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Dresdner Äonriml 3 99 128 258 275 Nr. 120. 1912 ,5 59 62 Die Lage auf Cuba hat sich bedenklich verschlimmert. Amtlicher Teil (Behördliche Bekamltmachimqen erscheine» auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil 199 213 KN 32Ü 708 972 207 377 630 821 752 782 ! 177 210 605 919 518 652 952 199 509 765 930 201 449 613 954 301 527 776 939 113 299 456 608 805 116 312 477 892 4 88 288 156 428 565 805 991 324 593 860 396 581 805 ) 93 581 900 358 567 855 100 257 529 711 424 611 807 107 325 744 979 211 423 632 843 Llüefisr- clringsnN 180 434 616 807 993 334 600 945 440 721 882 107 350 621 862 146 300 607 801 974 317 470 834 975 5 193 197 459 464 670 701 ! 150 159 495 525 751 793 »8023 27 300 301 650 661 918 956 170 201 90 92 98 408 416 750 764 909 SI5 178 234 446 4t9 614 620 881 885 80 83 85 De» Pfingstfestes wegen erscheint die nächste Nummer des Dresdner Journals Dienstag, den 2«. Mai, nachmittags. Sr. des 463 476 655 659 880 903 523 712 959 217 514 766 950 225 453 617 992 308 554 806 965 121 314 460 610 806 120 317 507 894 110 307 händig vollzogen und Unser Königliches Siegel bei drucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 23. Mai 1912. 426 716 881 ) 97 315 578 842 135 298 592 779 969 310 468 814 959 Ministerium des Königlichen Hauses. Dresden, 25. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde, Herzogin zu Sachsen, den Sidonienorden mit der Ermächtigung, ihn an einem breiten Ordensbande nach Art der Großkreuzdekoration der inländischen Orden zu tragen, zu verleihen. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs wird wegen erfolgten Ablebens Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Georg Wilhelm von Großbritannien und Irland, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, am Königlichen Hofe Trauer auf eine Woche vom 26. Mai bis mit 1. Juni d. I. in Verbindung mit der bereits angelegten getragen. Ministerium des Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kommerzienrat Paul Thorer in Leipzig das ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn verliehene Offizierskreuz des Franz Joseph-Ordens annehme und trage. 389 588 886 112 270 536 715 L. 8. 380t) Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Se. Majestät der Kaiser hat dem österreichisch-ungari sche» Minister des Auswärtigen Grafen Berchtold den Schwarzen Adlerorden verliehen. Tie Krawalle in Budapest habe» auch gestern den ganzen Tag »der noch angedauert. TLoniglieh Sächsischer Staatsanzelger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Friedrich August. Ernst v. Seydewitz. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 25. Mai. Am heutigen Geburtslage Majestät des Königs brachten das Hoboisteu-Korps 1. (Leib-) Grenadierregiments Nr. 100 und die > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Sonnabend, 25. Mai Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Pf., die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. aus Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Im elsaß-lothringischen Landtag kam es gestern »der die Bildung von Kommissionen zur Beaufsichtigung der Tabakmanusaktur und zur Verteilung der Wiuzerdeihilfe zu einem Komprtenzkonflikt zwischen Regierung und Kammer. * In der Königsgrust von Roskilde ist gestern König Friedrich VIRI von Dänemark in Anwesenheit zahlreicher Fürstlichkeiten feierlich beigesrtzt worden. Trompeterkorps des Gardereiterregiments und des 1. Feld- artillcrieregiments Nr. 12 Allerhöchstdemselben um 8 Uhr eine Morgenmusik in der Villa zu Wachwitz dar. Se. Majestät empfing um 8 Uhr 30 Min. daselbst Abordnungen der Gemeinden Loschwitz und Wachwitz zur Beglückwünschung. Mittags fand bei Allerhöchstdemselben Familien- tafel statt. — Se. Majestät der König wird Sich mit Ihren Königl. Hoheiten dem Kronprinzen und den Prinzen Friedrich Christian und Ernst Heinrich und den Prinzessinnen-Töchtern am zweiten Feiertage 10 Uhr 30 Min. vormittags ab Dresden-Nenstadt zu einem mehrtägigen Aufenthalte nach Sibyllenort in Schlesien begeben. Dresden, 25. Mai. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg begrüßten heute vormittag auf dem Hauptbahnhofe Se. Kaiser!, und Königl. Hoheit den Erzherzog Peter Ferdinand, Höchstwelcher sich auf der Durchreise von Kopenhagen befand. Ausland. Die Beisetzung des Königs Friedrich VIU. von Dänemark. Gestern hat die Beisetzung des dahinaeschiedenen Königs Friedrich VIII. in Roskilde, der Bestattungs stätte der dänischen Könige, stattgefunden. Vor der Über führung dorthin sand in der Kopenhagener Schloß kirche eine Trauerseierlichkeit statt. Die Kerzen aller mit Flor umwundenen Kandelaber waren angezündet, zu beiden Seiten des Sarges hielten 24 Offiziere des Heeres und der Marine die Ehrenwacht. Unter Orgelspiel betraten der König und die Königin-Witwe die Kirche. Die Trauerfeier wurde durch den Gesang eines Chorals ein geleitet. Sodann hielt Propst Fenger eine kurze Predigt, die er mit einem Segen für den König und das König liche Haus schloß. Nach abermaligem Choralgesang hoben Offiziere den Sarg vom Katafalk und trugen ihn unter Chorgesang aus der Kirche. Unmittelbar hinter dem Sarge folgte der König und die Königin-Witwe,^darauf die übrigen Anwesenden. Der Sarg wurde zur Station Christianstraße getragen. Auf dem Wege dorthin bildetenSol- daten und Kriegervereine mit ihren Fahnen Spalier. Die Damen folgten dem Sarge im Wagen, während die Herren zu Fuß gingen. Auf der Station Christianstraße wurde der Sarg in einen Eisenbahnwagen, der in eine Leichenkapelle umgewandelt war, gestellt. Nachdem die Teilnehmer des Trauergefolges im Zuge Platz genommen hatten, setzte sich dieser langsam nach Roskilde in Be wegung. Die Ankunft dortselbst erfolgte um ^2 Uhr. Die Königlichen Herrschaften und die übrigen Fürstlichkeiten begaben sich nach dem Warte saale, wohin der Sarg von Offizieren getragen wurde. Die Königlichen Damen begaben sich sodann zu Wagen nach der Domkirche. Der Sarg wurde auf den Leichen wagen gestellt und, während die Militärkapelle einen Lhoral spielte, setzte sich der Zug in Bewegung. An der Spitze ritten Dragoner, es folgten Feldartillerie und Infanterie. Hinter dem Sarge kamen die Fürstlichkeiten. Graf Berchtold. In Würdigung der nahen unmittelbaren Beziehungen unseres Landes zur großen Nachbarmonarchie und oer engen Bande der Verwandtschaft und Freundschaft, welche beide Dynastien verknüpfen, kommt der österreichisch, ungarische Minister des Äußern Graf Berchtold im Anschluß an seinen Besuch in Berlin auch nach Dresden. Er darf versichert sein, daß dieser Schritt nicht nur an Allerhöchster Stelle, sondern auch im ganzen Lande hoch und voll gewürdigt wird. Gleichzeitig wird auch kaum irgendwo dem Friedenswerke der beiden mächtigen Monarchen in Berlin und Wien und der emsigen Fürsorge, die der Reichskanzler v. Bethmann Hollweg gemeinsam mit dem Minister Grafen Berchtold ihm widmen, wärmere und herzlichere Teilnahme entgegen gebracht als in unserem Lande. Wir sind deshalb über zeugt, daß Graf Berchtold auch von hier den Eindruck mit hinwegnehmen wird, daß langjährige und bewährte Traditionen bei uns in dem Sinne gepflegt werden, dem die von Herzen kommende Kundgebung entsprang, welche die deutschen Fürsten am 7. Mai 1908 zum 60jährigen Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers und Königs Franz Joseph im Schloß zu Schönbrunn vereinigt hat. Deutsches Reich. Zum Berliner Besuche des Grafen Berchtold. Berlin, 24. Mai. Reichskanzler v. Bethmann Hollweg erwiderte heute gegen Abend den Besuch des Grafen Berchtold und verweilte etwa eine halbe Stunde bei ihm. Se. Majestät der Kaiser hat dem Grafen Berchtold den Schwarzen Adlerorden verliehen. Aus der Zweiten elsasj-lothringischen Kammer. Straßburg i. Els., 24.Mai. In der Zweiten Kammer des Landtags kam es heute zu einem Zusammenstoß mit der Regierung. Auf der Tagesordnung stand die Wahl von drei Mitgliedern für den Beirat für die Verwaltung der Kaiserl. Tabakmanufaktur und der Kommission für die Verteilung der Winzerbeihilfen. Der Kaiserl. Statthalter hatte für die Zusammensetzung dieses Beirats und der Kommission schon eine Verordnung erlassen. Der Zentrums abgeordnete Hauß drückte seine Verwunderung darüber aus, daß dies geschehen sei, ohne daß eine Verständigung mit dem Landtage nachgefucht worden wäre, zumal die Winzerbeihilfen unter der ausdrücklichen Bedingung gewährt worden wären, daß ihre Verteilung durch eine Kommission von sechs Mitgliedern der Zweiten Kammer vorgenommen werde. Es sei nicht angängig, daß nun Mitglieder der Ersten Kammer hineingewählt würden und drei Sach verständige, die überhaupt dem Landtage nicht angehörten. Es sei nötig, festzustellen, ob der Statthalter die Angelegen heit in so einseitiger Weise erledigen könnte, weshalb die Sache zur Prüfung der Geschästsordnungskommission zu überweisen sei. Ihm schlossen sich die Vertreter des lothringer Blocks, der Sozialdemokraten und der liberalen Demokraten an. Unterstaatssekretär Petri wollte die Verfügung des Statthalters als ein Entgegenkommen aufgefaßt wissen. Mit dem Budgetrecht habe die Sache nichts zu tun. Dem gegenüber erklärten die Abgeordneten Wetterlv, Emmel und vr. Schott, es liege eine Verletzung des Budgetrechts der Kammer vor; Staatssekretär Zorn v. Bulach meinte, die Debatte wolle darauf hinaus, einen Zwist zwischen der Exekutive und der Legislative herbeizuführen. Die Erste Kammer habe das gleiche Recht wie die Zweite Kammer, in der Kommission tätig zu sein. Er hoffe, daß man noch zu einer Verständigung gelange. Trotz der Mahnung des Präsidenten vr. Ricklin, die Debatte bei zulegen, bestand das Haus auf einer weiteren Aussprache, an der sich die Abgeordneten Wetterlv, vr. Schott, Heuß, Peirotes sowie Staatssekretär Zorn v. Bulach beteiligten. Die Abgeordneten beharrten bei ihrer Meinung, daß hier die Regierung ungesetzlich vorgegangen sei. Schließlich wurde ein Antrag angenommen, die Angeleßenheit einer Kommission zu überweisen, wogegen die Regierung keinen Einspruch erhob. ZiitanMsetz auf die Jahre 1912 und 1913; vom 23. Mai 1912. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. finden Uns mit Zustimmung Unserer getreuen Stände bewogen, das Finanzgesetz auf die Jahre 1912 und 1913 zu erlassen, wie folgt: 8 1. Aus Grund des verabschiedeten Staatshaushalts-Etats werden die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des ordentlichen Staatshaushalts für jedes der Jahre 1912 uud 1913 auf die Summe von 453 222 642 M. festgestellt und wird zu außerordentlichen Staatszwecken für diese beiden Jahre überdies noch ein Gesamtbetrag von 76 687 700 M. hiermit ausgesetzt. 8 2. Zur Deckung des Aufwandes für den ordentlichen Staatshaushalt und seiner auf die Einzelkassen gewiesenen Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben sind, außer den den Staatskassen im übrigen in Gemäßheit des Staatshaus- halts«Etats Angewiesenen Einnahmen, auf jedes der Jahre 1912 und 1913 zu erheben: a) die Einkommensteuer mit den. vollen gesetzlichen Beträgen (Normalsteuer), b) die Grundsteuer nach 4 Pfennigen von jeder Steuereinheit, v) die Ergänzungssteuer, ck) die Steuer vom Gewerbetriebe im Umherziehen, o) die Schlachtsteuer, ingleichen die Ubergangsabgabe von vereinsländischem und die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke, k) die landesrechtliche Erbschaftssteuer, soweit sie für einen Erwerb zu entrichten ist, der bereits am 1. Juli 1906 begründet war (Z 61 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906, R. G. Bl. S. 654), und g) die landesrechtliche Stempelsteuer. 8 3. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, die nicht ausdrücklich aufgehoben sind oder noch auf gehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. 8 4. Die zu außerordentlichen Staatszwecken bewilligte Lumme ist aus den beweglichen Vermögensbeständen des Staates zu entnehmen. 8 5. Durch das gegenwärtige Gesetz erledigt sich das Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1912 betreffend, vom 9. Dezember 1911 (G. u. B. Bl. S. 215). Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Aus führung Unser Finanzministerium beauftragt ist, eigen-