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Journal Dresdner 1911 Nr. 224. Mniglich Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mittelbehörden > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Dienstag, 26. September Ankündigungen: Die ZeUe kl. Schrift der 6malgesp. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile gröbere« Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermähigg. aus Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 18, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4571. Dcm „Berl. Lotalanzeiger" zufolge stattete der französische Botschafter Cambon gestern dem Staatssekretär v. Kiderlen» Waechter einen Besuch ab, um ihm die Antwort der fran zösischen Regierung anf die letzte doutsche Note zu über reichen. An Stelle des in den Ruhestand tretenden preußischen Gesandten in Dresden Prinzen zu Hohenlohe-Oehringen ist dcr derzeitige deutsche Gesandte in Bern vr. v. Bülow in Aussicht genommen. » Die Zahl der Opfer bei der Zerstörung der „Liberia beträgt 350 bis 40« (Tote und Verwundete zusammen gerechnet). * Infolge der fortgesetzten Alarmnachrichten in der rripolisangelegenheit trat gestern an der Konstantinopeler Börse ein neuer Kurssturz ein. Zahlreiche Italiener verlassen wegen der Zuspitzung der Lage Tripolis. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dcm Direktor des Friedrich-August-Seminars zu Dresden- Strehlen Oberschulrat vr. xk. Ludwig Wilhelm Otto Preil bei seinem Übertritt in den Ruhestand das Offiziers Vr-vuz des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem VekkshrSobernffpeftor der der Staatseise nbahn- verwaltung Rechnungsrat Mittag in Dresden Titel und Rang als „Hofrat" in Gruppe 14 der IV. Klasse der Horrangordnung zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der ordentliche Professor an der Technischen Hochschule hier Geh. Hofrat Müller den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, ver liehenen Roten Adlerorden 3. Klasse annehme und anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Direktor der Sächsischen Bank zu Dresden Kommerzienrat Julius Hegemeister den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen Kronenorden 3. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben den zum Deputy- Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Chemnitz ernannten Sidney Rich daselbst in dieser Eigenschaft anznerkennen geruht. Der bisherige Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Mexiko in Chemnitz Alexander Haase ist zum Konsul daselbst befördert worden. Am 1. Oktober dieses Jahres sollen die erziehungs- »nfähigen schwachsinnigen Kinder, die in den Landes anstalten Hubertusburg und Chemnitz mit untergebracht sind, nach der neuerrichteten Landesanstalt Großhennersdorf gebracht werden, die gleichzeitig auch der Aufnahme geisteskranker Kinder dient. Die Unterbringung geistes kranker Kinder ist unmittelbar bei der Anstaltsdirektion Großhennersdorf zu beantragen. Dabei ist für das ärztliche Gutachten der Vordruck zu verwenden, der für die Unterbringung Geisteskranker schon bisher vorgeschrieben war; nur in besonders dringlichen Fällen genügt ein kurzes ärztliches Zeugnis über die Krankheitserscheinungen. Für alle schwachsinnigen Kinder sind die Aufnahme- anträge nach wie vor an die Anstaltsdirektion Chemnitz zu richten. gsr lv ä Dresden, am 5. September 1911. s7so Ministerium de- Innern. Erfahrungsgemäß werden zahlreiche Anträge auf Ausstellung von »andergewerhefcheinen am Jahresschlüsse bei der unterzeichneten Kreishaupt mannschaft gestellt; dies erschwert ihre im Interesse des gewerbetreibenden Publikums liegende schnelle Erledigung. Diejenigen Gewerbetreibenden, welche schon zum Beginne des Jahres 1912 ihrem Gewerbebetriebe im Umherziehen nachzugehen beabsichtigen, werden daher aufgefordert, die Anmeldnngen dei den vrtSdehiirde« ihre» Wohnortes bereits jetzt zu bewirken. Im Unterlassungsfälle würden sie sich die durch Verzögerung in der Ausstellung der Wandergewerbe scheine eintretenden Nachteile lediglich selbst zuzuschreiben haben. Die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevor stände des Regierungsbezirks wollen auf die rechtzeitige Anmeldung hinwirken und für beschleunigte Weiter beförderung der Anmeldeniederschriften sowie für genaue Ausfüllung der vorgeschriebenen Vordrucke besorgt sein. Fehlanzeigen sind nicht einzureichen. Bei Beantwortung der wesentlichen Frage über die Staatsangehörigkeit des Antragstellers hat eine sorgfältige Prüfung nach 8 2 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1870 stattzufinden. iv 1792 Leipzig, ani 23. September 1911. 