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100. Jahrgang Nr. 148 1- Vettage zur ^WMerch-Leitmrg" Donnerstag, am 28. Juni 1934 Die Vorschrift hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der kurzlebigen Gegenstände gilt nicht pur für Ersatzbeschas- fungen und Neuanschaffungen. die bi» zum ZI". Dezember 1934 erfolgen, sondern für immer. Die gewaltige Betebung, die sich au« der Vorschrift ergeben wird, wird deshalb nicht nur auf die zweite Hälfte de« gegenwärtigen Jahr« be schränkt bleiben, sonderu fortdauern. Die Bereinigung der französischen Reservefliegeroffiziere hat beschlossen, di« Streichung des früheren Luftfahrtmini sters Pierre Cot au» der Liste der Reserveoffizier« der Luft- streitkräste zu verlangen. Tot wird sein« Zugehörigkeit zu dem für die Ereiomiss« des 6. Februar verantwortlich ge- . machten Kabinett Daladier vorgeworfen. Im englischen Unterhaus teilte Simon auf «in« An frage mit, der französische Außenminister Barthou werde England vom 8. vis 10. Juli besuchen. Dieser Besuch werde „eine Gelegenheit bieten, mit ihm Fragen gegenseitigen Interesses zwischen Frankreich und Großbritannien zu er örtern". - * Der Führer der kürzlich zusammen mit den anderen parteipolitischen Organisationen aufgelösten Nationalsoziali stischen Bulgarischen Arbeiterpartei, Christo Kuntscheff, hat das Standardwerk des Nationalsozialismus, Adolf Hitlers „Mein Kampf", in die bulgarische Sprache übertragen. Der augenblickliche Ausfall an Einkommensteuer, Kör perschaftssteuer und Gewerbesteuer wird mehr als ausge glichen werden durch Verminderung de» Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe und Erhöhung des Aufkommens an Steuern infolge der erhöhten Umsätze, der erhöhten Einkommen und des erhöhten Verbrauchs, die'sich aus der, Belebung ergeben werden. .. . ' - . , Auch hinsichtlich dqr Abschreibung für langlebige Gegen- . stände des Anlagekapitals das heißt solche, deren gewöhn- . uche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre über steigt, ist im Entwurf des neuen Einkommensteuergesetzes , eine Verbesserung vorgesehen. Diese besteht darin, daß «in Zuhöch von Abschreibungen dem zu ermittelnden Gewinn nicht voll, sondern nur zur Hälfte zugefetzt werden soll. Es . soll infolgedessen dem Steuerpflichtigen nicht das gesamte Zuhoch'Ler Abschreibungen, sondern nur die Hälfte davon für künftige Abschreibungen verloren gehen.' StkimstMtt für neue Unternehmungen Es gibt Volksgenossen' und Unternehmen, die sich mit . oer Entwicklung neuer Herstellun«persahren oder mit der Herstellung neuartiger Erzeugnisse befassen. Es kann im Einzelfall im Interesse der gesamtem deutschen Volkswirt ..schäft gelegen sein, die Entwicklung 'eines solchen neuen . Herstellungsverfahrens oder die Herstellung der neuartigen Erzeugnisse zu fördern. Das Interene kqnn dem Gedanken der Selbstversorgung oder dem Gedanken der Förderung der deutschen Warenausfuhr entspringen, es kann deoisen- politischer oder sonstiger Natur sein- Es wird in der Regel gleichzeitig dem Gedanken der Arbeitsbeschaffung gedient werden. ! In dem Jall. daß für dir Entwicklung eia« neuen Herst«llung«verfahreu» oder für diel Herstellung, aeaartlger Erzeugnisse elu überragendes vedürfnl» der gesamten deut schen Volkswirtschaft anerkannt wird, kann der Relchsmiui- ster der Finanzen für eine von ihm za bestimmende Zeit da» in Betracht kommende Unternehmen van den taufenden Steuer« de» Reich» und der Länder, die vom Einkommen, vom Ertrag, vom Vermögen oder vom Umsatz erhoben werden, ganz oder teilweise befreien. Diese Ermächtigung Ist durch 8 8 de» Gesetze» über- . Steuererleichterunaen vom 15. Juli 1933 erteilt worden. Dieses Gesetz wird infolge der Devisenknappheit und der Rohstoffknappheit und der notwendig werdenden Berstär- . kung der Maßnahmen zur, Förderung der Selbstversorgung in der nächsten Zeit hoffentlich- in recht vielen . Fällen zur Anwendung gebracht werden können. Es wird demnächst wahrscheinlich -ein weiter«. Gesetz erscheinen, das ebenfalls darauf abgestellt sein wird, die Gründung neuer Unter nehmungen der bezeichneten Art zu begünstigen. Nettere ftMrtkhe RaSnahmea im Kampf um lsie Verwunderung -er Lrheitslnsigke» sindr i. da» Gesetz über Steuerfreiheit fll^ neu errichtehe Kleinwohnungen und Eigenheime vom 21. Septembet 1933. Dadurch wird dex Bau von Kleinwohnungen, di« .in 19» und 1955 errichtet werden, und von Eigenheimen, die m 1934 -s» 1938 errichtet werden, steuerlich gefordert und der Baumarkt belebt; 2. die Verordnung vom 20. April 1984 über die Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden. Danach wird eine Ermäßigung der EinkoMmensteuer- schuld oder Körperlchattssteuerschuld um 10 o. H. der Auf wendungen für Instandsetzungen oder, Ergänzungen an Ge bäuden, deren Beginn und Ende In die Zeit vom 1. Ja nuar 1984 bis 31. März 1935 fällt, gewahrt. Zweck: Hilse an di« Gebäudeeiaentümet und weitete Belebung de» Bau markt«. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß die Er mäßigung der Steuerschuld nicht nur für Instandsetzungen sondern auch für Ergänzungen gewährt wird. Al» solche Ergänzungen kommen beispielsweise in Be tracht: a) Aufstockungen, Einbau neuer Geschoss«, Ein ziehung von Wänden, Anbringung von Doppelfenstern. Er weiterung der Kellgranlagen; b) Errichtung neuer Bauteile insoweit, as» dies« nicht einen Neubau sondern die Ergän- Kurze Notizen Di« Herstellung und Verbreitung der „Danziger Bolks- stimme" ist mit sofortiger Wirkung auf Lie Dauer von 6 Mo naten vewoten worden, da si« in zwei Artikeln di« Maß-, nähmen Ler Danzigfr Regierung einer gehässigen Kritik unterzogen und verächtlich gemacht hat. sondern auf jegliche bewegliche Gegenstände die zu einem gewerblichen oher landwirtschaftlichen Anlagekapital ge böten. Die Folge'davon ist eine Belebung auch in der Ma schinen-, Werkzeug- Geräte-, Büromöbel- und dergl. In dustrie. Ich habe bereits daraus hingewiesen, daß dem neuen Einkommensteuergesetz gemäß die gleiche steuerliche Vergünstigung auch für neue Kraftfahrzeuge gewährt wird. Diese Bestimmung im neuen Einkommensteuergesetz wird sich bei Steuerpflichtigen, die ordnungsmäßige Buchführung haben, auf jegliche bewegliche Gegenstände des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals erstrecken, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht übersteigt. ' Dem neuen Einkommensteuergesetz gemäß soll die Steuerbilanz der Handelsbilanz weitmöglichst angepaßt werden. Demgemäß sollen Steuerpflichtige, die ordnungs mäßige Buchführung haben, bei Anlagegegenständen, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht übersteigt, die Abschreibung nach ihrem Belieben vor- nHmen können. Sie' sollen die Abschreibung auf einen kürzeren Zeitraum als denjenigen der' gewöhnlichen Nutzungsdauer verteilen oder den Betrag der Aufwendun gen für den Anlagegegenstand im Jahr der Anschaffung oder Herstellung bereits voll vom steuerpflichtigen Gewinn absetzen können. Diese Vorschrift wird die Fortsetzung des Gedankens sein, der dem Gesetz über Steuerliches für Er satzbeschaffungen vom 1. Juni 1933 zugrunde liegt. Das Ge setz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen ist nur noch von Bedeutung für langlebige Gegenstände des Anlag«- kapitals. Als langlebig in diesem Sinn gilt ein Gegen- stand, wenn seine gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungs gemäß zehn Jähre übersteigt. Die Aufwendungen für einen langlebigen Gegenstand des Anlagekapitals können nur dann voni steuerpflichtigen Gewinn abgesetzt werden, wenn es sich um einen Ersatzgegenstand handelt und die Ersatz beschaffung vor dem 1. Jaguar 1935 erfosgt. Für kurz lebige Gegenstände, das heißt für solch«, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht übersteigt, gilt das folgende: Steuerpflichtige, die ordnunzsniSUge Buchführung haben, können die Aufwendungen für kutzlebsg« GöKoifitüde vom steuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll absehen. Dabei ist es ohne Belang, ob e» sich uw Lrsahgegenstände oder um Lrgänzungsgegcnstände, um Ersatzbeschaffungen oder um Neuanschaffungen, um Er neuerungen oder uw Erweiterungen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals handelt. Diese Vorschrift des neuen Einkommensteuergesetzes wird nicht aus Anschaf fungen oder Herstellungen beschränkt sein, die bi» zum 31. De zember 1934 erfolgen, sondern sie wird für immer gelten. Diese Vorschrift bedeutet zweierlei: 1. ein bedeutungs volles Mittel zur Anregung von Deckung vorhandenen Be darfs und somit im Kamvf um die Verminderung der Ar beitslosigkeit; 2. eine wesentliche steuerliche Vereinfachung Diese besteht darin, daß die Steuerpflichtigen b«i der Ab schreibung für kurzlebige Gegenstände nicht Gefahr laufen, durch das Finanzamt eine Beanstandung zu erfahren, und daß Lie Steuerbeamten beider Veranlagung und die Buch- und Betriebssichrer bei drtLKuchürülung; Hn AuKnmerk nicht mehr auf die Höbe der Abschreibüug für ckurzlebige . Gegenstände zu richten brauchen. Biele Äüsrinandersetzun- gen zwischen Finanzamt einerseits und Steuerpflichtigen an derseits über die Höhe der Abschreibung bleiben erspart. Das neue Einkommensteuergesetz wird bereits auf das Einkommen Anwenduna finden, das für 1934 zu veran lagen sein wird. Es liegt infolgedessen bei jedem steuer- oflichtigen Gewerbetreibenden und Landwirt, wenn er «in solcher ist, der ordnungsmäßige Buchführung hat. mit sei nem Gewinn, den er im Jahre 1934 erzielt, einkommen- steuerfrei und tzewerbesteuerfrei zu bleiben. (Bei Kapital- gesellschaften tritt an die Strll« der Einkommensteuerfrei heit di« Körperschaftssteuerfreiheit.) Er braucht nur in Höbe des mutmaßlichen Gewinns das gewerbliche oder landwirtschaftliche Anlagekapital zu ersetzen oder zu er gänzen. Die augenblickliche Verbilligung, die er dadurch er zielt, beträgt bei Zugru-nhelegung des neuen Einkommen steuertarifs und Ler sich anschließenden, Gewerbesteuerver- minLeruyg 10 bis 45 v. H. der Aufwendungen für Ersatz- beschqffung oder Neuanschaffung, - - > Ich mfe alle in Betracht kommenden Steuerpflichtigen hierdurch auf. durch Vergebung entsprechender Aufträge so- foel ZL handeln, und empfehle allen Maschinen-, Werkzeug-, Büromöbel- und ähnlichen Fabriken, sich auf einen erhöhten Auftragseingang Inden kommende« Wochen und Mouaten einzustellen. Vie Ersatzbeschaffung oder Neuanschaffung must bl« zum 31. Dezember 1934 erfolgen, wenn der Betrag der Aufwendungen dafür vom Gewinn für 1934 soll abgefetzt werden können. Vie meisten Gegenstände d» Anlagekapi tals find ln der Regel kurzlebig. Aus die meisten Gegen stände d« Anlagekapital« wird die Vorschrift Insolgednsen Anwendung finden. Wir haben seil April 1933 bereit» verschißene Steuer-j gesetze erlassen, die auf Kampf um di« Verminderung der! Arbeitslosigkeit abgestellt sind. Rrderung des Krastwagenvertedrs Dem Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 10. April 1933 ge mäß sind alle Personenkraftfahrzeuge, die nach dem 31. März 1933 erstmalig zugelassen sind, kraftfahrzeug- steuerfrei. Die Folg« davon ist, daß die Stückzahl der in pelt haben. Die Zahl der in Deutschland.erzeugten personenkraft- fahrzeuge betrug im ersten Vierteljahr 1933 12 823 und im ersten Vierteljahr 1934 23 014. Die Zahl der Arbeitslosen in der kraftfahrzeuginduslrle Ist gesunken, die Umsätze in der Lraftfahrzeuginduslrie und deren Nebengewerben find gestiegen. ' . - Der Ausfall an Kraftfahrzeugsteuer wir- ausgeglichen durch -as Weniger des FinanzbeLarfs der Arbeitslosenhilfe und -as Mehr an Steuern und sonstigen Abgaben infolge vermehrter Erzeugung, vermehrter Umsätze, vermehrten Einkommens und vermehrten Verbrauchs. Eine weitere-Förderung des Kraftwagenverkehrs ergibt sich aus dem Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschasfun- gen vom 1. Jun! 1933. Diesem Gesetz gemäß dürfen die Aufwendungen für Gegenstände des gewerblichen oder