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TLontglich Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörden. 1912 Nr. 17 Ankündigungen: Die tspaltigc Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile Sv Pf., die2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) iso Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. -r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <- Montag, 22. Januar Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalte» S Marl vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Ps. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Heute finden in 7« Wahlkreisen Stichwahlen zum Reichstag statt. * Staatssekretär v. Kiderlen-Waechter ist gestern avend von Nom wieder abgereist. * In der Löwenbraucrei zu Hamburg explodierte ein Sessel. Vin Heizer wurde getötet, ein Lehrling schwer, mehrere Vorübergehende leicht verletzt. Bei einer Dynamitexplosion, die sich beim Tunnelbau auf der Streike Dillenburg-Weidenau (Wests.) ereignete, wurden vier Arbeiter getötet und einer schwer verletzt. * Die italienische Negierung hat die effektive Blockade über die ottomanische Küste am Noten Meer zwischen 15 Grad 11 Min. und 14 Grad 3« Min. nördlicher Breite erklärt. * Marinemimster Delcass« hat beschlossen, vom Parlament einen Kredit von einer Mill. Frank zur Organisierung des Mariutflugwesens zu verlangen. Der Flieger Berrept stieg mit zwei Mitreisenden auf seinem Eindcck.r 1075 m hoch nud stellte damit einen neuen Weltrekord ans. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Mitinhaber der Firma Steigerwald u. Kaiser, Kaufmann Carl Kaiser in Leipzig Connewitz den ihm von Sr. König!. Hoheit dem Prinzregenten von Bayern verliehenen Titel eines „Königlich Bayerischen Kommerzienrates" annehme und führe. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Direktor der Elektrizitäts- Schuckert-Aktiengesellschaft in Palermo Karl Werner oie ihm von Sr. Majestät dem König von Italien bez. der Königl. Italienischen Regierung verliehenen Aus zeichnungen, als das Ritterkreuz des Ordens der Italieni schen Krone und die zur Erinnerung an das Erdbeben in Calabrien und Sizilien gestiftete silberne Medaille, an nehme und trage. Vie Sächsische Stiftung Ml 86. Iuli 1811, ins besondere die ttnterkütMgen zum Kurgedrauch in Sa- lktlter betreffend. Zum Besuche Sächsischer und Böhmischer Heil quellen und Luftkurorte sind auch für das laufende Jahr eine Anzahl Unterstützungen und Freistellen zu ver geben. Insbesondere können Personen, die einer Kur in Bad visier bedürfen, durch die Bewilligung freien Badegenusses auf die Dauer eines Monats, freie ärztliche Behandlung und Befreiung von der Kurtaxe sowie auch durch Geldbeihilfen unterstützt werden, aber unter der Bedingung, daß der Kurgebrauch entweder in die Zeit vom 1. Mai bis 10. Juni oder vom 20. August bis Ende September fällt. Die Unterstützungsgesuche sind bis zum 15. März laufenden Fahre» bei dem Ministerium des Innern, IV. Abteilung, ein zureichen: ihnen sind beizufügen: ») ein ärztliche» Aengni», das eine kurze Kranken geschichte enthalten und die Notwendigkeit des Kurgebrauches unter Angabe de» betreffenden Kurorte» nachweisen muß. Ist die Kur schon früher gebraucht worden, so sind Zeit und Erfolg anzugeben. Für die Zeugnisse, die eine Kur in Bad Elfter empfehlen, ist ausschließlich das von den Bezirksärzten oder von der Badedirektion zu Bad Elster zu beziehende Formular zu verwenden, während das Formular für Gesuche zur Er langung von Freistellen in Tcplitz von der Kanzlei der i v. Abteilung des Ministeriums des Innern un mittelbar bezogen werden kann. b) eine Mitteilung über die Staatsangehörigkeit und e) ein obrigkeitliche», die Angaben des Alters, der Erwerbs-, Vermögens- und Familien-Berhältnisse des Kranken enthaltendes Zeugnis, aus welchem hervorgeht, daß der Kranke, bei Ehefrauen auch, daß der Ehemann nicht in der Lage ist, die Kosten der ärztlich verordneten Badekur ohne be sondere Unterstützung zu bestreiten. In den auf Bad Elfter gerichteten Gesuchen ist be stimmt anzugeben, uni welche von den Vergünstigungen nachgesucht wird. Die Zeit für die Kuren in Teplitz beginnt am 15. April und endigt am 14. Oktober. Für die dortigen Freistellen kommen in Betracht: 1. in erster Linie solche Kranke, welche nach einem vor kurzer Zeit überstandenen Gelenkrheumatismus dessen Folgen, wie allgemeine Körperschwäche, Anschwellungen und Versteifungen einzelner Gelenkere., zu beheben haben; 2. Kranke, die mit chronischem Gelenkrheumatismus behaftet sind und bei denen sichtbare Veränderungen an den Gelenken oder die Einschränkung ihrer Gebrauchs fähigkeit mit größter Wahrscheinlichkeit sich noch be seitigen lassen; 3. Kranke, die an den Folgen kurz vorher über standener Gichtanfälle leiden; 4. Kranke, die nach überstandenen Nerven entzündungen mit Neuralgien behastet sind (keine ver alteten Fälle); 5. solche Kranke, die die Folgen einer kurz vorher erlittenen Verletzung, als Kn^chenbrüche, Verrenkungen, Verstauchungen rc. nach Zellgewebsentzündungen zu be seitigen haben. Auszuschließen sind 1. alle veralteten Fälle von Gelenkrheumatismus, bei denen bleibende, also nicht mehr zu be seitigende Veränderungen und Versteifungen der Gelenke bestehen; 2. Kranke, die der perfönlichen Wartung und Pflege bedürfen; 3. Personen, die mit einem unheilbaren inneren Leiden, mit Epilepsie, Geisteskrankheit, Haut- oder Geschlechtskrankheiten behaftet sind. Gesuchsteller, die bereits wiederholt unterstützt worden sind, haben keine Aussicht auf nochmalige Be rücksichtigung. Unte.stützungsgesuche von Beamten sind auf dem Dienstwege einzureichen. nvo Dresden, am 4. Januar 1912. 