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GrMbUolksfrrmtd. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. für die königliche« ««d -Ldtische» Behörden i« «ne, Srünhnm, Harteustei«, Ioha»«ge»rge»Andt, Lößnitz, Reustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wil-eufel-. Expedition, Druck und Verlag von T. M. Gärtner in Schneeberg. * Preis viertelMrlt» 1 Mark 80 Pfemiioe ! ' 0' I -kaleraie Psnmiq, ^ayrgaNg. Auf Fol. 167 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsge. gerichts ist heute die Firma: Wilhelm Hartmann in Lößnitz gelöscht worden. Lößnitz, am 18. August 1893. Königliches Amtsgericht. I. V.: Treusch von Buttlar, Referendar. Kst. Holz-Versteigerung aus Raschauer Staatsforstrevier. Im Gasthaus „zum Bade" in Raschau sollen Freitag, am 23. August 1893, von Vormittags ^,9 Uhr an, die in den Kahlschlägen der Abteilungen 22, 35, 38 und 42 aufbereiteten Hölzer, als: 3991 weiche Klötzer von 13—15 om Oberstärke, 1 8050 - - - 16—22 - 3863 - - - 23—29 - 935 - - - 30—36 - - ? 3„ m Länge, 93' - - - 37—43 - 7 - - - 44—50 - » 1 weiches Klotz - 51 - - 5289 weiche Wipfelklötzer von 8—12 vm Oberstärke, 4„ w Länge, einzeln und partteenweise, soweit die gestellte» Kautionen nicht ansreicheu, nur gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Auskunft über diese Hölzer ertheilt auf Befragen der unterzeichnete Oberförster. Königl Forstrevierverwaltung Raschau und Köntgl. Forftrentomt Schwarzenverg, am 22. August 1893. Bogel. Herbach. Der Zwischenfall von Aigues-Mortes. Seit vorgestern Abend verwickelt sich der traurige Zwischenfall von Aigues-Mortes ganz bedenklich durch die Aufzüge vor den beiden französischen Botschaften in Rom. Betrachten wir zuerst die Stimmung in Paris über die Vorfälle an der Rhonemündung, so finden wir im Temps die aus früheren ähnlichen Vorfällen bekannte Aus legung: die Franzosen sind zuerst angegriffen worden, das geht unwiderleglich aus der Untersuchung hervor. Nun, die italienische Regierung ist ja an Ort und Stelle durch einen Consular-Agenten vertreten, der wohl.auch seinerseits Erkundigungen einzieht, und wir werden bald über den Werth der noch nicht einmal belegten Behauptung des Pariser Blattes im klaren sein. Halten wir folgendesfest: Der Streit ist entstanden, weil ein Italiener seine Hose in dem Wasser wusch, das die Franzosen trinken sollten. Ganz ein Fall für einen humoristischen Fabeldichter: das Lamm Italien hat den Bach, aus dem der Wolf Frankreich trinken wollte, getrübt dadurch, daß es — seine Hose da rin wusch. Von politischer Gereiztheit keine Spur, heißt es in Paris. Es ist aber in aller Erinnerung, wie in Marseille und anderwärts im Süden Italiener von Fran zosen verhetzt wurden, wie im Departement Pas-de-Calais im vorigen Jahre zahlreiche Belgier, die nicht einmal Lohn verderber waren, von den einheimischen Bergleuten miß handelt und von den Behörden nicht genügend beschützt wurden, wie dann auch die französischen Uebelthäter im Norden verurtheilt und mit auffälliger Eile begnadigt wurden. Diese Belgierhetze hatte ein Nachspiel im Brüsseler Parlament, wo der erste Minister einem Fragesteller die sehr feine und für jeden politisch Geschulten verständliche Antwort ertheilte: „Die Haltung der französischen Re gierung war auf unsere Vorstellungen hin so, wie wir es bei der Art unserer Beziehungen zu Frankreich erwarten konnten." Thatsächlich ist es wenig geheuer in Frankreich für einen Handarbeit suchenden Ausländer, und bei allem Geschwätze von Verbrüderung, wie Sozialisten und Uni versalfranzosen es belieben, ist die nackte Wahrheit, daß die seit einer Reihe von Jahren durch die besitzenden Classen Frankreichs geführte Zollpolitik, eine Politik rück sichtsloser Absperrung gegen die Nachbarländer, ihren Widerhall in den Schichten der Bevölkerung gefunden hat, wo die fehlenden Begriffe durch schlagende Beweise ersetzt zu werden Pflegen. Warten wir die Untersuchung ab, wenn es sein muß. Möge sie immerhin