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TRntgltch Sächsischer Staatsanzrtger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörde«. bitweise Nebenblätter: LaudtagSbeilage, Synodakbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K S. Staatsschulden und der K S. Land- und LandeSkulturrentenbank.Verwaltung, Übersichten det !. S. Statistische« LandeSamt» über Lt»- und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de- K S. LandeSversicherungSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes» BrandverstcherungSanstalt, BerkausSltste von Holzpflanzen auf den K. S. StaatSforstreviere«. Nr. 224. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <- Freitag, 26. September 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraß« 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werkrag- nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Rr. 14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteiie 30 Ps, ; die 2fpaMge Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich § (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorn«, l l lihr. Amtlicher Teil. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Schmied Tzschabran gen. Mucke in Pirna die Friedrich August-Medaille in Bronze zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Inhaber der Firma Felix Semmler in Leipzig Kaufmann Alfred Kluge den ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt verliehenen Titel als Herzog!. Anhaltischer Hoflieferant annehme und führe. Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterricht». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Pfarrern vr. pk. Robert Alexander Lempe in Kieritzsch (Bez. Borna) und Karl Friedrich Schulze in Wilschdorf b. Stolpen beim Übertritt in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Die Verner Internationale Arbeiterfchntzkonferenz hat ihre Beratungen zu Ende geführt. Die wichtigsten Ve- schlüffe betreffen da» Verbot der industriellen Nacht arbeit für Jugendliche und den Zehnstundentag für Arbeiterinnen. * Rach einem anonymen, aber sehr beachteten Artikel de» „Matin" sollen der französische Generalstabschef Joffre und sein Stellvertreter wenig befriedigende Ein drücke von dem Verlaufe der französischen Manöver er halten haben. * Ministerpräsident Barthou erklärte unter dem leb- hasten Beifall der Versammelten in einer Rede auf dem Kongreß der Unterrichtsliga, daß die Regierung weder mittelbar noch unmittelbar Verhandlungen angeknüpft habe, um die durch da- TrennungSaesetz unterbrochenen Beziehungen zwischen Kirche und Staat wieder anzu- * Ein Komplott gegen da» Lebe« de» Präsidenten von Portugal wurde aufgrdeckt. Fünf Verschwörer find ver haftet worden. * Die „Albanische Korrespondenz" erfährt au» Baloua, daß e» sich bei den albanisch-serbische« Kämpfen um eine innere serbische Angelegenheit handle, denn nur die durch serbische Unterdrückung erregten in Serbien wohnenden Albaner hätten die Waffen gegen die Serbe« erhoben. «st» In Japan wurde el« Mau« verhaftet^ der eiae« Mordanschlag auf de« japanische» Anßenminister »»Plaut haben soll. I« Frankfurt a. M, ist der Internationale Kongreß für Luftrecht zusammengetreten. * Auf der Eisenbahnstrecke Prag—Dux stieß ein Ver- sonenzug mit einem Güterzuge zusammen, wobei fünf Personen schwer verletzt wurden. kommission für Arzte zu Leipzig auf daS Prüfungsjahr 1913/14 ernannt worden sind. ^900o Dresden, den 25. September 1913. 6644 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Ordnung über den nichtstaatlichen gewerbs- und fahrplanmäßigen Setrieb von Kraftfahrzeugen zwischen einzelnen Ortschaften im Regierungsbezirke Bautzen. 