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Dresdner M Journal. Atoniglich Säehfisehev Lt«<rts<rnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 1. » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Dienstag, 2. Januar 1912. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 50 Ps., die2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7-Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Wiederholt machen wir darauf aufmerksam, daß sämtliche Mitteilungen uud AnkLndigunge», wenn sie ill der am Nachmittag erscheinenden Nummer abgedruckt werden sollen, bis vormittags 11 Uhr hier eingehen müssen. König!. Redaktion und Expedition des Dresdner Journals. Ans Anlaß des Fahrestvechsels find zwischen dem Reichskanzler Nr. v. Bethmann Hollweg und den Ministern -es Äußern Grafen v. Athrenthal und Marquis di San Giuliano herzliche GliiMvunschtelegrammc ansgetanfcht worden. * Die Beffernng im Befinden des Prinz-Regenten von Bayern hüll an; die Schmerzen im rechten Schenkel find erheblich zurückgegangen. * In Svrljik in Serbien sind bei einem Tnnnelcinstnrz 18 Arbeiter verschüttet worden. * In der Türkei ist eine Kabinettskrisis ausgebrochcn. Rächten, der Waffenstillstand in China am 3V. Dezember abgelaufen ist, haben die Aufständischen die Feindseligkeiten wieder eröffnet nnd Hanka« angegriffen. Der Kampf dauert an. Amtlicher Teil. Le. Majestät der reönig haben Allergnädigst geruht, den Oberlandesgerichtsrat vr. Karl Adolf Lobe, nachdem er zum Reichsgerichtsrat ernannt worden ist, aus dem Staatsdienste zu entlassen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Bauamtmännern bei der staatlichen Straßen-und Wasser- Bauverwaltung Benndorf beim Straßen- und Wasser- Bauamt Dresden II und Mehner, Borstand des Straßen- und Wasser-Bauamtes Plauen, den Titel und Rang als Banrat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den zeitherigen Oberlehrer am Landständischen Seminar zu Bautzen Prof. Naupert zum Direktor des Seminars zu Nossen und den zeitherigen Oberlehrer am Seminar zu Leipzig Connewitz Pros. Wehner zum Direktor des Seminars zu Rochlitz zu ernennen, nachdem mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs dem bisherigen Direktor des Seminars zu Nossen Schulrat Berger die Stelle des Direktors des Seminars zu Bischofswerda und dem bisherigen Direktor des Seminars zu Rochlitz Prof. vr. ptui. Gehmlich die Stelle des Direktors des Seminars zu Zwickau übertragen worden sind Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den, Kassenkontrolleur bei der Brandversicherungslammer Großmann in Dresden bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Berdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den, Oberzähler bei der städtischen Gasanstalt August Franz Wendler in Chemnitz für die von ihm am 26. September 1911 nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung einer Anzahl von Personen aus der ihnen unmittelbar drohenden Gefahr überfahren zu werden, die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Handlungsgehilfen Albin Werner Kluge in Deutsch neudorf für die von ihm am 23. Juli 1911 nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Schul- knaben vom Tode des Ertrinken- im schwarzen Teiche auf Deutschneudorfer Flur die bronzene Lebensrettungs medaille zu verleihen. Te. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- nehmigen geruht, daß der Vortragende Rat bei der Generaldirektion der König!. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, Geh. Rat vr. v. Seidlitz den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser verliehenen Kronenorden 2. Klasse mit dem Stern annehme und trage Den einjährig-freiwillige«» Militär-ienk betreffend. I Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs kommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März 1912 die Frühjahrsprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 8? 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens den 1 Kebrnar 1912 gelangen lassen. Rach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht beiücksichtigt werden Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a) Ein standesamtlicher Geburtsschein. l>) Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Ein schluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneter Kosten v-.rpllichte. und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatz pflicht des Bewerbers als Selbstfchuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetz- lichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Übernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vor stehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf feine Erklärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gericht lichen oder notariellen Beurkundung e) Ein Nnbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Real progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehr-Anstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahr an bis zum Tage der An meldung zu umfassen. 6) Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebens lauf. e) Eine behördlich beglaubigte Photographie des Prüflings. Die Papiere unter » bis c sind im Originale ein zureichen. In den Zulassungsgesuchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechi schen, französischen oder englischen' bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie oft und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaft liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird von hier aus rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu § 91 bei gefügte Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. II. Gleichzeitig werden die im Jahre 1892 geborene» jungen Männer, welche sich im Besitze eine- den Vor schriften in § SO der Wehrordnung entsprechenden Zeug- nisseS über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Verlust des Anrechte» zum einjäh rig-frei. willigen Militärdienste bis zn obenerwähntem Lage ihr Gesuch um Erteilung de» BerechtignugSscheine» unter Beifügung der oben unter » bis o bezeichneten Papiere und des fraglichen Befähigungszeugnisse» schriftlich hier tinzureichen Bemerkt ivird noch, daß die im Jahre 1892 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugnis zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust des Anrechtes zum einjährig- freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar «912 ihr Gesuch um Erteilung des Berechtigungsscheines unter Beilegung der oben unter a bis v erwähnten Papiere schriftlich hier cinzureichen und vor dem 1. April 1912 das erwähnte Befähiguugszeuguis bei zubringen haben. Dresden, den 20. Dezember 191«. naPr E. Königliche Prüfungskommission für Einjährig- Freiwillige. so Der Arbeitersehefrau Anna Marie Karich geb. Wagner in Spreewiese ist für die mit Mut, Entschlossen heit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Er rettung eines Kindes vom Tode des Ertrinkens eme Geldbelohnung bewilligt worden. sr Bautzen, am 29. Dezember 1911. ü48 111 Königliche Kreishauptmannschaft. Nachdem bei der Abstimmung mehr als zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber sich dafür erklärt haben, wird auf Grund von 8 1291 Absatz 1 der Rcicbsgewerbe ordnung hiermit ungeordnet, vaß in Struppen d e os s enen Verkaufsstellen sämtlicher Geschäftszweige in der Zeit vom 1. Oktober bi» mit 31. März jedes Jahres um 8 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr zu schließen find. Ausgenommen hiervon bleiben: ») die Sonnabende; b) die Vorabende von Sonn- und Festtagen; o) die nach 8 139« Absatz 2 Ziffer 1 und 2 der Reichsgewerbeordnung vorgesehenen Fälle. Während der Zeit, wo die Verkaufsstelle» auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf und das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42d Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umher ziehen — 8 55 Absatz 1 des Gesetzes — verboten. Aus nahmen können von der Ortspolizeibchörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strasbeftimmnng in 8 146a der Reichsgewerbeordnung. 2175 1V Dresden, am 28. Dezember 1911. ra Königliche KreiShauptmannfchaft. Amtlicher Bericht der König!. Kommission für das Beterinärwosen über die am 31.Dezember 1911 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankhelten. 1. Milzbrand. Amtsh. DreädemR.: Schullwitz (1); Zwickau: Nieder albertsdorf (1), Zschocken (1); Oelsnitz: Lauterbach (1), Taltitz (1); zuf. 5 Gem. u. 5 Geh. — am 11./12. 1911: 2 Gem. u. 2 Geh. 2. Maul- und Klaneuseuche. AmtSH. Zittau: Hirfchfelde (1), Mittelherwigsdorf (6), Waltersdorf (1); Löbau: Berzdorf (1), Dittersbach (1); Bautzen: Klix (2); Kamenz: Höflein (1), Kleindittmanns dorf (1), Wohla (1); Dre-deu-A.r Goppeln (1), Gorbitz (1), Nöthnitz (1); Rennersdorf (1); DreSden-R.: Rade beul (1); Pirna: Cunnersdorf b. Hohnstein (2), Ehren berg (2), Stolpen (1); Meißen: Brockwitz (1), Deutschen- bora (4), Heynitz (1), Jessen b. Meißen (5), Karcha (L), Kretßa (1), Naundörfel (2), Niedereula (3), Nieder wartha (1), Nieschütz (2), Obereula (2), Oberstöhwitz (1), Ockrilla (11), Riemsdorf (2), Roitzsch b. Wilsdruff (2), Roitschen (2), Seeligstadt (4), Siebeneichen (1), Striegnitz (2), Weinböhla (2), Weißtropp (2), Weitzschen (3), Wunsch witz (I); Großenhain: Bobersen (2), Göhra (4), «roß- raschütz (1), Kalkreuth (2), Leckwitz (1), Naunhof (5), Nickritz(1), Poppitz(2), Reinersdorf(1), Riesa (1), Sacka(1f,