17z Ministerium des! Innern, IV. Abteilung. Sekanntmachuug über den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehen den Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteilung, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigein Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nach zusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig: a) von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivil verhältnisfe nicht gebunden ist und sich unt. d.lhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei dem sie dienen wollen, frei. Sie suchen ihre Annahme unter Vorlegung des Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nach.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken, so veranlaßt er die körperliche Untersuchung und entscheidet über die Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Tie Einstellung von Freiwilligen findet nur in freie Stellen und zwar in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruteneinstellungstermin (Anfang Oktober) statt. Außerhalb der angegebenen Zeil dürfen nur Freiwillige, die auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder die in ein Militärmnsikkorps ein zutreten wünschen, eingestellt werden. Wenn keine Stellen offen sind, oder die Einstellung mit Rücksicht auf die Zeit der Meldung nicht möglich ist, dürfen die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zn ihrer Einbernfnng vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, be sonders aber die, welche zum drei oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, haben vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme, wenn sie sich bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruteneinstellungs termine. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 20. Lebensjahre — in den aktiven Dienst eintretenden Leute haben den Vorteil, ihrer Dienst pflicht zeitiger zu genügen und im Falle dos Bleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffizier- Dienstgrades den Anspruch auf den Zivitversorgungsfchein nnd die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor voll endeten: 32. Lebensjahre zu erwerben. Der Eintritt bei den Telegraphenformationen*) sichert jungen Leuten aus entsprechenden Berufen den Zusammenhang mit ihrer Zivilbeschäftigung und Er Weiterung ihrer Berufsausbildung auch während der Dienstzeit. Auf ihn wird daher besonders aufmerksam gemacht. . . . . 8. Mannschaften aller Wassen, die entweder freiwillig oder infolge ihrer Dienstverpflicht»«!) im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, bleiben in der Land wehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt für Mannschaften der Kavallerie, die sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Mannschaften, die bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zn Übungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht heran gezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Übungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, die sich erst beim Musterungs- termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein »besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Tie Amtsblätter werden um Abdruck dieser Bekannt machung ersucht. 54» Kriegs ministeri um. isoiz *) Für den Eintritt bei den sächsischen BerkehrStruppen sind die Anmeldungen zu richten: An das Königlich Preußische Eisenbahn Regiment Nr. 2 in Schöneberg bei Berlin für die 7. «. 8. (K. S.) Kompagnie diese» Regiments. An das Königlich Preußische Telegraphen-Bataillon Nr. 1 in Berlin 80. SS für die 3. (K. S.) Kompagnie und für das Königlich Sächsische Detachement bei der 4. (Funker-) Kompagnie dieses Bataillons. An das Königlich Preu ische Kraftfahr-Balaillon in Schöne berg bei Berlin für das K. S. Detachement bei der 2. Kompagnie dieses Bataillons. An das Königlisch Preußische Luftschiffcr-Bataillon Nr- S in Köln a. Rh für das K. S. Detachement bei der 2. Kompagnie dieses Bataillons in Metz. Ernennungen, Versetzungen re. im Sssentlichen Dienste. Im »efchäftobereich« de» Ministerium» der Fiunuze» pochbauverwaltung. Versetzt: Biuamtmann Kempe in Oederan, mit der Bauleitung des AmtsgerichtSneubaues daselbst beauftragt, nach Auflösung der Bauleitung zum Landbauamt 11 Dresden. Bei der Bergverwaltung sind ernannt worden: Leh mann, seither Expedient, al» Kohlenjchreiber, Meißner, s-ith»,