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' Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 14574. Herr Bezirksarzt Medizinalrat vr. Rech Holtz in Freiberg ist bis auf weitere- mit der Vertretung des er- Ankündiguugen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile 30 Pf, die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. aus Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Ter König der die auf heute abend festgesetzte Reise nochmals verschoben. krankten Herrn Bezirksarztes Medizinalrat in Frankenberg beauftragt worden. Chemnitz, am 1b. September 1913. Die Kreishauptmannschaft. Privatinteressen entgegenzutreten, sobald eine solche Beeinträchtigung im einzelnen Falle beanzeigt und erheblich erscheine. Es müsse angenommen werden, daß die Vorschrift im 3 20 der Satzung sowohl zur Wahrung^ der öffentlichen Interessen als zum Schutze der im Einzelsalle in Betracht kommenden Triebwerksbesitzer dienen solle. Nicht minder müsse vorausgesetzt werden, daß sich die Be teiligten bei der Einfügung der Vorschrift in die Satzung darüber im klaren gewesen seien, es solle damit eine Norm geschaffen werden, die alle Mitglieder der Genossenschaft gleichmäßig binde und mit Rücksicht auf den öffentlichen Charakter der Ge noffenschaft auch für die Verwaltungsbehörden jedenfalls dann maßgebend sein solle, wenn die betreffende Wasserbenutzungs- anlage eine genehmigungspflichtige Änderung erfahre. 's Finauzmiuisterium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- nehmigen geruht, daß der Oberfinanzrat bei der General- dnelüon der Staatseisenbahnen vr. Pfotenhauer in Dresden das von Sr. Hoheit dem Herzoge zu Sachsen- Altenburg ihm verliehene Komturkreuz 2. Klasse des Sachsen-Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Ministerium bei Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberbürgermeister Geh. Rate vr. Beutler in Dresden das Komturkreuz 1. Klasse des Verdienstordens, dem Wirkt. Geh. Rate vr. Lingner daselbst das Komtur kreuz 1. Klasse des Albrechtsordens, dem Direktor der Kunstgewerbeschule Geh. Hofrate Prof. Lossow das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens, dem städt. Baukommissar Bulnheim in Dresden da» Ritterkreuz 2. Klasse des AlbrechtsordenS, dem Baumeister Gast da selbst das AlbrechtSkreuz und dem Architekten und Stadt rat Kammsetzer daselbst den Titel und Rang als Hofrat zu verleihen. Auch ist mit Allerhöchster Genehmigung dem Archi tekten Kühne in Dresden der Titel Professor verliehen worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem OberregierungSrate Frhrn. v. Ferber bei der Kreis hauptmannschaft Dresden daS Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstorden- zu verleihen. W > Beauftragt mit der Verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. < Dienstag, 16. September Cronberg, 15. September. Hellenen hat Atoniglieh Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und MittelbehSrden. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K E. Staatsschulden und der K. S. Land- und LandeSkulturrentenbank-Verwaltung, Übersichten deß - S. Statistischen Laude-amt- über Ein- und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de» K. S. LandeSversicherungSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes« Brandversicherungsanstalt, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den K S. Staatsforstreviere«. Konstantinopel, 15. September. Die Meinungs verschiedenheiten zwischen Bulgarien und der Türkei wegen der von beiden Teilen vorgeschlagenen zukünftigen Grenzlinie find noch