6794 Königliche Krei-Hauptmannschaft. Mit Rücksicht auf das Zunehmen der Maul- und Klauenseuche in verschiedenen Orten des hiesigen Regierungs bezirks wird auf Antrag des Bezirkstierarztes gemäß 88 21, 25s, der Verordnung vom 31. August 1905 in der Fassung vom 10. Juni 1911 — Dresdner Journal vom 19. Juni 1911 No. 139 — und unter Hinweis aus die Strafbestimmung in § 28 der zuerst gedachten Ver ordnung das Abhalten der Biehmärkte in Zwickau am 2. Oktober Ebersbrunn am 6. Oktober Kirchberg am 12. Oktober hiermit verboten. dieses Jahres Zwickan, den 25. September 1SI1. 426 vil Die Königliche Krei-Hauptmannfchafi. 67ss Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerinm» der Finaazen. Bei der Postverwaltung sind ernannt worden: Hartmann, seither Postdirektor in Mügeln (Bez. Dr.), als Postdirektor in Dresden-Blasewitz; Philipp, seither Postdirektor in Neugersdorf, als Postdirektor in Mügeln (Bez. Dr.). (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Lose. Dresden, 26. September. Se. Majestät der Köllig traf heute vormittag, von Schandau kommend, in Dresden ein und wohnte um 11 Uhr im Gewcrbehause einem von dem Verein „Caritas" veranstalteten Vortrage des Prof. Schnörs über „katholische Krankenpflege in früheren Jahrhunderten" bei. Bon 12 Uhr mittags ab nahm Se. Majestät im Residenzschlosse militärische Meldungen und Minister vorträge entgegen. Nach dcr Tafel kehrte der Monarch zu nochmaliger Übernachtung auf dem Zeughause nach der Sächsischen Schweiz zurück. Dresden, 26. September. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und die Prinzessin Mathilde wohnten heute vormittag i/411 Uhr mit den Damen und Herren vom Dienst dcr ersten beratenden Caritas- und Generalversammlung des Caritasverbands im Gewerbehause bei, ebenso nachmittags 5 Uhr im Gesellenhause der zweiten beratenden Caritas- Versammlung. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. * Se. Exzellenz der Hr. Präsident der Oberrechnuugs kammer Wirkl. Geh. Rat vr. Löbe ist vom Urlaube zurückgekehrt und hat die Leitung dieser Behörde wieder übernommen. vberver»aIG«g»gericht In einem Baubetriebe in Chemnitz erlitt ein Maurer einen Unfall und erhielt die erste ärztliche Hilfe von einem dortigen Kassenärzte. TagS darauf begab er sich aber, ohne die Zustimmung der Ortskrankenkasse zum Verlassen de» Kassenbezirk- einzuholen, nach Hilmersdorf bei Wolkenstein zu seiner Familie und trat in die Behandlung eine- Wolkensteiner «rite». Auf seine Bitte um Zusendung eine- Krankenschein wurde er von der Kasse beschieden, die Kosten für ärztliche Be handlung, Arznei und Heilmittel müsse er selbst tragen, da ihm die Erlaubnis zum Verlassen des Kassenbezirks fehle. Er forderte nach seiner Genesung die ihm hierfür erwachsenen Kosten in Höhe von 211 M. im Klagwege von der Kasse und erlangte vom Berwaltungsgerichte ein obsiegendes Urteil. Tie von der Kasse eingewendete Berufung hat das Oberverwaltungsgericht ver worfen. In seinem Urteil führt es im wesentlichen folgendes aus: Da das Krankenversicherungsgesetz keine Bestimmung über den Erfüllungsort für die Krankenfürsorge enthalte, müsse er forscht werden, was der Natur der Sache »ach als der Wille de» Gesetzgebers in dieser Beziehung zu gelten habe. Dabei gelange man zu dem Ergebnisse, daß die Kassen die ihnen obliegenden Leistungen unter Umständen auch an einem anderen Orte zu er füllen haben als am Beschästigungsorte der Versicherten, der nach der allgemein herrschenden Meinung in erster Reihe den Erfüllungsort bilde. Das gelte namentlich in folgenden Fällen. Arbeiter feien häufig in Orten ihrer Gegend beschäftigt, die vom Sitze ihrer Familienwohnung zu weit entfernt seien, als daß sie jeden Abend nach Hause gehen könnten. Sie mieteten sich daher am Beschästigungsorte ein Quartier, ohne ihre Familicnwohnung aufzugeben, in die sie