3 1- Wer innerhalb des Bautzner Regierungsbezirks Kraft fahrzeuge zur gewerbsmäßige« und fahrplanmäßigen Beförderung von Personen und Gütern zwischen einzelnen Ortschaften in Betrieb nehmen will, bedarf hierzu sowie zur Festsetzung des Fahrplans und der Fahr preise der Genehmigung der unterzeichneten Kreishaupt mannschaft. Das Genehmigungsgesuch ist schriftlich unter Bei fügung der erforderlichen Unterlagen einzureichen. Erstreckt sich der Betrieb über mehrere kreishaupt mannschaftliche Bezirke, so ist das Gesuch nebst den Unter lagen in soviel Stücken einzureichen, als Regierungsbezirke in Frage kommen. 3 2. Die Genehmigung wird von dem Nachweise des Be» dürfuisses abhängig gemacht. ' Sie wird unter dem Bordehaltr jederzeitige», ent- fchädigungslofe« Widerrufs nur der Person des Gcsuch- stcllers und nur auf solange erteilt, als der Unternehmer nach seinen Vermögensverhältnissen und durch Nachweis einer angemessenen Versicherung eine ausreichende Gewähr für Erfüllung der ihn infolge des Betriebes etwa treffenden Schadenersatzverbindlichkeiten bietet. 8 3. Die mit der Leitung eines Kraftfahrzeuges Beauf tragten müssen mindestens 18 Jahre alt und unbedingt zuverlässig sein. 8 4. Die Kraftwagen müssen außer der vorschriftsmäßigen Nummerbezeichnung auf beiden Seiten in gemalter Um rahmung oder auf einem mit gemalter Umrahmung ver sehenen Schilde — schwarz auf Hellem, weiß auf dunklem Grunde — Aufschriften mit Angabe der Kraftwagcnlinie führen. 8 5. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge darf, soweit sie nach den gesetzlichen oder polizeilichen Bestimmungen nicht geringer sein soll, 25 km in der Stunde nicht über schreiten. 8 6. An die Genehmigung können besondere im Interesse des Verkehrs und deS Publikums gebotene Bedingungen geknüpft werden; besonders solche über Betriebsmittel, Dienstkleidung und Pflichten der Angestellten, Höchstzahl der Fahrgaste, Gepäckbeförderung und dergleichen. Die Bestimmung der Stand- und Halteplätze für die Wagen bleibt der örtlichen Regelung überlassen. - Das Korstreutamt Pirna wird am 31. Oktober 8 7- dieses Jahres eingezogen. Der Unternehmer und sein Hilfspersonal unterstehen Die Geschäfte desselben werden vom 1. November den über den Verkehr im allgemeinen und den Verkehr dieses Jahres ab durch daS Korstreutamt Schandau mit Kraftfahrzeugen im besonderen gegebenen gesetzlichen weitergeführt. und sonstigen behördlichen Vorschriften. Die Vorstandsstelle des letzteren ist von diesem Zuwiderhandlungen dagegen sowie gegen obige Vor- Zeitpunkte ab dem Forstrentamtmann Schmidt in Pirna schritten werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen übertrage - worden. 1847Forstr.4 einschlagen, mit Geldstrafen bis zu 150 M. oder mit Haft Dresden, am 25. September 1913. 6640 bis zu 14 Tagen geahndet. 452 XIII Finanzministerium, II. Abteilung. Bautzen, den 16. September 1913. 6645 Königliche Kreishauptmannschaft. In Ergänzung von Ziffer II der Bekanntmachung vom 2. September 1913 über die Zusammensetzung der «mtshauptmann v. Watzdorf in Zittau ist vom 2. Prüsung»kommissionen für Arzte, Zahnärzte und bis mit 11. Oktober diese» Jahre» beurlaubt. Er wird Apotheker auf daS Prüsungsjahr 191S 14 (Nr. 204 des während dieser Zeit durch Regierungsamtmann Richter Dresdner Journal» und der Leipziger Zeitung von 1913) vertreten. 841 OK wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im Bautzeu, am 24. September 1913. 6646 Einverständnisse mit dem Ministerium de» Innern außer Dev Ttellvertrster deA Kreishauptmauns. den a. a. O. aufgesührten Kommissionsmitgliedern noch der Professor vr. Thiemich und Die Geschäftsräume de» König!. Oberverficherung»- der Privatdozent vr. Ekutsch amte» bleiben wegen Reinigung am 13. und 14. Oktober an der Universität Leipzig zu Mitgliedern der Prüfung»- 1913 geschlossen. Dringliche Sachen werden von 12 bis 1 Uhr und von 5 bis 6 Uhr nachmittags er ledigt. 