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Dresdner Journal : 15.10.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191310152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19131015
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19131015
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1913
-
Monat
1913-10
- Tag 1913-10-15
-
Monat
1913-10
-
Jahr
1913
- Titel
- Dresdner Journal : 15.10.1913
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Majestät im Automobil zum Amphitheater. Hier führten Gymnasiasten und Jugendvereine Freiübungen vor. Für den Kaiser war an Schelle der alten Kaiserloge eine kleine Tribüne errichtet worden. Gegen 4 Uhr verliest der Kaiser daS Amphitheater und fuhr nochmals durch die Stadt, wiederum allenthalben bejubelt. Die Fahrt ging zuletzt bei den neuen Kasernengebäuden vorüber nach Lieser, wo der Kaiser im Schlosse des Landwirtschafts ministers vr. Frhrn. v. Schorlemer-Lieser Wohnung nahm. Morgen früh 9 Uhr 15 Min. fährt Se. Majestät von hier lveiter nach Daun und Gerolstein. Braunschweigische Thronfolgefrage. Berlin, 14. Oktober. Die „Norddeutsche Allge meine Zeitung" schreibt: In einem Artikel deS hannoverschen Cvnriers" wird die bevorstehende Erledigung der Braunschweigischen Thron folge als ein politisches Opfer, das dynastischen Rücksichten ge- bracht werde, scharf getadelt. Weil des Kaisers Tochter den letzten Welfensprossen zum Gemahl erkoren habe, gehe man über wichtige Reichsinteressen hinweg und treibe Hauspolitik. Der hierin lie gende Vorwurf gegen Se. Majestät den Kaiser und König kann nicht scharf genug zurückgewiesen werden. Mögen auch die Ansichten über die Bedingungen für die Thronbesteigung des Prinzen Ernst August in Braunschweig noch auseinandergehen, sest steht jedenfalls, daß für die Haltung des Kaisers und seiner Re gierung nicht die Heirat der Kaisertochter und dynastische Haus- interessen, sondern die von dem Prinzen vor seiner Verlobung und Hochzeit mit Zustimmung seines Hrn. Vaters abgegebenen Er klärungen und die damit für die Zukunft dem Reiche und Preußen geleisteten Garantien entscheidend waren. Neichstagsersatzwahl in Dresden-N. Amtliches Wahlergebnis. Dresden, 14. Oktober. Bei der am 10. Oktober stattgehabten Reichstagsersatzwahl im Wahlkreise Sachsen 4 erhielt von 56 441 abgegebenen gültigen Stimmen Arbeitersekretär Buck-DreSden (soz.) 31202, Landwirt vr. Hartmanu-Nathstock (kons.) 14 240 und Rechtsanwalt Kloeppel-Blascwitz (fortschr. Vpt.) 10979 Stimmen. Zersplittert waren 20 Stimmen. Buck ist somit gewählt. Beschlüsse der Strafrechtskommisfion. llber die Ergebnisse der letzten Beratungen der Strafrechtskommisfion ist noch folgendes mit- znteilen: Im 23. Abschnitt (Beleidigung) ist bei der Beleidigung daS Höchstmaß der Geldstrafe auf 10 000 M. festgesetzt und für besonders schwere Fälle Gefängnis bis zu drei Jahren angedroht. Bei der Verleumdung soll die Strafe Gefängnis nicht unter einem Monat betragen; bei mildernden Umständen ist Gefängnis bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu 10 000 M. zugelassc». — In der Vorschrift über die Wahrnehmung berechtigter Interessen sind die sachlichen Ergebnisse erster Lesung beibehalte,r. Insbesondere soll es dabei verbleiben, daß Äußerungen zur Wahrnehmung be rechtigter öffentlicher Interessen straflos find, wenn der Täter sich nachweislich in entschuldbarem gutem Glanben au die Wahrheit der Äußerung befunden hat. Im 24. Abschnitt (Verletzung fremder Geheimnisse) ist der Tatbestand des sog. Jndiskretionsdelikts anderweit umgrenzt. Der Strafdrohung soll nntersallen, wer vorsätzlich über Angelegen- heilen des häuslichen oder Familienlebens eines anderen, die das öffentliche Interesse nicht berühren, eine ehrenrührige Tatsache öffentlich behauptet oder mitteilt. Tie Strafe ist auf Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 1000 M. herab gesetzt worden. Eine Beweisaufnahme über die Wahrheit der Behauptung oder Mitteilung soll überhaupt nicht, also auch nicht auf Verlangen des Beleidigten stattfinden. Im übrigen wird Strafantrag wegen dieses besonderen Vergehens gefordert. Wird ein solcher Antrag gestellt, so ist ein Strafantrag wegen Be leidigung ausgeschlossen. — In der Vorschrift über Verletzung von Privatgeheimnissen ist bestimmt, daß die Offenbarung eines Be rufsgeheimnisses nicht rechtswidrig ist, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter privater »der öffentlicher Interessen erforderlich war und die sich gegenüoerstehenden Interessen pflichtmäßig berück sichtigt sind. Im 25. Abschnitt (Angriffe gegen das Eigentum) sind bei Diebstahl, Unterschlagung und Raub auch die Fälle berück sichtigt, wo der Täter die Sache nicht sich selber, sondern einem Tritten zuzueignen beabsichtigte. Ter Diebstahl und die Unter schlagung zwischen Ehegatten ist in Rückkehr zum geltenden Rechte für straslos erklärt. Die Vorschrift über qualifizierte Sachbeschä digung ist auf Erzeugnisse der Natur und andere Gegenstände von wissenschaftlicher, künstlerischer oder landschaftlicher Bedeutung er weitert, die wegen ihres besonderen Wertes von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind. Ter 26. Abschnitt (Beschädigung und Gefährdung des Vermögens) hat bedeutsamere Änderungen nur in der Vorschrift über Vollstreckungsvereitelung erfahren. Sie ist in ihrem ganzen Inhalt auf wissentliches Handeln beschränkt worden und richtet sich gegen den Schuldner, der bei drohender Zwangsvollstreckung die Befriedigung des Gläubigers dadurch vereitelt, daß er Ver mögensstücke veräußert, zerstört, beschädigt oder beiseite schafft. Der Versuch ist strafbar. Die Vorschriften über unberechtigtes Jagen und Fischen (27. Ab schnitt) und über Tierquälerei (28. Abschnitt) sind im wesentlichen nur redaktionell vereinfacht worden. Bei der Beratung des Abschnittes über den Landesverrat wurde die militärische Spionage, die, wie bekannt, in einem be sonderen Gesetze der Neuregelung unterzogen werden soll, aus geschieden und nur der Landesverrat behandelt. Tie einzelnen Tatbestände, die sämtlich zu Weltverbrechen erklärt sind, um fassen den Verrat und die Ausspähung von Staatsgeheimnissen, landesverräterische Beweisveruichtung und Untreue, Herbeiführung einer Kriegsgefahr, Waffenhilfe und Begünstigung des Feindes sowie Nicherfüllung von Verträgen über Kriegsbedürfnisse. Inc einzelnen ist zu beinerken, daß der Schutz gegen Verrat und Ausspähung sich aus Schriften, Zeichnungen, andere Gegenstände und Nachrichten erstreckt, deren Geheimhaltung einer anderen Re gierung gegenüber für das Wohl des Reichs oder eines Bundes staates erforderlich ist. Neu ist eine Vorschrift, wonach bei Be- strafung wegen Landesverrats das Entgelt, das der Täter für seine Tat empfangen hat, oder dessen Wert für verfallen zu erklären ist. Die in erster Lesung eingearbeitete Vorschrift gegen staats gefährliche Mitteilungen über Prozesse ist — unter Beschränkung anf vorsätzliches Handeln — in den 8. Abschnitt (Angriffe gegen die Staatsgewalt) eingegliedert. Im sogenannten Arnimparagraphen (Geheimnisbruch durch Beamte des Auswärtigen Amts) ist der Tatbestand auf die Preisgabe solcher Nachrichten oder Gegenstände abgestellt worden, welche die völkerrechtliche Vertretung des Reichs betreffen und auf die sich di« Pflicht deS Täters zur Amtsver schwiegenheit bezieht; ferner ist die Vorschrift auf frühere Beamte des Auswärtigen Amts erstreckt worden. Im Zweiten Buche, daS die Übertretungen behandelt und da» «benfo wie das Erste Buch einen Allgemeinen und einen Be- sonderen Teil erhalten soll, ist zunächst klaraestellt, daß vorbehaltlich besonders bestimmter Ausnahmen die Vorschriften deS Allgemeinen Teil» de» Ersten Buches auch für Übertretungen gelten, soweit sie »tcht ausdrücklich nur für Verbrechen oder Vergehen gegeben find oder nach ihrem Inhalt nur aus Verbrechen oder Vergehen be zogen