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Tlontgltch Sächsische* Staatsanzetge*. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: Landtag-beilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. 6. Staatsschulden und der K. S. Land- und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der LandeS-BrandversicherungSanstalt, Übersichten deS K. S. Statistischen LandeSamtS über Ein- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen des K. S. Landesversicherungsamts, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den K. S. Staatsforstrevieren. dir. 1VV. -> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <- Sonnabend, 3. Mai 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 12SS, Redaktion Rr. 4L74. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile SO Pf., dieispaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7S Pf., unter dem RedaHionSstrich (Eingesandt) 1bv Pf. PreiSermäßigg. aus Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorin. 11 Uhr. Lu Württemberg und Baden gingen gestern schwere Gewitter mit Hagelschlägen nieder, die an den Kulturen großen Schaden anrichteteu.* Zwischen Österreich-Ungarn und Italien wird noch weiter über Albanien verhandelt. Fall» es, wie zn er warten steht, zn einer gemeinsamen Aktion kommt, wird Lsterreich Giovanni di Medua und Dnrazzo, Italien Santi Ouaranla und Balona besetzen. * Österreichische Transportschiffe sind mit Landungs truppen in Antivari angekommen, in Vastelnuovo sind Truppen eingeschifft worden. * Aus Wien verlautet, daß Österreich und Italien, falls Montenegro nicht bis zum Moutag nachgegeben habe, an der Autonomie Albaniens nicht mehr sest- halten, sondern eine endgültige Teilung der albanischen Interessensphäre vornehmen wurden. * Aus Korfu wird gemeldet, Essad Pascha habe in Tirana eine Regierung gebildet und die Autonomie Albaniens unter türkischem Protektorat offiziell pro klamiert. * Die mexikanische» Rebellen sollen nach einer Mel dung des „Sun" bei LaraSkade einen Eisenbahnzng zer stört und 45 Passagiere niedergemacht haben. * Alls dem Mississippi ist der Dampfer „Courordia" mit einem Schwimmdock zusammengestoßen und gesunken. 35 Mann fanden den Tod in den Wellen. Amtlicher Teil. Ministerium der auswärtigen Angelegeuheiten. Dresden, 2. Mai. Se. Majestät der König haben heute im Königl. Residenzschlosse den Fürstl. Reußischen Scyloßhauptmann von Graßmann in feierlicher Audienz zu empfangen und aus seinen Händen ein Schreiben ent gegenzunehmen geruht, in welchem Se. Durchlaucht Heinrich XXVII. Jüngerer Linie Fürst Reuß den Antritt der Regierung des Fürstentums Reuß j. L. an- zeigt. Finanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachgcnannten in den Ruhestand versetzten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung und zwar: dem Ober bahnhofsvorsteher 2. Gr. Kräuter in Mittweida das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienstordens, dem Eisenbahn- sekrelär E. O. Müller in Leipzig das Verdienstkreuz, dem Stationsverwalter Pönitzsch in Halsbrücke und dem Bahnmeister Türpe in Ziegenhain das Albrechtskreuz, dem Weichenwärter I. Kl. Abt in Bautzen, den Stations schaffnern Kühn in Meuselwitz und Tille in Dresden, den Weichenwärtern II. Kl. Fehre in Zabeltitz und Günther in Stollberg, dem Zugschaffner Kossatz in Dresden sowie den Bahnwärtern Kaiser in Neusalza, Kutschke in Jenkwitz und Schönfelder in Schirgiswalde das Ehrenkreuz zu verleihen. Ministerium des Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Stadtbezirksaufseher Moritz Hermann Wendler in Dresden die Friedrich August-Medaille in Bronze zu ver leihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der landwirtschaftliche Spezial kommissar, Okonomierat Teuthorn in Leipzig das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg ver liehene Ritterkreuz 2. Klasse des Herzogl. Sachsen- Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterrichts. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Oberlehrern Karl August Lorenz an der Allgemeinen Stadtschule in Zittau und Franz Georg Schröter an der Bürgerschule in Dippoldiswalde bei ihrem Übertritte in den Ruhestand das Verdienstkreuz zu verleihen. An Stelle deS durch andere Ehrenämter stark in An spruch genommenen Rittergutsbesitzers Geheimen Okonomie- rales Andrä auf Braunsdorf hat Generaldirektor a. D. Liebscher in Dresden-A., Gerokstraße 621, den Borfitz im Ansschusse für den Vogelschutz im Königreiche Sachsen übernommen. Zuschriften und Sendungen in Sachen des Vogel schutzes sind an den Bogelschutz-Ausschuß zu Tharandt oder an den oben genannten Vorsitzenden zu richten. Dresden, den 28. April 1913. 446»Uli. Ministerium des Innern. 3214 Diese Bekanntmachung ist in allen Amtsblättern abzudrucken. Die Zeichenschule (Vorschule der Kunstgewerbeschule) zu Dresden wird fortan die Bezeichnung „Allgemeine Abteilung der Kunstgewerbefchule" führen. 134 Lull' Dresden, 30. April 1913. 3213 Ministerium des Innern. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Finanzen. Beim Finanzministerium selbst. Angestellt: Hilssexpedient Nitzschner beim Straßen- und Wasser-Bauamt Pirna I als Expedient beim Finanzministerium. — Befördert: Bureauassistent König zum Sekretär. Im Geschäftsbereiche des Evangelisch-lutherischen LandeSkonststortums sind im regelmäßigen Verfahren zu besetzen: da» Pfarramt -u Leulitz mit Altenbach (Grimma), Kl. Ill (v), Koll.: Frau verw. Gräfin v. Hohenthal-Püchau auf Püchau, als Bevollmächtigte deS Kollators; das II. Diakonat zu Planitz (Zwickach, Kl. ll, Koll.: Kammerherr v. Arnim auf Sophienreuth b. Schönwald (Oberfranken); das IV. Diakonat an der Friedenslirche in Dresden-Löbtau (Dresden I), Kl. II, Koll.: der Stadtrat zu Dresden; das Diakonat zu Bernstadt (Oberlausitz), Kl. II, Koll.: das Klosterstist St. Marienstern; das Pfarramt zu Medingen mit Großdittmannsdorf (Großen hain), Kl. II, Koll.: Wirkt. Geh. Nat vr. Mehnert, Rittergutsbesitzer auf Medingen. — Angestellt bez. versetzt wurden: K. S. Hase, Predigtamtskandidat, als Pfarrer in Ruppersdorf (Borna); k. G. R. Böhme, Diakonus in Frauenstein, als Pfarrer daselbst (Dippoldiswalde); F. W. Schroeter, Militärhilfsgeistlicher in Dresden, als Divisionspfarrer daselbst; G. W. Kuckelt, Vikar und Seemannspastor in Marseille, als Pfarrer in Marieney (Oelsnitz); M. I. Just, Kandidat, als Diakonatsvikar in Frohburg (Borna). (BehördlicheBekanntmachungenerscheinenauchim Ankündigungsteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königliche« Hofe. DresVen, 3. Mai. Se. Majestät der König wird Sich morgen 10 Uhr 55 Min. abends zu einem Jagd aufenthalte nach Tarvis begeben und voraussichtlich am 10. Mai hierher zurückkehren In der Allerhöchsten Begleitung werden sich be finden: Ihre Exzellenzen Oberstallmeister v. Haugk und Kämmerer v. Criegern, sowie Hauptmann v. Schweinitz. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. DberverwaltungSgericht. Gestern wurde, wie wir schon kurz berichteten, über die Anfechtungsklage des Eigentümers deS Hauses Wilsdruffer Straße 7 (Hotel zum goldenen Engel) wegen der Planung eines Laubenganges auf dem Grund stücke Nr. 1 (Löwenapotheke) öffentlich verhandelt. „Die Klage wird ab gewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen." In der angefochtenen Entscheidung der Kreishauptmann schaft ist auSgeführt: Nach ZU Ziffer 2 der Ortsbauordnung solle ein festgestellter Bebauungsplan u. a. nur geändert werden, wenn er den Anforderungen im 8 7 nicht genüge. Da diese Bestim mung bei den Planentwürsen eine Rüchsichtnahme auf die künst- lerisch schöne Wirkung deS Straßen- oder Platzbildes verlange und dem Stadtrate nicht widersprochen werden könne, wenn er zu der Ansicht gelangt, daß die schöne, in erster Linie auf seiner Geschlossenheit beruhende Wirkung des Altmarktes durch die im Jahre 1900 festgestellte Verbreiterung der Einmündung der Wilsdruffer Straße stark beeinträchtigt werde, sei die beschlossene Änderung deS geltenden Planes an sich statthaft. Wenn ein Fluchtlinienplan nur einzelne Grundstück« betreffe, genüge statt der öffentlichen Auslegung die Mitteilung an die beteiligten Grundstückseigentümer unter Einräumung einer Widerspruchs- frist. Da al» „beteiligt" nur diejenigen Hausbesitzer anzusehen seien, in deren rechtlich geschützten JuteressenkreiS die Plan- Sndrrung eingreife, kämen im vorliegenden Falle nur die Stadt-, gemeind« al» unmittelbare Nachbarin und der Eigentümer de» gegen überliegenden Grundstücks als „beteiligt" in Frage. Für da» Grundstück Nr. 7 (Goldener Engel- seien dagegen Nachteile durch Licht- und Luftentziehung nicht zu befürchten. Es lasse sich daher nicht beanstanden, wenn der Stadtrat ihn zu der beschlossenen Planänderung nicht gehört habe. Daß das HauS und die dort befindlichen Läden nach Erbauung der Laubengänge vom Altmarkt ans weniger gut gesehen werden können, als wenn die geltende Fluchtlinie durchgesührt werde, treffe zu. Der Rekurrent habe aber keinen rechtlich geschützten Anspruch auf Erhaltung dieses Zustandes. Was die Einwirkung der Gangbahnüberbauung auf den Verkehr