beträchtlich, aber man hofft, sich heule einer Lösung zu nähern. Die Frage der Staats angehörigkeit wird wahrscheinlich für später Vorbehalten bleiben. — Eine spätere Meldung besagt: Gestern fand zwischen den türkischen und bulgarischen Delegierten eine private Sitzung statt, die zwei Stunden dauerte. Eia Communiquä erklärt, da die Delegierten über die hauptsächlichsten Punkte der Grenze einig geworden seien, werde die endgültige Lösung in der nächsten Sitzung am 17. September erfolgen. überWien, 15.September, wirdauSKonstantinopel hierzu gemeldet: ES steht bereit» fest, daß Kirkkilifse im türkischen Besitz verbleibt. ES handelt sich nur mehr um die Entscheidung hinsichtlich Dimotikas. Die westthrazische UnabhängigkeitSbewegung. Konstantinopel, 15. September. Beim Empfang einer Abordnung der provisorischen Regierung von Gümüldschina erklärte der Minister de- Innern Ta- laat Bei, die Pforte könne die Unabhängigkeitsbeweguug nicht ermutigen und direkt unterstützen. Der Minister versprach aber, im Laufe der türkisch-bulgarischen Verhandlungen für den Schutz der heilige» Rechte der Bevölkerung von Gümüldschina einzutreten^ und richtete dann an die Abordnung eine Mahnung zur Ruhe. Ein Mitglied der Abordnung bemerkte, die Bevölkerung könne sich nicht länger mit leeren Worten zufrieden geben. Sie sei entschlossen, auf ihrer Unabhängigkeit zu beharren, und werde die Rückkehr der Bulgaren nicht gestatten. Die Bevölkerung verlange die Anerkennung der provisorischen Regierung durch die Pforte. Die Bewegung breite sich immer mehr au». — Die Blätter melden, daß die provisorische Regierung mit der Organi sation zur Verteidigung fortfährt, Steuern erhebt und die Hoffnung hegt, die Bulgaren vollständig verjagen oder zur Kapitulation zwingen zu können. Griechisch»serbische Grenzre-elun-. Belgrad, 15. September. Nachdem die griechische und die serbische Regierung ein Übereinkommen ab geschlossen haben, wird die Grenz kam Mission von Gewgheli au» morgen ihre Arbeiten fortsetzen. Inzwischen Deutsches Reich. Vom Kaiserlichen Hofe. Jagdaufenthalt des Kaisers in Österreichisch- Schlesien. Troppau, 15. September. Nach dem Jagdfrühstück setzte Se. Majestät der Kaiser mit den übrigen Jagd gästen des Grafen Larisch-Mönnich die Jagd in der Gojuitzer Remise bis nachmittags 4 Uhr fort. Die ge samte Strecke betrug 1825 Stück, zumeist Fasanen und Wildenten. Um 4 Uhr wurde die Rückfahrt nach Schloß Solza angetreten. Um 8 Uhr abends fand im Schlosse ein Diner statt, zu dem dieselben Persönlichkeiten zu gezogen waren waren wie gestern. Die Landeshauptstadt rüstet sich in großartiger Weise sür den Empfang de» verbündeten Monarchen. Die Straßen, die der Kaiser passieren wird, sind überaus reich beflaggt; sämtliche Häuser tragen grünen Girlandenschmuck. An der Spalier bildung werden sich alle deutschen Vereine von Troppau und Umgebung in einer Gesamtstärke von über 2000 Mann beteiligen. Der König der Hellenen noch in Cronberg. Im Festsaake de- Leipziger Neue» Rathause» wurde gestern nachmittag in Anwesenheit Sr. Majestät des König tine Festsitzung de» Zeniralverband» Deutscher Industrieller abgehalten. * Die in Paris erscheinende französisch-spanische Zeit schrift „L'Espagne" bringt au» der Feder de» französi schen Außenminister» Pichon einen aufsebenerregenden Artikel, der überschrieben lst: „Znm französisch-spanische» Wildnis". Ei» heftige» Gewitter hat am Oberrhein großen Schaden »«gerichtet. Im «anton Vern wurde« durch Hagelschlag, verbunden mit furchtbarem Sturme, die noch nicht geernteten Feldfrüchte vernichtet und Fische im