer leugnete, rvo es ging, im Ton eines Biedermannes; er erhielt für sein gemeingefähr liches Geschwätz ein Jahr sechs Monate Gefängnis. Das Urteil gegen die 80 erzgebirgischen Kommunisten In dem Hochverratsoerfahren gegen die 80 Kommuni sten aus Annaberg und Umgebung verkündete der Vierth Strafsenat des Reichsgerichts das Urteil, das sich im wesent-! Uchen mit den vom Oberreichsanwalt gestellten Strafantrag aen deckt, in vielen Fällen allerdings unter den einzelnen Anträgen bleibt. Die Angeklagten wurden je nach,ihrer^ Beteiligung an den verschiedenen Straftaten, um die sich dis Anklage drehte, wegen Vorbereitung zum Hochverrat allein! oder in Tateinheit mit anderen Straftaten, wie verbotenem Waffenbesitz, Waffenbeschaffung und Sprenastoffbesitz sowie wegen Diebstahls zu Strafen verurteilt, die sich zwischen drei Jahren sechs Monaten Zuchthaus und sechs Monaten Ge- fängnis bewegen. Bemerkenswert ist, daß keiner der achtzia Angeklagten sreigesprochen wurde. Der Vorsitzende schloß die Sitzung mit einer ernsten Mahnung an die Verurteilten, ihre Einstellung zu ändern, weil auf die von ihnen verübten Straftaten jetzt viel höhere Freiheitsstrafen, ja sogar Todes strafe stünden. Bautze« muß zahlen Das Reichsarbeitsgericht regelte durch Zurückweisung der Revision den Rechtsstreit zwischen zwei Theaterangestell ten und der Stadt Bautzen endgültig im Sinne der Klage, also gegen die Stadt Bautzen. Die Stadt hatte im September 1933 ihr Theater an einen Theaterdirektor verpachtet, der auch Theaterpersonal anstellte; diesem Direktor wurde aber von der Kreishauptmannschaft die Spielerlaubnis versagt. Die Stadt Bautzen legte hierauf den Theaterbetrieb in die Hände eines Intendanten, der zwei der von dem Direktor angestellten Mitglieder des Theaterpersonals nichts über nahm. Diese beiden Mitglieder verlangten nun von der, Stadt Bautzen die Zahlung ihrer Gehälter für zwei Mo nate. Die Klage wurde vom Arbeitsgericht abgewiLsen. Das Landesarbeitsgericht Dresden entschied auf die Berufung der Kläger aber gegen die Stadtgemeinde, und zwar aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung. Die Stadt hätte nicht dulden dürfen, daß der Pächter ihre» Theaters rechts verbindliche Zusicherungen gebe, ehe seine Bestätigung durch die Kreishauptmannschaft, die für die Führung eines Thea ters unerläßlich sei, gewährleistet war. Diesem Standpunkt ist das Reichsarbeitsgericht beigetreten. Die Angelegenheit , ist nun endgültig und rechtskräftig erledigt: die Stadt Baut zen muß den beiden Theaterangestellten je zwei Monatsge-, hälter zahlen. Zwei heilmittelschwlndler unschädlich gemacht Die Große Strafkammer des Landgerichts Bautzen ver handelte in Zittau gegen den aus Görlitz stammenden 29jäh- rigen Rud. Schneider, der, nachdem er vorher das Erz gebirge heimgesucht hatte, von August 1933 bis Ende März 1934 unzählige, meist den ärmeren Schichten der Bevölke rung entstammende Einwohner von Zittau und Umgebung in seiner Eigenschaft als Vertreter einer Firma für Natur heilpräparate betrogen hatte. Schneider vertrieb fast ein Dutzend Präparate zum Preis von 40 bis 140 RM je Kur. Unter der Angabe, daß er vom Gesundheitsamt komme, daß er gelernter Krankenpfleger sei und daß er durch seine Augendiagnose jede Krankheit erkennen könne, verschrieb er diese Pulver und Präparate wahllos für alle möglichen leichten und schweren Krankheiten. In Reichenau gab er sogar an, durch seine Mittel ein im Sterben liegendes langes Mädchen restlos wiederherstellen zu können. Der Bruder des Mädchens opferte darauf fast seine ganzen Ersparnisse für die Kur. Schneider verdiente an leinen Präparaten bi» zu 50 Prozent und gab sein Durchschnittseinkommen mit 300 RM monatlich an. Der Schwindler wurde zu acht Mo naten Gefängnis und zwei Jahren Ehrenrechtsoerlust ver- - urteilt. i Wegen fortgesetzten Betruges, schwerer Urkundenfäl schung und unbefugter Ausübung der Heilkunde stand in dem 24 Jahre alten Martin Jungmann ein gewissen loser Schwindler vor dem Dresdner Schöffengericht, der ein volles Jahr lang in ganz Deutschland als Vertreter umher reiste und in Hunderten von Fällen, teilweise unter falschem Namen, als Heilkundiger und Verkäufer von Kräuter- t e e auftrat, Bestellunaen und vor allem Anzahlungen sam melte, dann aber verschwand. In allen Teilen Deutschland» erhielt er Aufträge auf die von ihm angeblich vertriebenen, Tees und Kuren. In vielen Fällen tat er ein übriges, indem er sich den Anschein eines „Heilkundigen" gab, der sich auf Augendiagnose verstehen wollte. Aber die Opfer des Ange-, klagten mußten erfahren, daß auch der Angeklagte ihnen nicht helfen konnte, sa sogar nicht helfen wollte, denn er, hatte es nur aus ihr Geld abgesehen. Die Anzahlungen für, die sehr, teuren Kräuter und Trinkkuren wurden von den, Kunden des Angeklagten oft nur mit vieler Mühe aufge bracht, denn dieser verlangte im Durchschnitt 15 RM Anzah lung, in vielen Fällen 20, 25 ja sogar 30 und 35 RM, und erhielt sie auch. War er im Besitz des Geldes, dann hatte, sich seine Tätigkeit erledigt, Nicht alle vom Angeklagten! soll das englische Generalkonsulat in Kaschaar wegen der! Gefangennahme der Expeditionsteilnehmer bereits bei den chinesischen Provinzbehörden vorstellig geworden sein und- )ie Entsendung einer militärischen Expedition verlangt ha-! >en. Dem Ersuchen soll stattgeaeben werden. In chinesi- chen Kreisen glaubt man nicht, daß Sven Hedin etwas zu-! toßen werd«, da er. im chinesischen Volk großes Ansehen irsitze, besonders auch In Chinesisch-Turkestan. j