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— Dres-ncr Journal 1913 Sir. 299 - Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. Erschein: Werktags nachmittags. d) aus der zweiten Kammer Kupp- Amtlicher Teil. In der Person des bei dieser Kasse angestellten Ober Dresden, den 23. Dezember 1913. Finanzministerium den (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. I'' L l 1664 I r born mittag- 12 Uhr der Einsegnung de- am 24. d. M. verstorbenen Generalmajor- Frhrn. v.Milkau im Trauer- u a der Rittergutsbesitzer Dom herr vr. v. Hübel auf Sachsendorf bei Wurzen, Guts- Plaue- der Tischlermeister Schulze in Cossebaude bei Dresden; nehmigen geruht, daß der Wohlfahrtspolizei-Oberkommissar Paatz in Leipzig das ihm von Sr. König!. Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein verliehene Ritter kreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Groß mütigen annehme und trage. pkil. Hähnel aus ritz bei Pommritz, der Fabrikant und besitzer Clauß in Bernsdorf, als Stellvertreter: der Rittergutsbesitzer, Ge heime Okonomierat Dr. der Oberbürgermeister Keil in Zwickau; der Lithograph, Sladtrat Roch in Annaberg. al- Mitglieder: der Oberbürgermeister, Ge heime Rat vr. jur. et Beutler in Dresden, als Mitglieder: der Rechtsanwalt und Ritter gutsbesitzer Geheime Hof rat Opitz auf Treuen, oberen Teils, der Rentier vr. xstN. Vogel in Dresden, Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Oberbürgermeister Geheimen Rat vr. jur. et ing. Beutler zum Vorsitzenden und den Geheimen Hofrat Opitz zu dessen Stellvertreter bestimmt. Nach Maßgabe von 8 17 des Gesetzes vom 29. Sep tember 18S4, die Einrichtung der Staatsschuldcnkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Ministerium de« Innern. S«. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Fürst Otto Viktor von Schön- 4068 4172 a. V.-N. 9548 als versicherungspflichtig angemeldet ist. Dresden, den 23. Dezember 1913. Di- Ministerien In Calumet (Michigan) kamen bei einer Weihnachts feier infolge einer Panik 8« Menschen umS Leben. Ein starker Sturm hat am ersten Feiertage in Berlin und seiner Umgebung große» Schaden angerlchtet. Da» serbische Kabinett beschloß zurückzutrete». * GrirHenland hat gleich Serbien einen Anteil an der türkischen Schuld übernommen. und dessen Familien eine Weihnachtsfeier. Auf großen um den geschmückten Christbaum im Saale des Palais aufgestellten Tafeln waren allerhand nützliche Geschenke und Spielsachen aufgelegt. Die Höchsten Herrschaften, die mit den Damen und Herren vom Dienst bei der Feier erschienen waren, zogen hierbei Eltern und Kinder in huldvolle Gespräche. Die letzteren durften am Schlüsse den Christbaumschmuck ab- uehmen, den dann Ihre König!. Hoheit die Frau Prinzessin an die Kleinen verteilte. Nach Entgegen nahme des Dankes zogen sich die Hohen Herrschaften zurück. In Vertretung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann Georg wohnte der Hosmarschall Frhr. v. Ber lepsch heute mittag 12 Uhr der Einsegnung des am 25. d. M. verstorbenen Generalniajors Hans Frhru. v. Milkau in Oberloschwitz bei. In Vertretung Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg nahm heute nachmittag 5 Uhr die Frau Oberhofmeisteriu Freifrau v. Finck, Exzellenz an der für die Schwestern des Carolahauses veranstalteten Weihnachtsfeier teil. Nach der von der Ständeversammlung vorgenomme- nen Wahl des LanstagSauSfchufseS zu Verwaltung der Staatsschulden ist dieser in folgender Weise zusammen gesetzt. ES sind gewählt worden: ») a«S der erste« Kammer der Vorsitzende Direktor des landwirtschaftlichen Kre ditvereins im Königreiche Sachsen, Wirkliche Ge heime Rat vr. jur. et meck. Mehnert, Ex zellenz, auf Medingen, der Kammerherr v. Car lowitz auf Kuckuckstein bei Liebstadt; Für 1914 ist die Deutsche Arzncitare ncn festgesetzt worden. Sie ist vom 1. Januar 1914 ab iu den Fällen anzuwenden, die in der Verordnung vom 18. März 1905, die Einführung einer einheitlichen Deutschen Arzneitaxe betreffend — Gesetz- und Verordnungsblatt S. 35, 36 — angegeben sind. Die amtliche Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1914 