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Dresdner Journal. TLoniglieh Sächstschev Atct«rtscrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. bitweise Nebenblätter: LandtagSbrilage, Eynodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. b. Staatsschulden und der K. S. Land- und LandeSkulturrentenbank.Verwaltung, Übersicht der mnahmen und Ausgaben der LandeS-Brandversicherunasanslnlt, Übersichten des A S. Statistischen LandeSamt» über Ein« und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de» K. S. LandeSverficherungSamtS, BertaufSltst« von Holzpflanzen ans den K S. Staatssorstrevieren. dir. 109. -> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Donnerstag, 15. Mai 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 1», sowie durch die deutschen Postanstalten » Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 12SS, Redaktion Nr. 4S7». Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile »0 Pf.. die»spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7ö Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 1bv Pf. Prei-ermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Auf dem deutsche» Torpedoboot „8 148" wurden bei einer Maschiueuhavarie zwei Manu getötet und drei Mann lebenSgefiihrlich verletzt. Uber den» Flugplatz Johannisthal stieße»» gestern »wei Flugzeuge in der Lust zusammen und stürzte»» zu Boden. Der Führer des e»neu Flugzeuges, Hauptmann Jucker, wurde getötet, sei»» Flugschüler schwer verletzt. Die beide»» andere»» Flieger käme»» mit leichteren Ver letzungen davon. Der am Dienstag abgestürzte Prinz Heinrich-Fahrer Leutnant Sommer hat so schwere Brrletznngen erlitten, daß Lebensgefahr besteht. * In fast alle»» Fabriken St. Petersburgs ist die Arbeit niedergelegt worden. * Die internationalen Truppe»» find gestern nachmittag um 2 Uhr in Skutari eingezogen. Gleichzeitig wurde die Blockade der montenegrinisch-albanische»» Küste auf gehoben. I»» London rechnet man mit einer Verzögerung der FriedenSverhandlungen, da Griechenland und Serbien nicht geneigt sind, de»» PriiliminarfriedenS-Entwurf ohne weitere» anzuuehmeu. Nach einer Avnstanttnopler Meldung erkannte die Türkei da» britische Protektorat über Soweit an, be willigte England vaS Recht auf einen vatznbau v-y Bafforah, dem Endpunkt der vagdadbahu, nach Soweit und räumte England mindestens zwei Bertreterstellr» im Vorstand der Bagdadbahn ein. * . Der Gouverneur von Kalifornien hat angekündigt, daß er das Gesetz über de» Landerwerb durch Ausländer nnterzeichnen werde. Amtlicher Teil. Finanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ober-Postsekretär a. D. Martin Haase in Leipzig das Ritterkreuz 2. Kl. des Albrechtsordens, den Post- sekretären a. D. Israel in Bautzen, Leuthold in Kreischa und Beer in Hainsberg das Albrechtskreuz, ferner dem Ober-Leitungsaufseher a. D. Garbe in Dresden, dem Ober-Briefträger a. D. Traugott Müller in Leipzig so wie den Ober-Postschaffnern a. D. Quindt in Oschatz und Ernst Schäfer in Dresden das Ehrenkreuz zu ver leihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die Ober-Briefträger a.D. Helbig in Leipzig und E. R. Müller in Colditz das ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Allgemeine Ehrenzeichen in Silber anlegen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Landbriefträger Lungwitz in Hummelshain, der im Königreich Sachsen staatsangehörig »st, die ihm von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen- Altenburg verliehene Silberne Verdienstmedaille des Herzog!. Sachsen-Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen gerult, daß der Rittmeister d. Res. des 1. Ulanen-Regiments Nr. 17 Stallmeister Bödecker in Gmunden den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 3. Klasse und das ihm von Sr. König!. Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin verliehene Ehrenkreuz des Greifenordens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kaufmann Julius Schlier holz in Mailand das ihm von Sr. Majestät dem König von Italien verliehene Ritterkreuz des Ordens der Italienischen Krone annehme und trage. Dem zum brasilianischen Generalkonsul für das Deutsche Reich mit dem Amtssitz in Hamburg ernannten Joäo Carlo- da Fonseca Pereira Pinto ist namens des Tnutschen Reiches das Exequatur erteilt worden. 31. Dezember 1913 D»e öffentliche Auslosung der am --- " — 2. Januar 1914 zur Rückzahlung gelangenden 3)4 prozentigen Staats- schuldenkaffenscheine von den Jahren 1852/55/58/59/62 66 und /68 sowie der durch Abstempelung in Staatspapiere umgewandelten LSbau—Zittauer Sisenbahuaktie« Int. (zu 314 Prozent verzinslich) und Lit. v (zu 4 Prozent verzinslich) soll Donnerstag, den 22. Mai dieses Jahres nachmittags von 5 Uhr an und folgende Tage im hiesige»» Ständehaus am Schloßplatz, Erdgeschoß (Ein gang Turmtüre), stattfinden. Die Kapitale der nach der Ziehungsliste von» 4. De zember 1912 ausgelosten, am 1. Juli 1913 fällige»» Staatsschuldeukaffenfcheine von den Jahre»» 1852/68, ingleichen die im Termine 1913 fülligen Zinsen vonStaatsschuldenkassenscheinen,Staatsschuldverschreibungen über 3prozentige jährliche Rente und von den Löbau- Zittauer Eisenbahnaktien werde,» bereits vom 16. Juni dieses Jahres an gegei» Rückgabe der zahlbaren Kapital- und Zinsscheine ausgezahlt. Zahlstelle« sind: die Staatsschuldenkasse in Dresden, die Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, die Bezirkssteuer einnahmen in Pirna, Großenhain, Dippoldiswalde, Döbeln, Rochlitz, Borna, Oschatz, Glauchau, Schwarzenberg, Flöha, Auerbach i. V, Marienberg, Olsnitz i. V. und Kamenz, die Hauptzollämter in Schandau, Eibenstock, Meißen, Freiberg und Grimma, die Sächsische Bank zu Dresden und deren Filialen, die Dresdner Bank ii» Dresden und deren Filialen, die Firma G. E. Heydemann in Bautzen und in Löbau, die Vogtländische Bank in Plauen i. B., das Bankgeschäft von Sarfert u. Co. in Werdau, die Vereinsbank zu Frankenberg, die Neustädter Bank in Neustadt i. Sa., die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt in Leipzig und -deren Filialen, die Landständische Bank des Königl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz in Bautzen und deren Filiale in Dresden, die Direction der Disconto- Gesellschaft in Frankfurt a. M., die Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren übrige Niederlassungen, ferner in Berlin: das Bankhaus S. Bleichröder, die Dresdner Bank, die Direktion der Disconto-Gesellschaft, die Deutsche Bank und deren Filialen, die Nationalbank für Deutsch land, die Bank für Handel und Industrie, der A. Schaaff- hausen'sche Bankverein und dessen übrige Niederlassungen. Dresden, den 15. Mai 1913. 3510 Der Landtagsausschutz zu Verwaltung der Staatsschulden. Verordnung, die Vornahme einer Zwifchenzählung der Schweine in de« Jahren 1913 und 1914 betreffend; vom 10. Mai 1913. Nach Beschluß des Bundesrates von» 30. April dieses Jahres hat in allen Bundesstaaten am 2. Juni 1913 und 1. Juni 1914 eine Zählung der Schweine stattzufinden. Zur Ausführung dieses Beschlusses wird für das König reich Sachsen folgendes verordnet: 8 1- Die Aufnahme erfolgt mittels Ortslisten durch die Gemeindebehörden für ihren Gemeindebezirk einschließlich der zur Gemeinde gehörenden selbständige»» Gutsbezirke. Die Besitzer von Schweinen sind durch die Gemeinde behörden einige Tage vor der Aufnahme in ortsüblicher Weise von der bevorstehende»» Zählung in Kenntnis zu setzen. 