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Die „Times" melden au- Mexiko: Nachrichten aus antorativer Quelle zufolge haben die Insurgenten de» wichtigen Ort Mazatlan einge- nommen. Daß irgendein dort wohnender Ausländer verwundet worden ist, wird nicht angenommen, da die Ausländer vor kurzem Mazatlan zu verlassen begannen. Die Lage in Tampico. New Aork, 1. Dezember. Nach einem Telegramm aus Veracruz meldet der amerikanische Kommissar in Tampico, daß die Eisenbahn von Tampico nach St. Louis-Potosi, 36 Meilen westlich von Las PalmaS, zerstört worden ist. Bon der Armee. Rekrutenvereivigung in Leipzig. (v.) Leipzig, 30. November. Die Vereidigung der Rekruten des Infanterieregiments Nr. 106 fand am heutigen Sonntag, vormittags 11 Uhr, in der Exerzierhalle des Regiments statt. Der Vereidigung wohnte Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrich Christian, der Stadtkommandant, Divisionskommandeur General leutnant Krug v. Nidda, sowie Generalmajor Wilhelm und das ganze Offizierkorps des Regiments bei. Die Ansprache an die Rekruten hielt der Regimentskommandeur Oberst Kohl. Da- Hoch auf Se. Majestät den König brachte Generalleutnant Krug v. Nidda aus. Gevenkfeier der Schlacht bei Bittiers. (v.) Leipzig, 30. November. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Christian machte tagsüber nach der Feier verschiedene Besuche, wohnte abends dem Jest- cssen des Ossizierkorps des 106. Infanterieregiments aus Anlast des Erinnerungstages der Schlacht bei Villiers bei und fuhr um 10 Uhr 5 Min. abends mit dem fahrplanmästigen Zuge nach Dresden zurück. Priuz Eitel Friedrich vou Preu Heu traf Sonn tag abend 6 Uhr 5 Min. mit dem fahrplanmästigen Schnellzuge von Berlin kommend in Leipzig ein und wurde von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Friedrich Christian auf dein Bahnhofe empfangen. Ausserdem waren anwesend Generalleutnant v. Carlowitz und Haupt mann v. Schweinitz, sowie der Regimentskommandeur des 106. Infanterieregiments Oberst Kohl mit dem Regimentsadjutanten. Prinz Eitel Friedrich empfing zunächst auf dem Bahnhofe eine Abordnung des Militär- Vereins Gardes du Corps, wobei er sich mit jedem einzelnen der 20 Herren in liebenswürdigster Weise unterhielt. Dann begab sich der Prinz nach dem Offizierskasino des Infanterieregiments Nr. 106, wo er dein Festessen aus Aitlast des Erinuerungslages derSchlacht bei Villiers beiwohnte und reiste um 11 Uhr 25 Min. abends von Leipzig wieder ab. Heer und Marine, Deutschlands Zeppelinkrenzee. Nach Fertigstellung des „2 6" verfügt Deutschland nunmehr über sechs Zep p e l i n kr.e u z e c zu militärischen Zwecken. Davon befindet sich der „2 1" vorübergehend in der Delag-Halle in Baden-Oos, während die „2 2", 3 und 4 in den Militärhallen zu Cöln, Metz und Königs berg untcrgebracht sind. „2 5" und 6 sind gegenwärtig in den Privathallen von Johannisthal bez. Gotha stationiert. Ter noch im Bau befindliche „2 7" wird in einigen Tagen fertig werden, während man „2 8" An fang Januar in Dienst stellen dürfte Tie neuen französischen Linienschiffe. Paris. Nach einer offiziösen Mitteilung werden die im Jahre 1015 zu erbauenden Schlachtschiffe eine Wasserverdrängung von 28 000 bis 30000 t haben nnd mit 16 343 mm-Geschützen ausgerüstet werden. Ter Retrutenmangel in ver