ausfallen, wie sie wolle, das steht fest, daß eine französische Behörde eine heilige Culturpflicht verletzt hat, und das ist mehr als genug, um den Ereignissen von Aigues-Mortes den Stem pel aufzudrücken. Wo immer in der Welt, sei es im Kriege, sei es bei Volksaufläufen, Blut fließt, soll das Rothe oder das Weiße Kreuz in seine Rechte treten. In Frankreich scheint es anders zu sein. Diese gröbliche Ver weigerung der Krankenpflege ist vom sittlichen Standpunkte bettachtet weit bedauerlicher als die Ausschreitungen einer erregbaren und erregten südländischen Menge in der italien ischen Hauptstadt. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 22. August. Das Kaiserpaar wird, wie nunmehr feststeht, am 1. September Vormittags 10 Uhr auf dem Rheinbahnhofe in Koblenz eintteffen. Am 2. September fährt das Kaiserpaar nach Trier zur Parade und kehrt Nachmittags nach Koblenz zurück, worauf die übliche Paradetafel im Residenzschlosse stattfindet. Me Musik stellt die Gardekapelle. Abends ist der große Zapfen streich. Am 3. September Morgens fährt der Kaiser nach Metz, während die Kaiserin noch in Koblenz bleibt, um die Krankenhäuser und Wohlthätigkeitsanstalten, die bleibenden Erinnerungsstätten an das segensreiche Wirken der Kaiserin Augusta, zu besuchen und eine Anzahl Koblenzer Damen in Audienz zu empfangen. — Die „Post" theilt aus Anlaß eines übertreibenden Berichtes in der „Münch. Alla. Ztg." mit, daß die An sprüche, die der Kaiser an Bequemlichkeit im häuslichen Leben stellt, die allereinfachsten sind, wie sie als eine Ge wöhnung aus seiner militärischen Erziehung ihm überkom men sind. Für seinen persönlichen Dienst hat der Kaiser auf Reisen im Jnlande nur einen Kammerdiener und einen Leibjäger bei sich. Für das Ausland, wo eine größere Anzahl von Uniformen nöthig ist, kommen vielleicht noch ein oder zwei Leute hinzu. Zum persönlichen Gebrauche werden für den Kaiser auf Reisen nicht mehr als sechs Koffer mitgenommen, ein Luxus, den sich auch ein gut ge stellter Privatmann erlauben wird. Wenn der Kaiser ab und zu mit größerem Gefolge reist, so bringt das die Nothwendigkeit auf denjenigen Reisen mit sich, welche er im Interesse des Staates unternimmt, wo sich die Kabinette und deren Zugehörigkeit im Gefolge befinden, eine Anzahl von Arbeitskräften, deren der Kaiser auf solchen Reisen nicht entrathen kann, j Berlin, 22. Aug. Wie wenig gerechtfertigt die von französischer Seite erhobene Anschuldigung ist, daß Deutschland mit den Vorgängen in Aigues-Mortes oder in Rom in irgendwelcher Verbindung stehe, ergiebt sich am besten aus der Thatsache, daß die deutsche Diplomatie bis her die strengste Zurückhaltung gezeigt und es sogar ver mieden hat, ihre Ansichten zu äußern. Deutscherseits wünscht man nichts mehr, als daß der Zwischenfall eine befriedigende Lösung finde. Einstweilen bettachtet man den Fall so, als ob es sich um einen von traurigen Folgen begleiteten Ausbruch von Volksleidenschaften handle, dem von der französischen Regierung durch unparteiische Be strafung der Schuldigen die Spitze abgebrochen werden könne. In Anbetracht des Umstandes, daß die Vorgänge in Aigues-Mortes nicht nur internationale, sondern auch socialrevolutionäre Bedeutung haben, scheint es im ent schiedenen Interesse der französischen Regierung zu liegen, mit allen Kräften auf eine gerechte Beilegung hinzuarbeiten. — Die Antisemiten in Neustettin sind mit Ahlwardt's Erfolgen als Reichstagsabgeordneter noch nicht zufrieden, er soll jetzt auch noch in den preußischen Landtag gewählt werden, damit er für seine politische Thätigkeit „auch eine gewisse materielle Entschädigung" erhalte. Fulda, 22. August. Die Bischofskonferenz wurde heute Vormittag bierselbst eröffnet. Anwesend waren sämmt- liche Bischöfe und Erzbischöfe Preußens, ausgenommen die erkrankten Bischöfe von Limburg und Hildesheim; letzterer ist durch ein Mitglied des Domkapitels vertreten. Den Vorsitz führt der Erzbischof von Köln. Die Konferenz dauert 2 bis 3 