8 2. Durch Umfrage bei den einzelne»» Besitzern von Schweinen und Schlachthofsleitern oder ihren Stell vertretern ist die Zahl sämtlicher an diesen Tagen in den einzelnen Grundstücke»» (Häusern, Gehöften, Anwesen, Schlacht- und Biehhöfen) und den dazu gehörigen Neben gebäuden vorhandenen Schweine festzustellen und in die Ortsliste nach der dort getroffenen Unterscheidung und unter gleichzeitiger Angabe der Katasternummer des Grundstücks sowie der Namen der Besitzer der Schweine einzustellen. Dabei ist überall den auf dem Erhebungs- Vordruck angeführten Bestimmungen nachzugehen. 8 Mit der Umfrage ist in diesen» Jahre au» 2. Juni und i»n nächsten Jahre an» 1. Juni zu beginnen: sie ist tunlichst auch an diesen Tagen zu beendige». Die Auf nahme hat sich durchweg aus den Stand von» 2. Juni 1913 und 1. Juni 1914 zu beziehen. 8 4. Die Ortslistenvordrucke werden den Verwaltungs behörden (in den Städten mit Revidierter Städteordnung de»» Stadträten, in» übrigen den Aultshauptmattilschaften) bis 24. Mai dieses Jahres durch das Statistische Landes amt »nit einer zur Abgabe mindestens eines Abdruckes an jede Gemeinde genügende»» Anzahl von Abdrücken gegen wärtiger Verordnung und ebenso einer für jede Gemeinde bestimmten, mit der Adresse des Statistische»» Landesamtes versehene»» Postkarte übersendet werden. 8 5. Die Amtshauptmannschaftcn haben die ihnen zugehenden Vordrucke sofort an die Bürgermeister und Gemeinde- Vorstände ihres Bezirks zu verteilen. 8 6. Die Stadträte, Bürgermeister und Genleindevorstände habe»» dafür zu sorgen, daß die Einträge in de»» Er- hcbungsvordrucken vollständig, vorschriftsmäßig und der Wirklichkeit entsprechend bewirkt werden. 8 7. Wenn in einen» Grundstücke Schweine stehen, die verschiedenen Besitzern gehören, so sind sie nicht unter dem Namen des Grundstücksbesitzers zusammenzufasscn, sonder»» für jeden Besitzer getrennt anzugeben. 8 8. Wenn die Zeilen eines Erhebungsvordrucks für die Einträge einer Gemeinde oder eines Ortes nicht aus reichen, so sind die übrigen Einträge in einen» zweiten, dritten oder weiteren Vordrucke zu bewirken. In solchen» Falle sind die Listen auf der Vorderseite neben den» Namen der Gemeinde oder des Ortes fortlaufend zu be- nummern (Liste Nr. 1, 2 usw.). Die doppelten Vordrucke sind zu einer Abschrift für die Geiueindeaktei» bestimmt. 8 9. Die Gemeindebehörden habe»» die ausgefüllten Orts- listen zu sammeln, dabei die Angaben, soweit tunlich, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, und die Abstellung wahrgenommener Mängel zu veranlassen. 8 w. Auf der letzte»» Seite der Ortsliste ist die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge von den Gemeindebehörden zu bescheinigen. Werden für eine Gemeinde mehrere Orts listen gebraucht, so ist die Bescheinigung auf der letzte»» Seite des letzten Ortsbogens zu vollziehen. 8 11- Behufs baldiger Feststellung des vorläufigen Ergeb nisses haben die Gemeindebehörden auf der den Drucksachen beiliegenden Postkarte die Gesamtzahl der Schweine ihrer Gemeinde nach den vorgedruckten Unterscheidungen ein zutragen und die ausgefüüte Postkarte bis zum 5. Juni an das Statistische Landesamt einzusenden. 8 12. Innerhalb 10 Tagen nach der Erhebung sind die Ortslisten, und zwar seitens der Stadträte, denen die Vordrucke vom Statistischen Landesamt zugehen, an diese- unmittelbar einzusenden, seitens der Bürgermeister und Gemeindevorstände aber an die Amtshauptmannschaft ab- zugeben. Wo für einer» Ort mehrere ausgefüllte Orts listen vorliegen, sind sie vor ihrer Einsendung nach der über dem Namen der Gemeinde eingestellter» laufenden Nummer zu ordnen. 8 13. Die Amtshauptmannschaften haben, nachdem sie sich von der vorschriftsmäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämtliche Listen ihres Bezirks, alpha betisch nach den Namen der Gemeinden geordnet, zusammen- geschnürt bis znm 16. Juni an das Statistische Landesamt einzusenden. 8 ", Etwaige bei der Bearbeitung der ErmittelungS- ergebnisse seitens des Statistischen Landesamtes wahr genommene Mängel werden durch dieses den Gemeinde-