wird noch im Laufe dieses Monats in Dom Königlichen Hofe. Dresden, 27. Dezember. In der Königlichen Familie fand die Weihnachtsbescherung am heiligen Abend nachmittag- 5 Uhr statt. Am 1. Feiertag wähnte Se. Majestät der König dem Vormittagsgottesdienste in der Hofkirche bei und mittag- fand bei Allerhöchstdemselben Familien täfel statt. Am 2. Feiertag vormittag» 10 Uhr empfing Se. Majestät der König im Residenzschlosse eine Deputatio n von Meistern und Gesellen der hiesigen Bäckerinnung unter Führung des stellvertretenden JnnungS-ObermeisterS Knntzsch, die einem alten Brauche gemäß zwei Christstollen überreichte. Hierauf besuchte Se. Majestät den Gottes dienst in der Hofkirche. Zur Königl. Mittagstafel war Einladung an den Gesandten in Weimar Kammer herrn v. Stieglitz ergangen. Heute hielt Se. Majestät der König die Jagd auf Pappritzer Revier ab, an der Ihre Königl. Hoheiten der Kronprinz und Prinz Ernst Heinrich sowie mehrere Kavaliere teilnahmen. Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät de- Königs wohnte der General ä l» suit« Generalmajor v. Tetten- > Beauftragt mit der Verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. < Sonnabend. 27. Dezember des Kultus und öffentlichen Unterrichts, des Innern, der auswärtigen Angelegenheiten, , der Finanzen und der Justiz. 9558 Mitteilungen aus der öffentliche« Verwaltung. — Lehrer und Krankenkassen. Dem Land tage ist ein Gesetzentwurf über die den Lehrern und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen und Anstalten in Krankheitsfällen zu gewährenden Leistuugc» zugegangen, damit diese Lehrer und Lehrerinnen von der Krankenversichernngspflicht befreit bleiben. Die Verpflichtung, die Leistungen zufgewähren, welche die Vor aussetzung für die Befreiung von der KrankenversicherungS- pflicht ist, soll mit rückwirkender Kraft ausgesprochen werden, da die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes bis znm 1. Januar 1914, dem Zeitpunkte des Inkrafttretens des 2. Buches der Neichsversicherungsordnung nicht möglich ist. Bei dieser Sachlage werden die Kranken kassen von der Heranziehnng der oben genannten Lehrer uud Lehrerinnen zur Krankenversicherung, bis nach Ver abschiedung des Gesetzentwurfes auch insoweit abzusehen haben, als die Schulgemeinden die zur Befreiung der Lehrer und Lehrerinnen von der Krankenversicherungs- pslicht nach ß 169 der Neichsversicherungsordnung er forderlichen Leistungen ihnen nicht alsbald bereits frei willig gewährleisten. Verordnung, die Lrankenförsorge für staatliche Seamte betreffend. Staatliche Beamte, deren Jahresdiensteinkommen nicht mehr als 2500 M. beträgt, erhalten, auch soweit sie nicht Staatsdiener sind, im Falle der Krankheit auf deren Dauer, jedoch nicht länger als 26 Wochen, ihre Dicnst- bezüge fortgewährt. Sind die Bezüge niedriger als der anderthalbfache Betrag des Krankengeldes (R. B. O. 8 182), so wird dieser höhere Betrag gewährt. Der Betrag des anderthalbfachen Krankengeldes wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter, der nach 8 165 der Reichsversicherungs ordnung an sich krankenversicherungspslichtig ist, während der Krankheit aus dem Staatsdienste ausscheidet; etwaige Bezüge an Ruhegehalt werden in diesem Falle auf den Betrag angerechnet. Den staatlichen Beamten stehen die Beamten der Universität Leipzig gleich. Nicht als Beamter im Sinne dieses Beschlusses gilt, falls nicht das zuständige Ministerium etwas anderes verfügt, wer zur Invaliden- und Hinterbliebenen versicherung auf Grund der Neichsversicherungsordnung Die Hackerbrauerei in München ist in der Nacht zum ersten Feiertage durch einen Brand zum großen Teile zerstört worden. Mit der Leitung de» österreichischen Finanzministerium» wurde an Stelle de» verstorbenen Grase» v. Zaleski der Sektionsches im Finanzministerium Frhr. Engel v. Main- ftlden betraut. * Der bulgarische Außenminister Ghenadiew hat seine Entlastung gegeben, die angenommen wurde. Lipvischen Hausordens anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- cingetreten. _ Dr-Sde«, 27. Dezember. Ihre