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rund 800 Millionen entsteht. Nun ist auch im Jahre 1932 ein Posten zur Deckung des alten Fehlbetrages in höhe von 420 Millionen vorgesehen. Wir kommen also bei dem aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbetrag von 1690 Mil lionen auf 1270 Millionen herunter. Dazu tritt der neue Fehlbetrag von 800 Millionen Mark, so daß wir insgesamt Ende des Rechnungsjahres 1932 einen Fehlbetrag von 2070 Millionen haben werden. Wenn man sich überlegt, daß in diesem Fehlbetrag die 470 Millionen Lxkraordinarium sind, die wir aus früheren Jahren mitgeschleppt und erst im vorigen Jahr endgültig als Fehlbetrag ausgebracht haben, so ergibt sich, daß wir in Wirklichkeit im ordentlichen haushalt einen Fehlbetrag von 1^ Milliarden haben, die tatsächlich den Fehlbetrag aus den Krisenjahren 1930 bis 1932 darstellen. Das ist ein finanzielles Ergebnis, das in Anbetracht der durchlebten schweren Krise erträglich erscheint. Die Schwere des Fehlbetrages liegt darin, daß wir we niger als andere Länder in der Lage sind, kastenmäßig die Deckung dafür bald zu bringen. Wenn man auf der an dern Seite sieht, daß Amerika das Etatsjahr 1931/32 mit einem Fehlbetrag von 2,9 Milliarden Dollar, also über zehn Milliarden Mark, abgeschlossen hat, daß auch Frankreich sich mit einem Defizit plagt, das 26 Milliarden Franken in diesem Jahre betrügt, so ergibt sich immerhin, daß unser Fehlbetrag bei aller Schwere, die er kastenmäßig und etats mäßig bedeutet, an der Schwere der Krise dieser drei Jahre gemessen ein Ergebnis darstellt, das nicht allzu gefährlich ist. ! Infolge von Dispositionen, die wir rechtzeitig getroffen haben, haben wir im Reiche nennenswerte'Kaiienschwierig- keiten nicht zu befürchten. Schulden und Bürgschaslen Der Minister macht dann einige Bemerkungen über Sen Stand der Schulden des Reiches. Die Schulden betrugen am 31. März 1932 12,152 Milliarden und am 31. Dezem ber 1932 12,264 Milliarden, von dem Schuldenbetrag am 31. März waren 10,430 Milliarden fundierte Schuld, von dem Schuldenstand Ende Dezember 10,428 Milliarden. Die fundierte Schuld ist also um rund 2 Millionen gesunken. Der Minister gibt schließlich eine Uebersicht über die vom Reiche übernommenen Bürgschaften. Ihre Summe be trug am 1. April 1932 2015 Millionen, am 1. Oktober 2146 Millionen einschließlich 150 Millionen für Wechselkredite zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung beim Straßenbau und bei der Wasserwirtschaft. Auf die Landwirtschaft entfallen da von 270 Millionen, und zwar 71 Millionen auf Düngemil- telkredlte und 117 Millionen auf die landwirtk^aftliche Um schuldung auf Grund des Osthilfegesehcs. Läuterung der Gemeinden Finanzpolitisch sehe er die gesamten Etats des Reiche», oer Länder und Gemeinden als eine Einheit an. Es wäre ein unverzeihlicher Fehler, so betonte der Minister, wenn man nur versuchen wollte, den Etat des Reiches in Ord- nung zu bringen, und wenn man dabei die Etats der Län der und Gemeinden einem unentrinnbaren Schicksal über ließe. Insbesondere die Gemeinden find durch die ständig wachsenden wohlfahrtslasten in schwerster Bedrängnis, praktisch trage das Reich zurzeit in den Wintermonaten allerdings 80 bis 85 Prozent der wohlfahrtslaslen der Ge meinden mit einem Betrage von rund 80 Millionen pro Mo nat. Ls ergebe sich daraus, daß das Reich sehr ernsthaft den Versuch macke, die Gemeinden wieder auf die Füße zu stel len. Die Belastung der Gemeinden gehe aber nicht nur auf die Woblfahrlserwerbslosen-Beträge zurück, sondern sie gründe sich auch noch auf die kurzfristigen Kredite aus frü