französischen Flotte behoben? Paris, 1. Dezember. Einer offiziösen Mitteilung zufolge haben die vom Marineminister Baudin getroffenen Massnahmen zur Vermehrung der Nekruten für die Flotte vollen Erfolg gehabt. Im nächsten Jahre wird die Flotte 14000 Manu mehr zählen, sodaß auch für die neuen Kriegsschiffe eine durchaus ausreichende Besatzung gesichert ist. Unfall eines russischen Kreuzers. S e iv a st o p o l, 30. November. Ter ungeschützte Kreuzer „Uralez" ist heute auf der Fahrt von Jalta nach Sewastopol in der Nähe der Bucht Pestschanaja am ein Riff ausgelaufen. Infolge eines drahtlosen Tele gramms eilte der Kommandeur der Schwarzmecrflotie, Admiral Eberhardt, auf einem Torpedoboot an die Uu- sallstelle. Heftiger Nordwind und starke Brandung, ver hindern die Entsendung der im Hafen befindlichen NettnngSapparate. Tie Lage des Kreuzers gilt für kritisch. Seine Mannschaft ist an Land gegangen. Ein Kutler des Kanonenbootes „Kubanez", das zur Hilfe gesandt wurde, schlug bei einem Rettungsversuche nm. Zwei Seeleute ertranken. Drei Matrosen werden vermißt. Angesichts der zunehmenden Brandung ist die Flottmachung des „Uralez" vorläufig nicht möglich. Das nächstjährige Schiffbauprogramm Ver Bereinigten Staaten. Washington, 30. November. Marinesekretär Daniels hat dem Kongreß für da- Jahr 1914 den Bau von zwei Dreadnought-, acht Torpedoboot-zerstörern und drei Unterseebooten empsohlen. Llquellen nnd Raffinerien für die amerikanische Flotte. Washington, 30. November. Der Marinesekretär Daniel- cnipfahl dem Kongreß, eigene Ölquellen und Aassinerien für die Flotte zu erwerben, um ihr mit Bezug auf da- wichtigste Heizmaterial der Zukunft eine »»abhängige Stellung ^u sichern. Kleine Nachrichten. Paris. Tie Meldung hiesiger Blätter, daß Oberstleutnant v. Winterseldt vollständig hergestellt sei und in diesen Tagen GrisolleS verlassen werde, ist unzutrefsend. Seine Genesung macht günstige, aber der Schwere des Falle- entsprechend, langsame Fort schritte. St.Petersburg, 30. November. Auf der Putilow-Werft ist das erste in Rußland gebaute Rettungsschiff Wolchow von Stapel gelaufen. ES soll zur Hebung gesunkener Unterseeboote dienen. Aerzte und Krankenkassen. Für den Fall, daß ein friedlicher Ausgleich zwischen Ärzten und Krankenkassen vor dem 1. Januar 1914 nicht erreicht werden sollte, kommt folgende Vorschrift in 8 370 der Neichsversicherungsordnung zur Anwendung. „Wird bei einer Krankenkasse die ärztliche Versorgung dadurch ernstlich gefährdet, daß die Kasse keinen Vertrag zu angemessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von Ärzten schließen kann, oder daß die Arzte den Vertrag nicht einhalten, so ermächtigt das Oberversiche rungsamt (Beschlußkammer) die Kasse auf ihren Antrag widerruflich, statt der Krankenpflege oder sonst erforder lichen ärztlichen Behandlung eine bare Leistung bis zu zwei Dritteln des Durchschnittsbetrags ihres gesetzlichen Krankengeldes zu gewähren. Das Oberversicherungsamt (Beschlußkammer) kann zugleich bestimmen, 1. wie der Zustand dessen, der die Leistungen erhalten soll, anders als durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiejen werden darf, 2. daß die Kasse ihre Leistungen so lange einstellen oder zurückhalten darf, bis ein ausreichender Nach weis erbracht ist, 3. daß die Leistungspflicht