Königl. Hoheiten der v. Koenneritz auf Erd- Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg mann-dorf, veranstalteten am ersten Feiert».; für da- Hofpersonal Deutsches Reich. Eine halbamtliche Äutzerung zum Aall Jagow. Berlin. Die „Nordd. Allg.Ztg." schreibt: In einer Zu schrift an die „Kreuzzeitung" hat der Polizeipräsident von Berlin nicht iu seiner amtlichen Eigenschaft, son dern als Privatperson zu dem kriegsgerichtlichen Ver fahren gegen den Leutnant v. Forstner Stellung ge nommen. Bei der politischen Bedeutung der Augelcgen- heit wird selbstverständlich auch die StaarSregiernna zu entscheiden haben, ob und wieweit im vorliegenden Falle die freie Meinungsäußerung die Grenzen überschreite, die dem politischen Beamten auch als Privatperson durch seine Stellung gezogen sind und nötigenfalls die erforder liche Korrektur eintreten lassen. Berlin, 25. Dezember. Ter „Tag" bemerkt dazu u. a.: Auf das Ergebnis des angekündigten Verfahrens find wir be gierig. Wenn Hr. v. Jagow keine Bedenken trug, sich zu äußern, kann ihm das nur zur Ehre gereichen. Daß er lediglich als Privatperson sprach, wird auch oben nicht bestritten. Eines ist jedenfalls dabei nicht zu übersehen, daß nämlich Hrn. v. Jagow sicher neben den juristischen Bedenken, die er hatte, auch mensch liches Mitgefühl für den zu Gefängnis verurteilten Leutnant v. Forstner leitet-, der, wenn manS recht besieht, schließlich da« Opfer der vielen Mißgriff« der in Betracht kommende» Instanzen gewesen ist, die den» Fall Zobern ein« so verhängnisvoll« Wendung gegeben haben. Dieses Mitgefühl wird in weiten Kreisen der Bürgerschaft nicht »linder wie in denen des Militär- geteilt. E« hieße, di« Stimme der vielen Unverständlichkeiten, die in dieser znm Überdruß erörterten Angelegenheit begangen wurden, krönen, wenn nun auch nochHrn v Jagow darau« «ineMaß regelung erwüchse, daß er lediglich vo» dem jedem Preußen durch die Verfassung gewährleisteten Recht der freien Meinung«- äußemng Gebrauch gemacht hat. Cöln. Die „Köln. Zeitung" bemerkt u. a. Hr. v. Jagow hat Wert darauf gelegt, zu erklären, daß er s«in« Äußerung zur Verurteilung des Leutnant- v. Forstner nicht al« Berliner Polizeipräsident, sondern al- Privatmann und Jurist getan habe. Dies« Auffassung z«ugt von einer an solcher Stell« nicht r«cht v«rständlich«n Verkennung der Regeln von der Wertung der Perföttlichkeit in der öffentlichen Meinung. Di« Öffentlichkeit kennt und wertet Hrn. v. Jagow lediglich al« Polizeiprästdente» von Berlin. Soweit fi« sich über die private Persönlichleit da« burg-Waldenburg, Durchlaucht, das ihm von Sr. der Person des bei dieser Kape angestellten Ober- Durchlaucht dem Fürsten von Schaumburg-Lippe ver- buchhalters, Rechuungsrats Karl August Emil Israel, liehcne Ehrenkreuz 1. Klasse des Fürstl. Schaumburg- und in der seines Stellvertreters, des Staatsschulden- buchhalters Ernst Bruno Schmidt, ist keine Änderung königlich Sächfischev Staatsanzeiger Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden «ettweif« Nebenblätter: LandtaaSbeilaa«, Ehnodarbeilag«, Ziehung-listen der Verwaltung der K S. Staat«schulden und der K. S. Land- und Lande«kulturrentenbank-Verwaltung, Übersicht«» de» K. S. Statistischen Laude-amt- über Tin- umd Rückzahlungen bei dm Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de- K. S. LandeSversicherungSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Land«»- BrandversicherungSanstali, Verkaufslist« von Holzpflanzen auf dm K. S. StaatSforstrevierm. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch di« Ankündigungen: Die Ispaliige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigmmSteile 30 Pf, deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich - . — - .... - —m-(Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. aus GeschäftSanzeigm.— Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. als Stellvertreter: hause bei und legte am Sarge einen Kranz nieder, der Kammerherr Graf Dre-den, 27. Dezember. Ihre Königl. Hoheit« Buchhandel kommen. 1658» II )l. Dresden, am 23. Dezember 1913. 9539 Ministerium des Innern.