herer Zeit. Und so unschuldig die Gemeinden an den wach senden Wohlfahrtserwerbslosen seien, so seien doch manche Gemeinden nicht unschuldig an der kurzfristigen Verschul dung. Auch auf diesem Gebiet, so erklärte der Minister, sind wir bemüht, zu einer gewissen Umschuldung für die Gemein den zu kommen. Ob und in welcher Form sie gelingen wird, darüber kann ich im Augenblick nichts sagen. Aber auch die ses sehr ernste Problem wurde mit allem Nachdruck in An griff genommen. Erst wenn es gelöst ist, kann man sagen, daß die finanzielle Situation der Gemeinden sich wieder einigermaßen auf einer gesunden Grundlage befinde MM her deutschen Jugend Reichsarbeitsminister Dr. Syrup hat sich am Montag in Bielefeld im Westfälisch-Lippischen Wirtschaftsbund ein gehender über das Iugendnotwerk und den Freiwilligen Arbeitsdienst geäußert. Bekanntlich hat zu diesem Notwerk der deutschen Jugend der Reichspräsident ani 24. Dezember aufgerufen und mit dessen Förderung den Reichsarbeits- Minister beauftraat. Das Notwerk soll Gelegenheit zu einer ernsthaften beruflichen Bildungsarbeit bieten, gleichzeitig aber eine sinnvolle geistige und körperliche Betätigung um fassen. In Verbindung hiermit soll täglich eine warme Mahlzeit sichergestellt werden. Für Maßnahmen, die im Wege des Freiwilligen Arbeitsdienstes durchgeführt und ge fördert werden, dürfen aus den für das Notwert vom Reich zur Verfügung gestellten Mitteln, zunächst 9 Millionen, keine Beihilfen bewilligt werden. Das Notwerk soll folgende Aufgaben umfassen: 1. Arbeitslose Jugendliche bis zu 25 Jahren während der Zeit der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit beruflich zu ertüch tigen, sie durch ernste, praktische, berufliche Bildungsarbeit gegen die Folgen der erzwungenen Untätigkeit zu schützen; 2. sie gemeinschaftlich zu verpflegen und ihnen zu helfen, ihre Arbeitskleidung zu erhalten und zu ergänzen; 3. ihnen Gelegenheit zu sportlicher Betätigung zu geben und sie dadurch körperlich zu stählen; 4. ihnen geistige Anregung und Fortbildung zu bieten. Zur Förderung des Notwerks sollen unver züglich in den Bezirken sämtlicher Arbeitsämter Arbeitsge meinschaften gebildet werden. Unter Vermeidung jeglicher überflüssiger Organisationsarbeiten sind hierzu alle Stellen zusammen^ufassen, die nach ihrem Ausgabenkreis bereits Hilfe an die arbeitslose Jugend leisten. Dies sind neben den Arbeitsämtern vorzugsweise die Gemeinden mit ihren Wohl fahrts- und Jugendämtern sowie Berufsschulen, die freie Wohlfahrts- und Jugendpflege (insbesondere die Winter- Hilke). Geistlichkeit und Lehrerschaft, Jugendve^uände aller Art, Berufsverbände der Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber oereinigungen. Der Vorsitzende des zuständigen Arbeitsamtes soll nach Fühlungnahme mit den maßgebenden Stellen dafür Sorge tragen, daß die Arbeitsgemeinschaften baldmög lichst gebildet werden, daß ein Vorsitzender gewählt und die Geschäftsführung — möglichst im Anschluß an bereits be stehende Einrichtungen — geordnet wird. Die Arbeitsgemeinschaft hat zunächst die Aufgabe, den Gesamtplan für die Erfassung der Arbeitslosen Jugendlichen aufzustellen. Sie muß die bereits vorhandenen Einrichtun gen kennen und übersehen können, in welcher Weise, in welchem Umfange und mit welchen Mitteln die verschiedenen Aufgaben des Notwerks durchzuführen sind. Zur Vermei dung unnötiger Doppelarbeit ist ein klarer, umfassender Ar beitsplan aufzustellen, bei welchem zu berücksichtigen ist, daß sich die Leistungen gegenseitig ergänzen und zweckmäßig nach Dauer und Zeit ausgleichen. c Das Notwerk soll den jugendlichen Arbeitslosen