der Kasse erlischt, wenn binnen einem Jahre nach Fälligkeit des Anspruchs kein ausreichender Nachweis erbracht ist, 4. daß die Kasse diejenigen, denen sie ärztliche Be- hanvlung zu gewähren hat, in ein Krankenhaus verweisen darf, auch wenn die Voraussetzungen des 8 184 Abs. 3 nicht vorliegen. Gegen den Beschluß des Oberversicherungsamts (Abs.1,2> hat der Kasseuvorstand die Beschwerde bei der obersten Verwaltungsbehörde." Unter dem Vorsitze des Staatssekretärs des Innern haben Vertreter der Bundesregierungen darüber beraten, wie diese Vorschrift im Notfall auszuführen ist. Nach übereinstimmender Ansicht der Versammlung gelten dabei folgende Grundsätze. 1. Voraussetzung für den Ersatz der Naturalleistungen der Kasse an Krankenfürsorge durch ein erhöhtes Kranken geld ist eine ernstliche Gefährdung der ärztlichen Ver sorgung dadurch, daß die Kasse keinen Vertrag zu an gemessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von Ärzten schließen kann. Daher kann der Kasse die Ermächtigung aus 8 370 nur erteilt werden, wenn die Gesäbrdung der ärztlichen Versorgung im Verhalten der Ärzte ihren Grund hat. Liegt der Grund in dem Ver halten der Kasse, so ist die Ermächtigung zu versagen. Dabei ist grundsätzlich daran festzuhallen, daß § 370 nicht dazu bestimmt ist, in den Streit zwischen Ärzten und Kassen über das Arztsystem zugunsten der einen oder der anderen Partei einzugreifen, sondern die ärztliche Ver sorgung der Kassenmitglieder für die Dauer eines ver traglosen Zustandes sicherzustellen. 2. Dar Oberversicherungsamt darf nicht von Amts wegen, soiiderp »cur auf Antrag der Kasse eingreisen. Bei Ncgelnnc der Angelegenheit wird nach den bis herigen Erfahrungen eine Vermittlung der Versicherungs ämter in manchen Fällen zweckmäßig sein. 3. Tie aus Grund der Ermächtigung gewährte Bar- leistung bietet den Ersatz für die Krankenpflege, die nach 8 182 Nr. 1 der Neichsversicherungsordnnng ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei, sowie Brillen, Bruchbändern und kleineren Heilmitteln umfaßt, und für die sonst erforderliche ärztliche Behandlung (ärzt liche Geburtshilfe, ärztliche Schwangerenhilfe, ärztliche Hilse <>n die Famitienangchörigen, soweit sie satznngS- aemäß zu gewähren sind). Den Krankenkassen bleibt im Bedarfsfälle zur Her stellung des Gleichgewicht- zwischen Einnahmen und Ausgaben der Weg offen, durch ihre Satzungen etwaige Mehrleistungen, insbesondere die Familieuhilfe, abzu- schafsen oder einzuschränken oder die Beiträge zu er höhen. 4. Die Höhe der Barleistung geht bis zu zwei Dritteln des TurchschnittSbetragS des gesetzlichen Kranken geldes der Kasse. Tas gesetzliche Krankengeld beträgt die Hälfte des GrundlohncS (8 182 Nr. 2 der ReichSversicheruugS- ordnung). Ter Turchschnittsbetrag ist in der Weise zu er mitteln, daß die Zahl der in jeder Lohnstufe oder Klasse vorhandenen Versicherten mit den Grundlöhnen ver- victfä tigt, diese Summen zusammengezählt und durch die Gesamtzahl der Versicherten geteilt werden. Ist als Grundlohn der wirkliche Arbeitsverdienst festgesetzt, jo sind die Grundlöhne aller Versicherten zusammenzuzählen, und ihre Summe ist durch die Anzahl der Versicherten zu teilen. Es ist jedoch auch eine summarische Berechnung des durchschnittlichen Grundlohns etwa in folgender Weise