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königlich SA-hstsch-v StKKtsitznzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörden. üettwets« Nebenblätter: Landtagtbetlage, Eynodalbetlage, Ziehungslisten der Verwaltung der K S. Staatsschulden und der K. S. Land- und Landeskulturrentenbank - Verwaltung, Übersichten de- 8 S. Statistischen LandeSamtS über Tin- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de» K. S. LandeSverficherungSamtS, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande-- BrandverficherungSanpalt, Verkaus-nste von Holzpflanzen auf den K S. Staattforstrevieren. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Nr. 193 1913 Donnerstag, 21. August Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Pf., die Lspaltlge Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Der französische Staatsmann Emile Olivier, Minister des Äußern im Jahre 1870, ist gestorben. * Der türkische Großwesir hat dem russischen Botschafter die Erklärung abgegeben, daß er den Oberbefehlshaber der türkischen Truppen kategorisch angewiesen habe, die jenseits der Maritza stehenden Truppen zurvckzurnfen. Die Könige von Serbien und Griechenland haben de» FriedenSvertrag von Bukarest ratifiziert. * Da die Werftarbeiter in Stettin sich nicht ent sprechend den gestellten Forderungen zur Wiederaufnahme der Arbeit gemeldet hatten, ist die Arbeiterannahme für die Stettiner Werften wieder eingestellt worden. * Im Garten Ehatean deS fleurS in Kiew brach vor Beginn einer Festvorstellung infolge des Andranges de» Publikums da» Geländer einer Treppe. 26 Personen wurden hierbei verletzt. * Der Schnellzug Rom—Neapel ist bei Neapel entgleist. Zwei Personen wurden getötet und zehn verletzt. Amtlicher Teil. Ministerium deS Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kammervorsteher Sr. König!. Hoheit des Herzogs von Cumberland, Herzogs zu Braun schweig und Lüneburg, Major a. D. Mertens in Gmunden die ihm verliehenen Auszeichnungen als den Königl. Preußischen Roten Adlerorden 3. Klasse und das Ritter kreuz 1. Klasse mit Eichenlaub des Großherzogl. Badischen Ordens vom Zähringer Löwen annehme und trage. Die öffentliche Auslosung der planmäßig am 31. März 1914zur Rückzahlung gelangenden Sprozentigen Staats- schuldenkafsenscheine vom Jahre 1855 soll Freitag, den 29. August dieses Jahres vormittags von 11 Uhr an im hiesigen Ständehaus am Schloßplatz, Erdgeschoß (Ein gang Turmtüre), stattfinden. Die Kapitale der nach der Ziehungsliste vom 3. März 1913 ausgelosten, am 30. September laufenden Jahres fällig werdenden Sprozentigen Staatsfchuldenkassenfcheine vom Jahre 1855 und die im nämlichen Termin zahl baren Zinsen dieser Staatspapiergattung und der 3prozen- tigen Staatsschuldverschreibungen von 1878, 1887, 1892, 1894, 1897, 1899, 1900 und 1902 werden Vom 15. September dieses Jahre» an gegen Rückgabe der zahlbaren Kapital- und Zinsscheine ausgezahlt. Zahlstellensind: die Staatsschuldenkasse in Dresden, die Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, die Bezirkssteuer- cinnahmen in Pirna, Großenhain, Dippoldiswalde, Döbeln, Rochlitz, Borna, Oschatz, Glauchau, Schwarzenberg, Flöha, Auerbach i. V, Marienberg, Olsnitz i.V. und Kamenz, die Hauptzollämter in Schandau, Eibenstock, Meißen, Freiberg und Grimma, die Sächsische Bank zu Dresden und deren Filialen, die Dresdner Bank in Dresden und deren Filialen, die Firma G. E. Heydemann in Bautzen und in Lübau, die Vogtländische Bank in Plauen i. B, das Bankgeschäft von Sarfert u. Co. in Werdau, die Vereinsbank zu Frankenberg, die Neustädter Bank in Neustadt i. Sa., die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt in Leipzig und deren