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2 -- »erd« gen» bereit sei», die etwaig«« Borlagen der Staat»« regierung in der in Frag« kommenden Richtung mit aller Energie zu unterstütz«, zunächst müsse st« ab«r di« Stell, ungnabme der beiden Rammern abwarten. Rittergutsbesitzer von Trützschler glaubt, daß man im Lande dech noch vielfach die Zuversicht habe, mit den be stehend«« Gesetzen auskommen zu können. T» scheine nur, al» wenn die Bresse nicht ausreichend verfolgt werde. GS werde nur in den seltensten Fällen Anklage erhoben. Die Judikatur verfolge vielfach Wege, die im Volke nicht ver ständlich seien. Die öffentliche Meinung könne aber ver langen, daß die Entscheidungen der Gericht« allgemein« Verständlichkeit besäßen. Nach Berichten m der Presse habe da» Reichsgericht entschieden, daß ein Sozial- heGokrat unter ÜMständen auch den Schutz des 8 193 (Vertretung berechtigter Interessen) in Anspruch nehmen könne; daS sei ihm völlig unbegreiflich. Redner wünscht ferner «ine straffere Anziehung der Zügel deS Versamm- lungSrechteS. Dl« Regierung werde hoffentlich in ernstliche Erwägung ziehen, ob nicht auf dem Wege der Handhabung des bestehenden Rechts noch Mittel gefunden werden könnten, der Sozialdemokratie schärfer als bisher entgegenzutreten. Justizminister vr. Schurig verwahrt die sächsischen Gerichte gegen den ihnen vom Vorredner gemachten Vor wurf. Gerichte hätten ausschließlich nach dem bestehenden Recht zu entscheiden. Für eine etwaige Mangelhaftigkeit der Gesetze könne man die Judikatur nicht verantwortlich machen. Im Uebrigen sei zu bedenken, daß viele Preß- Sußerungen, die daS anständige Gefühl chokirten, vom juristischen Standpunkt aus nicht strafbar seien. Wenn man annehme, die Gerichte hätten in einzelnen Fällen nicht korrekt geurtbeilt, so müsse er um die Namhaft machung dieser Fälle bitten. Das Justizministerium könne jedenfalls in der vorliegenden Angelegenheit -am aller- wenigsten thun. Rittergutsbesitzer von Trützschler erklärt, er habe keineswegs die Selbständigkeit der Gerichte angreifen wollen, aber nach gefälltem Urtheilsspruch müsse den Vertretern des Volkes daS Recht einer objektiven Kritik gewahrt bleiben. » StaatSminister a. D. von Nostiz - Wallwitz wünscht unter allseitiger Zustimmung des Hauses, daß sicb in den bedrohten Ortschaften gewissermaßen nach Art der eng lischen freiwilligen Konstabler alle Gutgesinnten vereinigen möchten, um unnachsichtlich jeden strafbaren Unfug zur Anzeige zu bringen. Eine solche Selbsthülfe werde durch schlagen, denn die Erfahrung beweise, daß der Muth noch mehr anstecke, als die Furcht. StaatSminister von Metzsch nimmt nochmals Gelegen heit zu versichern, daß die Regierung sämmtliche Vorschläge in sorgfältige Erwägung ziehen werde. Sup. v. Pank pflichtet de« Vorschläge des Staats- ministerS von Nostiz-Wallwitz bei. Oberbürgermeister Andrs weist energisch auf die Noth wendigkeit hin, die Straßen der Vorstädte von dem jetzigen Strolchenthum mit größter Rücksichtslosigkeit zu säubern. Eine anständige Frau könne sich jetzt dort nicht mehr auf der Straße sehen lassen. Das sei ein unerträglicher Zu stand, für dessen Beseitigung gerade die anständigen Ar beiter in erster Linie der bestehenden Ordnung Dank wissen würden. Hierauf wird der Deputationsantrag einstimmig an genommen. TageSgeschichte. Deutschland. — In der gestrigen (29.) Plenarsitzung des Reichs tages leitete Schatzsekretär Graf Posadowsky die erste Berathung eines Weinsteuergesetzes mit einem längeren Vortrage ein. Er betonte einleitend, daß es sehr begreiflich sei, wenn die Weinfrage, die mit dem Volks- und Kulturleben Süd- und Westdeutschlands in engster Beziehung stehe, dort eine andere Beurtheilung erfuhr, als im Norden und Osten des Reichs. Die verbündeten Re gierungen hielten indeß die Weinsteuer für eine rationelle Steuer; dieselbe sei eine Ergänzung unseres Steuersystems und dazu eine Luxussteuer (Widerspruch) —, soweit es sich um «ine Reichssteuer handle. Die Vorlage sei be müht, die Besteuemng möglichst weit von dem Produ zenten, von dem Winzer zu legen. Die Einwände gegen Vie zwischen Reichs- und Landesweinen gezogene Demar kationslinie seien unbegründet, ebenso die Behauptung, daß der Großhändler durch das vorliegende Gesetz schwer be drückt werden würde. Darin, daß das Gesetz auch den ausländischen Wein der Steuer unterwerfe, liege jedenfalls ein Schutz des inländischen Weinbaues. Den Schaumwein, wie wohl vorgeschlagen, allein zu besteuern, im Grunde bloS deshalb, weil er Schaum habe, (!) sei durchaus irra tionell. In der Besteuerung des Kunstweins seien alle Interessenten einig: aber es sei leider sehr schwer festzu stellen, wo die Grenze zwischen Kunst- und Naturwein liege. Daß die Steuer einen großen Rückgang des Kon sums mit sich bringen werde, fürchte er nicht. Er wünsche und hoffe also, daß der Entwurf von dem Reichstage freundlich ausgenommen werde. Abg. Schmidt-Elberfeld (Freis.-Volkspartei) hebt her vor, daß die susgleichende Gerechtigkeit nicht als Motiv für die Vorlage angeführt werden dürfe. Man wolle ja die wohlhabenden Klassen treffen; aber dazu bedürfe es nicht eines Gesetzes mit so vielen Kontrollmaßregeln: man könne zur Reichseinkommen- und zur Erbschaftssteuer und zur Beseitigung der „Liebesgabe" schreiten. Die Lage der Winzer, die sich meistens in einer bedrängten wirthschaft- lichen Lage befinden, werde durch das Gesetz wahrlich nicht gebessert. Die Kunstweinfabrikation werde man durch eine Besteuerung nicht einschränken; übrigens stehe in Bezug auf den Kunstwein die Vorlage im Widerspruch mit dem Weingesetz von 1892. Ganz unerhört seien die in d r Vorlage vorgesehenen Ordnungsstrafen und Konttollbc- stimmungen, Venen auch Privatpersonen unterworfen wür ¬ de«. U«d wenn all« Aonirollbestimmungen zur Aus führung kämen, würde der Ertrag der Steuer ein sehr a«. ringer sein. Durch die Vorlage würden die kapitalkräf tigen Händler gesördert, die schwächeren aber geschädigt; daS sei doch leme au-gleichend« Gerechtigkeit, dl« prozen- tuale Werthsteuer würd« sich nur al» eine - Prämie für falsche Angaben erweisen. Er bittet schließlich, die Vorlage einfach, ohne KommissionSberathung, abzuweisen. Aba. Dr. Bürklin (nat.-lib.) hebt hervor, daß unter allen Rednern, die sich zum Wort gemeldet, sich nur ein Freund der Vorlage befinde. Der Vergleich von Bier und vranntwein mit Wei» hinsichtlich der Besteuerung hinke noch mehr, al» sonst Vergleiche zu hinken pflegten. AlS VouSgetränk werde der Wein nur in Süddeutschland kon- imnirt. Di« Grenze von 50 M. für die Besteuerung deS WeinS sei viel zu tief gegriffen. Für bO M. pro Hekto liter gebe <S noch lange keinen Qualität»- oder Luxus wein. Freilich hat» man so tief greifen müssen, um Erträge zu gewinnen, dwm aus der Besteuerung der LuxuSweine allem würden sich Wine erhebliche Erträge erzielen lassen. Die prozentuale Besteuerung der Vorlage würde sehr bedenklich wirken, andererseits sei zugegeben, daß man ohne dieselbe mit Rücksicht auf die süddeutschen