allsonnabendlich zurückzukehren pflegten. Wenn solche Personen am Beschäftigungsorte erkrankten, sei es in der Natur der Sache begründet, daß sie zu ihrer Familie gingen, da dort die geeignete Stelle für ihre Pflege sei und sie hierdurch bei längeren Krankheiten in den Stand gesetzt würden, die Kosten für ein besonderes Quartier am Beschästigungsorte zu ersparen. Daß es aber im Sinne des Gesetzes liege, diesem Be dürfnisse der Arbeiter auch bei der Krankenfürforge durch die gesetzlich errichteten Kassen Rechnung zu tragen, könne unbedenk lich angenommen werden. Das entspreche nicht nur der wohl wollenden Absicht, die der ganzen Sozialgesetzgebung zugrunde liege, sondern auch der Einzelbestimmung im 8 7 Absatz i Ziffer 1 des Krankenversicherungsgesetzes; denn wenn dort den Ver- ficherungsträgern solchen Kranken gegenüber, deuen sich regel mäßig die Möglichkeit einer häuslichen Pflege biete, die Be fugni« zur Einweisung in ein Krankenhaus nur unter ge wissen eng begrenzten Voraussetzungen eingeräumt sei, !o zeige dies, daß der Gesetzgeber großen Wert aus die häusliche Pflege lege und sie den erkrankten Arbeitern tunlichst erhalten wolle. Tie Festsetzung, daß auch der Wohnsitz des Versicherten, wo er seine Familienwohnung habe, als Erfüllungsort zu gelten habe, entspreche aber auch insofern dem Gesetze, als hierdurch die Verpflichtungen der Versicherungsträgcr nicht erheblich, also nicht über den Rahmen des Gesetzes hinaus vergrößert würden. Tabei sei den Versicherungsträgern auch das ihnen zustehende Recht zur Bestimmung der Ärzte für die Behandlung der kranken Versicherten gewahrt; nur würden sie dabei aus praktische» Gründen ost andere Ärzte als die allgemein für ihren Bezirk bestellten Kassenärzte wählen müssen. — Hiernach sei im Streit fälle der Kläger dadurch, daß er nach seiner Erkrankung ohne Genehmigung der Beklagte» Chemnitz verlassen und nach Hilmers- dorf sich begeben habe, seines Rechtes auf Kraukcnunterstützung, insbesondere auf Gewährung ärztlicher Behandlung nicht ver lustig gegangen, er hätte vielmehr zu beanspruche», daß ihm die ärztliche Behandlung in Hilmersdorf, d. h. durch einen in dec Nähe von diesem Orte wohnenden Arzt zuteil werde, den er ohne große Mühe und erheblichen Kostenaufwand aussuchcn konnte. * Aus der LchlachtviehversichcrungSansiatt. Am 25. d.M. fand eine Sitzung des engeren Berwaltungsausichmses der Anstalt statt, in der unter anderen auch über die am 18. August d. I. erlassene und am 1. September in Kraft getretene, den Handel mit Schlachtvieh sowie die Preis- und Gewichlsfeststellung aus den Schlechtviehmärkten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Planen regelnde Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern sowie über die hierdurch notwendig werdende Abänderung der Einteilung und Benennung der Wertklassen in dem von der Versicherungsanstalt allvierteljährlich bekanMzugebendcn und nach den Notierungen der vorerwähnten Schlachtviehmärkte sestzustellenden Turchschilittspreisverzcichnisse beraten wurde. Ta sich Abände rungen von einschneidender Bedeutung nötig machten, hielt es der engere Ausschuß für geboten, über die nach seiner Ansicht neu zu schaffenden Qualitätsklassen »och den Verwaltungsausschuß, der im Dezember d. I. zufammentreten wird, zu hören. Die sestgestellten Durchschnittspreise, die der Berechnung der Ent schädigungen im nächsten Vierteljahre zugrunde zu legen sind, verfolgen im allgemeinen eine aussteigende Richtung und sind nur bei den Bullen etwas niedriger anzusetzen gewesen. Deutsches Reich. Die Marokkoangelegenheit. Berlin, 26. September. Dem „Berl. Lokalanz." zufolge stattete der französische Botschafter Cambon gestern abend dem Staatssekretär v. Kiderlen-Waechter einen Besuch ab, um ihm die Antwort der fran zösischen Regierung auf die letzte deutsche Note zu überbringen. S M. S. „Berlin" ist, von Las Palmas kommend, wieder in Agadir eingetroffen. * Paris, 25. September. Zu der Rede Caillaux' bemerkt das Regierungsblatt „Radical": Caillaux zitierte in seiner gestrigen Rede das berühmte Wort Thier»: Ein Geschäft ist nur dann gut, wenn es für beide Teile gut ist. Das ist der Gesichtspunkt, unter dem wir die Marokkofrage betrachteten. Wir sagten: