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uns vrckchrobiirs»^ » Er- i der r der gung ) fest- > De- igten. ionerr »reche nicht Mi- s be- Tri- schen ferenz larxl- nische inun- serea- itzende aß die a son- >itsor- Vor- Welt- 1 aus einem tskon- lreffende zuwidsr- zezahtten r Sluer- 1SZZ lm enserNS- n seinem hlelungs- > für ihn lörde der ctunqs- Js. als- enz e am ltungs- hatter- ebenen t Tha- or des r, der )en 56 )elega- ichsar- er Ar- vertre- Ley, streiche lteresse Füh- erfüh- Albert Kurt igepflicht >en ver. nd zwar ieben ist, die An- ann auf werden, »as letzte eit gibt, urtschaft hwiegen er durch »aft ent- en: eine al- oder rherstel- auf im besind- Gleich- res der Vinnen- ckrttrci- cyließen -r Aus- >n- und Gesetz s Recht idken der ' als des den lbge- i elf Ische rlken scheu ver nicht - die rauf ürde c zu icher Heu und Aus unserem eigenen Elend heraus begreifen wir den Sinn dieser geschichtlichen Erzählung, die ihrer inneren Wahrheit wegen im japanischen Geschichtsbuch vermerkt wurde. Die Steuern eines Volkes für seinen Staat sind notwendig. Aber sie können eines Tages die Wirtschaft löten, daß Armut das Volt schlägt. Dann geht ein weiser Fürst hin oder ein kluger und weiser Führer des Volkes, > preßt nicht noch mehr Steuern und Staatsarbeit aus dem Volke heraus sondern beschränkt alle Ausgaben für Staat und Beamten, zwingt alle in der Notzeit sich zu bescheiden mit , dem, was da ist, bis das Volk sich wieder erholt, bis alle Schornsteine wieder rauchen. Dann ist das Volk wieder reich. Dann wird das Volk wieder Steuern zahlen, wird sie gern zahlen, damit der Staat mächtig und angesehen wird, seine Beamten ihr verdientes Brot und die verdienten Eh ren erhalten. Keine Arbeit wird dem Volk zu viel sein. Da nach handelt« der weise japanische Kaiser vor 1600 Jahren. So denke und tue aber heute >eder einzelne von uns, denn darin sind wir alle Verantwortliche für das Gemeinwohl, seder für sich. Jeder bequeme sich dem bitteren Leben an, arbeite und lasse arbeiten, bis eines Tages auch bei uns wieder die Schornsteine rauchen, das Zeichen des Wohlstan des. Das dürfte wohl auch der Sinn der neuen deutschen Wirtschaftsgesetze sein. Ein jWinMee LreAhresvlW im 4. Jahrhundert. Ar. Ar. Es gibt nichts Neues in der Welt. Auch die früheste Geschichte der Menschheit, der kultivierten Mensch heit, kannte schon Wirtschaftskrisen. Die Lösungen bewegen sich immer in den gleichen Sektoren des Lebens, damals wie heute. Die alten Vorgänge brauchen wir nur auf unsere Zeit zu übertragen, mit den Aeußerungen des mo dernen Lebens zu erfüllen, und schon haben wir die tief innerliche Gleichmäßigkeit der heutigen und urfernen Vor gänge herausgefunden. Da finden wir in den beiden ältesten Geschichtsbüchern der Japaner, Kojiti und Nihongi, einen merkwürdigen so zialen Vorgang aus der Zeit des Kaisers Nunkoku, der fast das ganze vierte Jahrhundert hindurch regierte. Nihongi datiert das Gespräch des Kaisers mit seiner Gattin mit dem Jahre 319. Der Bericht lautet: Eines Tages stieg der Herr, der Kaiser Nunkoku, auf einen hohen Berg, fein Land zu überschauen. Er bemerkte, daß nirgends ein Rauch aufstieg. Da erschrak der Kaiser, denn dies war ihm das sicherste Zeichen für die Armut sei nes Landes. Kein Schornstein rauchte. „Das ganze Land ist von Armut geschlagen!" rief der Kaiser aus. „Sofort sollen alle Steuern erlassen, keine mehr eingezogen werden. Jede Fronarbeit hat zu unterbleiben. Drei Jahre lang." So befahl der Kaiser, und so geschah es. Der Kaiser und sein Hof mußten, wie wir heute sagen würden, ihren Lebensunterhalt einschränkend Der Palast verfiel in dieser Zeit. Das Dach zeigte Risse, die nicht ausge- bessert wurden, so