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Lolmss- -äiMMtx Awtsdtatt für die kM-Nchea u»d -Mischen Mehtpd«, i« M«, Mch^M, H-rtmAri», IohaungenrgtnKM, LöVUtz, StylfiidM, «chnecher«, «chwarpnier, m» »Mrffett. ' E «'"irr; u - .rt!»!.-»»'- n>1 »HV. M. gstfeiertag ein stattfinden. alb 2 Uhr. — t werthen An- nligung vtzrsteher. lstfdMg- Z» «falls um all- dorZ. 71, ends 8 Uhr. . Drechsel, dach. an km M le). alb 4 Uhr an md ff. Bi--« R. Müller WWtz ert, — Müsikdirekto ntree 30 Pfg. 4 Uhr an, ar se« nnd G« a Neukirchner. RN«. aeert, le. ree 25 Pfg. dtmufikdirektor. eert tm Tera RII« cert. tree 30 Pfg. ldtmüstMrÄwr. R»« zer Witterung 2 ng Concert i adtmusikdirektor berg. Stamm e, als: Tuch aus der Bür franz Neuten s Aue. r an Tanzml ko Leonhard affalte r an Tanzmi H Uh« st S Seiten sta Expedition, Druck und Verlag von L. M. Gürtner in Schneeberg. Rr. 1VS. Göm» und Kestt-ge. Prei» vierttlMrltch 1 Mart SO Pfennig« oor? i !0 Pfennige^ >dr wird lonaten neeberg betr. gS 4 Uhr an Än. ^LV Uhr au, kitter-grün Eak-Rr. 15 "7 und 1 Material. 5. Mai 1894. Der Kaiserliche Ober-Postdireetor. In Vertretung: Teck. Auf Anttag der Erben des Schmieds Ludwig Hermann Becher in Zell« soll das zu dem Nachlaß gehörige Grundstück Nr. 155 ä des Flurbuchs, Nr. 14 V des Brandcatasters, Folmm 127 des Grundbuchs für Zelle Sonnabend, den 1S. Mai 18S4 Vormittags LL Uhr irr dem Gasthofe znr Eiche in Zelle öffeNÜich meistbietend versteigert werden. Die VersteigerungSbedingungen liegen zur Einsichtnahme an Amtsstelle bereit, find auch dem im genannten Gasthofe aushängenden Anschläge beigefügt. Schneeberg, den 10. Mai 1894. Königliches Amtsgericht. Müller. Ref. Dr. A. Bekanntmachuug. Nachdem das Berzeichniß der zur land- und fovstwirthschaftlichen BerufSge- nossenschast gehörigen hiesigen BetriebSunternehmer nebst Nachträgen und die Heberolle aufs Jahr 1893 hier eingegangen, liegen diese Schriftstücke vom 15. dieses Monats ab zur Einsicht der Betheiligten 2 Wochen lang an Rathsstelle aus und steht den Betriebs- Unternehmern wegen Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Betriebe» in da» Berzeichniß innerhalb einer 4 wöchigen Frist und binnen einer solchen von 2 Wochen gegendtt Beitragsberechnung Einspruch beim Genossenschaftsvorstande zu. - An Beiträgen find aufs Jahr 1893 für jede beitragspflichtige Steuereinheit 175 Pfennig zu entrichten und werdrn selbige demnächst ? zur Enthebung gelangen. Neustädtel am 12. Mai 1894. I Sonntag, 13. Mai 1894 I«. I . "I -„u die Kuudefuhrwerke betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat nach Gehör des ihr beiaeordnettn Bezirks- qMchusseS und im Einverständnisse mtt demselben beschlossen für ihren Bezirk nachstehende Vorschriften über die Hundefuhrwerke zu tteffen. 8 1- Huyde dürfen zum Ziehen nur dann verwendet werden, wenn sie völlig ausge wachsen, genügend kräftig und gesund sind. Hunde, welche in Folge von Krankheiten oder Verletzungen zum Ziehen vorübergehend untauglich geworden sind, ebenso dürfen hitzige, hochträchtige und saugende Hündinnen für die Dauer dieses Zustande» nicht ein- gespannt werden. » Hunde, welche nur dürftig genährt sind, sowie alte Hunde dürfen zum Ziehen nicht verwendet werden. 8 2. Zughunde dürfen nur mtt einer ihren Kräften entsprechenden Last beschwert werden. 8 3. Als Führer eines Hundefuhrwerkes sind nur über 12 Jahre alt« Personen zulässig. 8 4. Jeder Führer eines Hundefuhrwerkes ist verpflichtet, ein Gefäß mit sich zu führen, aus welchem di« Hunde getränkt werden können. Femer sind die Zughunde beim Halten des Geschirres im Freien vor Nässe und Kälte durch Zudecken und eine trockene Unterlage zu schützen. 8 b. Die Zughunde sind am vorderen Ende der Deichsel des Hundegeschirres mittels Kette zu befestigen. Di« Deichsel selbst ist während des Fahrens vom Führer in der Hand zu halten. Ist dies bei mehrspänmgen Fuhrwerken nicht möglich, so ist die Deichsel an einer Leine zu halten. 8 6. Das Aufsitzen auf Hunhefuhrwerken während des Fahrens ist verboten. Apch ist «S untersagt, Hundefuhrwerke auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ohne Wfficht-stthen M lassen. _ . 8 7- Zuwiderhandlungen gegm vorstehende Bestimmungen werden, insoweit sie nicht unter 8 360,„ oder 8 366,„ des Reichssttafgesetzbuchs fallen, mtt Geldstrafe bis zu 50 M. oder entsprechender Hast bestraft. gekommen sind die von der hiesigen städtischen Sparkassenverwalt- ^4Ung ausgestellten Sparkassenbücher Nr. 5,248 und 16,479 auf Frau Auguste Nagler in Wildenau lautend; der etwaige Inhaber dieser 'Büihdr hierdurch ausgefordert, seinen Mspruch'daran, bei Verlust desselben, binneck s M bei uns geltend zu machen. ' Stadttath Schwarzenberg, am 10. Mai 1894. > i GareiS, Bürgermeister. Freiwillige Versteigerung. Ginmabetid, de» A EM" " soll in der Behausung der Bertha verw. Ka«fma«« tu Nittersgrü« Tak-Nr. 1V da« derselben gehörige Wohnhaus, enthaltend 4 MiethÄyyüüngen und 1 Material- waar-nladen, sowie ca. 7 Scheffel Feld meistbietend versteigert werden. Ferner gelangen an demselben Tagt von Nachm. 2 Uht an verschiedene Wirch- schaftsgegenstände zur Versteigerung. Die Bedingungen liege« beim Unterzeichneten aus. RitterSgrün, den 9. Mai 1894. 2 _ Karl Neubert, OrtSrichter. Bekarmlmachung - In NeidhardtSthal (Neue» Werk) bei Blauenthal ttitt am 1. Imst «in« Posthülfstelle in Wirksamkeit. ' Donnerstag, den 17. Mai 18S4 Vormittags 11 Uhr kommen im Gasthof zum grünen Baum in Lößnitz 1 Pferd, 2 Aegen und 1 Wand- Uhr, welche Gegenstände anderwärts gepfändet sind, öffentlich zut Versteigerung. Lößnitz, am 11. Mai 1894. ' ' Aktuar Ehrlich, Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. die offenmchen Impfungen in Schneeherg betr. Nach 8 1 des ReichSimpfgesetzes vom 8. April 1874 sollen der Impfung mit Schutzpocken unterzogen Werdern . 1 ., jehe» Kind vor dem, Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalender jahres sofern es. nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat; 2 ., . jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mtt Aus nahme der Sonntags-, und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er, picht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten 5 Jahren die natürlichen, Blattern überstanden hat ober mit Erfolg geimpft worden ist. Die Impfung der unter i genannten Kinder wird nach vorheriger besonderer Ladung Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend, de« LS., IV., L8. «n-LV.Mai J., vo« Nachmittag- 4 Uhr a« im Gasthof« „zur Sonn«" hier dinch den als Jmpfarzt für hiesigen Stadtbezirk ver- pfliMeten Herrn Vr. rosst. Nitzelnad el hier und die Impfung 5er unter 2 gedach- 1m Kinder durch den Jmpfarzt Herrn vr. msä. HSrtiü^ hier seiner Zeit in den Schulen hier vorgenommen werden und erfolgen dieselben, sowie di« Jmpfrrvision««, welche ebenfalls in den vorbezeichneten Localen stattfinden, unentgeltlich. - Privattmpfnnge» durch approbitte Aerztt bez. legttimitt« Aerzte und Wund- ärztt sind gestattet. 8 s. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 15. Mai laufendm Jahres in Kraft. Zwickau, den 27. April 1894. Die Königliche Amtshauptmaunfchaft. vr. Schnorr von CarolSfeld. / An Eltern, Pflegeeltern und Vormünder ergeht hiermit gesetzlicher Vorschrift gemäß die Aufforderung, rechttettig an ihren impfpflichfigen Kindern und Pflegebefohlenm die Impfung und nach derselben die vorgeschriebme Revision vornehmen^ lassen. Nichtbeachtung dieser Aufforderung zieht Geldstrafe bi» zu 50 Mark pd« Haft bis zu 3 Tagen nach sich ; desgleichen haben diejenigen Elstrn, Pflegeeltern und Bor- ' münd« Geldsttafe bis zu 20 Mk. zu gewärttam, welche den von ihnen amtlich erfor derten Nachweis zu führen unterlassen, daß die Impfung ihrer Kind« und Pflegebffoh lenen «folgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist. Jmpfpflichtige der genannten Art sind übrigens binnen Jahresfrist nach Auf hören des die Gefahr begründeten Zustandes, über dessen Fortbestehen in zweifelhaft« Fällen d« Jmpfarzt endgültig zu entscheiden hat, der Impfung zu unterziehen. Di« Wiedervorstellung der geimpften Kinder zum-Zwecke der Jmpfrevifion er folgt Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend, dm 23., 24., 2b. und 26. Mai d. I. zu gleiche-? Zett. Schneeberg, den 10. Mai 1894. Der Stadtrat h. ' vr. von Woydt. !' ' M. >' r DaS Berzeichniß der zur land- und fofftwttchschastliche« Berufsgenossenschaft gehörigen hiesigen BetriebSunter- üehmer nebst Nachttägen, die Heberolle für das Jahr 1893 und die dazu gehörige AenderungSliste ck liegen 2 Wochen lang, von dem Erschemen diff« Bekanntmachung an gerechnet, zur Emsicht der Betheiligten an Rathsstelle aus. " ' Für das Jahr 1893 ist der Mitgliederbettrag, welcher für daS Jahr 1892 1,4 Pf. betrug, auf 1,75 Pf. von jeder beitragspflichtigen Steuereinheit festgesetzt wor den und wird derselbe in dieser Höhe bis zum 7. Ium dss. Js. durch einen städtischen Dien« tingehoben werden. - " Schwarzenberg, am 10. Mai 1894. Der Rath der Stadt. Gareis, Bürgermeister. Unser Einlagebuch Nr. 2669 für Karl Wiedema«« wird hierdurch für uu- giltig erklärt. ? n !: : !:> !-> Hartenstein, am 10. Mai 1894. Die Tpareaffe«verwaltn«g. Bürgermstt. Forb«g, Bors.