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Dresdner TLoniglieh Sächsischer Staatsanzergrr. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 163 1912 > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Dienstag, 16. Juli Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch di« deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Ps., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Ps. Preisermäßigg. aus Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorn«. 11 Uhr. Die türkische Drputiertenkammer hat nach einer be deutsamen Rede de» Ministers des Äußern dem Ministerium gegen wenige Stimmen ihr Vertrauen ausgesprochen. * Bei Sonneborn in Lippe ist eine salzhaltige Schwefel quelle zum Ausbruch gekommen, die Aussicht auf ein neues Kurbad eröffnet. » An Amerika haben Windhosen großen Schaden au- gerichtet. 2m Staate Guanajuato (Mexiko) sollen mehrere hundert Personen umgekomme» und ganze Ortschaften vernichtet worden sein. Amtlicher Teil. Ministerium des Königlichen Hauses. Se. Majestät der König haben der Pächterin der Bahnhofswirtschaft auf dem oberen Bahnhofe in Reichen bach i. V. Clara verw. Bürckner das Prädikat „Hof lieferantin Sr. Majestät des Königs" Allcrgnädigst zu verleihen geruht. Lekanutmachung, die Änmel-ung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst betreffend. Die innerhalb des Bautzener Regierungsbezirks auf hältlichen jungen Leute, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste an der Ende September dieses Jahres hier stattfindenden Prüfung teilnehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung unter genauer Angabe des Standes und Aufenthaltsortes be ziehentlich der Wohnung, sowie der beiden fremden Sprachen, in denen sie geprüft sein wollen, schriftlich bis längstens zum 1. August dieses Jahres bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige einzureichen. Den Gesuchen sind beizufügen: 1. das Gebnrtszeugnis, 2. eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Gesuch stellers zu dem Diensteintritte als Einjährig-Freiwilliger in nachstehender Form: Ich erteile hierdurch meinem Sohne — Mündel — N. N., geboren am zu meine Einwilligung zu seinem Diensteintritte als Einjahrig- Freiwilliger und erkläre gleichzeitig, a) daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; oder k) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhaltes mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militär verwaltung bestritten werden, ich mich dieser gegen über für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbst- schuldncr verbürge. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift des N. N. und zugleich, daß der Bewerber (der Aussteller der obigen Er klärung) nach seinen Vermögensverhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. Ort und Datum. Unterschrift. (L. 8.) Werden die unter b) bezeichneten Verbindlich keiten von einem Dritten übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung darüber in folgender Form auszustellen: Gegenüber dem N. N., geboren am zu der sich zu seinem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich mich zur Tragung der Kosten des Unter halts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des ein jährigen Dienstes. Soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Be werbers als Selbstschuldner. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift usw. wie zu k) an gegeben. Die Erklärung unter d), sowie Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht kraft Gesetzes znr Gewährung des Unterhaltes an den Bewerber verpflichtet ist. 3. ein bis auf die neueste Zeit und tunlichst weit zurückrcichcndes Unbcscholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge höherer Lehranstalten auf die Zeit des Besuches einer solchen von dem Rektor oder Direktor, auf die nachfolgende Zeit aber, wie für alle anderen jungen Leute, von der Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes resp. von der vorgesetzten Dienst behörde auszustellen ist, 4. Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang, 5. ein selbstgefertigter Lebenslauf und 6. die Angabe darüber, vb, wie oft und wo der Gesuch steller sich einer Prüfung vor einer Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige bereits unterzogen hat. Wegen der Vorladung zur Prüfung oder Zurück weisung der Gesuche wird an die Gesuchstelter besondere Bescheidung ergehen. Bautzen, am 13. Juli 1912. 5030 Die Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Kreiwillige. Im Medizinalpersonal sind im II. Vierteljahr 1912 folgende Veränderungen vorgekommen. 1. Arzte. Verzogen sind: Gelpke, Hans, Hilfsarzt am Stadtkrankenhaus Chemnitz, unbekannt wohin, Zucker, Robert, Hilfsarzt am Stadtkrankenhaus Chemnitz, unbekannt wohin, Schemm, Wilhelm, Hilssarzt am Stadtkrankenhaus Chemnitz, nach Seiffen-Dittersbach, vr. Roesling, Fritz, Assistenz-Arzt am path.-hyg. Institut Chemnitz, unbekannt wohin, vr. Kloiber, Hans, Hilssarzt am Stadtkrankenhaus Chemnitz nach Grüntegernbach in Oberbayern, vr. Herbner, Karl Max Wilhelm, in Chemnitz nach Grünhainichen, Eckel, Wilhelm, Zahnarzt-Assist, beim Zahnarzt Zinkler von Chemnitz nach Landau, Scholz, Werner, Fr. Jul. Mart., Zahnarzt-Assist, beim Zahnarzt Zinkler von Chemnitz nach Stettin, vr. Merkel, Joh. Paul von Zöblitz. Niedergelassen haben sich: Wetzel, Günther Paul, als Zahnarzt in Buchholz, Dollereder, Julius, in Gelenau, vr. meck. Schultz, Joh. Wilh. Gust., als Hilfsarzt an der Nervenheilanstalt Chemnitz, Sachadä, Wilh. Oskar, als Hilfsarzt am Louisenhaus Chemnitz, vr. mock. Gutbier, Alfred, als Hilfsarzt am Stadt krankenhaus Chemnitz, Müller, Ernst, als Zahnarzt in Chemnitz, Vr. invck. Nodop, Heinrich, als Hilfsarzt am Stadt krankenhaus Chemnitz, Kuban, Alfr. Bernh. Hub. Joh., als Zahnarzt in Chemnitz, Hartmann, Claus, als Zahnarzt-Assist, beim Zahnarzt Zinkler in Chemnitz, Lampe, Carl, als Hilfsarzt an der Nervenheilanstalt , Chemnitz. vr. Herkner, Karl Max Wilh., in Grünhainichen. Tempel, Paul Max, als Zahnarzt-Assist. beim Zahnarzt Lindemann in Hohenstein-Ernstthal. vr. Schreiber, Carl Otto, in Zöblitz. Gestorben ist: Roch, Emil Ernst, in Gelcnan am 10. April 1912. Die Praxis haben ausgcgcben: vr. Zenker, Georg Mor., am von Zimmermannschen Sanatorium in Chemnitz. Angestcllt wurden: vr. Reißner, Wilh. Ludw. Paul, in Geyer als Jmpfarzt und Schularzt der Beamtenschule in Geyer. vr. Göbel, Albin, in Ehrenfriedersdorf als Armen arzt das. vr. Braun, Albert Wilh. Walter, in Neudorf als Schul arzt für Hammerunterwiesenthal. vr. Nollain, Georg Walter, in Tannenberg als Jmpf arzt für Dörfel, Hermannsdorf und Tannenberg. Dollereder, Jul., in Gelenau als Armenarzt und Schul arzt das. vr. Lübke, Heinrich Friedrich Wilhelm, bisher Volontär arzt als Assist.-Arzt am path.-hyg. Institut Chemnitz. vr. Berndt, Karl Ernst, in Chemnitz als Jmpfarzt das. vr. Schreiber, Wilh., in Chemnitz als Armenarzt das. vr. Klöpper, Wilh, in Zschopauals Jmpsarztsür Hohndorf, vr. Bernhardt, Friedrich Heinrich, in Zschopau als Jmpfarzt für Schlößchen Porschcndorf. Kaufmann, Emil Karl, in Auerswalde, als Jnipfarzt für Auerswalde und Gornsdorf. vr. Schreiber, Carl Otto, in Zöblitz, als Jmpfarzt und Gerichtsass.