Tage. München, 21. August. Der Prinz-Regent über wies der Pensionsanstalt für bildende Künstler Deutschlands in Weimar em Geschenk von 5000 M. Kissingen, 21. August. Fürst Bismarck wird am 28. August nach Berlin abreisen, woselbst er Abends 10 Uhr ein trifft. Nach Ueberführung des Zuges nach dem Stettiner Bahnhof wird der Fürst sofort nach Äarzin Weiterreisen. — Gotha, 21. Äug. Der tröst- und hoffnungs- lose Zustand des Herzogs ist noch fortdauernd. Er liegt in seinem schönen Sommerschloß Reinhardsbrunn bewußt los auf seinem Krankenlager, des Tages über von der Herzogin, während der Nacht von einem der Leibärzte, die im Dienste abwechseln, gepflegt. Er erkennt seine Umge bung nicht mehr und zeigt kein Verlangen nach Nahrung, die ihm aber von Zeit zu Zeit von den Aerzten und Pflegern nach Thunlichkett eingeflößt wird. Da die Schwäche zunimmt, so muß man jeden Augenblick auf die nicht zu vermeidende Wendung gefaßt sein. Nachdem schon seit Beginn der Krankheit von Reaierungshandlungen des hohen Herrn keine Rede mehr sein konnte, so ist in der hiesigen volksparteilichen Presse auf die Einsetzung einer Regent schaft hingewiesen worden, doch erscheint die Lage derart, daß eine solche Zwischenregierung kaum erforderlich werden dürfte. Es sind übrigens die Vorbereitungen so getroffen, daß mit dem Ableben des Herzogs Ernst der Prinz Alfred von Edinburg, geboren am 15. October 1874, an Stelle seines zunächst erbfolgeberechtigten Vaters, des Herzogs von Edinburg, der im Jahre 1885 zugunsten seines- ge- nanriten Sohnes verzichtet hat, die Regierung antritt. Gotha, 22. August. Der Herzog von Edinburg hat sein Hoflager in Oberhof aufgehoben und im Schlosse zu Reinhardsbrunn Wohnung genommen, während die Frau Herzogin nach Koburg zurückgekehrt ist. Straßburg, 22. August. In § 12 der Ausführ ungsverordnung vom 22. Juni 1875 zu dem Personen standsgesetz ist bestimmt, daß die Standesregister in deutscher Sprache zu führen sind, daß aber die Vorschriften des für Elsaß-Lothringen erlassenen Gesetzes vom 31. März 1872, betreffend die amtliche Geschäftssprache, hierdurch nicht be rührt werden. Auf Grund dieses Vorbehaltes sind in Elsaß-Lothringen bis zum 31. Dezember 1891 die Standes register in denjenigen Gemeinden mit überwiegend französisch redender Bevölkerung, auf welche sich das erwähnte Gesetz vom 31. März 1872 erstreckte, in französischer Sprache geführt worden. Eine Aenderung ist durch die Veroro- nung des Ministeriums vom 12. Dezember 1890 einge treten, welche bestimmt hat, daß vom 1. Januar 1892 ab die Führung des Standesregister, einschließlich der darauf bezüglichen Verhandlungen, in deutscher Sprache zu erfolgen hat, soweit nicht für einzelne Gemeinden der Gebrauch der französischen Sprache durch das Ministerium zugelassen wird. Eine derartige Erlassung ist für keine Gemeinde erfolgt, und werden daher die Standesregister seit dem genannten Zeitpunkt in allen Gemeinden des Landes in deutscher Sprache geführt, wodurch der Vorbehalt in der Ausführ ungsverordnung des Bundesraths gegenstandslos geworden ist. Nur sind, um den Uebergang von der französischen zur deutschen Sprache zu erleichtern, denjenigen Gemeinden, welche bisher von dem Gebrauche der deutschen Sprache befreit waren, die Formulare zu den Standesregistern auch nach dem 1. Januar 1892 in zweisprachigem Vordrucke geliefert worden. Nachdem sich aber durch die Revision der Standesregister für das Jahr 1892 ergeben hat, daß die Durchführung des Gebrauches der deutschen Sprache überall ohne Schwierigkeit vollzogen worden ist, kommt vom 1. Januar 1894 ab auch die Anwendung der Formu lare mit zweisprachigem Vordrucke in Wegfall. Damit sind in Elsaß-Lothringen auf dem Gebiete des Personenstands wesens die letzten in Bezug auf die Geschäftssprache be stehenden Ausnahmeverhältnisse beseitigt und ist vollständige Uebereinstimmuna mit dem für das Reich vorgeschriebenen Verfahren hergestellt. Diese Thatsache ist gewiß mit Freu den zu begrüßen.