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Dresdner Journal Sir. 280 1913 Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Pf, die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich an Militärpferde zu verabreichendes Futter mit einem Stroh 100 KZ Hafer 100 kg Heu 100 kg Rochlitz: Königliche Kreishauptmannschaft 8709 Amtlicher Teil. Holz von der amtshauplmannschastlichen Delegation Sayda zur (Behördliche Bekanntmachungen erscheine» auch imAttkündigungsteile.) Nichtamtlicher Teil. König Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amts Hauptmannschaften Leipzig, Borna und Grimma: Ämtshauptmannschaft Zwickau, Beyer vom Oberversicherungs- amte Bautzen zur Amtshauptmannschaft Schwarzenberg; Expedient Huster von der Ministerialkanzlei zur Amtshauptmannschaft Bautze». Im Geschäftsbereiche des Evangelisch.lutherischen Landeskonsistoriums sind im regelmäßigen Verfahren zu be setzen: Das III Diakonat zu Oelsnitz i. V. (Ephoralort), Kl. II, Koll: Der Stadtrat; das Pfarramt zu Thekla (Leipzig II), Kl. III (L), Koll.: Der Stadtrat zu Leipzig; das Diakonat zu Rötha (Borna), Kl. II, Koll.: Major Frhr v. Friesen auf Rötha. — Angestellt bez. versetzt wurden: k. P. G. Satlow, Pfarrer in Uichteritz, als Direktor der kirchlichen Jugendpflege in Leipzig (Leipzig I); k. H. B. A. M Mathe, Hilfsprediger in Barmen, als Pfarrer in Straßberg (Plauen). Durchschnitte der höchsten Preise für im Dezember Aufschläge von fünf vom Hundert: Tlontglieh sächsischer Staatsclirzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden Deutsches Reich. Der Bundesrat über die Duellfrage. Berlin, 2. Dezember. Der „Tag" schreibt: Der BundeSrat hat die im vorigen Jahre vom Reichstage beschlossene Resolution zur Duellfrage dem Reichs kanzler überwiesen und dazu seinerseits u. a. be merkt: Die erneute Prüfung der Frage, wie der Zweikampf für da» Heer und di« Marine weiter eingeschränkt werde« könnte, hat er- aeben daß di« di«»b«zügliche Kabinettsorder vom 1. Juni Justizministerium. Geuthner bei der Amt-Hauptmanns ast Plauen und Schmautz Ce. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, bei der Amtshauptmannschaft Grimma zu Sekretären; der Jahre 1914/15 schließt der ordentliche Etat für diese beide» Jahre in den Ausgaben mit jährlich 105831508 M. (gegen 1912/13 mehr 5 443435 M.), in den Einnahmen mit jährlich 110713610 M. (gegen 1912/13 mehr 6942435 M.), also mit einem Einnahmeüberschuß von jährlich 4882102 M. und für die beiden Jahre zusammen mit einem solchen von 9764204 M. (gegen 6705414 M. in den Jahren 1912/13.) Der Voranschlag der Eijen- bahnbetriebsverwaltung für 1914/15 schließt in den Ein nahmen init jährlich 123889000 M., in den Ausgaben mit jährlich 90276200 M. sowie mit einem Einnahme- Überschuß von jährlich 33612800 M., wozu der Anteil auS den Reineinahmen der Rhein—Neckarbahn mit jähr lich 855800 M. kommt, waS zusammen 34468600 M. ergibt. Unter Berücksichtigung des Fehlbetrag- bei der Bodenseedampfschiffahrt von 8000 M. ergibt sich ein Rein betrag in den Eisenbahngefällen von jährlich 34640600 M. gegenüber dem Voranschlag von 1912/13 mit 29860590 M„ bedeutet also eine Vermehrung von 4600010 M., oder 15 Proz. Im Etat de- Großherzoglichen Hause-, der Justiz und de- Au-wärtigen wird für die Gesandt schaft in München wiederum der frühere Betrag von diener. — Befördert: Sekretär Ludwig bei der Amtshaupt mannschaft Rochlitz zum Obersekretär; die Bureauassistenten Vom Königlichen Hofe. Dresden, 3. Dezember. Se. Majestät der In den Amtsblättern abzudrucken. Auf Rittergut Lützschena (Amtshauptmannschaft Leipzig) ist die Maul- und Klauenseuche an-gebrochen. Dresden, den 3. Dezember 1913. 931o II V Ministerium des Innern. 8720 1897 ihren ausgesprochenen Zweck auf Einschränkung und Ver minderung von Zweikämpfen erfüllt und segensreich gewirkt hat. Tie in Vorbereitung befindliche Revision des Straf gesetzbuches wird Gelegenheit zur Prüfung der Frage bieten, inwieweit durch die strafrechtliche Behandlung der Beleidigung dem Zweikampf vorgebeugt werden kann. Schließlich stellt der Bundesrat fest, daß die Resolution ein Ausnahmegesetz gegen die Angehörigen der bewaffneten Macht und eine nicht zu rechtfertigende Sonderbestrafung wegen eines Vergehens, das auch von Angehörigen aller Stände be- gange» werde, fordere Tie Dienstentlassung sei eine Ehrenstrafe, die außer dem Verlust der Dienststelle und der Uniform auch den Verlust der Pension und Hinterbliebenenansprüche zur Folge habe. Eine solche Strafe gegen einen Offizier zu verhängen, der aus ideellen Gründen sein Leben für den Schutz seiner angetastete» Ehre einsetze, würde doch eicke ungerechtfertigte Härle sein, die mit den Grundsätzen des bürgerlichen und militärischen Straf rechts über die Verwirkung von Ehrenstrafen im Widerspruch stände. Überdies unterliege die Anstellung und Entlassung eines Lsfizi-rs verfassungsmäßig der Entscheidung der Krone. Übergangsbestimmungen zur Neichsverficherungs- orvnuug. Berlin, 3. Dezember. Ans Grund des Artikels 100 des EinführungsgesetzeS zur Reichsver sicher ungs- ordnung hat der Bundesrat folgendes bestimmt: Gehen Mitglieder vorhandener Ortskrankenkassen, die nicht zum 31. Dezember 1913 aufgelöst oder geschloßen werden, bei der erstmaligen Bildung von allgemeinen Ortskrankenkassen oder von Landkrankenkassen vom 1. Januar 1914 ab in solche Kassen über, so kann das Versicherungsamt einen dem Mitglieder übergang entsprechenden Teil des Vermögens der vorhandenen Ortskrankenkasse den Krankenkassen zuweisen, in die diese Mit glieder übergehen. Auf Beschwerde entscheidet das Oberversiche- rungsamt (Beschlußkammer) endgültig. — Soweit Wander gemerbescheine, die im Jahre 1914 Gültigkeit haben sollen, be antragt werden, bevor die Bescheinigung nach Z 461 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung erteilt werden kann, hat der Arbeitgeber eine Sicherheit für die aus die Zeit nach dem 31. Dezember 1913 entfallenden Beiträge zur Krankenversicherung im Betrage von 24 M. sür jeden in seinem Wandergewerbbetriebe Beschäftigten, den er von Ort zu Ort mit sich führen will, an die Polizeibehörde zu zahlen, bei welcher der Wandergewerbeschein beantragt wird. Wird der Wandergewerbeschein für eine kürzere Zeit als für die Tauer eines Jahres beantragt, so ist der Betrag der Sicherheit entsprechend zu ermäßigen. Der Wandergewerbeschein darf nur erteilt werden, wenn die Sicherheit geleistet ist. Die Polizei behörde hat den gezahlten Betrag demnächst auf die zuständige Krankenkasse abzuführen, die den Betrag an die Krankenkaffen- beiträge des Arbeitgebers verrechnet. Deckt die Sicherheit nicht den Be:rag der Beiträge, so ist der fehlende Betrag von dem Arbeitgeber nachträglich an die Kasse zu zahlen. Diese Bestim mungen gelten entsprechend für die Behörde, die nach K 62 der Gewerbeordnung nachträglich die Erlaubnis zur Mitführung weiterer Begleiter zu erteilen hat, solang« der Wandergewerbe schein di« Angabe über Grundlohn und Wochenbeitrag nicht enthält. Der badische Staat-voranschlag. Karlsruhe, 2. Dezember. Nach dem durch de» Finanzminister vr. Rheinboldt heute der Zweiten Kammer vorgelegten Staatsvoranschlag für die > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden.< Mittwoch, 3. Dezember Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» MinisterinmS der Finanzen. Forst-Verwaltung. Verstorben: der Hilfsbeamte auf Pausaer Revier, Oberförster Uhlmann. — Angestellt: der Hilfswaldwärter Henker als Waldwärter auf Pillnitzer Revier. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums deS Inner«. Verstorben: Expedient Schroth bei der Amtshauptmannschaft Stollberg. — Pensioniert: Obersekretär Kanzleirat Werner bei der Amtshauptmannschaft Freiberg. — Angestellt: Der Diätist Beyer beim Oberversicherungsamte Bautzen, die Militäranwärter Grundmann bei der Amtshauptmannschaft Stollberg, Keller bei der Amtshauptmannschaft Marienberg und Verger bei der Landesversicherungsanstalt Königreich Sachsen als Expedienten; die Militäranwärter Wolf bei der Amtshauptmannschaft Chemnitz und Gramsch bei der Ämtshauptmannschaft Zwickau als Bureau- empfing vormittags die Hofdepartemeutschejs zum Bor trag. Mittag» faud bei Allerhöchstdemselben Familien tafel statt. Ju der Kapelle des Königl. Palais am Taschenberge fand heute früh ^8 Uhr die Firmung Ihrer Königl. Hoheiten der Prinzessinnen Margarethe und Maria Alix durch den Bischof vr. Schaefer statt. Der heiligen Handlung wohnten Se. Majestät der König und Ihre Königl. Hoheiten der Kronprinz, die Prinzen Friedrich Christian und Ernst Heinrich, Prinzessin Anna, Prinz und Frau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde sowie Ihre K. u. K. Hoheit Frau Erzherzogin Maria Josepha von Öster reich bei. Die Verwaltung de- Medizinalbezirks Marienberg durch den Bezirksarzt vr. Kindler in Flöha hat sich erledigt. Die bezirksärztlichen Geschäfte im Bezirke Marienberg werden bi- auf weiteres von dem als Bezirks- «Wenzarzt für den Bezirk der Ämtshauptmannschaft Chemnitz tätigen vr weck. Eichhorn in Chemnitz wahrgenommen. Chemnitz, am 1. Dezember 1913., 788 VII Die KreiSkmuptmannschaft. 