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Dresdner Journal Ttsntglich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbetlage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. S. Land- und LandeSkulturrentenbanl-Verwaltung, Übersicht der Einnahmen und Au-gaben der LandeS-BrandversicherunaSanstalt, Übersichten deS S. S. Statistischen Landesamts über Tin- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzliche Enttcheidungen de» A. S. Landesversicherungsamt», BerkaufSliste von Holzpflanzen auf den K. S. StaatSforstrevteren. -t> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Do enges in Dresden. <- 1913 Nr. 85 Ankündigungen: Die tspaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile 30 Pf-, dieSspaltigc Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter Kem Rcd.ckUonSstrich (Eingesandt) 15V Pf. Preisermäßigg. auf Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vvcm. t l Uhr. Sejug,preis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Awingerstraße 1S, sowie dtwch die deutschen Postanstalten » Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Prinz Heinrich von Preuße» hat von London die StiiSreise nach Deutschland angetreten. * Karl Hagenbeck, der Begründer de» Tierparke» Stellingen dei Hamburg, ist gestern abend gestorben. * Auf der fchwübifchen Alp stieg am Sonnabend die Kälte bis anf — 16, Sonntag bi- auf — 12 Grad. * Eine Abteilung der Neukameruner Grenzexpedition fand bei dem Stamme der Ssanga-Sfauga ernsthaften Widerstand. ES kam zum Kampfe, bei dem ein deutscher Soldat fiel und mehrere andere verwundet umrden. * Ter Generalstreik in Belgien hat eine große AuS- drhauag anstenommen. Vereinzelte Fälle von Sabotage werden bereits gemeldet, doch ist im allgemeinen bisher die Kuhr gewahrt worden. * Gestern entgleiste auf der Strecke Montreal—Chambly ein Zug der Eentral-Bermont-Bahn, wobei fechS Personen getötet und 1S verletzt wurden. Amtlicher Teil. Ministerium de» Annern. Se. Majestät der König haben Allerguädigst zu ge nehmigen geruht, daß der König!. Bayerische Kommerzien rat Konsul Georg Arnhold in Dresden die ihm von Sr. Majestät dem König von Württemberg verliehene Silberne Hochzeits-Medaille annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kunstmaler Georg Meckes in Dresden den ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Prinz- regenten von Bayern verliehenen Verdienstorden vom heiligen Michael 4. Klasse annehme und trage. Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterricht». Sc. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Domküster Julius Schubert in Meißen das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Prinz regenten Ludwig von Bayern verliehene Verdienstkreuz des Königl. Bayrischen Verdienstordens vom heiligen Michael annehme und anlege. Ministerium der au-wirtigen Angelegenheiten. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Kaiser!. Generalkonsul in New Uork vr. Falcke das von Sr. Majestät dem König von Spanien ihm verliehene Komturkreuz mit dem Stern des Ordens Isabellas der Katholischen amrehme und trage. In den Amtsblättern abzudrucken. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 12vs-1274 aus den Höchster Farbwerken, 280—2K3 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 207-218 aus dem Serumlaboratorium Rnete-Enoch in Hamburg, 238 aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom 1. April d. I. ab Wege» Ablauf» der stratlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. 51811 »l Dresden, am 14. April 1913. 2701 Ministerium -es Inner«, II. Abteilung. Veränderungen im Medizinalpersonale des Reg.- Bez. Bautzen während des 1. Viertels. 1913: 1. Arzte. Verzogen: vr. Kotelmann, Max Wald, in Wehrsdorf. Niedergelassen: vr. Richard, Alex. Max, Ob.^t.-A. a. D. in Wehrsdorf, vr. Hoffmann, Georg Beruh., in Löbau, vr. Brandt, Leop. Alfr. Osk., in Zittau, vr. Käppler, Friedr. Paul, Ob.-St.-A. a. D. in Oybin. Angestellt: vr. Schönborn, Wilh., Stadtarzt in Zittau, als zweiter beamteter Arzt in Feuerbestattungssachen i. S. der Vdg. v. 25. Mai 12 u. als dessen Stellvertreter vr. Müller, Emil Johs., in Zittau. 