Filialen, die Landständische Bank des Königl. Sächs. Markgraftum- Oberlausitz in Bautzen und deren Filiale in Dresden, die Direktion der Disconto- Gesellschaft in Frankfurt a. M., die Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren übrige Niederlassungen, ferner in Berlin: das Bankhaus S- Bleichrüder, die Dresdner Bank, die Direktion der DiSconto^tesellschaft, die Deutsche Bank und deren Filialen, die Rationalbank für Deutsch land, die Bank für Handel und Industrie, der A. Schaaff- hausen'sche Bankverein und dessen übrige Niederlassungen. Dresden, den 21. August 1913. 5792 Der Lanvtw-Sau-schutz t» Werwalt«ng der Gtaat-schulde». Or-nuuz über den nicht vom Staat unterhaltenen fahrplan mäßigen Betrieb von Kraftfahrzeugen zwischen einzelnen Ortschaften im Regierungsbezirke Zwickau. Auf Grund der 88 37 und 76 der Reichsgewerbe ordnung sowie der Ministerialverordnung vom 2. Mai 1913 auf Seite 117 des Gesetz- und Verordnungsblattes von 1913 wird hiermit bestimmt: 8 1- Wer innerhalb des Regierungsbezirkes Zwickau für die Beförderung von Personen und Gütern öffentlichen Verkehr zwischen einzelnen Ortschaften durch fahrplan mäßigen Betrieb von Kraftfahrzeugen einrichten und unterhalten will, bedarf hierzu der Genehmigung der Königliche« Kreishauptmannschaft. Das Genehmigungsgesuch ist schriftlich unter Bei fügung der erforderlichen Unterlagen einzureichen. Soll der Betrieb sich über mehrere Kreishaupt mannschaften erstrecken, ist das Gesuch in so viel Stücken einzureichen, als kreishauptmannschaftliche Bezirke in Frage kommen. 8 2. Die Genehmigung wird vom Nachweise des Bedürf nisse» abhängig gemacht. 8 3. Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalte des jederzeitige«, entschädigung-losen Widerrufe» nur auf die Person des Gesuchstellers und nur auf solange er teilt, als dieser nach seinen Vermögensverhältnissen und durch Nachweis einer angemessenen Versicherung eine ausreichende Gewähr für Erfüllung der ihn infolge des Betriebes etwa treffenden Schadenersatzverbindlichkeiten bietet. ' 8 4. Der Genehmigung bleiben unter anderem Vorbehalten: -4. Die Regelung und Festsetzung 1. des Fahrplanes, 2. der Fahrpreise; 8. Bestimmungen über 1. die Betriebsmittel, insbesondere auch über die Zulässigkeit der Anhängewagen, 2. die Dienstzeit und Pflichten 1 der 3. die Dienstkleidung s Angestellten, 4. die Höchstzahl der Fahrgäste, 5. die Beförderung von Gepäck und Lasten; 6. der Erlaß von Vorschriften und die Stellung von sonstigen Bedingungen, die von örtlichen Verhält nissen abhängen. 8 5. Die mit der Leitung eines Kraftfahrzeuges Be auftragten müssen mindestens 21 Jahre alt sein. 8 6. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen, mit Geldstrafen bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Zwickau, den 18. August 1913. 770IV Die Königliche Kreishauptmannschaft. 5793 (vehördlicheBekanntinachungenerscheinenauchimAnkündiguugSteile.) Nichtamtlicher Teil. »0« Königlich«« Hofe. Hosterwitz, 21. August. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde hat sich heute mittag 1 Uhr 2b Min. in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg- Rothschönberg und de» Hofmarschalls Frhrn. v. Koenneritz ab Neustädter Bahnhof zur Besichtigung der Inter nationalen Baufach-Ausstellung nach Leipzig begeben. Bon Leipzig auS unternimmt Ihre Königl. Hoheit eine längere Reise nach der Schweiz, Frankreich, Italien und Österreich. Der Zeitpunkt der Rückkehr nach Dresden ist noch nicht festgelegt. Deutsches Reich. Bom Kaiserlichen Hofe. Bad Homburg vor der Höhe, 20. August. Se. Majestät der Kaiser mit Gefolge machte heute nach mittag einen AutomobilauSslug nach dem Kleinen Feld berg, wo er das