Verhältnisse gar nicht auSkom- men könne. Redner fährt fort: In meinem Wahlkreise haben wir 4000 Morgen unter Weinkultur. Und in diese 4000 Morgen theilen sich 2000 Grundbesitzer! Da kann man doch nicht sagen, daß „kräftige" Schultern von der Steuer getroffen werden. Und gerade Besitzer guter Lagm haben oft mehr zu kämpfen, als Besitzer geringer Lagen, weil sie von der Witterung mehr betroffen werden. Der Konsum rückgang ist beim Wein noch viel zweifelloser als beim Tabak. Wer rauchen will, muß Tabak rauchen. Vom Weine dagegen kann, wer trinken will, sich zurückziehen und statt dessen Bier trinken. Auch das Weinjahr 1893 hat den Winzern keineswegs so viel Segen gebracht, als man annimmt. Aus einer mir vorliegenden Tabelle der Mostpreise der letzten 22 Jahre ersehe ich, daß das Jahr 1893 erst an 8. Stellt steht. Zum Theil dürfte daran die angekündigte Weinsteuer die Mitschuld tragen. Redner schließt: Meine Freunde und ich stimmen gegen diese Vor lage, weil sie die Produktion, die Winzer trifft und nicht den von der Regierung erwarteten Ertrag bringt. Abg. von der Groeben (kons.) erklärt, im Wesentlichen mit dem Vorredner übereinzustimmen. Was Vorredner zum Schutze des Winzers gesagt, habe ihn gefreut; hoffent lich werde derselbe aber auch sonst in gleicher Weise das landwirthschaftliche Interesse wahrnehmen. Daß, nachdem Bier und Branntwein besteuert seien, auch der Wein ge troffen werden solle, sei ihm an sich sympathisch. Er sei aber überzeugt, daß die Vorlage nicht diejenigen treffen würde, welche sie treffen solle. Eine Weinsteuer sei noth wendig, aber nicht eine solche, wie sie hier vorgeschlagen sei. Redner schließt damit, seine Freunde seien jedoch ge willt, in der Kommission an einer Umarbeitung des Ge setzes, um dasselbe annehmbar zu gestalten, mitzuwirken. Abg. Braubäch (Centrum) erklärt sich namens seiner Freunde entschieden gegen diese Vorlage, welche in erster Linie die Produktion belaste. Aber gerade der Winzer sei am schlechtesten unter allen Landwirthen gestellt. Seit langem hätten die Winzer keinen vollen Herbst gehabt. Einer Kommissionsberathnng wollten sich seine Freunde nicht widersetzen, aber sie versprächen sich von derselben keinen Erfolg. Angesichts der Vorlage seien schon im vorigen Herbst die Preise sehr gedrückte gewesen. Die Winzer seien hauptsächlich kleine Leute und auf Qualitäts weine angewiesen, und gerade diese wolle ja die Vorlage besonders treffen. Staatssekretär Graf Posadowsky sucht die lautge wordenen Einwände nochmals im Einzelnen zu widerlegen und tritt namentlich der Unterstellung entgegen, als ob die Regierung bei Ausarbeitung der Vorlage ohne genügende Kenntniß der Verhältnisse vorgegangen sei. Abg. Dietz (Soziald.) spricht sich mit Lebhaftigkeit gegen die Vorlage aus. Seine Partei lehne überhaupt Alles ab, was zur Deckung der Militärvorlage diene, und außerdem würden durch diese Steuer eine Masse Existenzen brotlos werden. Die weitere Debatte wird sodann auf Freitag, Mittag 1 Uhr vertagt. — Die „Berl. Pol. Nachr." schreiben: „Man wird in der Annahme nicht fehl gehen, daß in der Begründung zu dem Gesetzentwürfe über die Landwirthschastskammern die Grundzüge des gesetzgeberischen Planes wenigstens in allgemeinen Umrissen angedeutet werden sollen. Der eine leitende Gedanke des ganzen gesetzgeberischen Planes geht dahin, daß alle Grundbesitzer, und zwar auch die, welche zur Zeit einem landschaftlichen Kreditverbande nicht ange hören, vorausgesetzt, daß ihr Grundbesitz die zum selbst ständigen Betriebe der Landwirthschaft erforderliche Größe hat, in die Lage versetzt werden, ihre innerhalb einer be stimmten Sicherheitsgrenze liegenden Hypotheken ohne Vermehrung ihrer eigenen Lasten in unkündbare Amor tisationsdarlehne zu verwandeln. Es würde dann erreicht werden, daß nach Ablauf der Tilgungsperiode ohne Er- Höhung der jetzt auf Zinsen zu verwendenden Beträge die innerhalb der erwähnten Sicherheitsgrenze liegende Grund schuld gänzlich getilgt wird. Grundstücke, welche nur bis zur Sicherheitsgrenze belastet sind, würden alsdann völlig schuldenfrei werden, und Besitzer von höher belasteten Grundstücken, würden in die Lage kommen, ihre noch ver bleibenden Grundschulden in ähnlicher Weise zur Tilgung zu bringen. Mit dem Vorzüge allmäliger Verminderung und Tilgung des jetzigen Schuldenstandes würde sich der weitere Bortheil verbinden, daß gn Stelle der der Kündig ung unterworfenen Hypotheken unkündbare Darlehne treten, und die Grundbesitzer, sofern sie nur ihre Zinsen , und Amortisationsbeiträge zahlen, von jeder Sorge um Kapital beschaffung entbunden werden. ES würde zugleich mit der allmäligen Verminderung der Schulden die Einführung derjenigen Formen der Grundverschuldung ermöglicht werden, welche der Ratur de» ländliche« Grundbesitze» entsprechen." — vr. Bumiller, der la«gjähri-« Begleiter de» Major» Wißmann auf seinen ostafrikantschen Reise«, ist, wie der „Boff. Ztg." au» Kairo geschrieben wird, a« ö. Januar ziemlich kank und schwach dort tingetroffen, kr hat Major Wißmann in Aden gelassen, wohut er später zurückkehrt. Beide Herren wollen dann eine Reise um die Welt antreten, um sich von den Strapazen der Dampfer expedition nach dem Nyassa- und Tanganyika-See zu erholen. ««» «wchk-u. — Ans der Tagesordnung der Zweiten Kammer sta«d gestern die Schlußberathung über den schriftlichen Bericht der Finanzdeputation über den mit dem König!. Dekrete Rr. 18 vorgelegten Gesetzentwurf, eine Abänderung de» Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 betreffend, so wie über die hierzu eingegangenen Petittonen. Nachdem der Berichterstatter Steyer (Reinholdshain) unter Bezug nahme auf den Bericht die Annahme der Anträge der De putatton empfohlen hatte, stellte Vizepräsident Georgi einen Anttag, der einigen der jetzigen Mitglieder der Kammer die Wählbarkeit für diese Session erhalten soll, di« sie sonst nach der neuen Steuerskala der Deputation verlieren würden. In der Debatte bemängelte Abg. Kaden in läng erer Rede den Deputationsbericht, besonders, daß durch dl« neue Skala ein Theil der Wähler' daS passive Wahlrecht verliere. Kaden hat eine neue Skala ausgearbeitet, die er an zunehmen beantragte. Abg. Opitz hob das Entgegenkommen der Regierung wegen Erleichterung der Mittelklassen und wegen späterer Hüherbesteuerung der fundirten Einkommen hervor und legte dar, daß eine Beschränkung des passiven Wahlrechts nicht beabsichtigt sei. Vizepräsident Georgi drückte seine Freude über Beibehaltung der Schuldotationen und Erleichterung der Mittelklassen aus. Die Änderung des passiven Wahlrechts sei unwesentlich, v. Oehlschlägel verwendete sich wesentlich für Beibehaltung der zweiten jetzigen Steuerklasse. Abg. Opitz brachte einen Anttag ein, daß zur vollständigen Erhaltung des Wahlrechtes in Klasse 10 die Steuer, statt 29 M., 30 betragen solle. Sodann legte Stolle (Gesau) nochmals den Standpunkt seiner Partei dar, worauf Vizepräsident Streit gegen die An nahme des Antrags Georgi den Anttag Opitz anzunehmen