zulässig: Hat eine Kasse vier Klassen Versicherter mit 1,50 M., 2,50 M., 3,50 M. und 4,50 M. Grund- lohn, so lvürde der Durchschnitt de- Grundlohns 12:4 -- 3 M. betragen. Das gesetzliche Krankengeld würde hiernach 1,50 M. und der Höchstbetrag der Barleistung nach 8 370 der Reichsversicherung-ordnung 1 M. für den Arbeitstag betragen. Grundsätzlich soll die Barleistung den tatsächlich von dem Versicherten für Heilbehandlung und Heilmittel ge zahlten oder zu zahlenden Betrag nicht übersteigen. Es bleibt den Kassen überlassen, wie sie sich die Über zeugung davon verschaffen, welche» Betrag der Versicherte tatsächlich aufgewendet hat. 5. Das Oberversicherungsamt kann die Ermächtigung auch auf Teile de- Bezirke- einer Kasse beschränken, fall- die Kasse für die übrigen Teile ihre» Bezirke» mit den Ärzten einig geworden ist. 6. Der Lasse bleibt überlassen, wieweit sie Kranken pflege rc. in nntur» gewähren will. Ein Rechtsanspruch auf die Barleistung besteht nur, soweit die Kasse keine Krankenpflege rc. gewährt. 7. Soweit die Kasse nicht durch eigene Ärzte oder Einrichtung einer Art Poliklinik die erforderlichen Be- schcinigung:» erhält, können Bescheinigungen von Kassen kontrolleuren, Gemeinde- nnd Gutsvorstehern, Arbeit gebern, Hebammen, Schwestern oder andere» Personei» von hinreichender Zuverlässigkeit und Sachkunde, endlich Augenschein des Kassenvorstandes in Frage kommen. Schließlich bleibt bei Streit Vernehmung des Arztes als Zeugen oder Sachverständigen vor Verjicherungsamt oder Gericht. Aus Sachsen. * Nach einer uns von der Ober-Postdirektion in Dresden zugegangenen Mitteilung erleiden Postsen dungen »ach Landorten (Orte»» ohne Po st an st alt) häufig dadurch Verzögerungen, daß der Name der Post anstalt, zu deren Bestellbezirk der Ort gehört, in der Aus schriftgar nicht oder unrichtig angegebenen oder an einer Stelle niedergeschrieben ist, an der er beim Sortieren nicht ohne weiteres in die Auge» fällt. Lautet dann der Name des Laudorts gleich oder ähnlich, wie ein anderer Ort mit Postanstalt, so wird der Name der Bestellpostanstalt leicht übersehen und die Sendung nach dem init dem Landorte gleich oder ähnlich lautenden Postorte fehlgcleitet. Es ist daher die Hervorhebung des Namens der Be stellpostanstalt bei Abfassung der Aufschrift von Post sendungen ein unbedingtes Erfordernis. Die Hervor hebung wird an» zweckmäßigsten in der Weise bewirkt, daß man den Namen der Bestellpostanstalt in der Fassung, wie er in dem Stempelabdruck der betreffenden Post anstalt erscheint, in großen deutlichen Buchstaben in dem rechte»» unteren Viertel der Ausschristjeite uiedcrschreibt und stark unterstreicht; der Name des Landortes ist unter Nachsetzung des Wortes „bei" in kleineren Schriftzeichei» vor oder über den Namen der Bestellpostanstalt zu setzen. Bei den von den Postanstallen käuflich zu beziehende» Formularen zu Postkarten, Postanweisungen und Paket adressen ist die im Vordruck der Aufschrift stark unter strichene Zeile zur Niederschrift des Namens der Bestell- postanstalt zu benutzen. w. Leipzig, 30. November. Tie seinerzeit ge meldete Angelegenheit eines Fürsorgezöglings, der »n Mittweida eingestanden haben soll, in Mensdorf bei Leivzig einen Mord begangen zu haben, ist dahin auf- geklärt, daß es sich um gänzlich fingierte