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Expedition, Druck und Verlag von E. M. Gärtner in Schneeberg. Mittwoch, 9. August 1893 Nr. 183 , 8 Uhr im I. B.: Borge-, II« 'O ^oncer Roßwein 2 r und billi mbÄ Bereitwilligkeit zu erkennen gab, jene Äerathungen auch wichtigen Frage, ob der Agrikulturstaat Rußland auf den früher als am 1. Oktober auf Grund von gegenseitigen richtigen Bahnen wandelte, wenn er die nur schwächlich u. Da >r. it. Aue. tädtel. neeberg. t Lößnitz. ischast von Sch zur Ver chen 13 Jahre« «fl gesucht, ition diese- leide«: t Uhr in reeberg l«ft früh Äyqemt ttglich mit Äurnaymc der Sonn« und Festtage. Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige onftrmandtn ig bittet cheri«: kirchei - Der Rath der Stadt. Zieger,. Brgrm. Die für Mittwoch, den S. August 18S3 angesetzte Auktion in Oberfchlema findet nicht statt. Schneeberg, am 8. August 1893. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts Mäder. lentar Um. er Hand zu uskunft er. Zum deutsch-rusfische« Zollkriege. Der deutsch-russische Zollkrieg hat kaum begonnen und schon machen sich gewisse Anzeichen wahrnehmbar, daß die Entscheidung in diesem volkswirthschaftlichen Kampfe im Sinne einer friedlichen Beendigung desselben nahe bevor steht. Aus St. Petersburg wurde bekanntlich gemeldet, daß sich die russische Regierung bereit erklärt habe, den 1. Oktober n. St. als den Termin, welcher deutscherseits zum Beginn der kommissarischen Berathungen der dem neuen Handelsverträge zu Grunde zu legenden Zolltarifsätze an beraumt wurde, anzunehmen, und daß sie bereits den Vize direktor des Departements für Handel und Manufakturen, Timirjasew, den Vizedirektor des Zolldepartements, Sagu- bin, und den Agenten des russischen Finanzministeriums in Paris, Rafalowi sch, zu ihren Vertretern in der Kommission ernannt habe. Die Richtigkeit dieser Meldung, für welche das russische tonangebende Blatt, die „Nowoje Wremja," die Bürgschaft übernehmen will, vorausgesetzt, würde dieser Entschluß der russischen Regierung bedeuten, daß letztere sich endlich der Auffassung der deutschen Regierungen hinsichtlich der Art und Weise, wie die weiteren zollpolitischen Verhandlungen -M 'N' 'NH' Zugeständnissen zu beginnen, daß sie aber in dem Falle, wenn Deutschland in den Berathungen den von Rußland vorgeschlagenen Weg dieser Zugeständnisse nicht betteten Die russischen Machthaber hatten indessen nur taube Ohren für derartige Mahnungen. Sie gingen ohne Rück sicht auf die Interessen der eigenen Landwirthschaft den Weg der grenzenlosen Zollerhöhungen weiter Der Zoll krieg war das Werk der ganz und gar ungerechtfertigten Voraussetzungen, daß Deutschland sowohl auf die Einfuhr des russischen Getreides, als auch auf die Ausfuhr der Jndusttieerzeugnisse nach Rußland angewiesen sei und daß es daher einen Zollkrieg gegen Rußland um jeden Preis hintanhalten werde. Die Enttäuschung darüber dürfte sich inzwischen in den maßgebenden Kreisen in Rußland einge stellt haben. Aber eine dauerhafte Besserung in den volks wirthschaftlichen Beziehungen zwischen Rußland und Deutsch land und insbesondere ein beide Theile befriedigender Han delsvertrag wird nur in dem Falle zu erhoffen sein, wenn man in Rußland die Ueberzeugung gewonnen hat, daß jede Erschwerung der beiderseitigen handelspolitischen Bezieh ungen zunächst in ihrem eigenen Interesse von der russi schen Regierung grundsätzlich gemieden werden muß. wollte, auch ferner bei ihren seither gefaßten Beschlüssen fest verharren würde. Wir erblicken in dieser Nachschrift nur einen Versuch, um den bereits eingeleiteten Rückzug der russischen Regierung als „in voller Ordnung ange- treten" erscheinen zu lassen, und um die Fähigkeit derselben zum Uebergang in die Offensive an den Tag zu legen. Ob nun die deutschen Interessentenkreise Rußland bei diesem Rückzüge goldene Brücken bauen werden, das dürfte aller ¬ dings von dem Maße der Erkenntniß abhängen, daß die russische Regierung in der That die zollpolitischen Bezieh ungen zu Deutschland nicht mehr, wie es bisher der Fall war, durch Androhungen höherer Tarifsätze, sondern durch