betreffe, so müsse zugegeben werden, daß hieraus gewisse Nachteile entstehen würden. Es hänge aber vom Ermessen der zur Genehmigung des Planes berufenen Stelle ab, ob diese Nachteile als so erheblich anzusehen seien, daß die Genehmigung mit Rücksicht auf den allgemeinen Verkehr versagt werden müsse. Diese Interessen zu wahren, sei der Rekurrent nicht berufen. Seine Annahme, daß die ganze Wilsdruffer Straße als Geschäfts straße entwertet werden würde, und daß auch der Besuch der in seinem Hause befindliche»: Läden hierunter leide»» werde, gehe zu weit. Der durch Rechtsanwalt Ur. Hille vertretene Anfechtungs kläger rügte zunächst, daß er zu der Planänderung nicht gehört worden sei, obgleich alle Anlieger an einer Straße durch die ein- »nal erfolgte Festsetzung vor» Fluchtlinien ein rechtlich geschütztes Interesse an deren Aufrechterhaltung hätten. Sodann wird die Ansicht der Kreishauptmannschaft als unzutreffend bezeichnet, daß der Kläger keinen Anspruch auf Erhaltung der Aussicht nach seinem Grundstücke habe. Gerade in der Sichtbarkeit der Schaufenster be ruhe der Wert der Geschäftsläden und somit der Wert von Grund und Boden. Es habe der Kläger auf die zu befürchtenden Verkehrsstörungen nur deshalb hingewiesen, weil hierdurch zugleich seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt würden. Tie Pfeiler hinderte»» den freien Überblick und bildeten hierdurch eine Gefahr für die Fußgänger. Infolgedessen stehe zu erwarte»», daß dies« die Nordseite der Wilsdruffer Straße bevorzugen würde». Für eine Geschäftsstraße sei es aber von großem Nachteile, wenn der Verkehr sich nicht gleichmäßig verteile. Die Entscheidung der Kreishauptmannschaft übersehe, daß für den Stadtrat vorwiegend wirtschaftliche Erwägungen bei der neuen Planung maßgebend gewesen seien. Er habe es vermeiden wollen, die über den» abzutrennenden Areal liegende»» umbauten Kubik meter zn verlieren. Dieser Gesichtspunkt könne keinesfalls al» öffentliches Interesse im Sinne von ZU der Ortsbauordnung gelten; den»» hierbei handle es sich um rein private Interessen der Stadtgemeinde als Grundstückseigentümerin. Aber auch die in den Vordergrund geschobene»» künstlerischen Interesse»» an der Erhaltung des Platzbildes dürsten nicht als ausschlaggebend behandelt werden. Tenn in erster Linie verlange 8 7 der Bauordnung, auf den im 8 II verwiese»» werde, die Berücksichtigung des vorhandener» oder zu erwartenden Verkehrs. Im vorliegenden Falle seien aber die Bedürfnisse deS Verkehrs so wesentlich und dringend, daß eine etwaige Beeinträchtigung des Platzbildes »»icht in Betracht kommen könne. Eine solche Beeinträchtigung sei nicht zu besürchten, wenn ein Eckbau ohne bei» Laubengang unter Berücksichtigung der Archi tektur des alten Rathauses zur Ausführung käme. Das geschlossene Bild des Altmarktes werde dadurch hervorgerufen, daß keine breite»» Straßen in der Mitte des Platzes einmündeten und der Verkehr sich daher nicht über den Platz, sondern nur an den Seiten ab wickeln könnte. Der Vertreter des Klägers verwies ferner auf die Verhältnisse an der Ecke der König-Johannstraße und beantragte schließlich, den Kläger — auch in Rücksicht auf die von ihm zu bringenden außerordentlichen finanziellen Opfer — als Beteiligten im Sinne deS Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege anzuerkennen und die Entschließung des Stadtrates aufzuheben. Eine Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts ist nicht verkündet worden; sie soll schriftlich zugestellt werden. Deutsches Reich. Bom Kaiserlichen Hose. Döberitz, 2. Mai. Se. Majestät der Kaiser erschien heute morgen bald nach 5 Uhr, vom Neuen PalaiS kommend, auf dem Truppenübungsplätze und nahm eine Besichtigung der Bataillone des 1. Garde regiments zu Fuß vor. Hieran schloß sich eine Gefechts übung des 1. Garderegiments, der Gardejäger und des Regiments Gardes du Corps gegen einen markierten Feind, den das 3. Garderegiment gestellt hatte. Es folgte ein Vorbeimarsch der beteiligten Truppenteile. Hierauf hielt der Kaiser eine Ansprache an das 1. Garde regiment aus Anlaß des hundertjährigen Gedenktages der Schlacht bei Großgörschen. Der Kaiser kehrte nach 11 Uhr ins Neue Palais zurück. Aus dem Truppen übungsplätze waren auch Ihre Majestät die Kaiserin, Prinzessin Viktoria Luise und Prinz Ernst August er schienen. Am Balkan. Der Streit um Skutari. Montenegros Antwort. Cetinje, 2. Mai. (Aus amtlicher montenegri nischer Quelle.) Die Antwort Montenegro- auf den letzten Schritt der Mächte lautet im Auszug folgender maßen: