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Dresdner Munal königlich Lnehsisehev StKKtsKnzrsgev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. S. Land- und LandeSkulturrentenbank-Verwaltung, Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der LandeS-BrandverficherungsanslaU, Übersichten deS A. S. Statistischen LandeSamtS über Ein- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen des K. S. Landesversicherungsamts, BerkaufSliste von Holzpflanzen auf den K. S. Staatsforstrevieren. Nir. 158. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hosrat Doenges in Dresden. Freitag, 11. Juli 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern lO Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Ps., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorn,. 11 Uhr. Bei der ReichStagSstichwahl im Wahlkreise Magde burg l siegte vr. Böhm (fraktionslos). Bei einer Übung im Laargebiet kippte» zwei Kähne um. 22 Mau» vom Infanterieregiment Nr. 3« fielen l»S Wasser, 2 davon ertranken. Auch in der Drau bei Graz schlug ein Boot bei einer Übung der dortigen Pioniere um. 4 Mann ertranken, ein Leutnant wnrde tödlich verletzt geborgen. * I» Ungarn sind infolge eines zweitägigen Wolken bruchs große Überschwemmungen eingetreten, bei denen zahlreiche Personen umS Leben gekommen sind. Der Sach schaden ist bedeutend. In Spanien wird die Bildung einer Fremdenlegion für die spanische Zone Marokkos erwogen. * Der russische Minister des Außere» Ssaso»ow hat nach Blättermeldungen a»f Ansuchen Bulgariens die Re gierungen Serbiens und Griechenland» gebeten, ihm ihre Friedensbedingungen mitzuteile». * Rumänien hat gestern abend Bulgarien »»" Strteg erklärt. Amtlicher Teil. Fittanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Ober-Postsekretär Rechnungsrat Niepraschk in Zwickau den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen Roten Adler- Orden 4. Klasse anlege. Ministerium des Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Chordirigent und Kapell meister an der Kaiser!. Russischen Gesandtschaftskirche in Dresden Franz Reiche die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehene goldene Verdienstmedaille annehme und am Alexanderband trage. Da mehrfach wahrgenommen worden ist, daß die reich-gesetzlichen Bestimmungen über elektrische An lagen für drahtlose Telegraphie noch nicht genügend bekannt sind, und wiederholt gegen Zuwiderhandelnde das Strafverfahren eingeleitet werden mußte, werden die ein schlägigen Vorschriften hiermit in Erinnerung gebracht. Das Gesetz über das Telegraphenwesen deS Deutschen Reiches vom 6. April 1892 (Reichsgesetzblatt S. 467) in der Fassung vom 7. März 1908 (Reichsgesetz blatt S. 79) bestimmt: 8 1. Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, steht aus schließlich dem Reich zu. Unter Telegraphenanlagen sind die Fernsprechanlagen mit begriffen. 8 3- Ohne Genehmigung des Reichs können errichtet und betrieben werden: 1. Telegraphenanlagen, welche ausschließlich dem inneren Dienste von Landes- oder Kommunalbehörden, Deich korporationen, Siel- und Entwässerungsverbänden ge widmet sind; 2. Telegraphenanlagen, welche von Transportanstalten auf ihren Linien ausschließlich zu Zwecken ihres Betriebes oder für die Vermittelung von Nachrichten innerhalb der bisherigen Grenzen benutzt werden; 3. Telegraphcnanlagen u) innerhalb der Grenzen eines Grundstücks, d) zwischen mehreren einem Besitzer gehörigen oder zu einem Betriebe vereinigten Grundstücken, deren keines von dem anderen über 25 Kilometer in der Luftlinie entfernt ist, wenn diese Anlagen aus schließlich für den der Benutzung der Grund stücke entsprechenden unentgeltlichen Verkehr be stimmt sind. Elektrische Telegraphenanlagen, welche ohne metallische Verbindungsleitungen Nachrichten vermitteln, dürfen nur mit Genehmigung des Reichs errichtet und betrieben werden. 8 3» Auf deutschen Fahrzeugen für Seefahrt oder Binnen schiffahrt dürfen Telegraphenanlagen, welche nicht aus schließlich zum Verkehr innerhalb des Fahrzeugs bestimmt sind, nur mit Genehmigung des Reichs errichtet und be trieben werden. 8 3d. Der Reichskanzler trifft die Anordnungen über den Betrieb von Telegraphenanlagen auf fremden Fahrzeugen für Seefahrt oder Binnenschiffahrt, welche sich in deutschen Hoheitsgewässern aufhalten. 8 9. Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer vorsätzlich entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes eine Telegraphenanlage errichtet oder be treibt. 8 Die unbefugt errichteten oder betriebenen Anlagen sind außer Betrieb zu setzen oder zu beseitigen. Den Antrag auf Einleitung des hierzu nach Maßgabe der Landesgesetzgebung erforderlichen Zwangsverfahrens stellt der Reichskanzler, oder die vom Reichskanzler dazu er mächtigten Behörden. Der Rechtsweg bleibt Vorbehalten. Dresden, den 10. Juli 1913. 