Wasser erschlagen. Zn Bern wurde gestern die Internationale Arbeiter- schutzkonferenz eröffnet. Deutschland ist auf ihr durch ücr Abgeordnete vertreten. * Zn Konstantinopel ist ein Communiqus erschienen, bai besagt, die Delegierten der Bulgaren und Türken /eie» über die hauptsächlichsten Punkte der Grenze einig geworden. , Medina wird von drei anfständischen Stämmen be lagert. Der mexikanische Minister de» Innern, der für die schroffe Haltung der Regierung von Mexiko gegenüber den Vereinigten Staaten verantwortlich gilt, »st zurück Mitteilung«», ans d«r öffrntlichen Verwaltung. Der Präsident de- Königs. Lande-gesundheit-amt» Seh. Rat Prof. vr. Renk ist vom Urlaub zurück- gekehrt und hat die Leitung der Geschäfte wieder übernommen. ObervcrwaltuugSgericht. Der Besitzer einer an der Weißeritz gelegenen Mühle beabsichtigte seine Turbinenanlage zu verändern und bat hierzu um Genehmigung. Tie Amtshauptmannschaft erteilte sie, jedoch unter der von der Weißeritztalsperrengenoffen- schaft auf Grund von 8 20 Abs. 4 Ziffer 1 ihrer Satzung ge forderten Bedingung, in möglichster Nähe des Einlaufs zur Turbine einen Freifluter von solchen Abmessungen anzulegen, daß durch ihn die Höchstausschlagwassermenge auf kürzestem Wege in den Untergraben ohne Erzeugung eines Aufstaues im Obergraben ab- geleitet werden kann. Den hiergegen erhobenen Rekurs beachtete die Kreishauptmannschaft mit der Begründung, daß nach 8 27 des Wassergesetzes die Erlaubnis der Wasserbenutzung an Bedingungen nur daun zu knüpfen sei, wenn durch dieWasserbenutzung öffentlicheJnteressen verletzt würden. Im vorliegenden Falle komme eine Verletzung oder auch nur eine Gefährdung öffentlicher Interessen beim Unter bleiben der Herstellung eines Freifluters nach dem Untergraben nicht in Frage. In der Anfechtungsklage der Talsperrengenoffen schaft wird unrichtige Auslegung des Begriffs „öffentliche Inter essen" im 8 27 des Wassergesetzes gerügt, sodann die Ansicht ver treten, daß die Verwaltungsbehörden verpflichtet seien, die Erfüllung der angeführten Vorschrift den zur Genossenschaft gehörigen Trieb werksbesitzern aufzngeben, da die notwendige Mindestwassermenge nur gewährleistet werden könne, wenn alle Triebwerksbesitzer an die genossenschaftlichen Vorschriften gebunden seien, und hierzu noch folgendes geltend gemacht: Ter durch die Talsperren ge schaffene gleichmäßige Wasserabfluß dürfe nicht durch die Wasser benutzungen in den Gebieten der geregelten Weißeritz gestört werden. Solche Störungen könnten durch Triebwerke hervorgerufen werden, die, um die Wasserkraft mehr ihren Bedürfnissen anzupassen, das Wasser in ihren Gräben abmahlten und dann wieder anspannten. Dadurch könne ein an sich gleichmäßiger Wasserabfluß in einen vollkommen unregelmäßigen verwandelt werden, wie das die all jährlichen Klagen der Waffertriebwerksbesitzer und insbesondere auch di« Aufzeichnungen der an der Roter», Wilden und Vereinigten Weißeritz vorhandenen selbsttätigen Waffermeffer bewiesen. Znr Vermeidung solcher Störungen seien die Bestimmungen von 8 20 in die Satzung ausgenommen worden. Diese Störungen ließen sich nur dann vermeiden, wenn die Mühlgräben in vorgeschriebener, stets gleichmäßiger Höhe gehalten würden — das sogenannte Ab mahlen also verboten werde — und das Wasser jederzeit, auch beim Regulieren und Zusetzen der Wasserkraftmaschinen, seinen gleichmäßigen Lauf durch den Ober- und Untergraben fortsetzen könne. Zur Erfüllung der zweiten Bedingung seien Wasserkraft- Maschinen notwendig, die so zu bedienen seien, daß die nicht durch die Wasserkrastmaschinrn