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königlich Säehsisehev Ltacrtscrnzergev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. S. Land« und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der LandeS-Brandoersicherungsanstalt, Übersichten deS K. S. Statistischen LandeSamtS über Ein- und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de» K S. LandeSverficherungSamt», BerkaufSltste von Holzpflanzen aus den K S. StaatSsorstrevieren. Sir. 136. I > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <x Montag, 16. Juni 1913. Be-ugSpreiS: Beim Bezüge durch die Expedition, Groß« Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Rr. 4574. Ankündigungen: Die Ispalttge Grundzeile oder deren Raum im AnkündigunaSteile 30 Pf., die Lspaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teil« 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Pteisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. St. Majestät der König hat au- Anlaß de» LSjährigen KegierungSjubiläum» Sr. Majestät de» Kaiser» zahlreiche« Militär- und Zivilpersonen Straferlässe bez. Straf- Minderungen zuteil werden lasten. * Die Feierlichkeiten au» Aulaß de» RegierungSjubi- läum» Sr. Majestät der Kaiser» haben gestern allerorten tingesetzt und finden heute ihre Fortsetzung. Au» Anlaß seine» Reaierung»jnbi!8um» hat Se. Majestät der Kaiser zahlreiche Gnadenerweisungen voll zogen. Amtlicher Teil. Ministerium de» Kultu» und öffentlichen Unterricht». Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Privatdozent vr. ms6. Max Bersö in Leipzig zum außeretatmäßigen außerordentlichen Professor in der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt worden. Die Kreishauptmannschaft hat dem Appreteur Hermann Richard Meißner in Glauchau für die mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Errettung eines Kindes vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt. Chemnitz, am 11. Juni 1913. 4362 Die KreßShauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I n Geschäftsbereiche deS Mimstrrmms der Justiz. Der Rechtsanwalt vr. Theodor Rudolf Börner in Pirna ist zum Notar für Pirna auf so lange Zeit, als er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. (BehördlicheBekanntmachungenerscheinen auch iin Ankündigungsteile.) Nichtamtlicher Teil. Dresden, 15. Juni. Se. Majestät der König haben aus Anlaß deS Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers Allergnädigst geruht, 66 Personen durch Erlaß oder Minderung der Strafe Begnadigung zuteil werden zu lassen. Vom Königlichen Hof«. Dresden, 16. Juni. Se. Majestät der König wohnte mit Ihren König!. Hoheiten den Prinzen und Prin zessinnen des Königlichen Hause» gestern vormittag 11 Uhr dem Tedeum auS Anlaß des RegierungL- jubiläums Sr. Majestät des Kaiser» und König- in der katholischen Hofkirche bei. Um 7 Uhr vereinigte sich die Königliche Familie bei Sr. Majestät zum Souper in der Billa zu Wachwitz. Heute vormittag kam Se. Majestät der König von Wachwitz in da» Residenzschloß, erledigte Regierungs- angelegenheiten. Hierauf stattete Se. Majestät der König dem Königl. Preußischen Gesandten einen Besuch ab und kehrte dann nach Wachwitz zurück. Dresden, 16. Juni. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg werden heute abend 7 Uhr 10 Min. zu einem mehr wöchigen Aufenthalt nach der Insel Jersey abreifen und daselbst im St. Brelade-Bay-Hotel wohnen. Auf der Hinreise werden die Höchsten Herrschaften ihren Durchlauchtigsten Verwandten auf Schloß Namedy a. Rh. einen Besuch abstatten und über Paris, wo einige Tage verweilt wird, nach Jersey Weiterreisen. * Dresden, 16. Juni. Se. Exzellenz der Hr. Staats minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf Vitztbum v. Eckstädt hat heute Er. Exzellenz dem Königl. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Vr.v. Bülow die Glückwünsche der Königl. StaatS- regjerung zum Regierungsjubiläum Sr. Majestät deS Dt«tschen Kaiser»,Königs von Preußen,ausgesprochen. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. — Lehrgänge für Fortbildungsschullehrer. DaS Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterrichts veranstaltet im laufenden Jahre wiederum' zwei Lehr gänge für Lehrer an Fortbildungsschulen zur Vertiefung in den Lehrstoff und in die Unterrichtsmethode aus den Gebieten der Beruf-- und der Bürgerkunde. Der erste Lehrgang für Lehrer an gewerblichen Fortbildungs schulen wird in dem neuen, mit zahlreichen Lehrwerk stätten ausgestatteten Fortbildungsschulgebäude in Chemnitz abgehalten und hat bereits am 16. Mai seinen Anfang genommen. Für Lehrer an ländlichesn Fortbildungsschulen soll in der Zeit vom 25. August bis mit 20. September in der mit dein Real gymnasium zu Döbeln verbundenen höheren Landwirt schaftsschule ein Lehrgang abgehalten werden, zu dem die BezirkSschulinspektoren Meldungen bi- zum 5. Juli entgegennehmen. Den Teilnehmern werden angemessene Beihilfen gewährt. vberverwalNmgS-ericht. Zu einem Erweiterungsbau erhielt eine Firma unter AuSnahmebewilligung von der ortSbaugesetz- lichen Vorschrift, nach der Fabriken in dem OrtSteile nicht zulässig sind, und mit Zustimmung des GemeinderateS die bau polizeiliche Genehmigung, nachdem die Gewerbeinspektion erklärt hatte, besondere Belästigungen der Umgebung durch ungewöhnliche Geräusche, Rauch, Ruß oder üble Gerüche seien bei der Art deS Betriebe» nicht zu erwarten. Gegen das Bau vorhaben legte ein Ruchbar, der etwa 160m entfernt rin Land- Haus mit ausgedehntem Garten und Terrasse besitzt, Widerspruch ein, zu dessen Begründung er ausführte: Da nach dem Ort«. baugHetze gewerbliche Anlagen in jener Zone ausgeschlossen seien, erscheine ihm unverständlich, wie der Gemeinderat seinem eigenen Ortsgesetze zuwider die Genehmigung habe befürworten können. Die Nachteile, welche di« Grundstücksbesitzer deS Viertels durch den Neubau erlitten, seien außerordentlich fühlbar. Der an seinem Grundstücke vorübergehende Zu- und Abgang der Arbeiter zu und von der Arbeitsstelle, sowie die An- und Abfuhr der Waren und Güter wirkten ruhestörend. Die geschilderten Übelstände, die bereits jetzt stark bemerkbar seien, würden bei einer Vergrößerung des Fabrikbetriebes noch unerträg licher werden. Auch durch Rauch und üble Gerüche würde die Umgebung belästigt. Widerspruch und Rekurs wurden zurückgcwiesen. Auch die Anfechtungsklage hatte nach umfassenden Erörterungen und Beweisaufnahmen keinen für den Widersprechenden günstigen Erfolg. Aus dem Urteile des Oberverwaltungsgerichts ist folgendes sestzustellen. Es habe in füheren Urteilen den Grundsatz aufgestellt, daß durch die ortSgesetzlich« Regelung der Bebauung eines Gelände» das wirt schaftliche und ideelle Interesse, das jeder Besitzer bebauungsfähiger Grundstücke an deren baulicher Ausnützung habe, den Charakter eines rechtlich geschützten Interesses trage. ES werde hierdurch eine gesetzliche Gewähr u. a. auch dafür geboten, daß eine andere Bebauung als die ortSgesetzlich sestgestellte nicht stattfinden dürfe, dem im