-Arzt daselbst. vr. Kindler, Bezirksarzt in Marienberg als Jmpfarzt für Lauterbach und Niederlauterstein. II. Apotheker. Als verantwortlicher Verwalter für die Germania- Apotheke in Chemnitz ist Apotheker Franz Eduard Klippgen verpflichtet worden. 510 VII Chemnitz, den 13. Juli 1912. 5031 Die Kreishauptmannfchaft. Herr Bezirkstierarzt Vetcrinärrat Beier in Dresden- Neustadt ist vom 26. August bis mit 22. September dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Bezirkstierarzt vr. Otto in Dresden vertreten. Dresden, am 9. Juli 1912. 341 »VII Königliche Kreishauptmannschaft. 5034 Ernermimgen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums. Dem seitherigen Pastor an der Jo hanniskirche in Hamburg K. A. S. Cordes ist das Pfarramt zu Thomä in Leipzig und das Superintendentenamt für die Ephorie I zu Leipzig übertragen worden. Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Obcrverwaltungsgericht. Ter Eigentümer eines realschank- bercchtigten Hausgrundstücks in N. erhielt auf sein Ansuchen vom dortigen Ttadtrate unter Vorbehalt des jederzeitigen entschädigungs- losen Widerrufs und gegen Bezahlung eines jährlichen Bezeigungs- geldes von 30 M. die Erlaubnis, seine Schankwirtschast als „Ratskeller" zu benennen. Nach einigen Jahren lehnte er die Bezahlung des Bezeigungsgeldes ab. Ter Stadtrat gab ihm anderweit Zahlung auf und forderte gleichzeitig Entfernung der Bezeichnung Ratskeller an seiner Wirtschaft. In seinem hiergegen erhobenen Rekurse bestritt der Wirtschaftsbesitzer seine Zahlungs pflicht mit dem Anführen, daß in anderen Städten für die Be zeichnung einer Schankwirtschaft als Ratskeller auch nichts erhoben würde, daß nicht abzusehen sei, ans welchem Rechtstitel sich die Erhebung einer Abgabe dafür gründen sollte und daß der Besitzer einer Schankwirtschaft in der Wahl ihrer Bezeichnung frei sei. Die Stadtgemeinde dürfte nur dann eine Untersagungsbesugnis gegen Führung der Bezeichnung seiner Wirtschaft als Ratskeller haben, wenn sie bereits selbst eine Schankwirtschaft mit der gleichen Be zeichnung innehätte. Tas sei jedoch nicht der Fall. Die KreiS- hauptmannschast verwarf den Rekurs aus folgenden Gründen. Der Anspruch aus das Bezeigungsgeld sei vom Stadtrate nicht als Behörde, sondern als Vertreter der Stadtgemeindeverwaltung erhoben worden, er gehöre nicht dem öffentlichen Rechte an und es entfalle insoweit die Zuständigkeit der Kreishauptmannschaft. Das Verbot des Führens der Bezeichnung Ratskeller für die Schank wirtschast sei gerechtfertigt, weil der Stadtrat die Verpflichtung habe, das Publikum vorder Täuschung zu hüten, als ob die betreffende Wirt schaft in einem zum mindesten wirtschaftlichen Zusammenhänge mit der Stadtverwaltung stehe und dadurch eine gewisse Gewähr für die Güte des Lokals gegeben sei. Auf die erhobene Anfechtungsklage hat das Ober verwaltungsgericht die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden auch insoweit verneint, als sich die Streitsache auf die Berechtigung des Klägers zur Anwendung der Bezeichnung Ratskeller bezieht. Aus der Begründung des Urteils ist folgendes hervorzuheben: Als der Stadtrat dem Illäger auf Ansuchen die Erlaubnis erteilte, gegen Zahlung eines jährlichen Bezeigungsgeldes die Bezeichnung Ratskeller für seine Wirtschaft zu führen, habe er im Zweifel nicht als Obrigkeit, sondern alsVertreter derStadtgemeinde in der Meinung gehandelt, daß dieser als Eigentümerin des Rat hauses oder aus sonstigen Gründen das ausschließliche Recht zur Verwendung des Namens Ratskeller zu geschäftlichen Zwecken, insbesondere beim Betriebe einer Schank- oder Gastwirtschaft, zu- stehe. Der Stadtrat habe bei der Beschlußfassung über das Gesuch, LA ebenso wie der Kläger bei dessen Anbringung, offenbar ange- r"