daß es allerorten hineinregnete. Es war recht unbequem, aber der Kaiser hielt durch und zwang sei nen Hof, mit ihm die Zeit über den Verhältnissen entspre chend zu leben. Nach drei Jahren stieg der Kaiser auf denselben Berg und siehe da: über das ganze Land hin zog sich der Rauch der Schornsteine aus Hütte und Haus. Da frohlockte der Kaiser, denn nun mußte er sein Volk reich und glücklich. Als er zu Steuern aufrief, gab das Volk gern, und den Landmann schreckte keine Arbeit für seinen Fürsten und Führer. Gepriesen wurde seine Herrschaft als die „Regie rung des Weisen Kaisers". Line halbe Million Straßenbäume in Berlin. Daß in den meisten Straßen Berlins Bäume stehen, ist bekannt. Wer aber weiß, daß die Reichshauptstadt eine halbe Million Straßenbäume besitzt? Würde man sie zu einer Allee zu- sammenstelle», so könnte man von Berlin bis Rom ununterbrochen in ihrem Schatte» spazieren gehen! Da zu besitzt Berlin rund 2500 Hektar Parkanlagen, von denen die Hälfte Volksparks mit Spiel- und Liegewiesen, die übrigen Slbmuckplätze innerhalb der Stadt, Sportplätze mit Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Schulgärten usw. sind. Kehrst zar Keimst im MÜL... ! RDB. Ein rührendes Beispiel für die Heimatliebc, die deutsche Auswanderer auch heute noch beseelt, obwohl sie seit langer Zeit im Ausland leben, ist der Brief, den das .,German Tourist Information Office", die New Yorker Vertretung der Reichsbahnzentrale für den Deutschen Reise- »erkehr, kürzlich von einem in San Diego, Kalifornien, im Ruhestand lebenden Hauptmann der amerikanischen Bun- lesarmee erhielt. Hauptmann P. hatte sich in New York :inen Plan für eine Deutschlandreise zusammenstellen las sen und interessierte sich besonders für Orte an der Köln- Mindener Eisenbahn. Von unterwegs schrieb er an das Büro den folgenden Brief: „Ich lelbst war einmal vor langer Zeil bei der alten Köln-Mindener Eisenbahn angestellt. Solche Namen wie Stationsvorsteher Stuenke. Jask» Zimmermann. Schlueter, Ehlert, Pichert, Kirchhoff. Nemert, Bergmann und Mueller ieben immer noch in meiner Erinnerung. Und heute ist mir als ob ich über di« breite Kluft der Jahre den alten Rus „Wan" (telegraph. Abkürzung für Wanne. Die Schriftleitung.) höre, der über Drähte aus Gelsenkirchen, Herne und Recklinghausen kam und die Abfahrt der Züge signalisierte . - . Nach Erhalt Ihres so freundlichen und inhaltreichen Briefes habe ich mich entschlossen, einen viel - längeren Aufenthalt in Wanne-Eickel zu nehmen als ich ur- s sprünglich oorgelehen hatte, und ich werde auch die umlie- s genden Städte .'suchen." Im Nihongi wird noch das Gespräch mitgeteilt, das er mit der Kaiserin, seiner Gattin, führte. Als er von dem Wohlstand des Landes sprach, fragte sie ihn. was er unter Wohlstand verstehe. Der Kaiser antwortete: „Das ist doch sonnenklar. Wenn der Rauch sich über die Lande zieht und nichts und niemand das Volk hindert, zu verdienen." Dar auf zeigte die Kaiserin ringsum auf den verwahrlosten Pa last: „Die Mauern bröckeln ab. Wir können sie nicht ' mehr Herstellen. Alle Gebäude des Palastes sind in ganz , schlechtem Zustand. Man zerreißt sich die Schuhe, wo man , hingeht. Soll das Wohlstand fein?" Der Kaiser erwi- . verte ernst: „Der Himmel beruft den Fürsten zum Wohl seines Volkes! Das Volk bleibt darum erste Grundlage für alles. Des Volkes Armut ist meine eigene Armut, des Volkes Wohlstand ist mein eigener Wohlstand Ein rei ches Volk und ein armer Fürst, das gibt es nicht." gegen ihn Klage auf Freigabe erheben. Für diese Klage ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Pfändung erfolgt ist. Zur Erläuterung sei erwähnt, daß es wenig Sinn und Zweck hat, wenn