täg lich mindestens vier Stunden Beschäftigung bieten, die Dauer der gemeinsamen Mahlzeit ist hierbei nicht mit einzurechnen. Grundsätzlich sollen hiervon zwei Stunden der beruflichen Bildungsarbeit dienen, mindestens zwei Stunden täglich sind auf Leibesübun gen oder auf gemeinsame geistige Beschäftigung, die der geistig-sittlichen Ertüchtigung dienen soll, zu ver wenden. Darüber hinaus sollen sich die Jugendlichen in erforderlichem Maße bei Hilfsdiensten zur Beschaffung und Zubereitung der gemeinsamen Verpflegung und bei der Instandsetzung des Heims und ihrer Arbeitskleidung betä tigen. Es ist auch zu prüfen, ob Gruppen von Äugendlichen zu Helferdiensten bei Einrichtungen der öffentlichen oder freien Fürsorge, die sich nicht zur Ankennung zum Freiwilli gen Arbeitsdienst eignen, verwendet werden können. So weit junge Arbeitslose vorhanden sind, die keinen Rück halt in der Familie haben, ist die Einrichtung von Tagesheimen durch geeignete Träger zu fördern. Zur Durchführung des Notwerks in dem geplan ten Umfange sind die Kräfte und Mittel aller vorhandenen Stellen planmäßig einzusetzen. Die Veranstaltung beruf licher Bildungsmaßnahmen liegt nach , wie vor in erster Linie den Arbeitsämtern ob. Die sonstige geistige und sport liche Beschäftigung wird vornehmlich den Einrichtungen der Jugendpflege, der Volksbildung, den Turn- und Sportver einen und anderen entsprechenden Verbänden und Vereini gungen obliegen, welche auch für geeignete Lehrkräfte und sachgemäße Durchführung zu sorgen haben. Für die Ver pflegung der arbeitslosen Jugend kommen besonders die Einrichtungen der Winterhilfe, der öffentlichen und freien Wohlfahrt, die Volksküchen und die Gemeinschaftsküchen für Arbeitslose in Betracht. Es soll aber auch der Jugend möglich gemacht werden, sich durch eigene Mitarbeit in das Notwerk einzugliedern, daher fordert der Aufruf zur Bildung freiwilliger Kameradschaften aust Zur Bildung einer Kamerad schaft sind alle Iugendoerbände und -bünde aller Art, Be- mfsverbände usw., berechtigt, die keine staatsfeindlichen Ziele verfolgen. Das Notwerk soll und darf keinesfalls par teipolitischen Bestrebungen dienstbar gemacht werden. Die Kameradschaft soll in der Regel 25 Mitglieder umfassen. Die Kameradschaften haben die gemeinsame Verpfle gung zu regeln, die hierzu notwendigen Hilfsdienste zweck mäßig zu verteilen. Neue Einrichtungen sind möglichst nicht zu schaffen, sondern bereits bestehende Einrichtungen und Anlagen auszunutzen. Die Kameradschaften übernehmen ferner die Verantwortung für die Aufstellung und Abwick lung des Arbeitsplans im einzelnen. Für die berufliche Bildungsarbeit stehen ihnen die Veranstaltungen der Ar beitsämter zur Verfügung. Für die geistige Anregung und Fortbildung sowie für die sportliche Betätigung der Mitglie- der kann die Kameradschaft selbst sorgen. Darüber hinaus können die Kameradschaften die Freizeit durch Aussprache- und Leseabende, Laienspiele und Volksgesang, Turnen und Gymnastik, Wanderungen und Geländespiele sinnvoll aus gestalten, um hierdurch den Kameradschaftsgeist zu pflegen und zu vertiefen. Sie können ferner Hilfsdienste für arbeits unfähige Hilfsbedürftige für die öffentliche oder private Fürsorge übernehmen und ihre Mitglieder hierzu heran ziehen. Die Führer der Kameradschaften müssen moralische und sachliche Eignung bieten und sich bereits im Freiwilligen Arbeitsdienst, in beruflichen Bildungsmaßnahmen oder in der Jugendfürsorge bewährt haben. Aus den bereitgestellten Mitteln können an Einrichtun gen aller Art, insbesondere auch an freiwillige Kamerad schaften Beihilfen, vor allem zu