Geltungsbereiche des Ortsgesetzes vorhandenen Grund und Boden eine ganz bestimmte baurechtliche Eigenschaft verliehen und hiermit die wesentlichste Grundlage für seine wirtschaftliche Be- Wertung beschaffen. In allen solchen Fällen handle es sich um Vorschriften, die nach Gegenstand und Inhalt über die Grenzen deS Baugrundstücks htnausgehende Wirkungen äußern und im allgemeinen den Eigentümern der davon berührten Grundstücke zugleich ein subjektives Recht auf Einhaltung jener Bauvorschriften gewähren. Später habe da» Oberverwaltungsgericht diesen Grundsatz dahin näher erläutert, daß di« auSnahnisweis« Genehmigung eines mit derartigen Vorschriften in Wider« sprach stehenden Baues nur dann einen Eingriff in den RechtSkreiS Dritter enthalte, wenn er auf die ihnen gehörigen Grundstücke oder auf deren Bewohner bestimmte Wirkungen auSzuüben vermöge. Solch« Wirkungen seien u. a. dann als vorliegend angenommen worden, wenn ein Grundstück durch Errichtung von Gebäuden ent wertet werde, die mit dem ortSgesetzlich festgelegten Charakter des Geländes nicht vereinbar seien. Jedoch müsse ein bestimmter, von dem geplanten Neubaue unmittelbar ausgehender schädigender Einfluß auf benachbarte Gründstücke oder deren Bewohner auch für die zur Entscheidung berufenen Behörden erkennbar sein, um die Rechtsschutzwirkung derartiger Vorschriften auszulösen. Den vom Kläger in dieser Hinsicht aufgestellten Behauptungen hat daS Ober verwaltungsgericht jedoch nicht beipflichten können. Insbesondere vermöge eS die Ansicht nicht zu teilen, daß schon das Dasein des ErweiternngSbaueS geeignet sei, den Grundbesitz des Klägers in seinem Werte al» Billengrundstück erheblich zu mindern. Falls eine WertSminderuna überhaupt eingetreten sein sollte, würde sie im wesentlichen bereits eine Folge der Er- richtung der Fabrik im Jahre 1905 gewesen sein, gegen di« der Kläger förmlichen Widerspruch nicht erhoben hätte. Der soweit möglich im Billenstile gehaltene Fabrikerweiterungsbau füge sich nach dem Eindrücke, den er äußerlich auf den Beschauer mache, seiner Umgebung geschickt an und sei nicht imstande, daS Straßen- und OrtSbild des Viertels ungünstig zu beeinflussen, zumal er von den dort mehrfach vorhandenen eintönigen Miethäusern vorteil haft absteche. Durch ihn sei daher kein« erkennbare verschlechte- rnng der bestehenden Verhältnisse herbeigeführt worden. Auch für die übrigen vom Kläger behaupteten, von der Benutzung deS Neubaues ausgehenden schädigende» Einwirkungen haben sich nach den angestellten Erörterungen Beweise nicht erbringen lassen. Deutsches Reich. Zum Regierungsjubiläum Sr. Majestät veS Kaisers- Berlin, 15. Juni. Gestern mittag um 12 Uhr empfing Se. Majestät der Kaiser im Sternsaale des Königl. Schlosses den türkischen Botschafter zur Ent gegennahme der Jubiläumsaeschenke des Sultans. Um ^1 Uhr empfing der Kaiser den Kardinalfürstbischof I). v. Kopp mit Monsignore Prinzen Croy und an schließend daran den Coadjutor de- Primas deS Bene diktinerordens Abt v. Stotzingen. Bei der Frühstückstafel um 1 Uhr saß der Kaiser zwischen der Prinzessin Heinrich und dem Kardinalsürst bischof D. v. Kopp, gegenüber die Kaiserin zwischen dem Prinzen Heinrich und dem Erbprinzen von Sachsen- Meiningen. An der Tafel nahmen auch teil der Reichs kanzler, der preußische Kultusminister v. Trott zu Solz, der Chef des Zivilkabinetts Wirkt. Geh. Nat v. Valentini, Prinz Croy und der Abt v. Stotzingen. Potsdam, 15. Juni. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin nahmen heute, am Todestage Kaiser Friedrichs, an dem Gottesdienst in der hiesigen Garnison kirche teil. Die Stadt Potsdam hatte reichen Fest- schmuck angelegt. Das Wetter .ist sehr schön. In der Garnisonkirche versammelten sich mit der Gemeinde Ab ordnungen der Potsdamer Garderegimenter, außer den Herren des Hauptquartiers sah man den Kriegsminister General v. Heeringen, den Chef des Generalstabes General v. Moltke, den Kommanüanten von Pots dam General ä I» «uit« v. Kleist u. a. Die Majestäten trafen um 10 Uhr mittels Automobils von Berlin an- ein, mit ihnen in demselben Wagen Prinz und Prinzessin Ernst August, Herzog und Herzogin zn Braunschweig nnd Lüneburg. Mit den Majestäten trafen ferner ein alle Kinder der Majestäten mit Ausnahme des Kronprinzen, der erst morgen eintreffen kann, und die Geschwister des Kaisers, mit Ausnahme der Königin von Griechenland, ebenso die anderen in Berlin und Potsdam anwesenden Prinzen und Prinzessinen. Die Festpredigt hielt Hofprediger Richter. Ter Text, Römer 5, Bers 3 bis 5, war vom Kaiser selbst bestimmt worden. Der Geistliche führte auS, was Fürst und Volk in unzertrenn barer Einheit verbinde, sei der stille Gast in den Königs schlössern wie in den Hütten der Armen: das Leid. Der Königliche Dnlder habe im tiefsten Leid mehr Größe be wiesen als der Sieger von Königgrätz und Wörth: Heldenmut, Geduld, Standhaftigkeit, die Kraft, auszu harren auch auf dem schwersten Posten. Das Schwerste müsse allein getragen werden. Der Geistliche schloß: Mit Hoffnungsblick habe der verstorbene Kaiser auf seinen Sohn geschaut, und mit Hoffnungsblick schaue dieser heute auf seine Kinder und Enkel, schaue hinaus in sein Land und über die Welt mit dem Hoffnungsblick: Du, Gott, bist meine Zuversicht und meine Hoffnung. Nach dem Gottesdienst begaben sich die Majestäten nach dem Mausoleum bei der Friedenskirche, um am Sarge Kaiser Friedrichs Kränze niederzulegen. Um A12 Uhr trafen die Majestäten am Neuen Palais ein. Hier hatten auf der Gartenseite Aufstellung genommen eine Abordnung ehemaliger Angehöriger der zweiten Kompanie des 1. Garderegiments zu Fuß aus den Jahr gängen 1877 bis 1880, au ihrer Spitze General leutnant z. D. Graf Kanitz, Generalleutnant z. D. Frhr. v. Willisen, General k I» suito v. Kleist und Oberst v. Eckartsberg, ferner eine Abordnung der früheren Kameraden der 2. Kompanie deS 1. Garderegiments zu Fuß vom Jahre 1888. Der Kaiser reichte jedem der alten Unteroffiziere und alten Leute die Hand und sprach lange mit ihnen. Auch die Kaiserin begrüßte die Abordnung. Um ^1 Uhr empfing der Kaiser im Muschelsaale deS Neuen PalaiS die Herren des Kaiser!. Haupt quartiers, die ein Geschenk des Hauptquartiers über reichten, und später den Kapitän z. D. v. Trotha vom Marinekabinett. Um 1 Uhr war Familientafel bei den Majestäten, an der die Kinder der Majestäten und die Geschwister des Kaisers teilnahmen. Für die Gefolge war Marschall tafel. Berlin, 15. Juni. Der Kaiser und die Kaiserin sind gegen 7 Uhr vom Neuen PalaiS her wieder im Königl. Schlosse eingetroffen. Mit den Majestäten hatten in demselben Automobil Prinz und Prinzessin Ernst August, Herzog und Herzogin von Braunschweig und Lüneburg, Platz genommen. Im Tiergarten, am Branden burger Tor, Unter den Linden und im Lustgarten hatten sich viele, viele Tausende von Menschen angesammelt, welche die Majestäten mit stürmischen Kundgebungen be- grü*»«Wji. Vorher war Prinz Heinrich mit Gemahlin, der Prinz selber steuernd, mit Automobil durch da»