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GMebHolksfremrd. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Almtsslatt für die königliche« uud städtische« Behörde« 1« Ane, Grü«haiu, Hartem ftei«, Joha««george»stadt, Lötzuitz» Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg «nd Wildenfels Expedition, Verlag und Druck von L M. Gärtner in Schneeberg. SSMLWMMWWMWMI M 118^ Irscheixt täglich »st «wMah», der Emm« mW Festtage. Pni, »ierteljährlich 1 MarlstO Pfmnlge. Dienstag, 26. Mai 1891. Jahrgang. Jnstrtlmwgebtthr«: die gespalten« Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 2b Pfennige. Unter Bezugnahme auf die in früheren Jahren ergangenen Verfügungen werden diejenigen Gemeindevertretungen des amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirks, welch« für ihre Gemeinden zur Begründung oder Erweiterung einer LolkSbibliothek für da« kommende Jahr eine Beihilfe aus Staatsmitteln wünschen, hierdurch veranlaßt, ihre die» fallfigen Gesuche, zu welchen das bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzusehende Formular zu benutzen und in denen ausdrücklich anzugeben ist, wrlche Mittel von der Gemeinde selbst zu dem gedachten Zwecke zur Verfügung gestellt find, bis spätesten» den 1. Juli dieses Jahres anher einiureichen, da später eingehende Gesuche bei der nächsten Berthetlung derartiger Beihilfen keine Berücksichtigung finden können. Königliche Amtshauptmannschaft Zwickau, den 22. Mai 1891. v. Bose. ! Herr Ernst Eduard Kreißet in Haide beabsichtigt, in den unter Nr. 765 und 91 a des Flurbuchs für Grünhain und Langen« berg gelegenen Grundstücken, Folium 385 und 4 des Grund- und Hhpothekenbuch« für Grünhain und Langenberg eine Gerinnanlage zum Betriebe einer Spunddreherei zu errichten. E» wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Ein wendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, all- hier anzubringen. Schwarzenberg, am 21. Mat 1891. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing«. Kr. Diejenigen Gemeinden de» Bezirks, welche zur Begründung oder Erweiterung einer Voltsbibliothek für das laufende Jahr ein« Beihilfe au» Staatsmitteln wünschen, wollen ihre Gesuche bis zum 1V. Juui e. anher einreichen. Die Gesuche müssen enthalten: 1 ., wer Eigenthümer der Bibliothek ist, 2 ., wer dieselbe verwaltet, 3 ., wie viele Bände dieselbe umfaßt, 4 ., wann dieselbe begründet worden ist, 5 ., wie dieselbe benutzt wurde, 6 ., welche Beiträge derselben von der Gemeinde pp. bisher zugeflofsen und welcher Beitrag für das laufende Jahr von letzterer bewilligt worden ist und 7 ., wieviel di« Gemeinde seither an Staatsbeihilfen erhalten hat. Später eingehende Gesuche können im laufenden Jahre bei den zu machenden Vorschlägen keine Berücksichtigung finden. Schwarzenberg, am 23. Mai 1891, Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wir fing. Wglr. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Auguste Emilie verehel. Ullman« geb. Solbrig n Johanngeorgenstadt eingetragenen Grundstücke: 1 ., das Hau» und Gartengrundstück Fol. 330 des Grundbuchs für Johann georgenstadt, Nr. 349 Abthg. des Flurbuchs für diesen Ort, Nr. 321 des BrondcatafterS, auf 12 000 geschätzt, und 2 ., das Feldgrundstück, Fol. 946 desieiben Grundbuchs, Nr. 940 Abthlg. L des Flurbuchs, auf 679^0 geschätzt, ollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 26. Juni 1891 Vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, trner der 10. Juli 1891 Vormittags 10 Uhr al» BersteigerungStermi«, »wie der 24. Juli 1891 Vormittag« 10 Uhr l» Termin zu Verkündung d«S »ertheiluugsplanS anberaumt worden. Die Nealberechtigtrn werden aufgesordert, di« auf den Grundstücken lastenden rückstände an wtederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätesten» im Anmelde - irmine anzumelden. Eine Ueberficht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihre» Rang- rrhältntffe» kann nach dem Anmelbetermine in der Grrtchtsschreiberei de» unterzeichneten mtSgericht» eingesehen werden. Johanngeorgenstadt, am 20. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. Scheusflrr. Beglaubigt Friedrich, G-Sch. Zwangsversteigerung. Da» im Grundbuche auf den Namen Johannen Dorotheen verw. Hahn, vormal» in Schwarzbach, jetzt in Oberwürschnitz eingetragene Grundstück, Folium 82 de» Grund buch» für Markersbach mit Unterscheibe, Nr. 203, 204 d, 204 o, 204 ä, 205 de» Flur buch» für Markersbach, mit 50„ Steuereinheiten belegt und auf 3013 geschätzt, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 29. Juni 1891, Vormittag» 9 Uhr, al« Anmeldetermiu, ferner der 1. August 1891, Vormittags 9 Uhr, als BersteigeruugStermin, sowie der 8. August 1891, Vormittags 9 Uhr, als Termin zu Verkündung deS LertheilungsplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgesordert, di« auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wieverkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmelde termine anzumelden. Eine Ueberficht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang- verhältnisies kann nach dem Anmeldetermine in der GeAchtSschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Schwarzenberg, am 20. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. Kanz, Aff. Oeser. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders Karl Theobald Klinge in Zschorlau ist in Folg« einrs von dem G«m«inschuldner gemachten Vorschläge» zu einem Zwangsvergleiche Bergleichstermin auf Mittwoch, den 10. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Schneeberg, den 25. Mai 1891. Helbig, Gerichtsschreib-.r des Königlichen Amtsgericht«. Bekanntmachung. Indem man die Vorschriften der sud. D abgedruckten stadträthlichen Bekannt machung vom 26. April 1889 zur unbedingten Nachachtung hiermit in Erinnerung bringt, wird zugleich für die hiesig« Stadt angrordnet bez. «ingeschärft, daß — zur Vermeidung gleicher Strafe — da» Schlachten ausschließlich in de« dafür bestimmten geschloffene« Räumlichkeiten vorgenommen werde« darf und daß ««erwachsene« Personen, soweit sie nicht bei dem Schlachtgefchäfte direkt betheiligt find, während deS Schlachtens u«ter keine« Umständen der Zutritt zu den Schlachträumen gestattet werde« darf. Bon der Einhaltung der fraglichen Vorschriften wirv man sich durch öftere Re visionen überzeugen, Zuwiderhandelnde auch unnachfichtlich bestrafen. Schwarzenberg, am 9. Mai 1891. Der Stadtrath. Gareis. Der unterzeichnet« Stadtrath hat nach G«hör der Stadtverordneten beschlossen, zu Vermeidung von Thierquälereien das Tödten des Schlachtviehes aller Gattung, also einschließlich des Kleinviehes vom 1. Juli dieses Jahres (1889) ab ohne vorhergehende Betäubung zu verbieten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die Privatschlächtereiea und da» Haus schlachten. Da di« Betäubung der Thiere durch blosen Schlag bei der Unsicherheit de» Erfolges nicht genügt, so empfiehlt «S fich, hierzu geeignete Apparate zu verwenden und wird der vom Schlachthausdirector Kleinschmidt in Erfurt construirte Schlagbolzenhammer und Federbolzenapparat, beziehentlich, soweit Großvieh in Frage kommt, die von diesem verbesierte SchlachtmaSke zum Gebrauche empfohlen. Uebertretungen des erlassenen Verbote« werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bez. entsprechender Haftstrafe geahndet werden. Schwarzenberg, am 26. April 1889. Der Stadtrath. (grz.) Gareis. Bekanntmachung. Am nächsten Donnerstag, den S8. Mai 1891 vormittag» 10'/, Uhr sollen in der Nähe der Schneidemühle de« Herrn David Schüller hier, an der Geyer- Elterleiner Chaussee, die Rinden von 18 frisch gefällten Eichenstämmen und danach die sämmtlichen 18 Eichenstämme, in einer unteren Stärke von 20 bi« 75 Lentimeter, an den Meistbietend«« geg«« Baar- zahlung verkauft w«rden. Zwönitz, den 23. Mat 1891. Der Stadtrath. vr. Rühl.