werde« können. Die Strafdrohung ist für Übertretungen einheitlich auf Haft bi» zu drei Monaten oder Geldstrafe bi» zu fünfhundert Mark festgesetzt; Ausnahmen find nur bei der Ge werbsunzucht und bei der BrbeitSweigernng zugelaffen, wo auS- schließlich Hast angedroht wird. In besonders leichten Fällen soll der Richter bet allen Übertretungen von Straf« absehen dürfen; Versuch und Beihilfe sind ausdrücklich für straflos erklärt. Bei den einzelnen Übertretungstatbeständen sind die Er- gebnisse erster Lesung im wesentlichen gutgeheißen. Nachträglich zu berichten ist noch über die Ergebnisse der Be- ratungen zur Rehabilitationsfrage, deren abschließende Er- örterung von der Kommission zurückgestellt war. In zweiter Lesung haben die in erster Lesung beschlossenen Vorschriften hierüber einen bedeutsamen Ausbau erfahren. Es ist der Gedanke durchgedrungen, daß die vollen Wirkungen der Re habilitation künftig allen Verurteilten, Jugendlichen und Erwachsenen, zugänglich sein sollen. Vorausgesetzt wird, daß der Verurteilte sich längere Zeit ehrenhaft geführt und einer be sonderen Berücksichtigung würdig gezeigt hat. Rach Ablauf dieser Zeit, die bei Jugendlichen 10, bei Erwachsenen 20 Jahre beträgt, kann das Gericht anordnen, daß die Verurteilung fortan als nicht geschehen zu behandeln ist. Auf Grund der Anordnung müssen alle amtlichen Aufzeichnungen über die Verurteilung (Akten, Registervermerke rc.) vernichtet werden; der Verurteilte soll das Recht haben, jede Auskunft über die Tat und Strafe zu verweigern. Die nötigen ergänzenden Vorschriften zum Schutze des Rehabilitierten gegen etwaige Bloß stellung in Prozessen werden in den Vorfahrensgesetzen zu geben sein. Schon vor der eigentlichen Rehabilitation, und zwar nach Ablauf der halben Frist, darf das Gericht die Löschung der Strafe in den amtlichen Listen anordnen. Die Anordnung, die bei schlechter Führung innerhalb eines beschränkten Zeitraums wider rufen werden kann, hat die Wirkung, daß eine Auskunft über die gelöschte Strafe nur den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den höheren Verwaltungsbehörden, und auch ihnen nur auf aus drückliches Ersuchen, erteilt werden darf; in Führungs- und Leu mundszeugnissen dürfen auch die mir vorläufig gelöschten Strafen nicht mehr erwähnt werden. Nach Schluß der zweiten Lesung hat die Kommission den Besonderen Teil für Verbrechen und Vergehen, sowie die Über tretungsvorschriften im einzelnen redigiert und schließlich den fertiggestellten Entwurf im ganzen noch einer letzten sachlichen Nachprüfung unterzogen. Dabei sind insbesondere vereinzelte Un stimmigkeiten behoben, die Strafrahmen miteinander verglichen und die Systematik endgültig sestgestellt worden. Am 27. September d. I. hat die Strafrechtskommission ihre Tätigkeit beendet. Am Balkan. Botte Abrüstung ober Teilabrüftung der Türkei? Konstantinopel, 14. Oktober. Die 30. und die 32. Nizamdi Vision, die zum IX. Korps gehören und sich in Dimotika befinden, sind nach Gallipoli beordert worden. Die hier auf Urlaub weilenden Offiziere dieser Truppenkörper wurden anfgefordert, sich unmittelbar nach Gallipoli zu begeben. Diese Truppenbewegung wird als Beginn der Demobilisierung betrachtet. Tie Demobilisierung hat heute in Eregli, Rodosto und Gallipoli, wohin Transportschiffe entsandt worden sind, begonnen. Wien, 14. Oktober. Aus Konstantinopel wird berichtet: In den hiesigen diplomatischen Kreisen werden die Meldungen über eine Demobilisierung der türkischen Armee mit großer Zurückhaltung anf- genommen, und man bezweifelt, daß tatsächlich eine vollständige Abrüstung erfolgen werde, so lange nicht die Verhandlungen mit Griechenland zu e.ner vollen Verständigung geführt haben würden. Überhaupt habe es den Anschein, daß die Türkei sich mit gewissen militärischen Plänen befasse, die noch streng geheim- gehalten werden, da seitens des Kriegsministeriums großer Wert darauf gelegt wird, daß über diese Vor kehrungen keine vorzeiligen Mitteilungen in die Öffent lichkeit gelangen. Es wird als Talsache bezeichnet, daß bedeutende Verstärkungen der Armee vorge nommen werden, über deren Zweck man noch vollständig im unklaren ist. Ein Zusammenstotz zwischen griechischen unv türkischen Truppen. Wien, 14. Oktober. Wie die „Südslawische Korrespondenz" aus Saloniki meldet, ist es bei Lanthi zwischen griechischen und türkischen Truppen zu einem blutigen Zusammenstoß gekommen. Die Griechen haben die türkischen Abteilungen zurückgedrängt und Kojumköj besetzt. Wiederbesetzung Thraziens Vurch Vie Bulgaren. Sofia, 14. Oktober. Am Donnerstag wird mit der Wiederbesetzung der an Bulgarien gefallenen Gebiete Thraziens begonnen. Albanische Fragen. Montenegrinische Erfolge? . Cetinje, 14. Oktober. Die Montenegriner haben die Albaner auf der Linie Gusinje—Djakowa zurück- geworfen und zersprengt und einige Stellungen be setzt. Einzelheiten über die Kämpfe fehlen. Flucht vor den Serben. Wien, 14. Oktober. (Meldung des Wiener K. K. Korresv.-Bur.) Nach Nachrichten, die aus Elbasan eingegangen sind, sind dort bisher 5000 Frauen, Kinder und Greise auf der Flucht vor den Serben ein- gelroffen. Fortwährend kommen neue Scharen von Flüchtlingen. Ein großer Teil irrt obdachlos im Gebirge umher, dem Hunger preisgegeben. Keine Verlängerung des serbischen Moratoriums. Belgrad, 15. Oktober. Den Blättern zufolge be schloß die Regierung, von einer Verlängerung des Moratoriums abzusehen. Kleine Nachrichten. Wien, 14. Oktober. (Meldung deS Wiener K. K. Telegr.-Korresp.-Bur.) Der rumänische Ministerpräsident MajoreScn ist gestern mit Gemahlin hier eingetroffen. Der Zweck seine» Wiener Aufenthalt» ist ausschließlich, für seine seit längerem leidende Gemahlin hiesige Ärzte zu konsultieren. Sofia, 14. Oktober. In dem Prozesse gegen den Obersten P etew beantragte der Staatsanwalt die Todes strafe, da erwiesen sei, daß Petew seine Brigade ver lassen und dadurch den panikartigen Rückzug der Brigade verschuldet habe. Konstantinopel, 14. Oktober. Obwohl die Blind darmoperation Enver Bey« gut verlaufen ist, dürfte morgen doch ein zweiter operati-ver Eingriff nötig sein. Das Befinden deS Patienten läßt zu wünschen übrig. Athen, 14. Oktober. Der König besuchte gestern Demirhissar und SereS, wo er eine Parade über die Truppen abnahm. Konstantinopel, 15. Oktober. Der Minister des Innern ist nach Adrianopel abgereist. Ausland. Tie Erhöhung des RekrutemKonttngents in Osterreich-Ungarn. Wien, 14.Oktober. Einem amtlichen Commnni- quä über die Erhöhung des Nekruten-Kontingents zufolge wird die Erhöhung auf 31300 Mann festgesetzt. Davon entfallen auf das Landheer 16 000, auf die Kriegs marine 1500, auf die österreichische Landwehr 7300 und auf die ungarische Landwehr 6000 Mann. Diese Er höhungen sind bedingt durch die dringend notwendige Erhöhung der Friedenspräsenzstünde der in den Grenzbereiche n dislozierten Infanteriekompanien, deren gegenwärtige Stärke vollkommen unzureichend ist, wie die Ereignisse der jüngsten Zeit bewiesen haben. Die ausnahmsweise erfolgten Einberufungen in den letzten Monaten haben sich sowohl für die einzelnen wie für den Staat in wirtschaftlicher und finanzieller Beziehung drückend erwiesen. Sic sollen daher in Zukunst womög- lich vermieden werden. Ein weiteres Rekrntenerfordernis ist bedingt durch die Sanierung der Stände der übrigen Waffengattungen und Vermehrung der Feldartillerie, die heute bcreits eine Lebensbedingung für die Armee ist. denn das Deutsche Reich verfügt über 70 bis 80, Frank reich über 72 und Rußland über 64 Geschütze für dic Infanteriedivision. Die Entwicklung der Wehrkraft in den Nachbarstaaten hat ungeahnte Fortschritte gemacht, während in der eigenen Armee selbst nach Durchführung der Maßnahmen zu ihrem Ausbau erst jene Friedcns- stände erreicht sein werden, die in den auswärtigen Staaten inzwischen schon eine neuerliche Erhöhung er fuhren. In Berücksichtigung der finanziellen Leistungs fähigkeit mußte die Durchführung des neuen Organm- tionsprogramms auf mehrere Jahre verteilt werden. Tie Erhöhung des Kontingents ist mit einer jährlichen Stei gerung für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren in Au:- sicht genommen. Die Militärverwaltung ging hierin bis an die äußerste Grenze desjenigen, was bei den gegcn- wärtigun außerpolitijchen Verhältnissen im Interesse der Sicherheit der Monarchie noch verantwortet werden kamt. Der neue österreichisch ungarische Botschafter in Mavriv. Wien, 15. Oktober. Tie „Wiener Ztg." veröffent licht die Ernennung des österreichisch-ungarischen Ge sandten in Bukarest, Prinzen zu Fürstenberg, zum Botschafter in Madrid. Wechsel im italienischen Oberkommando in per «prenaita. Rom, 14. Oktober. Der Ministerral hat de» G^eral Briccola auf seinen Wunsch des Kommandos in dn Cyreuaika, das er seit zwei Jahren innehalte, enthoben und ihm die Äenngtiiung über das von ihm geschaffene Werk auSgcdrückt. Der Ministerrat beschloß, das Ab berufungsdekret des Generals Briccola und die Ernennung deS Generals Ameglio zu seinem Nachsolger dem Könige zur Unterschrift zu unterbreiten. Das Ergebnis von Poincares Spanienreise im französischen Lichte. Paris, 14. Oktober. Der Petit „Parisien" erklärt in eluem sichtlich offiziösen Artikel, daS Ergebnis der Madrider Reise des Präsidenten Poincarä und der Besprechung Pichons mit Romanones und Lopez Munoz ließe sich dahin kennzeichnen, daß zwar kein formelles Bündnis abgeschlossen, aber ein vollkommenes Ein vernehmen erzielt sei. In Marokko werbe sich die spanische Regierung bemühen, die daselbst von Frankreich befolgte Politik nachzuahmen. Sie werde die bewaffnete Eroberung auf ein Mindestmaß einschränken und durch den Einfluß des Sultans, sowie durch Verhandlungen mit den Stämmen den Frieden in ihrer Zone hcrzu- stellen trachten. Was die allgemeine Politik anlangt, so hätten die Verhandlungen einen vollständigen Einklang betreffs der Auslegung des Abkommens von 1907 er geben, durch das Frankreich, Spanien und England sich verpflichteten, den statu8 yuo im westlichen Mittelmeer und einem Teile des Atlantischen Ozeans zu verbürgen Der Zweck dieses Abkommens sei ein hervorragend sried- licher. Es bedrohe niemanden, bilde vielmehr eine Versicherung für dritte, da es jede Änderung ausschalic. Nutzlands Staatsbudget. St. Petersburg, 14. Oktober. Heute ist do- Staatsbudget für 1914 in der Duma eingebraft worden. Die ordentlichen Einnahmen setzen sich zu- sammen wie folgt: Direkte Steuern 264507384, indirekt« Steuer» 709167M, Zölle 232 436700, StaatSregalien 1069 450750, Staatseigentum und Kapitalien 1111805142, Enteignung von Staatseigentum 1925280, Ahlösungszahlungen 944900, rückzahlbare Ausgaben der Staatsrentei 116635797, verschiedene Einnahmen 14 823929, zu sammen 3 521697 282 Rubel. Die außerordentlichen Einnahmen setzen sich zusammen: Ewige Einlagen bei der Staatsbank 1400000, die Schulden zahlungen aus dem allgemeinen Reichsverpflegungskapital an d« Staatskasse 12 Mill., zusammen 13 400 000. Dazu kommen noch aus dem sreien Barbestand der StaatSrenten 23164217. Die ordentlichen Ausgaben betragen: ' Hofministerium 16 359 59b, höchste StaatSeinrichtungen 8 667 Oül, Synod 58 914 725, Ministerium de» Innern 806 845 790, Finanz ministerium 494 533 431, Justizministerium 105138 399, Ministerium des Äußern 7 745977 VolkSaufklärung 161639823, Verkehr-- Ministerium 739 938 479, Ministerium für Handel und Jndustrst 71 610 535, Agrarorganisatio« und Ackerbau 157 688 869, Gestüts- Wesen 4 593 470, KriegSreflort 599 135 711, Marine 250 397 540, StaatSkontrolle 12 743536, Zahlungen fürStaatSanleihen 4O28128G und im Budget nicht vorgesehen« AuSgab«n 10 Mill. Rub., zu- sammen 3302 675 714 Rub«l. Die ordentlichen Einnahmen übersteigen dir ordentlichen Ansgaben um L1SVS1568 Rubel.
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