4947 Die Ministerien -es Innern nnd -er Finanzen. In den Amtsblättern abzudrucken. Vie Aufstellung -er Unternehmerverzeichnisse für die landwirtschaftliche Serufsgenossenschaft. Nach Z 6 der Verordnung vom 20. Dezember 1912 zur Ausführung des Landesgesetzes über die Unfall versicherung in der Land- und Forstwirtschaft (Gesetz- und Verordnungs-Blatt Seite 538) haben die Gemeinde behörden den Genossenschastsorganen nach näherer An ordnung des Ministeriums des Innern die Unterlagen zu beschaffen, die zur Aufstellung der Unternehmer verzeichnisse (ZZ 11 und 12 des Gesetzes) notwendig sind. Die Gemeindebehörden erhalten dafür die in der Ver ordnung angegebene Vergütung. Nachdem die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in ihrer neuen Satzung die bisherigen Bestimmungen über die Verteilung der Beiträge wesentlich abgeändect hat, sind die Unternehmerverzeichnisse vollständig neu auf zustellen. Zu diesem Zwecke wird die Berufsgenossenschaft den Gemeindebehörden demnächst Vordrucke zustellen, die von den Gemeindebehörden auszufüllen sind; eine Beilage wird die Art und Weise der Ausfüllung und das dabei zu be obachtende Verfahren näher erläutern. Diese Vordrucke sind von den Gemeindebehörden in doppelter Ausfertigung tunlichst bald, spätestens aber bis 1. Oktober dieses Jahres ausgefüllt an die Geschäftsstelle der Berufsgenossenschaft einzusenden. Vom Jahre 1914 an sind die Verzeichnisse dann gleichfalls bis zum 1. Oktober jeden Jahres, aber dann nur in einer Aus fertigung unter Beifügung des vorjährigen Verzeichnisses einzureichen. 26616 Dresden, den 9. Juli 1913. 4954 Ministerium -es Innern. Veränderungen im Medizinalperfonale des Re gierungs-Bezirks Bautzen während des 2. Viertel jahres 1913: 1. Arzte. Gestorben: vr. Bischoff, Wilh. Osk. in Zittau. . Verzogen: vr. Beck, Georg Wilh, in Eibau, Vr. Hesse, Karl Christ. Friedr. Albr. in Zittau. Niedergelassen: vr. Schulz, Sam. Mich. Karl in Eibau, vr. Dornheim, Friedr. Günther, Spez.-A. für Ohren- Nasen- und Halskrankh. in Zittau, vr. Siegert, Fritz Johs, in Olbersdorf, vr. Weber, Max, Sanitätsrat in Oybin. Angestellt: vr. Richard, Alex. Max in Wehrsdorf als Jmpfarzt. 2. Apotheker. Verkauft wurde die Apotheke in Königswartha an den Apotheker Rob. Gust. Paul Otto, in Reichenau an den Apotheker Mart. Paul Gerh. Schäfer. 221 II Bautzen, am 8. Juli 1913. 4950 Königliche Kreishanptmannschaft. Mit der Stellvertretung des vom 19. Juli bis mit 15. August 1913 beurlaubten Herrn Bezirkstierarztes Veterinärrat Kunze in Chemnitz ist Herr Bezirkstierarzt vr. Pelz in Stollberg beauftragt worden. 432 VII Chemnitz, den 4. Juli 1913. 4951 Die Kreiöhauptmannschaft. (BehürdlicheBekauntmachungenerscheiuenattchimAnkündiguugSteite.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dre-Ven, 11. Juli. Se. Majestät der Küttig nahm heute vormittag im Residenzschlosse militärische Mel dungen, sowie die Borträge der Herren Staatsminister und des Kabinettssekretärs entgegen. Hierauf empfing Alterhöchstderselbe den Rektor Magnifikus und den Senat der Königl. Technischen Hochschule behufs Überreichung des Diploms als Doktor- Ingenieur-Ehrenhalber und hiernach den K. und K. Generalkonsul Wimmer-Lissabon in Audienz. Se. Majestät der König wird Sich kommenden Sonntag 1 Uhr 10 Min. nachmittags mit Sonderzug vom Neustädter Bahnhofe zur Teilnahme an dem 12. Deutschen Turnfest nach Leipzig begeben und 7 Uhr 34 Min. abends von dort nach Dresden zurück kehren. Deutsches Reich. Bom Kaiserlichen Hofe. Bergen, 10. Juli. Die „Hohenzollern" mit Sr. Majestät dem Kaiser an Bord ist heute nachmittag um r/26 Uhr hier eingetroffen. ReichStagsersatztvahl im Kreise Magdeburg 1. Gardelegen, 11.Juli. Amtliches Wahlergebnis. Bei der Reichstagsersatzstichwahl im Wahlkreise Magdeburg I wurden bei 29 492 Wahlberechtigten 26 073 gültige Stimmen abgegeben. ES erhielten Hof ritterschaftsdirektor v. Kroecher (kons.) 11896, Privat dozent vr. Böhm-Großlichterfelde (fraktionslos) 14 177 Stimmen, vr. Böhm ist somit gewählt. Kinematographeugesetz. Berlin, 10. Juli. In der heutigen Sitzung der Zweiten Württembergischen Kammer wurde bei der Beratung des Kinematographengesetzes, das die mit der bisherigen Entwicklung deS Kinematographen- wesens verbundenen Mißstände durch eine Präventiv zensur und durch den Schutz der Jugendlichen beseitige» will, vom Minister des Innern die Mitteilung gemacht, daß sich die Neichsregierung bereit- mit der Aus dehnung des 8 33» der Gewerbeordnung auf die Kinematographen befaßt habe. Sie werde demnächst eine entsprechende Vorlage auf Unterstellung der Kine matographen unter die konzession-pflichtigen Gewerbe betriebe dem Reichstage vorlegen. Kleine politische Nachrichten. Hohenfinow, 10. Juli. Reichskanzler vr. v. Bethmann Hollweg ist hier eingetroffen. --- Die in Berlin am 10. Juli ausgegebene Nr. 40 des ReichS-GesetzblatteS enthält: Aonsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien vom 29. September 1911; Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien über