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Atontglich Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. gtttweife Nebenblätter: LandtagSbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der A. S. Staatsschulden und der K. S. Land, und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersicht der Ebmahmtn und Ausgaben der LandeS-Brandversicberungsanstalt, Übersichten des K S. Statistische« Landesamt» über Ein- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de« K. S. Landesversicherungsamts, Berkaufsliste rsn tzolzpflanzen auf den K. S. Staatssorstrevieren. Nr. 72. -> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung. Hofrat Doenges in Dresden. < Montag, 31. März 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch di« Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Ps Lr/chtint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteilc 30 Ps , die 2spaltige Grundzeit« oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. auf Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 1t Uhr. König Alfons von Spanien ist wie-erhergesteltt. * Aki der Erstürmung Adrianopel» verloren die Bul gare» nach Meldungen aus Sofia 11009 Manu an Tote» und Verwundeten, die Serbe» hatten nach einer Ntlgradrr Meldnng 900 Tote nnd 3000 Verwundete. * Au der Tfchataldjchalinie nehme» die Kämpfe mit wtchfrliidkm Erfolge ihren Fortgang. Angeblich haben beide Parteien dauernd schwere Verluste. * Serbien nnd Montenegro scheinen zunächst uicht ge- »illt, dem Verlangen der Großmächte auf Aufhebung der Belagerung Skutari» »achzngeben. Angeblich steht du Generalstnrm auf die Festung sogar unmittelbar bevor. Bei einem Antomobilunglück auf der Ohausfee lHeauitz—Hayna» wurde» vier Personen »nd bei eine»» Automodilungliick unweit Mülheim a. Rh. zwei Insassen getötet. Amtlicher Teil. Mimst,Wim des Königlichen Haufe». Dresden, 30. März. Auf Allerhöchsten Befehl Sr Majestät des Königs wird wegen erfolgten Ablebens Er. Durchlaucht des Fürsten Reust j. L. Heinrich XIV. mn Königlichen Hofe Trauer auf eine Woche vou Sonn tag, den 30. März, bis mit Sonnabend, den 5. April o., in Berbiudnng mit der bereits angelegten getragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Hausmarschall v. Metzsch- Reichenbach das ihm verliehene Großkrcuz des Königl. Belgische» Kronenordens annehme nnd trage. Se. Majestät der König haben dem Wieseuvogt auf der Hofcwiesc bei Langebrück Louis Schilling bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste des Hofjagdamts das Ehren- lrenz mit der Krone Allergnädigst zu verleihen geruht. ^Ministerium. Er. Majestät der König habe» Allergnädigst geruht, die Anürgerichtsvorständc Oberjustizrat I)r. Heinrich Eduard Schopper in Auerbach und Oberamtsrichter Johann Friedrich Neumerkel in Meerane sowie den Oberamts richter bei dem Amtsgerichte Chemnitz Oberjustizrat Hans Gerhard Richter auf Ansuchen in den Ruhestand zu versehen, dem Oberamtsrichler Neumerkel in Meerane auch den Titel und Rang eines Oberjustizrats zu verleihen. Ministerium de» Inner». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem als Regierungsamtmanu zur Amtshauptmannschast Ammbcrg versetzten bisherigen juristischen Hilfsarbeiter beimEvangelisch-lutherischenLandeskonsistoriumKonsistorial- rat vr. Jlbcrg den Titel und Rang als Regierungsrat zu verleihen. Ce. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Oberarzt an der Landcsanstalt Sonnenstein vr. me6. Kurl Georg Ackermann unter Verleihung des Dienst- tiW Medizinalrat in der IV. Klasse der Hofrangordnung vom 1. April dieses Jahres ab zum Direktor der Landes- anstalt Großschweidnitz zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Reqierungsamtmann a. D. Freiherr» v. Schaum berg i» Gotha als Rcgierungsamtmatt» bei der Amts- hauptinannschaft Rochlitz wieder anzustellcn. Er. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Polizeikommissar bei der Polizeidirektion zu Dresden Polizeirat Vr. Göpfert zum Regierungsamtmann daselbst zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberaufseher und Jnventarverwalter Kluge an der Landesanstalt Waldheim bei seinem 'Übertritte in den Ruhestand das Albrechtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Leutnant der Reserve, tech- uischc Assistent des Herzogl. Bergrevier- und Gewerbe aussichtsbeamten Fritz Ger ich in Altenburg die ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenünrg verliehene Herzog Ernst-Medaille anlege. Ministerium des Kuttu» und öffentlichen Unterricht». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den seitherigen Direktor des Lehrerseminars zu Leipzig Schulrat vr pUU. Karl Otto Frenzel vom 1. Avril ab zum ordentlichen Professor für praktische Theologie ein schließlich der Pädagogik in der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig zu ernennen. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs hat das Ministerium des Kultus und össcntlichen Unterrichts den Professor am Gnmuasium in Dresden- Neustadt Vr. püil. Rudolf Otto Pabst vom 1. April ab zum Rektor des Gymnasiums Zittau ernannt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Professor am Vitzthumschen Gymnasium zu Dresden vr. pkil. Friedrich Albrecht Reum vom 1. April ab zum Rektor des Realgymnasiums in Annaberg zu ernennen. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der bisherige Privatdozent an der Universität Berlin Prof. vr. pkil. Hermann Krabbo vom 1. April ab zum etatmäßigen außerordentlichen Professor für historische Hilfswissen schasten in der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt worden. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs ist der bisherige Oberarzt an der Krankenanstalt Altstadt in Magdeburg Prof. vr. »rock. Martin Thiem ich vom 1. April ab zum etatmäßigen außerordentlichen Professor für Pädiatrie in der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig sowie zum Direktor der Uni versitäts-Kinderklinik und -Poliklinik ernannt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer Woldemar Hugo Oswald Berger in Meißen anläßlich seines Übertritts in den Ruhestand das Verdienstkreuz zu verleihen. Nichtamtlicher Teil. Bom diplomatischen Korps. Dresden, 30. März. Der Kaisers, nnd Königl. Österreichisch-Ungarische außerordentliche Gesandte nnd bevollmächtigte Minister, Graf Forgäch von Ghymes und Gäcs, ist vom Urlckub hierher zurückaekehrt und hat die Leitung der Kaiser!, und Königl. Österreichisch- Ungarischen Gesandtschaft wieder übernommen. Deutsches Reich. Bom Kaiserlichen Hofe. Homburg vor der Höhe, 30. März. Der gesamte Hof nahm heute vormittag an dem Gottesdienste in der Erlöserkirche teil. Später hörte Se. Majestät der Kaiser den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amtes des Gesandten v. Treutler. Zur Frühstückstafel waren geladen Landrat vr. Ritter v. Marx und Ober bürgermeister Lübke. Am Nachmittag unternahmen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sowie die Prinzessin Viktoria Luise mit Gefolge eine größere Automobilfahrt über die Saalburg, Wehrheini, Usingen, Schmitten und zurück über Sandplacken. Das Wetter ist sehr warm. Zum Hinschcidcn ves Fürsten Heinrich XIV. Reutz j. L. Die letzten Tage des Fürsten. Schleiz, 29. März. Der verstorbene Fürst Heinrich XIV. hatte die letzten Tage nur noch im Lehnstuhl verbracht. Am Dienstag abend traten wieder holt Schwächeansälle ein. Am Mittwoch nahm der Fürst aber wieder nach längerem ruhigen Schlafe einige Nahrung zu sich. Am Donnerstag verschlimmerte sich der Zustand, und die Schwäche nahm zu. Heute früh verstarb der Fürst in Anwesenheit des Erbprinzen Heinrich XXVII. und der Prinzessin Elisabeth von Solms-Braunfels. Das Ableben wurde sofort durch Hissung der schwarzen Fahne auf dem fürstlichen Schlosse, sowie um 8 Uhr durch Trauergeläute angezeigt. Gera, 29. März. Dos fürstliche Hofmarschallamt hat eine Hoftrauer vou einem halben Jahre sowie eine Landestrauer bis zum 26. April angeordnet. Ferner haben bis zum l. April, sowie am Freitag, dem Tage der Beisetzung, alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzerte ic. zu nnterbleiben. .. , Ein heute erschienenes Patent gibt die Übernahme der Regierung des Fürstentums Reuß j. L. durch den bisherigen Erbprinzen Heinrich XXVlI. bekannt, sowie gleichzeitig die Übernahme der Regentschaft von Reuß ältere Linie. Deckung für Vie Wehrvorlage. Eine Erklärung der „Nordd. Allgem. Zeitung" in eigener Sache. Berlin, 30. März. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt: Mehrere Zeitungen halten sich darüber auf, daß die Sonderausgabe der „Nordd. Allgem. Ztg.", in der die Heeres- und Steuervorlagen veröffentlicht wurden, nicht schon i» de» ersten Abendstunden ansgegebe» wurde. Die „Vossische Zeitung" schreibt: „Die Regierung hat einen großen Erfolg errungen. Sie hat nämlich durch die späte Veröffentlichung deS Inhalts der Deckungs- Vorlagen verhindert, daß die Presse insgesamt alsbald zu ihren Vorschlägen Stellung nehme. Tas war offenbar der Zweck der Übung. Fertiggestcllt war die Sonderausgabe der „Nordd. Allgem. Zeitung" vermutlich längst. Aber sie wurde geflissentlich bis 10 Uhr nachts zurückgehalten ;c." Von einer absichtlichen Verzögerung kann keine Rede sei». Tas Blatt scheint nicht zu wissen, daß die Plenarsitzung des Bundesrats, die abgewartct werden mußte, nm 4 Uhr nachmittags begann nnd mehrere Stnuden in Anspruch nahm. Erst nach Beendigung der Sitzung sind uns die Auszüge zngegangen. Der Gesetzentwurf betreffend Änderungen im Fiuanzwese n. Berlin, 30. März. I» dem Entwurf eines Gesetzes betreffend Änderungen im Finanzwesen lauten die Paragraphen 4 und 5: Der Reichskanzler wird ermächtigt, bis znr Höhe von 120 Mill. M. einen znr Befriedigung eines außer ordentlichen Bedarfs dienenden Bestand an Silber münzen zu beschaffen und hierfür im gleichen Betrage Prägungen außerhalb der im 8 8 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichs-Gesetzb!. S. 507) bestimmten Grenze von 20 M. für den Kopf der Bevölkerung vorzunehmen. Die zur Beschaffung dieses Silberbestandes erforder lichen Mittel sind nach näherer Bestimmung des Reichs haushaltsetats bereitzustellen. Zn diesem Zwecke kann auch der aus den Prägungen im Münzwesen sich er gebend? Überschuß verwendet werden, sür das Rechnungs jahr 1913 jedoch nur insoweit, als er den Betrag von 10 750 007 M. übersteigen wird. 8 5. Ter Reichskanzler wird ermächtigt, bis zur Höhe von 120 Mill. M. weitere Reichskasfenscheine in Abschnitten zn 5 und 10 M. ausfertigen zu lassen. Ter Erlös dieser Reichskasscnscheine, ans die 8 1, Abs. 2, 88 5 bis 7 des Gesetzes betreffend die Ausgabe vou Reichskasseuscheinen vom 30. April 1874 — Reichs gesetzblatt S. 40 — entsprechende Anwendung finden, ist znr Beschaffung eines gleichen Betrages in gemünztem Golde mit der Zweckbestimmung des Neichskriegsschatzes (Gesetz betreffend die Bildung eines Neichskriegsschatzes vom 11. November 1871 — Reichsgesetzblatt S. 403 —) zu verwenden. In der Begründung zu den Paragraphen 4 nnd 5 heißt es: Der 8 4 handelt von der Beschaffung des Silber- bestandcs bis zur Höhe von 120 Mill. M. behufs Be friedigung eines außerordentlichen Bedarfs, für den hauptsächlich der Kriegsfall in Betracht kommt. Eine Verwendung könnte aber auch schon in Zeiten der drohenden Kriegsgefahr oder wegen einer aus sonstigen Gründen besonders unruhigen Gestal tung der volkswirtschaftlichen Verhältnisse geboten sein, um der Reichsbank die Befriedigung eines gesteigerten Zahlungsmittelbedarfs zu erleichtern. Insofern ist die Verwendungsmöglichkeit für die Silberrescrvc eine wei ter gehende als diejenige der Goldreserve (8 5). Tie Inanspruchnahme der Silberreserve würde nach den Vorschriften erfolgen, die der Bundesrat ge mäß 8 6 zu trefft.i hat. Die Ansammlung der Silberreserve läßt sich mit einem Aufwand von rund 54 Mill. M. durch führen, der mithin um etwa 66 Mill. M. hinter dem Nennwert der Silberreserve znrückbleiben wird. Dieser Unterschiedsbetrag würde bei deren Verwendung im- Kriegsfall dem Reiche nachträglich als Gewinn zu- sließen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Heran ziehung deS Gewinns vor, der aus den laufenden Prägungen überhaupt erwachsen wird, wobei jedoch für das Rechnungsjahr 1913 die Einschränkung gemacht wird, daß nur der den Betrag von 10750000 M. über steigende Uberschuß in Anspruch genommen werden darf.