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Dresdner Journal. Nr. 2S8. 1912. Ankündigungen: Die Lspaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile so Pf., dieSspaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7L Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) tbv Pf. PreiSermäßigg. aus GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Montag, 23. Dezember MnigKch Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörde«. Zeitweise Nebenblätter: LandtagSbeilag«, Synodalbeilag«, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K S. Land- und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersicht d« Einnahmen und «»»gaben der LandeS-Brandversichernngsanstalt, Übersichten de» «. S. Statistischen Landesamts über Ein- und Rückzahlungen bet den Sparkaffen, Grundsätzlich« Entscheidungen de» K. S. LandeSverficherungSamt», BerkaufSliste von Holzpflanzen auf den K. S. Staatsforstrevieren. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 1«, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1»SL, Redaktion Nr. 4574. In Gegenwart Sr. Majestät de» Sania» wurde gestern in Dresden der Zirku» Garrasani mit einer glänzenden Festvarstellung eröffnet. Prinz-Regent Ludwig von Bayern hat in einem Handschreiben an den Barfitzenden de» Ministerrate», Frhrn. v. Hertling, neben feinem Danke für die allgemeine Anteilnahme an dem Hinfckeiden de» Prinz-Regenten Luitpald erklärt, daß er wünsche, e» mage zurzeit von irgendwelchen Maßnahmen zur Beendigung der Regent schaft abgefehen werden. In Balagna hat der Anarchist Delferra einen Selbst- mordverfuch gemacht, angeblich, weil er den ihm gewor denen Auftrag, König Viktor Emanuel zu ermorden, nicht habe «»»führen wollen.. In Portugal ist eine Ministerkrise au-gebrochen. Türken und Griechen find wiederum mehrfach hand gemein geworden. Die Türken wollen bei Janina die Griechen empfindlich gefchlagen haben. Die Griechen melden die Gefangennahme der türkischen Truppen ans Mytilene. Teuedo» wurde von türkischen Torpedobooten bombardiert. * Der Dampfer „Florenre" der Fnrneß-Linie wurde bei Kap Raee im Sturm vollständig wrack. Der Kapitän und 21 Mann »er Besatz«»^ ertranken. «k derRordkllstr de» SchnnlkM' Meere» eine Gpnngfiut «nd tief» G^driGo 1wr»rs«ht. 500 Payeiudianer haben den Ort San Martial im Staate Sonora (Mexiko) angegriffen und zerstört. Sie solle» 1000 Einwohner niedergemacht habe«. In der Ortschaft Menlin bei Lille entstand während einer von etwa 700 Personen besuchten kinematographlschen Vorstellung Feuerlärm, der eine furchtbare Panik hervor rief. 72 Frauen und Kinder wurden im Gedränge getötet und über 50 verletzt, darunter mehrere leben»gefährlich. Amtlicher Teil. Ministerium de» Königlichen Hause». Se. Majestät der König haben der Inhaberin des Weinrestaurants „Englischer Garten" in Dresden, Margarete Hansa verw. Röthing hierselbst, das Prädikat „Hof lieferantin Seiner Majestät des Königs" Allergnädigst zu verleihen geruht. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Stadtverordneten-Bizevorsteher Buchbinder-Obermeister Unrasch in Dresden den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 4. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Hofintendant Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Cumberland Major a. D. Mertens in Gmunden das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Groß- Herzog von Mecklenburg-Schwerin verliehene Ehrenkreuz des Greifenordens annehme und trage. Ministerium de» Kultu» und öffentlichen Unterricht». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Pfarrer Friedrich Karl Albert Börner in Chemnitz- Hilbersdorf beim Übertritt in den Ruhestand das Ritter kreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Die Königliche Kreishauptmannschaft Bautzen erhöht hiermit für ihren Regierungsbezirk auf Grund der nach dem Schlußsätze von 8 18 Absatz 2 der BundeSrats- verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 ihr zustehenden Ermächtigung die Fahr geschwindigkeit, welche innerhalb geschlossener Ortschaften von Kraftfahrzeugen bi» zu S,5 Donnen Gesamtgewicht angewendet werden darf, auf LS km in der Stunde. Wegestrecken innerhalb geschloffener Ortschaften, auf denen aus besonderen Gründen auch fernerweit nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 1ö km in der Stunde gefahren werden darf, sind durch entsprechende Tafeln am Anfang und Ende der Strecke als solche gekennzeichnet. Für Fahrzeuge von mehr als 5,5 Tonnen Gesamt gewicht bleibt die nach Abs. 2 von 8 18 jener Bundes- ratsverordnung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 12 bez. 16 km in der Stunde bestehen. Hierbei wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach 8 18 Absatz 3 dieser Verordnung auf unüber sichtlichen Wege«, insbesondere nach Eintritt der D»nkel- heit oder bei starkem Rebel, beim Einbiegen ans einer Straße in die andere, bei Straßenkreuzungen, bei