1299 Chemnitz, 24. September 1913. 6643 Königliches Oberverstcherungsamt. (BehördlicheBekanntmachungen erscheinen auch im Ankündigungsteile.) Nichtamtlicher Teil. Deutsches Reich. Zusammentritt der Kommission für Rüfiungs- lieferungen. Berlin, 25. September. Die „Nordd. Al lg. Ztg." schreibt: Es ist in Aussicht genommen, die Kommission für die RüstungSlieserungen kurz vor Beginn der ReichStagssitzungeu zusammentreten zu lassen. Dieser Termin wäre dann in besonderer Berücksichtigung deS Umstandes gewählt, daß es den Reichstagsabgeordneten, die Mitglieder der Kommission sind und auf deren Teil nahme d,e Reichsverwaltung besonderen Wert legt, er möglicht würde, den Sitzungen anzuwohnen, ohne dadurch während der sitzung-freien Zeit in ihren Dispositionen behindert zu sein. Wie bekannt, handelt eS sich bei der Kommission nicht um eine ..parlamentarische Untersuchungskommission", sondern um eine auf Anregung des Reichstags vom Reichskanzler frei zu sammengesetzte reine Sachverständigenkommission, zu der die Mitglieder des Parlaments als Kommissionsmitglieder zu gezogen werden. Es kann daher, so bemerkt die „Neue pol. Corr.", auch nicht die Aufgabe der Enquetekommisfion sein, in di« Exe kutive der Verwaltung hineinzureden: ihr AufgabenkretS be schränkt sich vielmehr darauf, Fragen derSubmissionS- politik und damit zusammenhängende weitere Fragen wirtschaftlicher Art einer erschöpfenden Erörterung und Würdigung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Auslandes, zu unterziehen. Fragen, wie sie schon seit Jahren in der Budgetkoinmission des Reichstag- erörtert worden sind und den Gegenstand von Verhandlungen zwischen den beteiligten Verwaltungen ge bildet haben. Solche Kommissionen sind in Deutschland durchaus nichts Neues, eS braucht nur an die Börsen-, Kartell-, Bank- und Fleischenquetekommisfion erinnert zu werden. Wie diesen Enquete- kommissionen, so wird auch der neuen Kommission eine größere Anzahl von Sachverständigen zur Verfügung stehen, die in kontra diktorischem Verfahre» vor der Kommission ihre Ansichten auS- tauschen und den Kommissionsmitgliedern selbst dadurch Stoff und Gelegenheit geben, sich ein umfassendes aus der Praxis geschöpfte» eigenes Urteil zu bilden. Das neue Luftrecht. Berlin, 25. September. Eine der ersten Vorlagen, die dem BundeLrat bei der Wiederaufnahme seiner Ar beiten im Beginn des nächsten Monat» zugehen werden, wird da» Gesetz zur Regelung de» Ver kehr» mit Luftfahrzeugen sein, daS den Namen Luft rechtgesetz führen wird. Der Entwurf ist inzwischen im Reich-amt de- Innern unter Mitwirkung des Reich»- justizamts und der Armee- und Marineverwaltungen fertig gestellt. Man darf also al- sicher annehmen, daß die Vorlage im kommenden Winter an den Reichstag gelangen wird. Da- Gesetz wird einmal eine Regelung de- Verkehr- mit Luftfahrzeugen herbeiführen und dazu gewisse verkehrspolizeiliche und gewerbepolizeiliche Vor schriften erlassen. Außerdem ist aber auch die Regelung der Haftpflicht in den Gesetzentwurf einbezogen. Am Balkan. Guter Fortgang der bulgarisch-türkischen Verhandlungen. Konstantinopel, 25. September. Eine amtliche Mitteilung über die heutige Sitzung der Friedens konferenz besagt, daß über die Frage der Mufti» zur Zufriedenheit beider Teile Beschluß gefaßt worden ist. Die Protokolle hierüber wurden unterzeichnet. Für die Sonnabendsitzung verble.bt nur noch die Frage der Bakufgüterzu regeln, so daß der Friedensvertrag in den eruen Tagen der nächsten Woche unterzeichnet werden dürfte. «in dritter »alkankrieg k Der Aufstand nur innere serbische W i rren? Wien, 25. September. Die „Albanische Korre spondenz" erfährt von maßgebender Seite au» Va lon a: Bei der albanischen Bewegung handelt es sich fast au»schließlich um Kämpfe, welche die zu Ser-