Gütertrennung zwischen Eheleuten vereinbart wird, wo das Vermögen der Ehefrau ausschließlich in der eingebrachlen Ausstattung besteht und auch für die Zukunft bestehen wird. An diesem Vermögen wird sich ja praktisch das Verwaltungs- und ganz besonders das NutznießungSrecht kaum ausschließen lasten. Gütertrennung kann eine praktische Wirkung nur haben, wenn die Ehefrau zinSbrinacndes Vermögen besitzt. Der Zins- gcmiß stunde bei gesetzlichem Güterstau-« dem Ehemann« zu und Gläubiger von ihm könnten sich daran für etwaige Verbindlich keiten schadlos halten. Ratsam ist es, Gütertrennung zu verein baren, wenn die Ehefrau Grundstücke, Hypotheken u. a. besitzt und zur selbständigen Verwaltung in der Lage ist. Bei jeder Ver fügung darüber muh nämlich beim gesetzlichen Güterstau-« der Ehemann seine „ehemännliche Genehmigung" geben. Bei Güter trennung dagegen kann die Frau frei und selbständig verfügen. Es wird ausgefallen sein, daß bisher immer von „Vereinba rung der Gütertrennung" gesprochen worden ist! Diese Verein barung geschieht durch Abschluß eines Eheverlragcs vor einem Ge richt oder Notar. Um diesem Vertrag unbeschränkte Wirksam keit gegen Dritte zu verschaffen, muß die Eintragung des Vertra ges in das Gükcrrechlsrcgifler des Amtsgerichts, das für den Wohnsitz des Mannes zuständig ist, beantragt werden. Die Wirksamkeit des Eheverlragcs Dritten gegenüber beginnt sosort mit der Eintragung in das Gütcrrechtsregistcr. Unter den Ehe leuten bcslchl Gütertrennung bereits seit dem Zeitpunkte des Vertragsabschlusses. Verlcgl der Ehemann seinen Wohnsitz, so muh die Eintragung, um Dritten gegenüber wirksam zu bleiben bei dem neu zuständigen Amtsgericht wieder beantragt werden. Das geschieht unter Vor legung einer beglaubigten Abschrift aus dem Gülcrrcchlsregister des bisher zuständigen Amtsgerichts, Lie auf Antrag erteilt wird. Zusommrnsasscnd sei daraufhin gewiesen, dah stets zu prüfen ist, cb Lurch Gütcrtrcnnuny Las erreicht wird, was bezweckt ist. Die Kosten dafür sind nämlich beträchtlich und können sehr oft ge spart werden. Für die Kosten des Ehevertrages hastet die Fran. L. M. Saale-Konferenz in Magdeburg Magdeburg, 9. Juni. Auf einer Konferenz über die notwendigen Arbeiten an der Saaleeinbruchsstelle bei Bern burg, an oer auch Vertreter des Reichsverkehrsministeriums teilnahmen, wurde eine Einigung dahingehend erzielt, daß eine Entfernung der In die Saale gerutschten Kalkmassen durch die vorhandenen Mittel nicht gewährleistet werden könne. Es sei notwendig, den Durchstich am Saaleknie bei der Eisenfurt sofort nachdrücklich in Angriff zu nehmen. Die Arbeiten sollen so beschleunigt werden, daß der Schiffs verkehr voraussichtlich schon am 1. Juli wieder ausgenommen werden kann. Schattenleiten des Sommers Mensch, Tier und Pflanzen freuen sich der schönen, warmen Vorsommertage. Vergnügte Welt unter blauem Himmel in goldenem Sonnenglanz: wem ginge da nicht das Herz auf! Auch die Hausfrau freut sich dieser Sonnentage, di« es ihr gestatten, alle Wohn- und Wirtschaftsräume gründlich durchzulüften. Denn das ist eine der wichtigsten Forderungen dec Wohnungshygiene. Aber mit dem Türen- und Fensteraufreißen ist es allein nicht getan, man muß sich auch überlegen, w a n n es zu geschehen hat. Wenn draußen der Sonne sengender Strahl herniederbrennt, dann halte man zur Erzielung eines kühlen Zimmers die Fenster fest verschlossen und verdunkele sie durch Vorhänge und derglei chen. Falsch ist es, wie es Io häufig geschieht, des Mittags Türen oder Fenster zu öffnen, damit etwa frische Luft hin einkomme: nein, da kommt nur um so größere Hitze in die Zimmer. Aber morgens, abends und möglichst auch nachts soll man die Fenster