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Expedition, Druck und Verlag von C. M. Gärtner m Schneeberg. Freitag, 14. Juli 1893 Nr. 161 6 Auf dem die Firma: Schneeberger Ultramarinfabrik in Schindlers, parzellenweise an den Meistbietenden unter den vorher bekannt zu machenden Bedingung« enwerk betreffenden Fol. 64 des Handelsregisters für Neustädtel, Aue und die gegen sofortige Baarzahlung an Ort und Stelle versteigert werden. Schneeberg, den 8. Juli 1893. 3 und Schulgelder für 4. Termin 18»» sind spätestens ter, R. Lößnitz, am 12. Juli 1893. Die bei uns zur Erledigung kommende orgenstad ie erkenntli Forberg, Bürgermeister. 2 Pohl. 2 4 Schmiedels Restauration in Antonsthal sollen weiche Klötzer u. 4 in Länge, » 2 vr. von Woydt. Gras-Auktiou k Diakonus. 986 2143 1226 350 71 9 1415 23 106 2 3 2 168 n. er Expedit Pirna e aromatis ß -L allen Tou mpfohlen. zeszeit, so Tucher'sch joppenwein , daßgröß gsten Preis igsvoll Vvt. und örde hre. Anto Fabrik Der Stadtr Dr von Woydt. ag, den den im T )re verpaß Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Prei» vierteljährlich I Mark 80 Pfennige. Nachmittags '/,3 Uhr soll die diesjährige Grasnutzung auf unserem vormals_Ebert^sHe«GM LZ' ZK 3,„ 4„ und 4„ in Länge, zweite Schntzmannsstelle ist vom 1. Oktober ds. Js. ab anderweit zu besetzen. Mit derselben ist Pensionsberechtigung und ein Gehalt von jährlich 650 45 Bekleidungsgeld, einigen Nebenbezügen, sowie freier freundlicher und geräumiger Dienstwohnung verbunden. Im Polizeidienste erfahrene, vollkommen gesunde Bewerber wollen ihre Ge suche unter Beifügung von Zeugnissen bis zum 1. August a. e bei uns einreichen. Hartenstein, den 12. Juli 1893. Brennscheite, Brennknüppel, Zacken, Neste und Stöcke, Sonnabend, den 15. Juli 1893. Nachmittags halb 3 Uhr kommt in der Krauß ' schen Restauration in Crandorf 1 Kuhkalbe meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Schwarzenberg, am 12. Juli 1893. Der Gerichtsvollzieher des Wnigl. Amtsgerichts. Sekr. Roth. bis End- Juli d. I. an unsere Stadtsteuer-Einnahme bei Vermeidung der Zwangsbeitreibung zu bezahlen. von 13—15 om Oberstärke, - 16—22 - - 23—29 - - 30—36 - - 37—42 - - 44—50 - - 8—12 - Bekanntmachung Das Einsammeln von Beeren aller Art, sowie das Erholen von Leseholz « dem städtischen Forstreviere Burkhardtswald ist ««r Wochentags imd Mar i« der Zeit von früh « Uhr bis abends « Uhr gestattet. Personen, welche außer dieser Zeit betroffen werden, haben eine Strafe vo« 1 bis 10 Mark zu gewärtigen und im Nichteinbringungsfalle wird die Verwandlung dieser Strafe in Haft bei dem zuständigen Königlichen Amtsgerichte beantragt werden. Forstrevier-Verwaltung Bnrkhardtswald, den 7. Juli 1893. Die am 15. dss. Monats fälligen eommnnl. Abgabe« für ». Termin 18V» WLM enberg. einzeln und partieenweise, foweit die gestellten Kautionen nicht ansreiche«, unr gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Auskunft über diese Hölzer ertheilt auf Befragen der unterzeichnete Oberförster.. Königliche ForstrevierverwaUurg Crandorf zu Brettenbrunu und Königliches Forstrentamt Schwarzenberg, am 11. Juli 1893. " - , Dienstag, den 25. Juli 1893, von vormittags halb 9 Uhr an, Der Rath der Dtadr. Zieger, Brgrm. > Blaufarbenwerk betreffenden Fol. Dorfschaften ist heute verlautbart worden, daß die "Carl Heinrich Klemm und bez. Carl Emil Bonitz ertheilte Procura erloschen ist, daß Franz Eli Wagner, Kassirer, Constantin Hermann Meutzner, Farbenmeister, und Ernst Richard Schuster, Buch halter, sämmtlich in Schindlers Blaufarbenwerk, Prokuristen der Firma geworden sind und daß dieselben, sowie der bereits eingetragene Procurist Friedrich Hermann Schmidt in Schindlers Blaufarbenwerk die Firma nur gemeinschaftlich und zwar so vertreten dürfen, daß je zwei der Genannten dieselbe zeichnen. Schneeberg, den 8. Juli 1893. Königliches Amtsgericht. Müller. - Stangenklötzer Raummeter weiche Nutzknüppel, Tagesgeschichte. Deutschland. — Zum Besuch des russischen Thronfolgers wird aus Berlin, 12. Juli geschrieben: Auf der Rückreise nach Pe tersburg hat der russische Thronfolger auch dem deutschen Kaiserpaar einen kurzen Besuch abgestattet. Das Unter bleiben dieses Besuches auf der Hinreise nach London war bekanntlich da, wo man das Gras wachsen hört, „auffällig" bemerkt worden, obwohl lediglich ein Zufall es herbeige führt hatte, daß der Thronfolger damals Berlin ohne Aufenthalt zu nehmen berührte. Ebenso wenig ist es an- u! «Ist verrücken si ht versäum erbötig, j franco erh en-Special m Perrück ißstr. 9. >em lebhaf Jnserttonsgebühren: die gespalten« Zeile 10 Pfennige^ hi, »weispalttge Z«Ne amtlicher Inserate 2d Pfennige. ler ärenwalde. vonT jorwissen. anienstr. 1? sowie eidl gezeigt, tischer Betrachtungen zu machen. Der Mann, der der einst berufen sein wird, die Herrschaft in dem mäch tigen .Reiche im Osten von Deutschland zu übernehmen, ist aus das Herzlichste aufgenommm worden. Die freund lichen Erinnerungen, die er von seinem letzten Besuche bier hinterlassen hat und die zu der Hoffnung berechtigen, daß der thvrichte von dem Panslawismus gepredigte Deutschen haß an ihm keine Stütze finden wird, sind auf diesen Em pfang vielleicht nicht ganz ohne Einfluß geblieben. Aber Niemand wird ernsthaft versichern wollen, daß eine poli tische Mission den Kronprinzen hierhergeführt habe, und Feuerlöschordnung Schneeberg betr. Nachdem mehrfache Mißstände bei vorgekommenen Bränden in der Richtung herangetreten sind, daß trotz der nachstehend abgedruckten Vorschrift in 8 30 der Feuer löschordnung für Schneeberg der Brandplatz unbefugt betreten wird, machen wir darauf aufmerksam, daß der neu organisirte Wach-Absperrzug zu unnachsichtlichem Vorgehen und persönlicher Abwehr, ohne Ansehen der Person, gegen das unbefugte Be treten des Brandplatzes angewiesen ist. Außerdem wird von dem Strafbefugniß des 8 31 ebenso ohne Nachsicht Gebrauch gemacht werden. Wir fordern deßhalb diejenigen Personen, welche nicht in 8 30 aufgeführt sind, auf, in Zukunst das Betreten des Brandplatzes wie überhaupt das Laufen zu den Brän den zur Vermeidung deren angedrohten Nachtheilen zu unterlassen. Schneeberg, den 11. Juli 1893. ter ütter r - Liqüeu iß von-Gu sein rc. ga ienste. en Restaur sern und I6 Mok »berg. j. Bern «ter'S « Dstra-Allee, -arzenb Holz-Versteigerung ans Tra«- dorfer Staatsforstrevier In Herbach. daß während der drei Stunden, die er in Potsdam^ver- weilte, Fragen wichtiger Art zum Austrag gebracht seien. Mit solchen Aufgaben Pflegen Thronfolger nicht betraut zu werden. Man wird sich also aller Vermuthungen ent» schlagen müssen und den Besuch hinnehmen für das, waS er sicher ist: ein erneutes Zeichen für die Fortdauer freund schaftlicher Beziehungen zwischen den Höfen in Petersburg" und Berlin, deren Bedeutung für die praktische Politik dessen nicht überschätzt werden darf. Den französischen Com. binationspolitikern ist durch den Besuch in Potsdam em dicker Strich durch die luftigen Rechnungen gezogen worden." Sie müssen die kühnen Phantasiegemälde, die sie auf Gnwd erg. tme brik vo krzsebUolksstrund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. AUltsvlatt für die königlichen und städtischen Behörden in «ne, Srünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg uttd WfldevfelS. vr. von Woydt. 8 30. Zu dem abgesperrten Brandplatze hat außer den Mitgliedern des Stadtraths, des Feuerlöschausschusses, den Polizeibeamten, den Feuerwehrmannschaften und den Ca° lamitosen Niemand Zutritt. 8 31. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Feuerlöschordnung werden, soweit sie nicht nach den bestehenden Gesetzen zu bestrafen sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Spritzenmannschaften der Pflichtfeuer- wehr Schneeberg tzezr. Zufolge Beschlusses der städtischen Collegien machen wu hierdurch bekannt, daß diejenigen Mannschaften der Pflichtfeuerwehr, welche die Bedienung der 3 dieser zugetheilten Spritzen bilden, bei vorkommenden Bränden vorerst nicht sofort auf den Brandplatz abrücken, sondern sich auf einem dem Standorte ihrer Spritze zunächst lie genden Platz zu sammeln und auf den Befehl des Branddirektors zum Abrücken auf den Brandplatz zu warten haben. Es haben deßhalb diese Spritzenmannschaften der Pflichtfeuerwehr auf so lange bei ihren Spritzen zu bleiben, als bis ihnen andere Weisung wird und dürfen dieselben jedesfalls nicht auch für ihre Person den Brandplatz zu irgend welchem Zweck ^besuchen. Im übrigen bleiben die Verpflichtungen dieser Spr' m.umschaften vollständig Bestehen, wie auch den Funktionen der übrigen Pflichtfeue uleute beim Räumerzug, Wach- Absperrzug und Hydrantendienst überhaupt nichts geänoert wird. Schneeberg, den 11. Juli 1893.