Angabe»» handelte. «k. Oelsnitz i. V., 30. November. Die Füße er froren hatte dieser Tage eine Anfang der 30er Jahre stehende, aus Schönbach bei Asch stammende böhmische Landstreicherin namens Ernejtine März. Das Mädchen sand zunächst Unterkommen in der Oelsnitzer Bezirks versorgungsanstalt, mußte aber alsbald ins Kreiskranken haus Zwickau überführt werden, lvo die Ampulatio»» der Füße vorgenoinmen wurde. Gornsdorf, 30. November. Ein großes Schadenfeuer entstand in dein Gebäude des Guts besitzers Artur Steinbach hier. Das Gebäude, das mit reichen Ernleerträgnifsei» gefüllt war, brannte vollständig nieder. Das mn ii» Brand geratene Stallgcbäude konnte durch die Anstrengung der Feuerwehr gerettet werden. Der Schaden ist groß. uk. Leipzig, 30. November. Tie Leipziger Stadt verordneten werden am kommende»» Mittwoch eine Vo- läge beraten, in der die Überlassung voi» Land für den Ba»» der Tierärztlicheu Hochschule an den Königl. Sächsischen StaalssiSkus endgültig geregelt werden soll. sk. — Infolge ihrer sumpfigen Bodenbeschafsenheit hat die Umgebung voi» Leipzig sehr unier der Mücken plage zu leiden, die an warmen Sommerabenden den Aufenthalt im Freien an manchen Orten fast unerträglich macht. Man hat schon alle möglichen Versuie angeitellt, die Insekten zu bekämpfen, jedoch immer nur mit teil weisem Erfolg. Vor kurzein hat nun der Direktor des Zoologischen Gartens in Leipzig, Or. Gebbing, eine neue Me:hode der Müekenvertilgnng voraeschlagcn. Er will die lästigen Quälgeister mittels der Wildenten bekämpfen, deren Hauptnahrung die Mücken bilden. Tie E»n- bürgerung der Wildenten hätte natürlich in» großen zu geschehen, vor jeglicher Verfolgung müßten s»e geschützt werden. Ter Vorschlag vr. Gebbings hat nicht nur die städtische Verwaltung in Leipzig, sondern auch die Ge meinden der Umgebung interessiert. Es ist deshalb an- zunehmen, daß beide auf dem vorbezeichneten Wege ge meinschaftlich Vorgehen werden. Auch andere Stüd:e, so besonders Franksurl a. M. und Lübeck, die unter der Mückenplage zu leiden haben, haben ihr Juleresse für die neuartige Bekämpfung dieser Insekten bekundet. 6. Chemnitz. Tie sächsischen Feuerbestattuugs- vereine hielten am gestrigen Sonntag hier eine außer ordentliche Tagung ab. Es wurde u. a. die Gründung einer Verbandszeitung und die Einrichtung eines Verbanosbureaus beschlossen. Langebrück (Bez. Dresden). In Anerkennung der Verdienste des mit Ende d. I. aus den» Amte scheidenden Gemeindcvorstandeä Höntzsch beschloß der Geme»nderat einer Straße den Namen Höntzsch-Straße zu geben. »st Zittau, 29. November. Ter Bail einer Stadt festhalle wurde in der gestrigen Sitzung der Stadtver ordnete»» endgültig abgelehnt, nachdem schon eine frühere Sitzung des Kollegiums gezeigt hatte, daß angesichts der auf 200 000 M. geschätzten Koste»» des Baues und der in Aussicht stehenden großen Ausgaben für städtische Zwecke, die durch eine 3 Millionen - Anleihe gedeckt wer den sollen, das Projekt aussichtslos war. — Die Errichtung eines städtischen Arbeiter ausschusses haben die Stadtverordneten auf Anregung deS Oberbürgermeister- vr. Külz beschlossen. Arbeiterbewegung. Schenectady (New Hork), 30 November. Der Ausstand bet der Veneral Electric Company ist beendet. Sämtliche Arbeiter werden am Montag di« Arbeit wieder aufnehmen.