ofsenhalten. Zugluft, richtig herbei- geführt, ist auch ein gutes Mittel gegen die Fliegen in der Wohnung. Denn diesen lästigen und schädlichen Mitbe wohnern" muß die Hausfrau allerschärfsten, unerbittlichen Kampf ansagen. Sic belästigen nicht nur groß und klein, sondern tragen in die Milch des Kindes wie in die Spei sen der Erwachsenen Krankheitsstoffe hinein, wenn man nicht durch Bedecken der Speisen und durch einen regelrechten Kampf gegen die Fliegen für ihre Vernichtung Sorge trägt. Mit Fliegenklatschen, mit Fliegenpapieren, und wenn mög lich mit Fliegenfenstern aus Drahtgaze, gehe man ihnen zu Leibe und wehre man ihnen den Zutritt. Man schließe son nenbeschienene Fenster und sorge besonders nach Sonnen untergang für Herstellung von Zugluft. Gemüse und Obst, Milch und Kartoffeln, Eier und Käse sollen im Sommer im Küchenzettel der Hausfrau eine ausschlaggebende Rolle spie len. Trotzdem wird man Fleisch und Wurst nicht entbeh ren wollen. Hier heißt es aber wieder aufpassen, damit nichts Verdorbenes auf den Tisch kommt. Neben dem Kühl halten der Nahrungsmittel und deren Schutz vor Verunreini gung durch Fliegen muß die Hausfrau wissen, daß vom Fleisch besonders die inneren Organe — Lunge, Herz, Le ber und Niere — der Fäulnis durch die Sommerwärme besonders leicht zum Opfer fallen. Noch tausend andere Fragen der Gesundheitspflege tauchen auf, denen sich die Hausfrau gerade auch im S--- mer gewachsen zeigen muß. Die Hausfrau sollte sich uver diese Fragen genauestens unterrichten, um beizutragen zur Gesunderhaltung der Familie, die Keimzelle des Staates. Allerlei Neuigkeiten Professor Langstein gestorben. Professor Langstein, einer der führenden Männer der modernen Kinderheilkunde, erlag in seiner Berliner Wohnung einem Schlaganfall. Professor Langstein, von Geburt Wiener, sah sein vornehm stes Ziel in der Bekämpfung der Säuglings- und Kleinkin. dersterblichkeit. Die Krönung seines Lebenswerkes ist das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Haus, dessen Leiter er seit seiner Gründung war. § Weitere Herabsetzung der Wohlfahrlszuschüsse für die Gemeinden. Die bereits angekündigte weitere Herabsetzung der Reichszuschüsse zu den Wohlfahrtsausgaben der Gemein den ist nunmehr erfolgt. Die Gesamtsumme des Reichs zuschusses für den Monat Juni ist auf 70 Millionen RM. festgesetzt worden. (Im Mai 75 Millionen, früher 80 Mil- lionen.) Segelflug Darmstadt—Saarbrücken. Der Schweinfur ter Segelflieger Dittmar landete nach 1 ^stündigem Fluge von Darmstadt kommend in Saarbrücken. Dittmar hatte sich vom Darmstädter Flugplatz mit einem Motorflugzeug bis auf 2000 Meter Hochschleppen lassen und war dann unter Ausnutzung des starken Ostwindes über Kaiserslautern nach Saarbrücken geflogen. Tuchfabrik eingeäschert. Im Hauptgebäude der Tuch fabrik von Weise L Neumann in Sommerfeld brach nachts aus bisher noch ungeklärter Ursache Feuer aus, wodurch das vierstöckige Haus mit einer Straßenfront von 27 Fenstern mit allen Maschinen vollständig eingeäfchert wurde. Die Feuerwehr mußte sich auf die Rettung der Nebengebäude beschränken, was ihr auch gelang. e » « o y u u » v > i u) , e t v ,l e r > ch o j- sen. Der m der Gartensirage m Holzweißig wohnende 57jährige Elektriker Sehmilch erschoß feinen Sohn und be ging nach der Tat Selbstmord. Der Grund zu dieser furcht baren Tat, die am Geburtstag der Mutter begangen wurde, ist unbekannt. Der Sohn halte am folgenden Tag seinen 21. Geburtstag feiern tonnen. Dessau. Zwei Todesopfer einer Gasexplo- f i o n. Lm Haus Karlstraße 3? m der Wohnung des Werk meisters Lißner ereignete sich eine schwere Explosion. Die Ehefrau des Werkmeisters war mit ihrer Schwester, einet Frau Frisch aus Leipzig, damit beschäftigt, Kleidungsstücke mit Benzin zu reinigen. Die Lenzingase entzündeten sich an einer Gasflamme, die man fahrlässigerweise hatte bren nen lassen. Durch die Gewalt der Explosion wurde das Fen ster herausgerissen und die Mauer eingedrückt. Die beiden Frauen wurden in schwerverletztem Zustand ins Kranken haus gebracht, wo sie jetzt ihren Verwundungen erlegen sind Böhmisch-Leipa. Zweifacher Tod im Grün- uttersilo Ein eigenartiger Unfall, dem zwei Men- chenleben zum Opfer fielen, ereignete sich in einem Grün- uttersilo, der zur Konservierung von Grünfutter gereinigl werden sollte. Der Wirtschaftssch'mied Dobias stieg auf einet Leiter in die Kamnier des Silos, in der sich noch ein Rest von vergorenem Mais befand. Dobias nahm an, daß di« Kohlensäuregase bereits abgezogen seien Einige Zeit später wurde er von dem Wirtschafter Jahnel bewußtlos gefunden Mit Hilfe zweier Männer ging Jahnel sofort ans Rettungs werk, doch stürzte auch er auf dem Boden der Kammer be wußtlos zusammen. Auch seine Helfer gerieten in höchsn Gefahr; sie konnten sich aber rechtzeitw retten. Die Feuert wehr drang mit Gasmasken in den Silo ein; Dobias und Jahnel waren aber bereits tot. „Schulden, Gerichtsvollzieher, Pfändung, Gütertrennung!" das find Worte, die in der heute wirtschaftlich so schweren Zeit oft in einem Atemzuge genannt werden. Wie wenig diese Morte überhaupt in Zusammenhang zu bringen sind, wissen die meisten von denen, die sie aussprechen, nicht. An dem Worte „Gütertrennung" verstehen die meisten, daß durch Vereinbarung derselben «ine scharfe Trennung des Eigen tumes der Ehefrau» und des Ehemannes stallfinLet und dabei eine genaue Feststellung und Aufstellung des beiderseitigen Vermögens erfolge, wodurch das Eigentumsrecht der Ehefrau an ihrem einge brachten Gute für immer festgestellt bleibe. Das ist irrig. Durch Vereinbarung der Gütertrennung unter Eheleuten wird lediglich erreicht, daß für die Zukunft das Verwaltungs- und NutznießungS- recht des Mannes an dem Vermögen der Frau ausgeschlossen wird. Eine Aufstellung des beiderseitigen Vermögens erfolgt nicht. Durch die Eheschließung erhält der Mann Kraft Gesetzes das Recht, das Vermögen der Frau zu verwalten und Nutzen daraus zu ziehen lGesetzbcher Güterstand). Niemals erwirbt er aber ein Eigen tumsrecht an dem eingebrochten Gut seiner Ehefrau. Meist lasten sich die Leute dazu bestimmen, Gütertrennung zu vereinbaren, wenn sie befürchten, daß Gläubiger -cs Mannes ZwangSoollstreckungsmaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute vornehmen lasten werden und sie dadurch Gefahr lau sen, daß cingcbrachtes Gut und Eigentum der Ehefrau für Ver bindlichkeiten des Mannes gepfändet wird. Diese Gefahr können sic aber durch Vereinbarung der Gütertrennung nicht beseitigen. Das Gesetz vermutet nämlich, daß alles, was sich in -er Wohnung von Eheleuten besindct, Eigentum des Mannes ist. Der Gerichts vollzieher wir- also alles pfänden, was er für entbehrlich erachtet und den Einwand der Gütertrennung unberücksichtigt lassen. Die Frau Haftel niemals für Verbindlichkeiten ihres Mannes mit Ihrem Eigcntume. Wird ihr persönliches Eigentum, bez. Be standteile desselben, für solche Verbindlichkeiten in Anspruch ge nommen, so hat sie das Recht und vielleicht die Pflicht, die Frei gabe ihres Eigentums zu verlangen. Dies muß sie dem Gläubiger, der die Vollstreckung vornehmen ließ (nicht dem Gerichtsvollzieher), gegenüber tun und dabei ihr Eigentumsrecht an den gepfändeten Gcgenstän-en nachweisen. Das wird sie in der Regel durch Vor legung von Rechnungen und evtl, anderen Belegen können. Ver weigert der Gläubiger noch daraufhin -le Freigabe, so kann sie