gehenden Wassermengen ohne Aufstau im Obergraben in den Untergraben geleitet würden, wo sie sich mit dem durch dieMaschinen laufenden Wasser wieder zu einem gleich mäßigen Wafferabflusse vereinten. Werde das Wasser, das durch den Obergraben bis zum Wassermotor gekommen sei, dort aber infolge ungenügender Öffnung des Motors und mangels eines nach dem Untergraben mündenden Freifluters nicht in den Unter graben gelangen könne, in das Wildbett abgeschlagen, so werde der gleichmäßige Abfluß gestört, weil daS Wildbett zunächst soweit angefüllt werden müsse, bis die abgeschlagene Waffermenge ab fließen könne. Die zum Anfüllen des WildbetteS erforderliche Waffermenge werde dem durch den Untergraben fließenden Wasser entzogen. Die dadurch im Abfluß entstehende Lücke könne sich er fahrungsgemäß vom Rabenauer Grund bis zum Felsenkeller fort- pflanzen. DaS Oberverwaltungsgericht hat die Klage beachtet. ES führt in seinem Urteile aus: Die Entscheidung über das vor- liegende Rechtsmittel sei im wesentlichen von der Beantwortung der Frage abhängig, ob die Verwaltungsbehörde bei Erteilung der vom beigeladenen Mühlenbesitzer gemäß 8 23 Ziff. 3 des Wasser- gesetze» nachgesuchten Erlaubnis verpflichtet war, die Vorschrift im 8 20 Abs. 4 Ziff. 1 der Satzung zu beachten und den Beigeladenen deshalb zu deren Erfüllung im Wege einer mit der Erlaubnis verknüpften Bedingung anzuhalteu. Diese Frage sei aus folgen den Erwägungen zu bejahen: Die Klägerin sei rin« ösf«ntliche Wassergenossenschaft, zu der«n Aufgaben e» zwar auch gehöre, dem wirtschaftlichen Nutzen ihrer Mitglieder zu dienen, bei der aber die Förderung des Gemeinwohl» so sehr in den Vordergrund trete, daß sie als eine Körperschaft deS öffentlichen Rechts anzusehen sei, di« in erster Linie öffentliche Interessen verfolge. Das be dürf« angesichts dessen, was im 8 5 d«r Satzung über den „Zweck der Genossenschaft" bestimmt sei, sowie im Hinblick aus da- her vorragende „Landeskulturintcresse", dem die der Klägerin ob- liegende Errichtung und Unterhaltung von umfangreichen Tal sperren diene, keiner besonderen Darlegung. Vielmehr folg« hieraus ohne weiteres, daß das Interesse, daS die Klägerin an der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben habe, vorwiegend ein öffentliches Interesse darstelle, zu dessen Wahrung di« Ver- waltungSbehördrn nach 8 27 Absatz 1 deS WaffergesetzeS ver- pflichtrt seien. Zum mindesten sei ein solche- öffentliches Interesse bei allen den Maßnahmen der Genossenschaft vorhanden, die darauf abzielten, die Niedrigwässer zu erhöhen und deren gleich mäßigen Abfluß zu erhalten, um dadurch «ine angemessen« Ver dünnung der den Wasserläufen zugeführten Schmutzwässer zu ermöglichen. Denn di« Verdünnung und ordnungsmäßige Ab- leitung der Schmutzwäffer diene in ganz besonder» augenfälliger Weise der Förderung deS Gemeinwohl», insbesondere der all gemeinen Gesundheitspflege und damit dem öffentlichen Interesse. Daneben dürfe indessen nicht unberücksichtigt bleiben, daß Schwankungen im Wafferstand, welche die von der Ge- nossenschaft zu schaffend« Erhöhung der Niedrigwässer mehr oder minder vereitelten, nicht bloß das Gemeinwohl in der hervorgehobenen Beziehung berührten, sondern unter Umständen auch di« besonderen Jnter«ss«n «inzelner Trieb- Werksbesitzer erheblich beeinträchtigten, weil dies« durch Schwankungen im Wasserabfluß an der angemessenen Ausübung der ihnen erlaubten Benutzungen leicht gehindert würden. Des halb hätte« die Verwallttngsbchorden nach dem angezogen«« 8 27 auch die Verpflichtung, d«r Beeinträchtigung derartiger