neue Höhenobservatorium des Physi kalischen Vereins in Frankfurt a. M. besichtigte, daS u. a. eine Erdbebenwarte und ein meteorologisches Institut enthält. ' Am Balkan. Ratifizierung Ves Friebensverlrages. Belgrad, 20. August. König Peter hat durch einen Erlaß den Friedensvertrag von Bukarest rati fiziert. Athen, 20. August. Ein Beamter des Ministeriums des Äußern ist gestern abgereist, um den Text des vom König ratifizierten Friedensvertrages nach Bu karest zu bringen. Griechischer Ministerrat. Venizelos' Bericht. Athen, 20. August. Heute mittag fand ein Mi nisterrat statt, dem Ministerpräsident Venizelos Einzel heiten über die Verhandlungen in Bukarest mitteilte und die freundschaftliche Gesinnung Serbiens und Rumäniens hervorhob. Was die an Bulgarien abzu- tretenden Gebiete Thrazien- betreffe, so würden vie griechischen Truppen sie unverzüglich räumen. Aber es sei gewiß, daß die Bulgaren nicht imstande fein würden, rechtzeitig Truppen und Beamte dorthin zu schicken. Da her wurde beschlossen, die Besetzung der südlichen Gebiete zu verlängern. — Infolge eines Abkommens zwischen Griechenland und der Türkei werden die Meerengen von heute ab für griechische Dampfer wieder geöffnet. Deutsche oder sranzöstsche Schule in der griechischen Armee? Cöln, 20. August. Die „Köln. Ztg." meldet auS Athen, 19. August. Auf die Behauptung eines hier erscheinenden französischen Blattes, daß die französische Militärmission wesentlich zu den griechischen Siegen in den letzten Kriegen beigetragen habe, bemerkt die Zeitung „Athinai", daß die französischen In strukteure zwar lobenswerten Eifer und große Arbeits lust bewiesen, auch während des Krieges manches für den Verpflegungsdienst und die Zusammenstellung irregulärer Truppen geleistet hätten, doch an der Organisation der Armee, an dem Feldzugsplan und an der Heranbildung geeigneter Kommandeure sür die militärischen Einheiten hätten sie kein Verdienst. Eine Organisation könnte nur aus dem Lande selbst hervorgehen. Zu den Erfolgen des Krieges hätte der gegenwärtige König und sein Stab, der größtenteils auS in Deutschland aus gebildeten Offizieren besteht, allein beigetragen. Schließlich bezieht sich die „Athinai" auf die Kritik deS König- über die Manöver vom vorigen Jahre, bei welcher Gelegenheit er bemerkt habe, daß in den letzten drei Jahren in der Armee kein Fortschritt zu ver- zeichneu sei. Türken und Bulgaren. Keine griechisch-türkische Vereinbarung über die Besetzung Adrianopels. Berlin, 20. August. Die hiesige griechische Ge sandtschaft teilt im Auftrage der griechischen Regierung folgendes mit: Einige Konstantinopeler Zeitungen ver öffentlichen eine offizielle Mitteilung, der zufolge der griechische Befehlshaber in Dedeagatsch dem Kom mandanten der türkischen Armee vorgefchlagen haben soll, die Stadt nach der Räumung durch die Griechen zu besetzen. Diese Nachricht ist in allen Einzelheiten falsch. Die griechischen Truppen werden daS zu räumende Gebiet gemäß den von Griechenland übernommenen vertrag-- mäßigen Verpflichtungen verlassen. Rückbeorderung der türkischen Truppen von jenseits der Maritza? St. Petersburg, 20. August. Die St. Petersburger Telegraphenagentur erfährt auS Konstantinopel, der Großwefir habe den russischen Botschaster besucht und erklärt, die Gerüchte über die Absicht der Türkei, Dedeagatsch zu besetzen und über die Grenzen Bul garien- zu rücken, seien ganz unbegründet. Nur au- strategischen Gründen nnd weil man die Absichten der Bulgaren nicht genau gekannt habe, hätten die türkischen Truppen die Maritza überschritten. Der Großwesir sende heute noch dem türkischen Oberbefehl-Haber die katego rische Weisung, diese Trappen -urückzurnfen.