empfahl. Abg. Uhlmann (Stollberg) empfahl Annahme des Antrags Georgi und Beibehaltung der zweiten Steuer klasse. Bei der Abstimmung wird der Antrag Kaden, der ak» der weitestgehende erachtet wird, gegen 16 Stimmen abge lehnt. Der nächstfolgende Anttag der Deputationsmehr heit: „Die Steuer beträgt bei einem Einkommen von über 400 bis 500 M. 1. M., wird mit 44 gegen 35 Stimmen abgelehnt. Der Anttag Opitz hat 43 Stimmen gegen und 36 für sich, ist mithin abgelehnt. Der vierte Antrag der Deputation in ihrer Gesammtheit § 12 Abs. 2, der die Steuersätze bei Einkommen von über 100000 M. normirt, nach der Vorlage zu genehmigen, findet gegen 13 Stimmen Annahme. 8 13 betr. die Jndividualisirung der Steuer wird einstimmig nach der Vorlage genehmigt, der Antrag Georgi betreffs des passiven Wahlrechts für die Dauer der Session ebenfalls gegen 14 Stimmen. Artikel II des Ge setzes betr. das Provisorium für 1894 wird gegen 13 Stimmen nach der Vorlage bewilligt. Endlich wird auch der Deputationsanttag: „Ueber- schrift, Eingang und Schluß des 'Entwurfs nach der Vor lage, sowie den Entwurf in seiner Gesammtheit mit den beschlossenen Abänderungen anzunehmen", gegen 13 Stim men gutgehcißen. Hiernach findet noch folgende Resolution Annahme: „Die Kammer wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, zur Herbeiführung der Höherbesteuerung des fundirten Ein kommens die Einführung einer Ergänzungssteuer, sowie eine anderweite gesetzliche Regelung der Vorschriften über die Aufbringung der Gemeinde- und Schulanlagen behufs thunlichster Abgrenzung des Besteuerungsgebietes einerseits des Staates und andererseits der politischen und Schulge meinden in Erwägung zu ziehen und einem der nächsten Landtage diesbezügliche Vorlagen zugehen zu lassen". Ferner werden die verschiedenen Petitionen, die Ver änderung der Einkommensteuer in den unteren Klassen be treffend, durch die gefaßten Beschlüsse gegen 17 Stimmen für erledigt erklärt. Nächste Sitzung Freitag Vormittag 10 Uhr. — Das „Militärwochenblatt" veröffentlicht folgende Personalveränderungen in der sächsischen Armee: v. Lossow, Generalmajor und Kommandant von Königstein, ist von dieser Stellung entbunden; v. Pereira, Oberstlieutenant, bisher Bataillons-Commandeur im 1. Leibgrenadier-Regi ment Nr. 100, ist zum Kommandeur von Königstein er nannt worden. — DaS in diesem Frühjahre abzuhaltende Rekruten musterungsgeschäft wird das erste Mal unter der vollen Wirkung der vom Reichstage im vorigen Jahre angenom menen Novelle zum Reichsmilitärgesetz durchgeführt werden. Es wird demnach für die unberittenen Truppen um «ehr wie die Hälfte eines bisherigen Rekrutenjahrganges ausge hoben werden, denn abgesehen davon, daß bei diesen Truppentheilen infolge Wegfalles des dritten Jahrganges tue volle Hälfte des bisherigen Friedenspräsenzstanoes zu decken ist, muß auch überde« für die durch den Reichstag als Kompensation für Einführung der zweijährigen Dienst zeit bewilligte Etatverstärkung Vorsorge getroffen werden. Um bei Gestellung der Rekrutenziffer in dieser Höhe keine Schwierigkeiten zu haben, ist bekanntlich das Mindestmaß für die Infanterie und den Train von 157 auf 154 om herabgesetzt worden; dagegen beruht die Annahme, daß. auch die Ansprüche an die körperliche Tauglichkeit herabge mindert seien, auf Jrrthum. Schon durch das Herabgehen mit dem Mindestmaß wird ein reichliches, und zwar kör perlich vorzüglich entwickeltes Material gewonnen, da eS Erfahrungssache ist, daß die in diesemAlter befindlichen jungen