8708 Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. »vrr vr^r» »»> vr»» Erscheint: Werktags nachmittags.— Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. den Direktor der Gefangenanstalt Dresden Regierungsrat Mühlhausen auf sein Ansuchen in den Ruhestand zu versetzen. Ministerium veS Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die nachgenannten Beamten des Stadtratcs zu Leipzig die ihnen verliehenen Auszeich nungen annehmen und tragen, und zwar: Bürgermeister vr. Weber das Ritterkreuz 1. Klasse des Herzog!. Sachsen-Ernestinischen Hausordens, Stadtbaurat, Finanz- nnd Baurat Trautmann das Fürstl. Reußische Ehren kreuz 2. Klasse, Rats-Kanzleiinspektor Hermann Keil das Königl. Württembergijche Berdienstkreuz, Wohlfahrts- polizei-Kommissar Müller das goldene Verdienstkreuz des Großherzogl. Mecklenburgischen Hausordens der Wendischen Krone, Wohlfahrtsoberwachtmeister Scheller und Hausinspektor im Gewandhaus Carl Julius Malter das silberne Verdienstkreuz dieses Ordens, Wohlfahrts oberwachtmeister Weber das Berdienstkreuz 2. Klasse des Herzogl. Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen und Wohlfahrtsschutzmann Schröter die silberne Verdienst medaille deS Herzogl. Anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Direktor der Kunstgewerbe schule zu Dresden Geh. Hofrat Prof. Lossow das ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie verliehene Fürstl. Ehrenkreuz 1. Klasse annehme und trage. Die Einfuhrstelle Moldau ist für die Einfuhr von Nutz- und Zuchtvieh auS Oesterreich wieder geöffnet worden. Dresden, den 1. Dezember 1913. 859KIIV Ministerium des Innern. 8716 Döbeln für den Bezirk der Ämtshauptmannschaft Oschatz - - - - - Mittweida- - Leipzig, den 2. Dezember 1913. Sächsische automobilistische Kreise werben für den Gedanken, auf dem Flugplätze Dresden-Kaditz eine Antomobil-Rennbahn anzulegen. Dem badischen Landtag ist eine Denkschrift über die Ciuführuug der Verhältniswahl bei den Wahlen zur Zweite» Kammer zugegangen. Die französische Kammer hat sich gegen die Steuer freiheit dcr Renten ausgesprochen, das Ministerium ist infolgedessen zurückgetreten. Präsident Wilson Verla» gestern im Kongreß eine umfangreiche Botschaft, die sich mit den Fragen der äußeren und inneren Politik befaßt. * Aus den im rumänischen Grünbuch veröffentlichten Aktenstücken geht unzweideutig hervor, daß Lsterreich- Ungar» die Politik Rumäniens und seine Wünsche ernst lich unterstützt, Rußland dagegen dem Vorgehen Rumäniens Widerstand entgegengesetzt hat. China entsendet den Finanzmann Tschentschingtau zu Anfang nächste» Jahres nach Lando», wo er als finanzieller Vertreter Chinas im AuSIande dauernd Wohn sitz nehmen soll. d«. -°nd,°rich»r°. m Dr°,d.n »um bei dem Oberlandesgericht und den Gerrchtsassessor vr. Sayda. — Versetzt: Die Sekretäre Töppner von der Amts- Thomschke in Plauen zum Landrichter bei dem Land- hauptinannschaft DreSden-N. zur Ämtshauptmannschaft Freiberg, gerichte Plauen zu ernennen. Regmann von der Ämtshauptmannschaft Schwarzenberg zur Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Ämtshauptmannschaft^ Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbetlage, Synobalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der A. E. Staatsschulden und der A. S. Land- und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersichten de- - S. Statistischen Lande-amt- über Ein- und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de- K. S. LandeSversichernngSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande-- BrandverficherungSanstalt, BerkaufSliste von Holzpflanzen auf dm S. S. Staatsforstrevieren. 17 M. 90 Pf. 7 M. 69 Pf. 3 M. 67 Pf. 16 - 15 - 7 - 98 - 5 - 25 - 17 35 - 7 - 54 - 3 - 36 - 15 - 75 - 7 - 35 - 4 - 73 - II 0 604o