Straßeneinmündungen, bei scharfen Straßenkrümmungen, bei der Ausfahrt aus Grundstücke», die an öffentlichen Wegen liegen, und bei der Einfahrt in solche Grund stücke, bei der Annäherung an Eisenbahnübergänge in Schienenhöhe, ferner beim Passiere» enger Brücken nnd Tore, schmaler oder abschüssiger Wege, sowie da, wo die Wirksamkeit der Bremsen durch die Schlüpfrigkeit de- Weges in Frage gestellt ist, endlich überall da, wo' ein lebhafter Verkehr herrscht, langsam und so vor sichtig gefahren werden muß, daß das Fahrzeug sofort zum Hallen gebracht werden kann. Übertretungen dieser Vorschriften und der zulässigen Geschwindigkeiten werden nach den Strafvorschriften des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 — Reichsgesetzblatt Seite 437 flg. — in Zukunft streng geahndet werden. 1O27XIII Bautzen, am 19. Dezember 19 1 2. 9320 Königliche Kreishauptmannschaft. Herr Bezirksarzt vr. Sauer in Bautzen ist vom 27. Dezember dieses Jahres bis mit 6. Januar nächsten Jahres beurlaubt. Stellvertreter ist Herr Bezirksarzt vr Heyn in Kamenz. 39311 Bautzen, am 20. Dezember 1912. 9319 Königliche Kreishai,ptmannschaft. Gemäß 8 836 der Reichsversicherungsordnung ist der bei Berechnung der Unfallrcnte zu Grunde zu legende Jahresarbeitsverdienst» welchen land- nnd forstwirtschaftliche Arbeiter durch landwirtschaftliche und andere Erwerbstätigkeit am Beschäftigungsorte durchschnittlich erzielen, auf die Zeit vom 1. Januar 1913 ab auf folgende Beträge festgesetzt worden: Bautzen, den 20. Dezember 1912. Königliche» Oberverfichernngsamt. 9321 Erwachsene ^iber 21 Jahre Erwachsene von 1k—21 Jahren Jugendliche von 14—16 Jahren Kinder unter 14 Jahren Bezirk männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. Land ^Forst- wirt Land-!Forst- chaft Land ^Fvrst- Land iFarst- Land- Forst- Land- Forst. Laud-fForst-Land-fForst- Wirtschaft Wirt chaft Wirt chaft M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. Amtshauptmannschaft Bautzen * (ausschl. des Staatsforstreviers Halbendorf) Amtshauptmannschaft Kamenz 650 800 500 460 550 720 500 400 500 460 460 420 250 230 230 210 (ausschl. der Staatsforstreviere) 720 515 425 625 600 460 400 420 415 315 335 21 10 1L 0 Amtshauptmannschaft Löbau. 600 750 420 460 470 600 400 410 400 430 360 390 2( )0 180 Amtshauptmannschaft Zittau . 730 800 560 530 630 700 530 490 480 450 430 240 225 Stadt Bautzen 850 900 500 850 900 5t >0 500 550 4. ;o 250 225 - Bernstadt 650 500 525 450 450 400 200 200 - Bischofswerda.... 850 760 550! 450 600!700 500 450 400!430 360 200! 210 180 - Kamenz 720 550 600 450 470 400 180 180 * Löbau 750 450 750 450 420 360 210 180 - Pulsnitz . . . . . 750 480 540 4L ro 3! zo 380 190 190 - Zittau 750 880 650 580 650 820 550 530 500 560 480 420 250 23 0 Staatsforstrevier Halbendorf a. d. Spree 840 460 - 720 420 - 460 - 420 - 180 180 Staatsforstrevier Laußnitz 1120 420 1120 - 420 450 360 - 180 180 - Okrilla . . 1200 480 1200 480 480 480 - 180 180 - Schwepnitz. a 800 a 450 600 400 400 350 a 180 180 Sekanntmachunz, die Anmeldung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst betreffend. Die innerhalb des Zwickauer Regierungsbezirks auf hältlichen, im Besitze der Deutschen Reichsangehörigkeit befindlichen jungen Leute, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militär dienst an der voraussichtlich im März 1913 hier statt findenden Frühjahrsprüfung teilnehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihr Gesuch um Zulassung zu dieser Prüfung unter genauer Angabe des Standes und Auf enthaltsortes bez. der Wohnung schriftlich bis längstens zum 1. Februar nächsten Jahre- bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige einzureichen. Diesen Gesuchen sind beizufügen: 1. das Geburtszeugnis, 2. die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen aktiven Dienstes die Kosten des Unterhaltes mit Ein schluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen. Statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß «r sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Be werbers als Sclbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu be scheinigen. Übernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Er klärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtliche« oder notarielle« Beurkundung. 3. Ein bis auf die neueste Zeit und tunlichst weit zurückreichendes Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge höherer Lehranstalten auf die Zeit des Besuches einer solchen von dem Rektor oder Direktor, auf die nachfolgende Zeit aber, wie für alle anderen jungen Leute, von der Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes, resp. der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist, 4. ein selbstgefertigter Lebenslauf. In den Zulassungsgesuchen ist auch anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, ferner ob, bez. wie oft und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Kommission bereits unterzogen hat.