land- wirtschaftlichen Anlagekapitals, die nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 erfolgt sind, vom Gewinn des Steuerabschnitts, In denen die Anschaffung oder Herstellung erfolgt ist, voll abgesetzt werden. Das gilt für die Zwecke der Einkommensteuer, -er Körperschaftssteuer und der Ge werbesteuer. Die Unternehmer brauchen von demjenigen Teil ihres Einkommens, den sie für Ersatzbeschaffungen aufwenden, keine Einkommensteuer (Körperschaftsstsuer) und Gewerbesteuer zu zahlen. Die Ermäßigung der Ein kommensteuer (Körperschaftssteuer) und Gewerbesteuer, die in Wahrnehmung des Gesetzes über Steuerfreiheit für Er- satzbeschaffungen erlangt werden kann, beträgt je nach der Hohe des Einkommens und der danach sich ergebenden Steuersätze 12 bis 65 vom Hundert der Aufwendungen. Zu Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen An lagekapitals gehören auch Personenkraftfahrzeuge und Last kraftwagen, wenn sie dem gewerblichen oder landwirtschaft lichen Betrieb dienen. Es ist sicher, daß viele Gewerbetrei bende und Landwirte von dieser großen steuerlichen Ver- güllstlgung, die ihnen eine augenblickliche Verbilligung des Kraftwagens um 12 bis 65 vom Hundert ermöglicht, Ge brauch, gemacht haben und noch Gebrauch machen werden. Dieser augenblicklichen Verbilligung steht di« Unmöglichkeit, in den Jahren d«s Gebrauchs Abschreibungen vom Wert des Kraftwagens oorzunehmen. gegenüber. Die Zahl der in Deutschland erzeugten Liefer- und Last kraftwagen betrug im ersten Vierteljahr 1933 2295 und im ersten Vierteljahr 1934 5378. Die Stückzahl der erzeugten Liefer- und Lastkraftwagen hat sich also mehr al» verdoppelt. Auch die Zahl der abgesetzten Liefer- und Lastkraftwagen hat sich wehr al» verdoppelt. Sie betrug im ersten Viertel jahr 1934 4957 und im ersten Vierteljahr 1933 nur 2322. Nach dem neuen Einkommensteuergesetz, das mit Wirkung ab 1. Ianuar 1935 in Kraft treten wird, wird nicht nur die Ersatzbeschaffung sondern auch die Neu anschaffung gefördert werden Es werden dimgemäß auch die Aufwendungen für neue Kraftfahrzeuge jeder Art, die zu einem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapi tal gehören, vom Gewinn des'Iah res, in dem die Anschaffung oder Herstellung erfolgt Ist, voll abgefetzt werden dürfen. Das Einkommen, das rin Jahr 1934 «rzielt wird, wird bereits nach diesem neuen Einkommensteuergesetz veranlagt werden. Wird das gewerbliche oder landwirt schaftliche Anlagekapital im Jahr 1934 um ein Kraftfahr zeug irgendwelcher Art ergänzt, so kann der Betrag, der da- für aufgewendet wird, vom sten«pftichtigen Gewinn des Jahr«» 1934 voll abgesetzt werden. Der Steuerpflichtige er langt also «ine augenblickliche B«rbllligung d«s Kraftfahr zeugs um 12 bis 65 vom Hundert. Eine weitere Maßnahme, die bestimmt Ist, der För derung des Kraftwagepverkehrs und in Zusammenhang damit Lem Gedanken d«r Berminderstng der Arbeitslosig keit zu Lienen, wird die n«ue Vermögenssteuer enthalten. Räch der bisherigen Berwaltungsübung und der Recht sprechung der Steuergevichte waren wertvoller« Personen kraftwagen, die im Eigentum von Privatpersonen stehen, ak« sogenannte Lurusgegenstände und bei der Ermittlung de» Vermögens dieser Privatpersonen besonders zu behan deln. Im Rahmen Ler Steuerreform werden Prioatkraft- wagen bei der Ermittlung Les steüerpflichtigen Privatver- mögen» M jedem Fall außer Betracht gelasftn werden. Auch Aporfflugzeug« und Motorboote, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, werden bei der Ermittlung des für d^ Bermögen»steuer maßgebenden Vermögens außer Betracht gelassen werden. Dem neuen Vermögenssteuergefetz gemäß wirb auf den 1. Januar 1935 eine neue Ver mögensbewertung vorgenommen werden, dl« die UNU L >"s°d--n Steuerstethe« sürkurzlMgeSegenNünde Das Gesetz über Steuersreiheit für Ersatzbeschaffungen vom 1- Juni 1933 erstreckt sich nicht nur auf Kraftfahrzeug«, MmlWWe Memfliriii Zweiter Teil: Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit