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»rstaud »8M Expedition, Druck und Verlag von T. M. Gärttm in Schneeberg. Freitag, 13. April 1894 Jahrgav» Ptti» vi«telt«hr»q zs « 2 sollen Mittenstärke, 11—21 m Länge, vr. von 3 Klötzer ltzr. Schulze. Mauckisch. - enhafter Näheres 1P68, vtlU8 Private zu- cobsgasse. 266 154 763 2511 4196 1430 30 1S8 58 6 32 16—19 20-22 13—15 16—22 23—51 8—12 13—15 »neort, gütiger Mit- Sheamitz r« Fabrik aenicke M Pfennt«,. meeberg. rrrm er Wohnung lleustädtel. weiche Stangenklötzer - - Derbstangen Rmtr. weiche Nutzknüppel, s >ir eines le Expe. » Brennscheit«, - Brennknüppel und . Neste. 12—25 . . 13—26 - Oberstärke, 4 m Länge, 3,„ 4 u. 4„ m - 4 m Länge, Unterstärke, - Ouvertüre Violine Hr. dn. — Ou- WinniawSki v. Rex Hr. m bin t" v. te (für Cello — Große» -»Pi- m zu haben. Hotelier. Gasthofe „zur Glashütte^ in Crottendorf Montag, den 16. April 1894, von Vorm, halb 1« Uhr a«, Auskunft über diese Hölzer «rtheilt der unterzeichnete Revierverwalter. König!. Forstrevierverwaltung Crottendorf «ad König!. Forst- rentamt Annaberg, am 9. April 1894. Bekanntmachung. Hundesperre in Schwarzenberg betr. Am 6. dss. Mts. ist hier ein von auswärts eingebrachter großer schwarzer Hund mit Abzeichen wegen Tollwuth getödtet worden. Da nachträglich festgestellt worden ist, daß der betreffende Hund einige Tage vorher auch in hiesiger Stadt frei umher gelaufen ist, so wird hiermit für den hiesigen städtischen Bezirk die gesetzliche 3 monatliche Hu ndesperre bis zum 11. Juli 1894 in der Weise angeordnet, daß bis dahin alle Hunde festzulegen d. i. angekettet oder eingesperrt zu halten sind. 5 Oeffentlicke Sitzung des Bezirksausschusses Mittwoch, de» 18. April 1804, Vormittag» halb LI Uhr, im Saale des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes. SVWigl. Amtshavptmaaaschast Zwickau, am 9. April 1894 vr. Schnorr von Carolsfeld.- 10 Pfennig«, di« zweispaltige geile amtlicher Anferüle 2ö dsonulgo. Gareis, Bürgermstt. I. Jahrmarkt iu Lößnitz Montag, den 23 April 18»4 ragesgeschichte. Deutschland. — Von offiziöser Seite wird in einer Berliner Kor- respondenz folgender Fühler ausgestreckt: „In Zentrumskreisen ist man sehr gespannt darauf, ob bei der dritten Berathung des Jesuitenantrags im Reichstag eine entgegenkommende Erklärung von Seiten der verbündeten Regierungen werde abgegeben werden. Man glaubt Grund zu der Annahme zu haben, daß ein Theil der Regierungen geneigt sein möchte, dem An ttage zuzustimmen, und daß selb st bis in die Regionen der preußischen Regierung hinein die Meinung herrsche, man könne eine Modifizirung des Gesetzes in dem S in ne eintret en lassen, daß es jedem Bundes st aat überlassen bleibe, es mit seiner Stellung den Jesuiten gegenüber zu halten, wie er wolle." Vielleicht findet sich in der vorstehenden Ankündigung auch der Schlüssel für die große Liebenswürdigkeit, welche die Zentrumspresse in Konsequenz des Lieberschen Ber- trauenSvotumS gegen den Reichskanzler an den Tag legt, während der Finanzminister Miquel, welchen offiziöse Federn in den nicht bewiesenen Verdacht eines „Caprivi- StürzerS" gebracht haben, sich des unstreitig größeren Vorzugs erfreut, von der Zentrumspresse maßlos ange- griffen zu werden. Bisher galt in der Jesuitenfrage als feststehend, daß preußischersettS eine bestimmt« und unum- D«r Festlegung gltich zu achtrn ist das Führen der mit einem sicheren Maul- korbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hund« ohne polizeiliche Erlaub« niß au- dem hiesig«« B«zirk« nicht ausgeführt werden. ' Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest eingeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zett des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs festgelegtz oder, mit einem sicheren Maulkorb« versehen, an der Leine geführt werden. Sollten Hunde den vorstehenden Bestimmungen zuwider frei umherlaufend be ttoffen werden, so wird nach Befinden deren sofortige Lödluug verfügt werden. Hunde, an welchen sich Symptome dn Tollwuth zeigen, sind sofort zu tödten oder bis zmn polizeilichen Einschreiten abgesondert und in emem sicher« Behältnisse einzu sperr«. Die Tvdtung sowie die Einsperrung sind dem Stadttath sofort anzuz«igen. Zuwiderhandlung« sind nach § 65 d«s Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, bez. 8 l45 der sächsischen Ausführungsverordnung vom 9. Mai 1881 mit Geldstrafe bi» z« LS« M. »der entsprechender Hast zu ahnden - Schwarzenberg, am 11. April 1894. Der Rath der Stadt. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Commanditgesellschaft unter der Firma F. W. Kutzscher in Schwarzenberg wird nach erfolgter Abhaltung deS Schluß termins hierdurch aufgehoben. Schwarzenberg, den 9. April 1894. Königliches Amtsgericht. v. Weber. ,——Oft. Berichte der Wahlprüfungskommission ringe- treten. Ohne weitere Diskussion werden in schlichter Ab-' stimmung 13 Wahlprüfungen erledigt; die meisten Wahlen erklärt man für gültig, bei einigen werden neue Erhebungen angeordnet. Dann geht man zu dem über, was ursprüng lich der erste Punkt der Tagesordnung war — zur Fort setzung der zweiten Berathung des Antrages Schröder auf Abänderung deS Handelsgesetzbuches bezüglich der Kündigungsfristen der Handelsgehilfen. Mit dem Tenor des Anttages sind alle Parteien längst einverstanden und es handelt sich bei d« drei Unterau- trägen (Lenzmann, Singer und v. Buchka) im Grunde nur um Einzelheiten. Nach kurz«, rein sachlichen Bemerkungen wird der Anttag v. Buchka einstimmig angenommen. Danach muß eine vereinbarte Kündigungsfristfür beide Theile gleich sein und darf nicht weniger als 4 Wochen betragen, aus genommen, wenn sie Beendigung deS Dienstverhältnisses »u einem bestimmten Zeitpunkt« vereinbart ist. Spät« wurde noch ein Anttag Singer angenommen, der all« Handlungsge hilfen. — sowohl den«, die mehr als 2000 Mk. beziehen, wie denen, die sonst versicherung-pflichtig sind — in Krank heitsfällen an Stelle der evmt. 13wüch«tlichen Unitt- stützung durch die Krankenkass« das voll« Gehalt auf 6 Wochen gewährleisten will. Der 3. Punkt der Tagesord nung (2. Berathung des Anträge- Rintelen u. Gm.) auf Abänderung der Konkursordnung wird auf Anttag des «bg. von Bennigsen abgesetzt und, nachdem Hen Rickert noch zuvor seine Absicht angekündigt hat, zu bean- tragen, daß der Antrag Kanitz auf di« fröhliche Willensmeinung der Krone vorliege, durch welche auch das Votum Preußens im BundeSrath festgelegt sei; bis zum Beweise des Gegentheils durch Thatsachen, welche das gesammte protestantische Deutschland tief be. klagen würde, glauben wir nicht, daß sich in dieser Be ziehung etwas geändert hat. Daß es deutsche Bundes regierungen giebt, denen an der Aufhebung des Jesuiten- gesetzeS irgendwie gelegen sei, trifft um so weniger zu, als der einzige deutsche Staat, der dabei im Bettacht kommen könnt«, Baye«, die Jesuiten durch LandeSgesetz ausge- schlossen hat und ein großer Theil auch des dortigen ka- tholischen Klnus durchaus kein Bedürfniß empfindet, die Stifter d«s UnfriedeyS in den Gemeinden Wiederkehr« zu sehen. Bekanntlich verlangt die bayerische Zenttumspartei seit mehrer« Jahr« die Rückkehr der Redemptoristen, ein Anttag, der wohl nur al- Sturmbock gegen das Je- suitengesetz sormulirt worden ist. Die bayerische Regier ung hat sich hinter der Erklärung verschanzt, daß der An trag im BundeSrath nicht zur Annahme gelang« könne, weil Preußen die Redemptorist« als unter das Jesuiten- gesetz fallend betrachte. Würde jetzt ein Beschluß, wie der oben angekündigte, gefaßt, so würden die einzelnen deut- sch« Regierungen einfach den Rückhalt verkitten, den sie bisher am BundeSrath und am Reichsgesetz hatten, und man wüßte in der That nicht, was außer der Befried- igung eines Theiles der Zenttumspartei mit dieser aber maligen Abbröcklung eines ReichsaesetzeS erreicht werden soll. — Die gestrige 78. Plenarsitzung deS Reichstage» fand wiederum vor leeren Bänken statt und dauert« keine Stunde. Bei der trostlos« Leer« deS Hauses war man Holz-Versteigerung auf Crottendorfer Staatsforstrevier Erinnerung an die Bezahlung von Schulgeld An Bezahlung des auf das Schuljahr L8SS/04 in Rückstand gelassenen Bürger», Gemiuarübuugs- und Fortbilpuugsschulgeldes wird hiermit mit dem Bemerken erinnert, daß, wenn bis zum 14. April dss Js. Zahlung an die hiesige Schulgelder - Einnahme nicht erfolgt, das vorgeschrieben« Ein- hebungsverfahren sofort eingelettet wnden muß. Schneeberg, den 31. März 1894. Der Stadtrat h. Errgeb.Dlolksfrrund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Amtsblatt für die königlichen und städtischen »«dördta in Am, «rünhai», Hartenstein. Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Reustädtel, Gchueeber-, Schwarzenberg und Wildenfels. Montag, den 1«. April 18S4, Norm. 11 Uhr, soll« im hiesigen Gerichtsauktionslocale s halbe Häute Sohlenleder meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung grlangm. Schwarzenberg, am 12. April 1894. Ltt SeMWvollzK dtsÄgl. Amtsgerichts. Sekr. Roth. rd Sor> ldeu. enberg. g«S Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen deS Tischlermeisters Paul Eduard Rüdiger in Aue wird nach «folgt« Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Schneeberg, den 10. April 1894. Königliches Amtsgericht. Roitzsch. selbstständig gutem Lohn i. Erzgeb. speise' die auf den Kahlschläge« der Abtheilungen 23, 24 und 31 in der Rinde aufbereiteten Nutz- und Brennhölzer gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn d« Versteigerung bekanntzugebenden Bedingungen v«rsteigert werden, und zwar: 117 Stück weiche Stämme von 11—15' ow Mittenstärke, 11—21 m Länge,