wesentliche Herabminderung derselben „bessern" will. Seit länger als 15 Jahren hatte Rußland durch seine Maßnahmen auf diesem Gebiete den Kampf gegen Deutsch land systematisch vorbereitet. Im Jahre 1877 wurde die Einhebung der Zölle in Gold beschlossen, wodurch letztere um 30 bis 33'/, Proz. erhöht worden sind. Vier Jahre später fand ein Aufschlag von 10 Proz. für alle zoll pflichtigen Waaren mit alleiniger Ausnahme von Salz und den aus Persien eingeführten Waaren statt. Im Jahre 1884 wurden die Zölle auf Steinkohlen und Roheisen er höht, das darauffolgende Jahr weist nicht weniger als drei neue Zollerhöhungen auf, darunter eine Zollerhöhung von 20 Proz. bei allen wichtigeren Einfuhrartikeln. Auch im Jahre 1887 gab es eine ganze Reihe von neuen Zuschlägen auf die bisherigen Zollsätze, und im Jahre 1891 wurden schließlich die Tarifsätze fast für sämmtliche Einfuhrwaaren um 20 Proz. hinaufgeschraubt. Man hielt den durch diese allgemeine Zollerhöhung „reformierten Tarif" in Rußland selbst für den Schlußstein der schutzzöllnerischen Entwickel ung der russischen Handelspolitik. Schrieb doch damals der russische Nationalökonom Witschewsky in seiner Abhand lung über die Zoll- und Handelspolitik Rußlands: „Dieser Tarif bezeichnet seinem Inhalte nach gleichzeitig die Grenze, bis zu welcher der extreme Schutzzoll in seinen allgemeinen Grundzügen gehen darf, wenn anders er nicht zur Prohi- bitivpolitik führen soll; auch kann der nach dem Gesichts punkte ausgesprochenen Jndusttieschutzes gearbeitete neue russische Tarif zum Prüfstein dienen bei Entscheidung der ^Vttttlovsgevuyren: die gesparten« Zeile 10 Pfennige, di« zweispaltig« Zeile amtlicher Inserate 2v Pfennige. Hilfen t , Neustädtel. re in gutem geführt werden sollen, anbequemt hatte. Eine derartige Einlenkung des Zarenreiches in die Bahnen der leidenschafts- und vorurtheilslosen Erörterung der beiderseitigen Stellung nahmen zu dem künftigen Handelsvertrags wäre unstreitig als das Zugeständniß der russischen Machthaber in Betracht zu ziehen, daß Rußland nicht mehr auf dem Standpunkte der von Deutschland zum Abbruche der freundnachbarlichen handelspolitischen Beziehungen herausgeforderten Partei verharre. Dieses Zugeständniß würde allerdings der erste Schritt zur Beendigung des Zollkrieges sein, insofern als es zugleich einen inzwischen eingettetenen Wandel auch in Hinsicht auf die Stellungnahme der leitenden russischen Kreise zu den Grundbedingungen des Handelsvertrages an zukündigen hätte. In der Mittheilung des genannten russischen Blattes wird außerdem noch gemeldet, daß die russische Regierung dem auswärtigen Amte in Berlin bei diesem Anlässe ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gab, jene Berathungen auch Lößnitz. Jedes Aufreißen des Bodens und insbesondere Pflasters auf den städtischen öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen ohne behörd liche Genehmigung ist, gleichviel zu welchem Zwecke es geschieht, unzulässig und wird bei Strafe von 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen hiermit Verbote«. Die behördliche Entschließung ist durch rechtzeitige an Rathsstelle oder auch un mittelbar beim Bauvorstande (derzeit Herr Stadttath Lunzenauer) herbeizuführen. Rath der Stadt Lößnitz, am 7. August 1893. Zieger, Brgrm. Der Rath der Stadt. - Zieger, Brgrm. Zu Vermeidung von Unglücksfällen wird hiermit für die Dauer des LößnÄer Vogelschießens 13., 14., 15. und 16. August d. I. und Sternschießeus am 20. August d. I. Nachmittags das Betrete« der Sobottentviefe« ««d der in» sogenannten Amerika gelegene« Grundstücke ««tersagt. Lößnitz, am 8. August 1893. Nachdem von dem der Firma Königin Marienhiitte, Actiengesellschaft in Cainsdorf, zustehenden Bergbaurecht Rother Adler Stölln und Maaßen bei Rittersgrü«, welches bisher ein Grubenfeld von 852 000 4m umfaßte, ein 803 300 gm großer Theil losgesagt worden ist, so wird dies gemäß Art. I 8 169b des Gesetzes vom 18. März 1887, die theilweise Abänderung und Ergänzung des Allgemeinen Berggesetzes betreffend, und 8 24 der Ausführungsverordnung hierzu vom 19. März 1887, mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Hypothekengläubiger binnen drei Monaten vom Er laß dieser Bekanntmachung an die Zwangsversteigerung des losgesagten Bergbaurechts bei dem unterzeichneten Amtsgerichte beantragen können, widrigenfalls es nach Ablauf dieser Frist erloschen ist. Schwarzenberg, am 1. August 1893. Königliches Amtsgericht. Kunz, Ass. Betreffs der Stadtverordneteu-Wahlen sind nach 8 44 der Rev. Städte ordnung alle diejenigen Bürger, welche die Abentrichtung von Staats- oder Gemeinde- Abgaben einschließlich der Abgaben zur Schul- und Armencasse länger als zwei Jahre ganz oder thellweise im Rückstände gelassen haben, von der Stimmoerechtigung ausge schlossen, daher in die Wahlliste nicht mit aufzunehmen. Vor Anfertigung der Stadtverordneten-Wahlliste bringen wir obige Bestimmung hierdurch in Erinnerung mit der Aufforderung an alle durch dieselben bettoffenen Restanten, ihre bezeichneten Abgabenrückstände längstens biu«e« 14 Tage« vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an abzuführen. Binnen gleicher Frist wollen sich auch behufs ihrer rechtzeitigen Jnpflichtnahme die zur Erwerbung des Lößnitzer Bürgerrechts Verpflichteten, eventuell apch die hierzu Berechtigten (8 17 der Rev. Städteordnung) melden. Verspätete Anmeldung würde die Nichtaufnahme in die diesjährige Liste für die Wahl der Stadtverordnete« zur Folge haben. Lößnitz, am 5. August 1893. Das Verzeichniß der Gaben sowohl wie über die Bertheilung liegt zur Einsicht nahme für jeden Geber hier aus. - Schwarzenberg, am 5. August 1893. Tagesgeschichte. Deutschland. — Vermehrung der Grenzaufseher. — Nachdem durch kaiserliche Verordnung ein Zuschlag von 50 Proc. auf den Zoll für den Eingang russischer Waaren in das deutsche Zollgebiet gelegt ist, wird der bisher schon nicht ganz unerhebliche Schmuggel an der deutsch-russischen Grenze jedenfalls noch bedeutend zunehmen. Es wird daher der „Berl. Börsenztg." zufolge beabsichtigt, das Aufsichtspersonal auf der ganzen Linie zu verstärken. Hier von werden hauptsächlich betroffen die Bezirke der Haupt zollämter zu Eydtkuhnen, Johannisburg, Memel, Neiden burg, Pillau, Prostken, Tilsit, sowie Danzig mit Neufahr wasser und Thorn. Die mit Civilversorgungsschein ver sehenen Unterofficiere, die für Greuzaufseherstellen von den Provinzialsteuerbehörden notirt sind, können daher in der nächsten Zeit ihre Einberufung erwarten. Eine Vermehr ung des Oberbeamtenpersonals wird die Zollerhöhung nicht zur Folge haben. — Das kaiserliche Gouvernement von Dcutsch-Ostafrika hat um Hinaussendung einer größeren Zahl von Zoll assistenten 2. Klasse gebeten. Geeignet für die Stellung dieser Beamten würden jüngere, unverheirathete, aus dem Unteroffizierstande hervorgegangene Grenz- oder Steuerauf Ihr vom V Leipzig. Vorstand siheid rtheke und inter günsti 3 nt gutes, a Quellen, eia s zu jeden genden Tei noch geschi Wahnuug Für die durch das Schadenfeuer allhier am 22. Juni dieses Jahres bettoffenen Calamitosen sind beim Stadttathe insgesammt 500 Mark 50 Pf. Geld (darunter 203 M. 15 Pf. Reinertrag eines Concertes vom hiesigen Turnverein), sowie 1 D-ckbette, 2 Kopf kissen, 1 Unterrock, 1 Zacket und 1 Paar Schuhe eingegangen. Nachdem die Bertheilung dieser Gaben an die Brandcalamitosen nach Einholung und Feststellung der Verlustverzeichnisse derselben stattgefunden hat, wird Namens der Bedachten den freundlichen Gebern hiermit herzlicher Dank ausgesprochen. MrbDolksfrrund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Alutsblütt für die kö«igli»t« und städtische« Behörden t« L«t, Srt«hai«, Hartenstein, Ioh»«»ge»r,e»stadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildeufels . Junghähn Lntree 50 oncertlokal. >ll Weißflog. rg Sonnabend, den 12. August 18S3 werden bei der unterzeichneten Behörde wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dring' liche Sachen erledigt. König!. Amtsgericht Hartenstein, am 5. August 1893. Mertig. Fiedler scheibe. MIL, nen wandelte, wenn er die nur schwächlich entwickelte einheimische Industrie theilweise auf Kosten der Landwirthschaft mit den weitestgehenden Vergünstigungen ausstattete."