2. Apotheker. Erteilt wurde die Konzession zum Weiterbetriebe der Apotheke in Cune walde dem Apotheker Karl Emil Rob. Pretzschner. Bautzen, am 7. April 1913. 105II KSnigliche Kreishauptmauufchaft. 2703 (BehördlicheBekanntmachungen erscheine» auch im Anküudiguugsteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 15. April. Se. Majestät der König wird, von dem Jagdschlösse Fröhlichcnwiederknnft in Sachsen-Altenburg zurückkehrend, morgen 1 Uhr 17 Min. nachmittags in Dresden wieder eintrefsen. Dresden, 15. April. Se. Majestät der König hat in einem Telegramm au Se. Majestät den König von Spanien Seiner aufrichtigen Freude und Genug tuung über Dessen Bewahrung bei dem verübten Attentat herzlichen Ausdruck gegeben. * Dresden, 15. April. Staatsminister Graf Vitz thum ließ sofort nach Bekanntwerden das gegen Se. Majestät den König von Spanien verübten Mord anschlags dem Königlich Spanischen Gesandten die Glückwünsche der Königl. Sächsischen Regierung zur Errettung des Königs Alfonso auf telegraphischem Wege zugehen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Lberverwaltungsgericht. Uber den von einer mit Saal betrieb verbundenen Gastwirtschaft ausgehenden, die Nachtruhe störenden Lärm liefen bei der Polizeibehörde Beschwerden ein, in deren Folge diese dem Gastwirte unter Strafandrohung ausgab, dafür besorgt zu sein, daß nach 10 Uhr abends während musika lischer Übungen oder Darbietungen die in das Freie führenden Fenster und Türen geschlossen gehalten und alle zur Störung der Nachtruhe geeigneten Geräusche vermieden, auch nach 11 Uhr abends keine besonderen Lärm erregenden Instrumente verwendet werden. Der Gastwirt bestritt, daß zu einem Einschreiten gegen ihn eine ausreichende Veranlassung vorgelegen habe, wurde jedoch mit dem Rekurs und schließlich auch mit der Anfechtungsklage ab gewiesen. Das Oberverwaltungsgericht spricht in seinem Urteile aus, die Polizeibehörde sei berechtigt, zur Hintanhaltung von Be einträchtigungen und Gefährdungen des allgemeinen Wohls dann polizeiliche Anordnungen zu treffen, wenn Tatsachen vorhanden seien, welche die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Gefährdung in gewissem Grade rechtfertigten. Derartige Tatsachen seien zu nächst, was die Verwendung lärmender Instrumente anlange, ausreichend nachgewiesen. Das Grundstück des Klägers liege cm Hofe eines Stadtviertels, das durchgängig geschloffene Häuser reihen ausweise. Mit Rücksicht auf die infolgedessen eintretenden Schallwirkungen werde die Gefahr einer Beeinträchtigung der Nachtruhe der Umwohner durch Benutzung von lauten lärmenden Instrumenten und insbesondere von Blechblasinstrumenten ohne weiteres begründet. Infolge der Stärke ihrer Töne sei namentlich zur Nachtzeit ihre Wirkung eine so weittragende, daß sie geeignet sei, den Nachtschlaf eines mit Durchschnittsnerven ausgestatteten Menschen erheblich zu beeinträchtige«. Deshalb sei die Polizei behörde auch befugt, für den Gebrauch derartiger Instrumente eine bestimmte Schlußstunde vorzuschreiben. Denn jede Gefährdung oder Störung der Nachtruhe, selbst nur eines einzelnen, stelle sich als eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit dar. Wenn die Polizei behörde weiter dem Kläger die Vermeidung aller die Nachtruhe störender Geräusche aufgcgeben habe, so sei auch dieses Verlangen gerechtfertigt. Tenn eS diene ebenfalls dem Zweck, die Umwohner vor erheblicher Beeinträchtigung ihrer Nachtruhe zu schützen Da» gleiche gelte von der Anordnung, die ins Freie führenden Fenster und Türen geschloffen zu halten. Wenn der Kläger BilligkeitS- gründe geltend mache, so müßten solche für die Beurteilung der Klage ausscheiden, da diese eS mit Rechtsverletzungen zu tun habe. Deutsch«? Reich. Bom Kaiserlichen Hose. Homburg v. d. L., 14. April. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben sich mit dem Gefolge nachmittag» zur Saalbura und verfolgten längere Zeit die Schanzarbeiten. Anwesend waren u. a. auch General Hildemann und Baurat Jakobi. Das Wetter ist kalt. Sonnenschein und Schneefall wechseln ab. Der Kaiser hörte am späteren Nachmittag die Vortrüge des Ver treters des Auswärtigen Amtes, Gesandten v. Treutler, und des Chefs des ZivilkabincttS Wirkl. Geh. Rat v. Valentini. Der Ober-Hof- und Hansmarschall Graf Eulenburg hat Homburg verlasse». Wehrvortage und Deckung. Die „Bayerische Staatszeitung" für die ver edelte» Matrikularbeiträge. München, 14. April. Die „Bayerische Staats- zeitnug" beschäftigt sich in ihrem Rückblick auf dir erste Lesung der Wehr- nnd Deckttngsvorlagen anch mit den veredelten Matrikularbeiträge», zu denen sie u. a. bemerkt: Die bayerische Negierung hat im Bnndes- rat dieser Vorlage aus Grund reiflicher Erwägungen schließlich Hugestimmt. Sie sind begründet in der pflicht gemäßen Sorge der Regierung, auf die Wahrung der bundesstaatliche» Finanzhohcit bedacht zn sein. Der Anjfasfung der Regierung, daß die Finanzhoheit Bayerns durch Heranziehung des Besitzes auf dem Wege über die Einzelstaaten gewahrt wird, stehen Auffassungen gegen über, die im Beschreiten dieses Weges den Anfang von: Ende unserer Finanzhoheit erblicken. So schroff die Kluft erscheint, die diese Auffassungen scheidet, so leicht ist sie überbrückbar in dem Augenblick, in dem man sich vergegenwärtigt, welcher Art die Ersatzvorschläge sind, Lie snl sie >ru» ein:»*! — ziehung des Besitzes in Betracht kommen. Legt man hier den Maßstab unbefangenen Vergleiches an, so ergibt sich, daß die veredelten Matrikularbeiträge sich unter den Bcsitzstenervorschlägcn, welche die gliedstaatliche Finanzhoheit wahren wollen, mit Ehren behaupten können. Es wird nun einmal gefordert, daß eine bestimmte Anzahl von Millionen von den Besitzen den aufgebracht werden muß. Es fällt schwer, anzu nehmen, daß die Steuerzahler der Gliedstaaten diese sie treffende Last weniger drückend empfinden werden, wenn sie ihnen durch eine Reichssteuer auferlegt wird, als wenn dies durch Vermittlung der heimatlichen Gesetz gebung geschieht, die in der Lage ist, sich den besonderen wirtschaftlichen Bedürfnissen des Einzelstaates anznpassen. Es find also immerhin sehr beachtenswerte Momente, die zugunsten der veredelten Matrikularbeiträge sprechen. Dies schließt nicht aus, daß gegen diesen Vorschlag auch eine Reihe sehr gewichtiger und folgenschwerer Bedenken geltend gemacht werden kann. Er teilt dies Schicksal mit allen Vorschlägen, die znr Besitzsteuer gemacht worden sind und die noch gemacht werden. Die einmütige Opfer- ivilligkeit jedoch, welche die bürgerlichen Parteien gegen über der gewaltigen Last deS Wehrbeitrages bekundet haben, läßt hoffen, daß auch die Schwierigkeit, welche die Ermittlung des Jahresbeitrags der Besitzenden zn bieten scheint, keine unlöslichen bleiben, und daß sie die Aufbringung der dauernden Kosten nicht gefährden können. Aus dem preutzischen Abgeordnetenhaufe. Förderung des Dentschtums im preußischen O st e n. Berlin, 14. April. Die Budgetkommission des Abgeordnetenhauses nahm heute mit allen gegen 6 Stimmen den Gesetzentwurf, betreffend Maßnahmen zur Stärkung des Deutschtums in den Provinzen Westpreußen und Posen an. Weiter wurde eiu Antrag Viereck und Gen. angenommen, die preußische Staats regierung zu ersuchen, in den überwiegend polnischen Teilen der östlichen Provinzen den deutschen Handels- nnd Gewerbestand, namentlich in den Grenzstädten, wirtschaftlich zu stärken, insbesondere erstens^ durch be schleunigte Besiedelung der Umgebung der Städte mit deutschen Bauern und Arbeitern; zweitens Förderung des Realkredits auch über die Grenze der Mündelsicher heit hinaus; drittens bessere Ausbildung der Gewerbe treibenden in den Fachkenntnissen, in der Berechnung und Buchführung; viertens Förderung des gewerblichen Gcnossenscyaftswesens nnd fünftens Förderung der Seß- haftmachung von Gewerbetreibenden in eigenen Wohn häusern. BetriebStrankenkasfensrageu. Berlin, 14. April. Der Verband znr Wahrung der Interessen der deutschen Bctriebskrankenkasse» hielt heute hier unter dein Vorsitz des Direktors der Firma Krupp, Justizrat Wandel, eine Versammlung ab, in der über die Durchführung der NeichSversicherungs- ordnung bei den BetricbSkrankenkasfen, namentlich über die Aufstellung der neuen Satznngen beraten wurde. Die Versammlung erkannte an, daß die amtliche Muster-