den Kosten der Ver pflegung, gewährt werden. Voraussetzung für die Ge währung einer Beihilfe ist, daß die Jugendlichen nach den kestgelegten Grundsätzen in das Notwerk eingegliedert wer- oen und daß ihnen im Bedarfskalle mindestens eine warme Mahlzeit täglich verabfolgt wird. Als Beihilfe kann höchstens je nach den örtlichen Ver hältnissen ein Betrag von täglich je 15 bis 25 Rpf. gewährt werden. Der Höchstbetray darf nur bewilligt werden, wenn der Gesamtplan des Notwerks einschließlich der warmen Mahlzeit durchgeführt wird. Die Beihilfen haben regel mäßig zur Voraussetzung, daß sich auch andere — private oder öffentliche — Stellen mit eigenen Mitteln an der Ver pflegung und den sonstigen Aufgabesi des Notwerks beteili gen. Ist die Gewährung einer watmen Mahlzeit nicht er forderlich. so darf höchstens ein Drittel des Durchschnitts satzes gewährt werden. Anträge auf Gewährung der Beihilfen aus diesen Mit teln sind an den Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsamts zu richten, der für die vorschriftsmäßige Verwendung der Mittel verantwortlich ist. Die Bewilligung kann von dem Vorsitzenden widerrufen werden. Die Arbeitsämter sind angewiesen, alle Anregungen und Anträge mit großem Entgegenkommen aufzunehmen und dafür zu sorgen, daß die geeigneten Maßnahmen so schnell und so zweckmäßig-wie möglich verwirklicht werden. Otto Mau, Berlin. Msgelmuschte Besorechungen Berlin, 11. Januar. In politischen Kreisen hat die plötzliche Reise Hitlers nach Berlin einiges Aufsehen erregt Es mußte aussallcn, daß der Führer der NSDAP seine Propaaandatätiakeit im liv- pischen Wahlkampf unterbrach, um, wie „Der Angriff" er klärte, in Berkin eine Besprechung mit dem Reichstagspräsi denten Göring zu haben, obgleich der Aeltestenrat erst am 20. Januar wieder zusammentritt, für irgendwelche Erörte- ' rungen über die parlamentarische Taktik also an sich Zeit ge wesen wäre, auch nach den lippischen Wahlen. Gerüchte wol len von einer Zusammenkunft zwischen Hitler und dein Reichskanzler wissen. In Kreisen, die der Regierung nahestehen, wird aber mit Bestimmtheit erklärt, daß eine solche Zusammenkunft nicht stattgefunden hat, und ebenso wird eine Fühlungnahme durch Mittelsmänner dementiert Es wird hinzugefügt, dah, wenn Hitler um eine Unterredung nachsuchen würde, der Reichskanzler natürlich bereit wäre, ihn zu empfangen. Da Hitler aber am Mittwoch wiederum von Berlin abreisen will, wird mit einer Zusammenkunft auch nicht gerechnet. Ebensowenig kommt eine Besprechung mit Geheimrat Hugen berg in Frage, da dieser nicht in Berlin anwesend ist. Unter diesen Umständen nimmt man an, daß der Berliner Aufent halt des nationalsozialistischen Führers Geschäften dient, die- mit den internen Parteiverhältnissen Zusammenhängen. Ueberhaupi ist man in ernsthaften politischen Krei sen der Auffassung, daß von den Gesprächen, die in der letzte Zeit zwischen einzelnen Persönlichkeiten stattgefunden haben, ein Aushebens gemacht wird, das weit über den sachlichen Werl hinausgeht, der ihnen zukommt. Wieder deutsche Militär-Macher Paris — London — Rom — Prag — Warschau — Moskau und Washington. Berlin, 11. Januar. Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, ist beab sichtigt, zum 1. April d. I. erstmals wieder seil Kriegsende deutsche Militär- und Marine-Atlachös an eine Reibe von deutschen Botschaften und Gesandtschaften zu entsenden. Militärattaches werden den Botschaften in Varls, London, Rom, Moskau und Washington und den Gesandtschaften in Prag und Warschau zuaeteilt werden. Marineattaches wer den entsandt an die Botschaften in Paris, London und Rom. Einzelne von den Attaches werden zugleich auch bei an deren Staaten akkreditiert werden. Ueber die in Frage kom menden Persönlichkeiten ist noch keine endgültige Entschei dung getroffen. Die Attaches unterstehen den einzelnen Missionschefs und müssen ihre Berichte diesen vor der Absendung vorle- gpn. Mit der Berufung von Militärattaches führt die Reichs regierung wieder eine Einrichtung ein, die seit dem Kriegs ende nicht mehr bestanden hat. Das Versailler Diktat verbot zwar die Entsendung deutscher Militärmissionen zum Stu dium fremder Heere, gestattete aber die Möglichkeit der Un terhaltung von Militär- bezw. MarineattachSs bei den deut schen Auslandsvertretungen. Für die Nichtentsendung solcher Attaches waren lediglich politische Erwägungen maßge bend. Nachdem eine ganze Reihe anderer Staaten ihren Ber liner Vertretungen Militärattaches beigegeben hat, ist wie derholt von ausländischer Seite an Deutschland mit der Auf forderung herangetreten worden, ebenfalls Militärattaches zu ernennen. Entlastung der Reichrdanl Rotendeckung 27,3 v. h. Berlin. 11. Januar. Nach dem neuen Ausweis der Reichsbank hat sich in ver verflossenen Bankwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten um 375,1 Millionen auf 3004,5 Millionen RM verringert. An Reichsbanknoten und Rentenbankicheinen zusammen sind 207,0 Mill. RM in die Kassen der Reichsbank zurllckgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 186,5 Mill, auf 3374,0 Mill. RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 20,5 Mill, auf 392,7 Mill. RM verringert. Vie Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen ha ben sich um 0,3 Mill, aus 920,4 Mill. RM erhöht. Im ein zelnen haben die Goldbestände um 1,0 Mill, auf 805,2 MM RM abgenommen, die Bestände an deckungsfähigen Devisen dagegen um 1,3 Mill, auf 115,1 Mill. RM zugenommen. Die Deckung der Roten durch Gold und deckungsfähigen De visen betrug am 7. Januar 27,3 Prozent gegen 25,8 Prozent am Ultimo Dezember vorigen Jahres. Deutscher Schicksal Bekenntnis der Danziger Jugend. Danzig, 11. Januar. Anläßlich der 13. Wiederkehr des Jahrestages der Ab trennung Danzigs vom Deutschen Reich, fand auf dem Lan gen Markt eine Jugendkundgebung des Vereins für das Deutschtum im Auslande statt, an der Danziger Schulen und Iugendoerbände teilnahmen. Senator a. D. Dr. Strunk gedachte des Abschiedes der Garnison von Danzig auf dem Langen Markt vor drei zehn Jahren. An der gleichen Stelle stehe heute die Ju gend. Das Nationalbewußtsein und der nationale Stolz sei in dem deutschen Volke wieder erwacht. Dies berechtige zu der Hoffnung für eine glückliche Zukunft. Kultussenator Dr. Winderlich gab einen Rückblick auf die vier Jahre des Weltkrieges und die Geschichte der Lostrennung Danzigs von Deutschland. „Riemals war 'es Danziger Art, zu verzagen. Aber nicht nur ein Treuegelöbnis der deutschen Jugend soll die heutige Kundgebung sein, sondern sie soll auch der Erkennt nis dienen, daß Danzigs und des Ostens Schicksal deutsche» Schicksal ist. Danzig ist erneut zum Angelpunkt der ost europäischen Geschichte geworden. Ls fühlt sich nach wie vor aufs engste mit dem deutschen Vaterland in Treue ver bunden." Es wurde darauf eine Entschließung angenommen, in der die deutsche Jugend der Freien Stadt Danzig sich am Tage der 13. Wiederkehr des Abtrennungstages vom Reich vor dem deutschen Volk und vor aller Welt zu ihrem Deutsch tum bekennt. Die Jugend ist in dem Willen einig: Dan zig bleibt deutsch! Mit einem Gedenken an die Toten und an die ent rissenen deutschen Gebiete und dem Gesang des Deutsch landliedes fand die Feierlichkeit ihren Abschluß.